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Pritschenwagen mit mobiler Tankstelle drauf, wie schnell darf ich fahren auf der Autobahn?

Themenstarteram 29. April 2019 um 15:46

Ich habe auf meinem Firmen pritschenwagen eine mobile Tankstelle drauf die mit einem Gestell und spanngurten gesichert ist, dennoch frage ich mich ob ich deshalb jetzt evtl. Eine Höchstgeschwindigkeit einhalten muss da ich ja quasi gefahren gut transportiere (200liter diesel) da firmenwagen problemlos möglich wegen 1000punkten handwerkerregel. Auf der Autobahn geht er maximal 160kmh dann ist Schluss darf ich die denn noch fahren mit der Tankstelle hinten drauf?

Beste Antwort im Thema

Ich muss zugeben, dass ich vom Thema null Ahnung habe.

Wenn ich mir aber die konstruktiven kommentare einiger hier durchlese, scheint es mir sehr bedenklich, dass der TE sein Augenmerk rein auf die zul. Höchstgeschwindikeit legt.

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Themenstarteram 30. April 2019 um 3:57

Der Pritschen Wagen ist auf 2800kg zugelassen, auf der Tankstelle steht drauf das Diesel drin ist und da bewegt sich nix wie gesagt wegen eigenes Stahl Gestell und spanngurten da bringt so ne anti rutsch matte auch nicht mehr viel da extra Haken für die spanngurte gleich neben das Stahlgestell angebracht wurden. Ob ich einen Feuerlöscher noch brauche weiß ich nicht genau hab bisjetzt noch nix davon gelesen bzw ob ich ein Beförderung papier brauche bei 1 gefahrengut wo der behälter beschriftet ist. Ich wollte lediglich wissen ob ich auf der Autobahn voll Gas geben kann oder mich an eine gewisse kmh Grenze halten muss. Bin aber für jeden Tipp dankbar.

Also wenn ich deine Erklärung so lese, dann erfolgt die Ladungssicherung nach dem Motto das ist so schwer, das bewegt sich nicht. Zu sehen an jedem Baumarkt, wo man die abendteuerlichsten "Ladungssicherungen" sieht.

Ich hoffe bei der Einstellung kann ich mit einem Kleintransporter mit dem Pedal am Bodenblech fahren?, das selbiges Fahrzeug schnellstmöglich kontrolliert wird.

Zeige doch einfach mal die Konstruktion ... ich würde daraf wetten, das sie unzureichend gesichert ist.

Zitat:

@UpsUpsUps schrieb am 30. April 2019 um 05:57:11 Uhr:

Der Pritschen Wagen ist auf 2800kg zugelassen, auf der Tankstelle steht drauf das Diesel drin ist und da bewegt sich nix wie gesagt wegen eigenes Stahl Gestell und spanngurten da bringt so ne anti rutsch matte auch nicht mehr viel da extra Haken für die spanngurte gleich neben das Stahlgestell angebracht wurden.

Nunja. Wenn mit den Spanngurten "nur" niedergezurrt wird (d.h. die Gurte sind über die Ladung gespannt und ziehen diese runter auf die Ladefläche), können Antirutschmatten die übertragbaren Horizontalkräfte vervielfachen.

 

Beim Direktzurren, wenn die Zurrmittel so angebracht sind, dass sie die horizontalen Kräfte direkt aufnehmen können, ist die Wirkung der ARM geringer, aber sie entlastet noch immer die Zurrmittel. Die Kräfte, die durch Reibung zwischen Ladung und Ladefläche aufgenommen werden, wirken schon mal nicht mehr auf die Ladebordwände oder die Zurrmittel.

 

Zusammenfassung: mit Antirutschmatte ist (fast) immer besser als ohne...

Ich muss zugeben, dass ich vom Thema null Ahnung habe.

