Privat- oder Geschäftswagenleasing?
Guten Tag,
ich hätte da einige steuerrechtliche Fragen zur Leasing-Finanzierung. Einen Termin mit einem Steuerberater habe ich schon vereinbart, allerdings ist er erst ab dem 22.08. wieder im Lande. Aus diesem Grund informiere ich mich extern etwas, um mich vorab schlau zu machen :-)
Zur Situation:
Ich bin Freiberufler und würde mir gerne einen Jahreswagen leasen. Es geht um einen VW Golf VI 1.2, dessen Gesamtpreis rund 13.000 Euro beträgt. Was das Leasing mich genau kosten würde, werde ich erst morgen Früh erfahren. Allerdings rechne ich mit einem Betrag von ca. 150€ inkl. Mwst. monatlich bei 3 Jahren Laufzeit. Mehr als 200 Euro würde ich monatlich dafür nur ungerne zahlen. Den Wagen nutze ich geschäftlich zu ca. 70%.
Die Frage
Lohnt sich in dem Fall ein Privat- oder ein Geschäftsleasing? Verstehe ich das richtig, dass ich von den monatlichen 150€ die Steuer direkt absetzen kann? (Also monatlich 28,50€, jährlich 342€).
Wie sieht das jedoch mit der Einkommenssteuer aus? Ich haben ein durchschnittlichen Jahresumsatz von 25.000 Euro. Kann ich die Prozentzahl, die die Einkommenssteuer bildet, vom Gesamtwert, also den 13.000€, des Fahrzeuges absetzen? bei 10% Einkommenssteuer wären das zum Beispiel 1300 Euro, die monatliche 108 ergeben würden, die ich theoretisch von der monatlichen "Miete" abziehn könnte? (Heißt, ich würde statt die 150€ monatlich nur 42€ zahlen?)
Ich weiß nicht so recht ob ich irgendwo einen Denkfehler habe. Eine Sache die mich zum nachdenken bringt ist die 1%-Regelung. Da ich das Fahrzeug zu 70% geschäftlich nutze kann ich entweder ein Fahrtenbuch führen (was ich vermeiden will) oder 1% der 13.000 Euro abgeben. Das wären monatlich 130€ inkl. Mwst. Somit wären wir wieder bei einem monatlichen Betrag von 172€.
Ergibt die Rechnung Sinn oder habe ich irgendwo etwas falsch verstanden?
Für Antworten wäre ich sehr sehr dankbar. Das Steuersystem macht mir echt zu schaffen! :-D
Viele Grüße und im Voraus ein schönes Wochenende an alle!
23 Antworten
Und immer schön dran denken:
Die 1% beziehen sich auf den Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung, und nicht auf den aktuellen "Kaufpreis".
Also bleibt es nicht bei den 12*130€, es werden dann wohl eher 12*180-200€ werden die zu versteuern sind...
Gruß, Stephan.
Das Thema war vor 3 Jahren abgeschlossen.
Ist ja lustig- es erschien bei mir im Forum Finanzierung ganz weit oben ;-) ???
Zitat:
@kaburs schrieb am 12. Oktober 2015 um 10:38:52 Uhr:
Ist ja lustig- es erschien bei mir im Forum Finanzierung ganz weit oben ;-) ???
Das passiert schon mal. Vermutlich gab es einen Werbebeitrag, der von den Moderatoren gelöscht wurde - dann erscheint der Beitrag als aktuell, obwohl Du den gelöschten Beitrag nicht mehr siehst.
Gruß
Der Chaosmanager
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Hallo. Ich hätte da doch nochmal eine Frage zu dem Thema. Angenommen ich hätte ein Kleinunternehmen welches Vorsteuerabzugsberechtigt ist und möchte ein Firmenwagen leasen, wie sieht das ganze in der Praxis aus. Muss ich die Monatliche Rate + Umsatzsteuer zahlen oder zahlt man nur die Nettorate? Und wenn ich brutto zahlen müsste, wie und wann bekomme ich dir Umsatzsteuer zurück ?
Zitat:
@xxxbornxxx schrieb am 13. Oktober 2015 um 22:34:18 Uhr:
Hallo. Ich hätte da doch nochmal eine Frage zu dem Thema. Angenommen ich hätte ein Kleinunternehmen welches Vorsteuerabzugsberechtigt ist und möchte ein Firmenwagen leasen, wie sieht das ganze in der Praxis aus. Muss ich die Monatliche Rate + Umsatzsteuer zahlen oder zahlt man nur die Nettorate? Und wenn ich brutto zahlen müsste, wie und wann bekomme ich dir Umsatzsteuer zurück ?
Natürlich musst Du die Bruttorate bezahlen und Du verrechnest die bezahlte Vorsteuer im Rahmen Deiner Umsatzsteueranmeldung (wie Du das mit allen betrieblichen Ausgaben machst).
Grüße
Der Chaosmanager
Bisher war ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt!
Deswegen kenne ich diesen Ablauf noch nicht genau. Wäre schön wenn mir es jemand an einem Beispiel erläutern könnte !
Zitat:
@xxxbornxxx schrieb am 14. Oktober 2015 um 16:46:00 Uhr:
Bisher war ich nicht vorsteuerabzugsberechtigt!
Deswegen kenne ich diesen Ablauf noch nicht genau. Wäre schön wenn mir es jemand an einem Beispiel erläutern könnte !
Wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug besteht, dann kann die Mehrwertsteuer auch nicht erstattet werden. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass Du Deinen Kunden auch Mehrwertsteuer in Rechnung stellst und diese an das FA abführst.
Die erhaltene Mehrwertsteuer (über Deine Ausgangsrechnungen) heißt korrekt Umsatzsteuer, die Mehrwertsteuer, die Dir über die Eingangsrechnungen in Rechnung gestellt wird, nennt man Vorsteuer.
Diese Vorsteuerbeträge werden von der abzuführenden Umsatzsteuer abgezogen, die Differenz nennt sich Umsatzsteuerzahllast.
Gruß
Der Chaosmanager
Die Option zum Vorsteuerabzug wird ja für das nächste Geschäftsjahr beantragt.