Preiserhöhung Modeljahr 20100
Hallo Zusammen
Habe gestern von meinem Freundlichen Post erhalten. Nachdem ich am 26.3 meinen O5 2.0 TDI Automatik bestellt habe (nichts spezielles), schreib mir dieser gestern
Aufgrund des hohen Bestellvollumens sind derzeit erhebliche Lieferverzögerungen aufgetreten, unverbindlicher Liefertermin September 2010.
Sollte das Fahrzeug als Modelljahr 2011 zur Auslieferung kommen, können sich Änderungen im Preis ergeben. Es gelten die am Tage der Lieferungen gültigen Listenpreise.
Bin sehr überrascht über diese Lieferzeit, und kann mir diese - wenn ich andere Post lese- nicht erklären, und habe keine Erfahrung ob derartige Preisoptionen üblich sind beim Modelljahrwechsel. Hat jemand von Euch derartige Modelljahrwechsel mitgemacht, und mit welchen Erfahrungen. Danke für Euer Feedback, denn bin am überlegen Auftrag zu stornieren und neuen Freundlichen suchen, da ich den Eindruck habe hier wird gespielt.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
Bestellt 26.3.10 Auslieferung 09.10 Freundlicher verweist auf Modelljahr 2011. Das obige war mein Fehler.Zitat:
Original geschrieben von Luna Kuh
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von welchem Jahr redest Du hier?
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gelöscht..🙂
26 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
Bestellt 26.3.10 Auslieferung 09.10 Freundlicher verweist auf Modelljahr 2011. Das obige war mein Fehler.Zitat:
Original geschrieben von Luna Kuh
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von welchem Jahr redest Du hier?
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gelöscht..🙂
Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
Bestellt 26.3.10 Auslieferung 09.10 Freundlicher verweist auf Modelljahr 2011. Das obige war mein Fehler.Zitat:
Original geschrieben von Luna Kuh
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von welchem Jahr redest Du hier?
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OK, dann ist ja alles klar 😉
@ an alle: sorry, wg. OT aber zuletzt war hier eh nichts mehr los 😉
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@ StornoQueen
Ob er dann wirklich erst so spät geliefert wird, ist ja noch nicht raus. Ich habe meinen 3 Monate vor dem unverbindlichen Liefertermin bekommen. Sollte es aber wirklich zu Engpässen kommen, kann ich mir vorstellen, dass Audi die Preisbindung verlängert. Der Vertragshändler ist dann daran gebunden, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes geregelt ist.
Am besten ist, Du erkundigst Dich direkt beim Kundenservice. Aufgrund der sehr zähflüssigen Komminikation zwischen meinem Autohaus und mir, habe ich mich auch direkt an Audi gewandt. Der für mich zuständige Servicemitarbeiter war sehr freundlich und hat mich hinreichend informiert. Ich habe seine Nummer bekommen und habe von da an meine Fragen nicht mehr an das Autohaus gerichtet, sondern an ihn.
Spartako
Zitat:
Original geschrieben von Spartako
@ StornoQueenOb er dann wirklich erst so spät geliefert wird, ist ja noch nicht raus. Ich habe meinen 3 Monate vor dem unverbindlichen Liefertermin bekommen. Sollte es aber wirklich zu Engpässen kommen, kann ich mir vorstellen, dass Audi die Preisbindung verlängert. Der Vertragshändler ist dann daran gebunden, auch wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes geregelt ist.
Am besten ist, Du erkundigst Dich direkt beim Kundenservice. Aufgrund der sehr zähflüssigen Komminikation zwischen meinem Autohaus und mir, habe ich mich auch direkt an Audi gewandt. Der für mich zuständige Servicemitarbeiter war sehr freundlich und hat mich hinreichend informiert. Ich habe seine Nummer bekommen und habe von da an meine Fragen nicht mehr an das Autohaus gerichtet, sondern an ihn.
Spartako
Du bist also der Meinung die Preisbindung von Audi ist zwingend für den Freundlichen. In diesem Fall wäre dieser nicht in der Lage seine Marge aufzubessern, da er in der Bestellung wie folgt formuliert
"Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise"
Eine derartige Formulierung steht im direkten Wiederspruch zur Preisbindung.
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
Du bist also der Meinung die Preisbindung von Audi ist zwingend für den Freundlichen. In diesem Fall wäre dieser nicht in der Lage seine Marge aufzubessern, da er in der Bestellung wie folgt formuliert
"Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise"
Eine derartige Formulierung steht im direkten Wiederspruch zur Preisbindung.
Ich bin der Meinung, dass eine derartige Formulierung gar nicht zulässig ist. Als Käufer musst Du den höheren Preis nur dann zahlen, wenn zwischen Bestellung und Lieferung mehr als vier Monate liegen. Hat der Händler bereits zum Zeitpunkt des Kaufvertrages Kenntnis von der Preiserhöhung, darf er den Preis überhaupt nicht erhöhen.
Früher war das im Gesetz zur Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, jetzt im BGB.
Du solltest das zuerst mit Deinem Händler klären. Gleichzeitig erkundige Dich mal bei Audi über die Länge der Preisbindung. Mir wurde damals mitgeteilt, die Verlängerung der Preisbindung auf 6 Monate wäre für die Vertragshändler verbindlich. Das wäre dann aber eine Vereinbarung zwischen Audi und den Vertragshändlern, keine gesetzliche Regelung.