Wenn ich mir aber die konstruktiven kommentare einiger hier durchlese, scheint es mir sehr bedenklich, dass der TE sein Augenmerk rein auf die zul. Höchstgeschwindikeit legt.

Auch wenn es Außenstehenden schwerfällt, die vom TE geschilderte Situation ist ein typischer Fall eines Gefahrguttransports nach „Kap. 1.1.3.1c ADR in Verb. mit Ausnahme 18(S) GGAV“. (ugs. Handwerkerregel)

Einschub: Die sog. 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6 ADR kommt hier nicht zum Tragen, da sie nur für Versandstücke gilt. Eine mobile Tankstelle ist kein Versandstück. Was sie im Einzelfall ist, kann nur das Typenschild verraten (in Frage kommen z.B. IBC, Tankcontainer, Aufsetztank, usw., dies hat u.a. Auswirkung auf evtl. regelmäßige Prüfung bzw. max. Verwendungsdauer)

Die Handwerkerregel besagt u.a.:

WENN:

- die Beförderung von Unternehmen ausschließlich im Rahmen der Haupttätigkeit erfolgt,

- Fassungsvermögen max. 450 Liter

(für Diesel kann ich die auch ausreizen, Ottokraftstoff max. 333 Liter)

- die Beförderung auf direktem Weg zum Einsatzort und zum direkten Verbrauch erfolgt

DANN:

- Keine Bezettelung oder Kennzeichnung von Fahrzeug oder Verpackung

- kein Feuerlöscher und keine besondere Ausrüstung notwendig

- keine Fahrerschulung (ADR-Schein) nötig, aber s.u. (Unterweisung)

- kein Beförderungspapier (Ausnahme 18 GGAV)

ABER beachten:

-Ladungssicherung

-Unterweisung der beteiligten Personen

-Behälter muss geeignet und dicht sein

UND:

Zur zul. Höchstgeschwindigkeit gibt es im Gefahrgutrecht keine besonderen Vorgaben. Siehe aber mein vorheriger Post zum verschärften Bußgeld nach Straßenverkehrsrecht.

Themenstarteram 3. Mai 2019 um 19:59

Ja passt, auf der Tankstelle steht drauf das sie unter die Handwerkerregelung fällt. Einen Feuerlöscher montieren wir trotzdem noch drauf zur Sicherheit. Und das mit der Sicherung usw. ist ja langsam lächerlich das man einfach so behaupten kann das diese nicht reicht. Soll ich das Ding vlt. ankleben und andübeln oder wie, das ist ne mobile Tankstelle die ist dafür gedacht das man sie ent- und aufladen kann. Die ist auch nicht wirklich groß, ca. 210liter. Und mein Pritschenwagen fällt auch niemals unter irgendeine lkw- bestimmung wenn der bisschen über 2tonnen wiegt und noch 800kg Beladung haben darf. Ich finde das Forum echt gut und der letzte Post war auch gut aber einige schreiben echt nur Unsinn.

Zeig doch einfach mal die Situation. Eine zu 100 % perfekte Ladungssicherung ist oft mit hohen Kosten verbunden bzw. in der Praxis nur schwer umsetzbar. Aber deswegen muss man noch lange nicht so lasch wie viele Zeitgenossen damit umgehen. Bei vielen - auch beruflich genutzten - Fahrzeugen ist die Ladung oft nur gegen das plötzliche in die Luft steigen gesichert, zu mehr reicht das dann oft nicht. Eine extreme Verbesserung ist oft schon mit kleinsten Mitteln möglich, seien es nun Antirutschmatten, an Abkehren der Ladefläche, andere Hilfsmittel oder eine andere Gurtanordnung. Zeitaufwand bzw. Kosteneinsatz fast nicht messbar, aber im Fall der Fälle ist das eine extreme Verbesserung ... die Strafen mögen lächerlich gering wirken, bei Personen- oder Sachschäden ist man schnell im Straftatbereich und dann kann es richtig teuer werden.

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