Privater Autokauf ohne großen Vertrag = Betrug

Guten Abend,
325i bj 93 Coupe
Hoffe ich bin in dem Abteil richtig, sonst bitte korrigieren. Ich habe mit einem Freund am Samstag ein Auto angeschaut, welches ich mir zulegen wollte. Haben es dann auch für einen Preis von 5800€ gekauft, jedoch kein richtigen Kaufvertrag abgeschlossen sondern nur auf einen Zettel Name, Auto, km Stand etc geschrieben und "Keine Gewährleistung oder Rückgabe". Auf die Frage, warum das Auto so stark nach links zieht bei der Probefahrt, sagte er die Spur müsste wegen dem Sturz eingestellt werden. Der Verkäufer hat gesagt, das Auto besitzt ein kW v2 und außer der einer kleinen Roststelle am Auspuff und der Spur einstellen gibt es nichts größeres.

TÜV war neu bzw drei Monate alt, ist aber seitdem nichtmehr gefahren.

Haben das Auto dann mitgenommen und bis zur Anmeldung Montags (heute) stehen lassen. Heute als ich in die Werkstatt bin, für den Wechsel der Winterreifen und das Höher legen des Autos, sagte mir der Mechaniker, dass ich froh sein kann, dass ich überhaupt lebendig 100km über die Autobahn gekommen bin, da hinten zwei unterschiedlich hohe Fahrwerker verbaut waren, vorne sogar von zwei unterschiedlichen Marken kW v2 / jom (heißt es glaub ich). Dabei hat bei dem kW vorne sogar eine Mutter von zwei gefehlt die das Rad am Fahrwerk hält. Dazu kommt, dass der Motor Ölverluste hat, was uns auch nicht gesagt wurde, sowie starker Rost an den Seitenschwellern.

Meine eigentliche Frage ist, ob dies als arglistige Täuschung zählt, da laut dem Mechaniker das nicht gerade ungefährlich war und laut ihm der Wagen nicht legal TÜV bekommen hätte, vorallem wie soetwas zu Stande kommt, dass das Auto trotzdem TÜV bekommt.

Hoffe man versteht den Text so einigermaßen und manche wissen vlt mehr als ich. Bin nur gerade ziemlich am Ende was ich machen soll, da die Reparaturen mehr als 3000€ kosten würden.

Beste Antwort im Thema

Sorry, aber kein BMW 325 mit 23 Jahren auf dem Buckel ist knapp 6000 € wert.

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Zitat:

@Magnus98 schrieb am 28. November 2016 um 22:11:31 Uhr:


... ob dies als arglistige Täuschung zählt, ...

Nee, das war unbedarfte Dummheit (sorry).

Der Privatmensch muß gar nix merken weil er Laie ist und sich nicht auskennt.

Gruß Metalhead

Zitat:

@MagirusDeutzUlm schrieb am 29. November 2016 um 00:40:18 Uhr:


Der TE muss also nachweisen, dass er vom Verkäufer nicht über die Mängel informiert wurde ...

Nöö, der Verkäufer wird sagen daß er die Mängel nicht kannte (muß er auch nicht) und damit ist der Drops gelutscht.

Gruß Metalhead

die Chancen, den Kaufvertrag anzufechten sind gar nicht schlecht. Der Verkäufer muss von den Mängeln gewusst haben. Mit dem falschen Fahrwerk kann er jedenfalls keinen TÜV bekommen haben. Seitdem wurde das Auto ja nicht bewegt. Da steckt eine Menge Potential, mit dem ein Anwalt arbeiten kann.

Kann denn der Freund die Aussagen des Verkäufers bezeugen? Dann ist die Mängelfreiheit ja sogar als zugesagte Eigenschaft Vertragsbestandteil geworden.

Zitat:

Der Verkäufer muss von den Mängeln gewusst haben. Mit dem falschen Fahrwerk kann er jedenfalls keinen TÜV bekommen haben. Seitdem wurde das Auto ja nicht bewegt. Da steckt eine Menge Potential, mit dem ein Anwalt arbeiten kann.

Alles das muss man dem Verkäufer nachweisen. Klar kann sich ein Anwalt da austoben und bis nach Karlsruhe gehen. Nur was soll dabei rauskommen?

Das ganze würde ich als "dumm gelaufen" verbuchen. Wer 5800,- Euro für ein 23 Jahre altes Auto im angeblich guten Zustand ausgibt, muss sich auch überzeugen, dass der Zustand gut ist. Da reicht es wohl kaum, dass der Verkäufer als Zustand "gut" angibt. Dazu gabs ja schon bei der Probefahrt Probleme. Und einen durchgegammelten Schweller würde sogar meine Frau erkennen.