Spartako
Hallo StornoQueen,
vielleicht findest hier was Nützliches für Dich 😉
http://www.motor-talk.de/.../...uer-bestehende-vertraege-t2301349.html
http://www.autobild.de/artikel/kaufvertrag_43875.html
http://archiv.jura.uni-saarland.de/sr/Sicherung/iv0504.htm
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Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
Bestellt 26.3.10 Auslieferung 09.10 Freundlicher verweist auf Modelljahr 2011. Das obige war mein Fehler.Zitat:
Original geschrieben von Luna Kuh
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von welchem Jahr redest Du hier?
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Das ist ja unglaublich!!! Was hast du für nen Händler??? Ist das irgendwie nur C Händler oder ein richtiges Audi Zentrum in einer größeren Stadt? Also ich habe in Regensburg am 1.2 bestellt und habe ihn am 10.4 in IN abgeholt.
Das mit 26.3 bestellen und September erst abholen klingt für mich daher total heftig. Und Preise werden natürlich immer angepasst, aber es wird sicher nicht so sein, dass du ein paar Tausend Euro mehr auf den Tisch legen musst, wenn du nur zu 2011er Konditionen bestellen kannst.
Ich möchte Euch allen für Eure wertvollen Hinweise danken. Konnte zwischenzeitlich mit Audi telefoniern, welche sich der Sache annehmen. Audi konnte meine Bestellung vom 26.3 im System nicht finden. Der Audi Händler ( 4 Audi Verkaufscenter in 50 km Umfeld) rief zurück und sagte mir nun ein Liefertermin für August zu. In Bezug auf die Preiserhöhung war man der Meinung, dass diese nicht eintritt (Preisbindung) und daher der Satz belassen werden kann.
Alles etwas verwunderlich. Nimmt es einem etwas die Freude am Wagen, zumal keine alternative Werkstatt für spätere Wartung in der Nähe ist.
Also schauen wir einmal was die Zukunft bringt.
Gruss StornoQueen
Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
In Bezug auf die Preiserhöhung war man der Meinung, dass diese nicht eintritt (Preisbindung) und daher der Satz belassen werden kann.
Verstehe ich nicht: Wenn keine Preiserhöhung eintritt, dann kann der Satz doch gestrichen werden.
Allgemein muss man sagen, dass ein Satz wie "Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen UPE ..." natürlich in einem Konsumentenkaufvertrag oder dessen AGB völliger Blödsinn ist. Wenn Audi die Preise bis dahin um 50 Fantastilliarden EUR erhöht musst Du es ja zu diesem Preis nicht kaufen, sondern kannst immer noch auf das Auto verzichten.
Gruss,
Chip
Zitat:
Original geschrieben von chipart
Verstehe ich nicht: Wenn keine Preiserhöhung eintritt, dann kann der Satz doch gestrichen werden.Zitat:
Original geschrieben von StornoQueen
In Bezug auf die Preiserhöhung war man der Meinung, dass diese nicht eintritt (Preisbindung) und daher der Satz belassen werden kann.Allgemein muss man sagen, dass ein Satz wie "Es gelten die zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen UPE ..." natürlich in einem Konsumentenkaufvertrag oder dessen AGB völliger Blödsinn ist. Wenn Audi die Preise bis dahin um 50 Fantastilliarden EUR erhöht musst Du es ja zu diesem Preis nicht kaufen, sondern kannst immer noch auf das Auto verzichten.
Gruss,
Chip
Aber StornoQueen möchte ja wahrscheinlich den Wagen zu dem alten Preis. Die Frage ist, ob dieser Passus nicht unwirksam ist, so dass es ja dann in dem Vertrag überhaupt keine Preisbindungsklausel gäbe. Vielleicht meinte das Audi ja mit der Aussage, dass dies nicht geändert werden müsse.
Wenn Audi noch gar keine Bestellung im System hat, wundert es mich nicht, dass sich die Lieferzeit verlängert. Ich würde da schon etwas Druck auf den Händler ausüben. Hast Du überhaupt schon die Auftragsbestätigung? Die ist entscheidend für den Zeitpunkt der Bestellung und damit auch für die Preisbindung. Ich musste ewig auf die AB warten. Da ich mir auch nicht sicher war, ob meine Änderungen der Konfiguration an Audi weitergeleitet wurden, habe ich mich dann direkt an Audi gewandt.
Spartako
Wenn Audi noch gar keine Bestellung im System hat, wundert es mich nicht, dass sich die Lieferzeit verlängert. Ich würde da schon etwas Druck auf den Händler ausüben. Hast Du überhaupt schon die Auftragsbestätigung? Die ist entscheidend für den Zeitpunkt der Bestellung und damit auch für die Preisbindung. Ich musste ewig auf die AB warten. Da ich mir auch nicht sicher war, ob meine Änderungen der Konfiguration an Audi weitergeleitet wurden, habe ich mich dann direkt an Audi gewandt.
SpartakoDie Auftragsbestätigung liegt vor. Es war die Auftragsbestätigung in welcher dieser Satz das erste Mal erwähnt wurde. Man könnte wirklich böses denken wenn man überlegt warum ein Händler einen Liefertermin in Form einer Auftragsbestätigung herausgibt obwohl das Fahrzeug bei Audi noch nicht im System ist.
Hoffen nun das Audi Druck macht. Gegebenenfalls wird es notwendig, mit dem Anwalt bei der GL vom Freundlichen vorbei zu gehen.
Gruss
SQ
Die letzten Auftragsbestätigungen (auch gleich mit der ungefähren Lieferangabe) kamen bei mir übrigens die letzten male immer rund 3 Tage nach der Bestellung im Audi Zentrum. Nur so als Anhaltspunkt für den einen oder Anderen.