Private LPG Tankstelle
Hallo zusammen,
ich möchte mir gerne eine Private LPG-Tankstellen kaufen. Hierzu ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere beantworten.
- Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
- Wie siehts mit Gehnehmigungen aus?
- Kann man einen Heizungstank dafür nehmen?
- Was für Pumpen gibt es und was kosten die?
Danke im Voraus
Beste Antwort im Thema
Hab mich vor ein paar Jahren bei der Suche nach "meiner" neuen Wohnung versucht zu informieren, ergab folgende Quintessenz:
Hast du bereits einen LPG Tank für die Hausheizung, so kannst du prinzipiell den Tank mit LPG fürs Auto befüllen lassen, denn das ist etwas höher versteuert wie das für die Heizung. Also keine Steuerhinterziehung. Die Hausheizung wird gasförmig entnommen, für die eigene Tankstelle hingegen aus einem Tauchrohr der Flüssigphase.
Möchtest du legal und sauber versteuern (also das für die Hausheizung niedriger), so betankst du den Heizungstank zunächst mit dem teureren LPG fürs Auto. Du baust dir einen Gasmengenzähler in die Heizungsleitung rein, den Zählerstand liest das Zollamt ab. Wenn es sich lohnt halt nochmal, dann bekommst du die Steuerdifferenz zwischen Heizgas und Autogas gutgeschrieben.
Bei den Pumpen musst du auf Ex-Schutz achten, direkt in Tanknähe hast du formal eine "potenzielle Ex-Atmosphäre". Daher gehen Handpumpen immer (sind aber nervig) oder du benutzt Druckluftpumpen. Den Kompressor für die Druckluftpumpe kannst du außerhalb der Ex-Zone unterbringen, musst "nur" ne kleine Plastik-Druckluftleitung zur Pumpe legen. Schlägt der Füllstopp an, dann ists voll. Teure kalibrierbare Mengenzähler oder Kassenanbindung brauchst du privat auf der Flüssigseite eigentlich nicht, mehr als "vollmachen" geht damit aber nicht.
Vorteil an der Haustankstelle LPG: Grundwasser kannst du nicht gefährden, da LPG nicht ins Wasser geht. Oberirdische Tanks sollten gut belüftet sein, unterirdisch ists optisch besser, aber teurer - auch wegen des erforderlichen Korrosionsschutzes. LPG Tank im Haus ist AFAIK problematisch wegen theoretischer Leckagen und möglichen Folgen, Nahe des Hauses bin ich überfordert - gibt aber eindeutige Vorschriften dazu.
16 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von hallo123456
Hallo zusammen,ich möchte mir gerne eine Private LPG-Tankstellen kaufen. Hierzu ein paar Fragen. Vielleicht kann mir jemand die ein oder andere beantworten.
- Hat da jemand schon Erfahrungen gemacht?
- Wie siehts mit Gehnehmigungen aus?
- Kann man einen Heizungstank dafür nehmen?
- Was für Pumpen gibt es und was kosten die?Danke im Voraus
Aufwärmung des alten Themas:
Privat für eigene Zwecke wird man eine Füllanlage nicht zugelassen bekommen. Im gewerblichen Bereich ist eine Füllanlage gem. §13 Betriebssicherheitsverordnung/ BetrSichV einem Erlaubnisverfahren zu unterziehen. Hierbei sind zahlreiche Mindestanforderungen an Umgebung Arbeitsmittel/ technische Konstruktion und Nutzerkreis nachzuweisen. Sowohl baurechtliche Belange zur Nutzungsänderung des Grundstückes durch geplante Aufstellung der Füllanlage, als auch z. B. arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Technische Mindestanforderungen, sowohl an die Füllanlage, wie auch an die Umgebung müssen ebenfalls eingehalten werden. Der Schutz Dritter ist nachzuweisen. Dritte sind alle unbeteiligten in der Umgebung. Die einschlägigen (fachbezogenen) Regelwerke sehen einen rechtlichen Bezug zu Privatpersonen als Anwender und Betreiber solcher Anlagen nicht vor. Für Privatpersonen gelten die TRF (Technische Regeln FLÜSSIGGAS) In diesen Regeln ist Flüssigphase in der Verbrauchsanwendung nicht behandelt also nicht vorgesehen. Ausstrahlungswirkungen der Forderungen aus der BetrSichV in den Privatanwenderbereich haben lediglich die Prüfanforderungen nach EG DGRL durch die Musterfeuerungsverordnung/ bzw. durch die Feuerungsverordnungen der Länder, wonach Prüffristen gemäß vorgenannten gewerblichen Bestimmungen auf privatgenutzte Druckgeräte im Rahmen privat vorgesehener Nutzung ausstrahlen. Bedeutet, dass die Prüffristen für Flüssiggasanlagen übernommen werden und jeweils die einschlägigen höchstfristen gelten dürfen. Nichts weiter!
Hierdurch ist allerdings auch klargestellt, dass darüber hinausgehende Querverbindungen zu den gewerblichen Bestimmungen nicht vorgesehen sind und daher eine rein private Füllanlage sicherlich keinen Beifall findet. Das Privatkonzept lässt sich nicht begründen. Zudem handelt es sich in jedem Fall um eine bauliche Anlage und somit ist diese Anlage auch baurechtlich zu bewerten
Und jetzt bitte nicht schlagen....