Privat Ativerkauf, Käufer will Auto gleich mitnehmen, wie verhalten?

Hallo,

ich möchte meinen Privatwagen verkaufen und der Käufer reist extra dafür an und möchte ihn nach Probefahrt auch bezahlen und mitnehmen.
Derzeit läuft der Wagen auf meine Familie und ist versichert. Wenn der Kunde den Wagen kauft, mir das Geld gibt, kann er dann so mit unseren Kennzeichen heim fahren oder wie läuft das ab? Was muss ich bzw. der Käufer da beachten- Ich will das so seriös wie möglich über die Bühne bringen.

Ich habe noch nie ein Auto verkauft und bin dankbar über jeden Tipp.

23 Antworten

Wer es nicht glaubt, der kann gerne auf seiner zuständigen Polizeidiensstelle bzw. dem Straßenverkehrsamt nachfragen.

Wenn der Käufer eh mit meinen (entwerteten) Kennzeichen fährt, so dass Blitzer und Versicherung zu meinen Lasten gehen, dann kann ich ihn ja gleich angemeldet fahren lassen. Hab ja sowieso den Ärger, wenn damit was passiert.

Dass ein Käufer hinterher nicht ummeldet, kommt zwar vor. Da muss ich halt berücksichtigen, ob ein Schüler ein 1000-Euro-Auto mit abgelaufener HU kauft oder es um das schicke Cabrio für den Sommer geht. Dann muss eben der Käufer Überführungskennzeichen besorgen, damit ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Juni 2018 um 12:18:17 Uhr:


Wenn der Käufer eh mit meinen (entwerteten) Kennzeichen fährt, so dass Blitzer und Versicherung zu meinen Lasten gehen, dann kann ich ihn ja gleich angemeldet fahren lassen.

Weder Blitzer (da teilst du im Anhörungsbogen einfach den Käufer mit) noch die Versicherung (wenn Verkauf gemeldet) gehen zu deinen Lasten.

Was zu deinen Lasten geht ist die Steuer wenn das angemeldet verkaufte Fahrzeug nicht umgemeldet wird.

Gruß Metalhead

Die Steuer geht auch nicht zu meinen Lasten, wenn der Käufer nicht ummeldet.
Macht er es 3 Tage später, egal, um einen Euro streitet man nicht. Meldet er es aber gar nicht ab, zahle ich taggenau nur bis zum Verkauf. Genauso, als wenn das Kfz gestohlen würde. Da zahlt man auch nicht bis zum Nimmerleinstag. Ich muss natürlich zur Polizei, Anzeige erstatten, damit das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben wird.

Deswegen gibt es ja auch keinen Grund, nur abgemeldet zu verkaufen ....

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Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Juni 2018 um 13:25:05 Uhr:


Die Steuer geht auch nicht zu meinen Lasten, wenn der Käufer nicht ummeldet.
Macht er es 3 Tage später, egal, um einen Euro streitet man nicht. Meldet er es aber gar nicht ab, zahle ich taggenau nur bis zum Verkauf. Genauso, als wenn das Kfz gestohlen würde. Da zahlt man auch nicht bis zum Nimmerleinstag. Ich muss natürlich zur Polizei, Anzeige erstatten, damit das Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben wird.

Deswegen gibt es ja auch keinen Grund, nur abgemeldet zu verkaufen ....

Soweit ich weiß zahlst du erst mal bis das Kennzeichen entwertet wurde (glaube da gibt's auch eine 3-Monats-Frist).

Kannst dir dann natürlich wieder holen, aber das ist IMHO der Teil des Trios (Versicherung/Strafzettel/Steuer) der am meisten/längste Arbeit macht.

Gruß Metalhead

Zitat:

@Deloman schrieb am 12. Juni 2018 um 13:28:41 Uhr:



Zitat:

Eben nicht. Man macht ja eine Meldung an die Zulassungsstelle, einfach formfrei per E-Mail. Die werden dort auch gelesen. Dann ist man aus der Haftung grundsätzlich raus.

Übrigens, wie geschrieben, anschauen an wen man verkauft. Ausweis zeigen lassen, Daten notieren. Dann entweder verkaufen oder sein lassen.

Schon mal was von Veräußerungsanzeige gehört. Die gibt es schon seit Jahrzehnten.

Sollte man mal wieder neu einführen, damit es jeder mal wieder mitbekommt.

Zitat:

@TheKnight83 schrieb am 12. Juni 2018 um 08:33:21 Uhr:


Eine frage noch. Kann der käufer die original Rechnung erhalten oder sollte man die lieber behalten?

Gegenfrage: was will er damit?

Kannst Ihm eine Kopie machen. Originale würde ich im Zweifelsfall nie aus der hand geben.

Leute, das ist doch alles blanke Theorie.

In der Praxis hat man Kosten und Rennerei, demgegenüber ist der Weg zum Amt (Abmeldung) wirklich das kleinere Übel. Und kein Mensch wird gezwungen, sich am Arsch der Welt ein Auto zu kaufen.

Niemals würde ich ein angemeldetes Auto verkaufen.

Nur abgemeldet übergeben als pauschale Aussage ist Unfug. Wenn der Käufer seine Identität und einen Wohnsitz in Deutschland nachweisen kann (Personalausweis oder aktuelle! Meldebestätigung des EMA + Paß) und man die Veräußerungsanzeige (z.B. anhängend am ADAC Kaufvertrag) ausfüllt und an Zulassung und Versicherung schickt, ist die Sache geritzt, denn dann läuft Versicherung und Steuer ab dem Eingang bei der Zulassungsstelle auf den Käufer.
Kann also sein, daß es einen noch ein paar wenige EUR kostet für ein paar Werktage Postweg, aber das ist doch irrelevant. Zweifellos hat man aber Schreiberei, wenn der Käufer nicht ummeldet und Unfug mit den Fz treibt.

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