Sorry, das haste selber schuld.

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Sorry, aber da muss der Verstand ganz schön ausgesetzt haben wenn man für so eine alte Bastelbude so viel Geld ausgibt. 😁

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. November 2016 um 09:26:38 Uhr:


Alles das muss man dem Verkäufer nachweisen.

Anscheinsbeweis, schon mal gehört das Wort? Auch der TÜV, der den Prüfbericht geschrieben hat, ist da ggf. noch mit im Boot

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. November 2016 um 09:26:38 Uhr:


Klar kann sich ein Anwalt da austoben und bis nach Karlsruhe gehen. Nur was soll dabei rauskommen?

Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 29. November 2016 um 09:26:38 Uhr:


Das ganze würde ich als "dumm gelaufen" verbuchen. Wer 5800,- Euro für ein 23 Jahre altes Auto im angeblich guten Zustand ausgibt, muss sich auch überzeugen, dass der Zustand gut ist. Da reicht es wohl kaum, dass der Verkäufer als Zustand "gut" angibt. Dazu gabs ja schon bei der Probefahrt Probleme. Und einen durchgegammelten Schweller würde sogar meine Frau erkennen.
Sorry, das haste selber schuld.

Deine Meinung, die aber juristisch nichts aussagt. Ich würde ganz sicher nicht so ohne Weiteres klein beigeben.

Haben ihn schon kontaktiert meldet sich jedoch nicht, habe heute aber einen Termin ausgemacht bei einem Anwalt.

Ja, mein Freund kann das bezeugen was er sagte, sprich wir sind zu zweit er alleine.

Kopiere doch einmal den Kaufvertrag ohne Namen hier rein.

Ist das dein absoluter Traumwagen oder warum gibt´s du für so ein altes Auto in diesem Zustand knapp 6.000 Euro aus? Da bekommst du doch neuere und bessere BMW dafür.

Warnzeichen gab es zwar, aber Gier frisst Hirn.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 29. November 2016 um 09:39:57 Uhr:



Anscheinsbeweis, schon mal gehört das Wort? Auch der TÜV, der den Prüfbericht geschrieben hat, ist da ggf. noch mit im Boot

Ich würde mal sagen, dass dieses Fahrwerk beim TÜV noch gar nicht ,,verbaut,, war.

Ansonsten seh ich das wie die Meisten hier: Wer für so ne alte Kiste soviel Kohle hinlegt, ist schon sehr blauäugig, wenn er das ohne Prüfung tut. Erst recht, wenn man einen ,,guten Zustand,, wollte.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 29. November 2016 um 15:59:33 Uhr:


Ansonsten seh ich das wie die Meisten hier: Wer für so ne alte Kiste soviel Kohle hinlegt, ist schon sehr blauäugig, wenn er das ohne Prüfung tut. Erst recht, wenn man einen ,,guten Zustand,, wollte.

natürlich. Aber wir sind ja nicht im wilden Westen, wo sich daraus das Recht ableitet, den arglosen Käufer übers Ohr zu hauen.

War jz auch gerade beim Anwalt welcher sagte, dass soetwas nicht geht unter nem Zeugen zu sagen der Wagen hat sonst keine großen Mängel außer kleine Roststellen. Gibt jz mehrere Möglichkeiten wie es weitergeht, welche aber für mich alle positiv enden werden.

Zu dem Thema mit dem Geld. Ja es ist viel Geld jedoch für dieses Fahrzeug trotz des Alters mittlerweile schon normal, wenn es einen guten Zustand hätte. Und ja es ist mein Traumauto, deswegen auch kein neuerer BMW welche ich sicherlich ohne große Suche auch gefunden hätte.

Der größte Vorteil hat die Anwältin gesagt, ist der schlechte Kaufvertrag, welcher durch den Satz nicht die komplette Rückgabe oder Gewährleistung verweigert.

Zitat:

Der größte Vorteil hat die Anwältin gesagt, ist der schlechte Kaufvertrag,

Was ist mit dem HU-Bericht? Was sagt der Prüfer dazu?

Ist das (ein) Fahrwerk eingetragen? (Gutachten vorhanden)?

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 29. November 2016 um 12:00:48 Uhr:


Kopiere doch einmal den Kaufvertrag ohne Namen hier rein.

Jeep, hatte ich auch schon vorgeschlagen.

Dann könnte ihm etwas besser geholfen werden.

Für meine neugier wären ein paar Fotos von dem Auto, bzw dem Fahrwerk auch recht schön.

Da das Fahrwerk ja anscheinend nicht Serie ist ,sollte doch eine Eintragung vorliegen, so es beim Tüvtermin verbaut war ?

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