Preisanhebung nach Vertragsabschluss
Habe im Oktober 21 einen I4 M50 bestellt.Der Wagen soll im 3.Quartal 22 geliefert werden.
Nun habe ich noch 2 kleine Konfugaritionsänderungen vorgenommen.
Die Bestätigung wies dann plötzlich bereinigt um die Änderungen einen um 950 € höheren Endpreis aus.
Laut Vertrag ist das ja nach 4 Monaten möglich eine Preiserhöhung weiterzugeben.
Machen es die Händler? Oder wird es kulant behandelt? Wie ist Eure Erfahrung
VG André
30 Antworten
Zitat:
@gde2011 schrieb am 8. April 2022 um 07:48:03 Uhr:
Und wie in Österreich bleibt 59.990.- für die Förderung als Grundpreis sicher noch einige Zeit.
Hoffentlich - Ford war das beim Mach E allerdings herzlich egal - die sind drüber gegangen. Grundpreis mit dem größeren Akku jetzt einiges jenseits der 60k . Die sind ein eigenes Kapitel, aber ich wäre mich auch bei BMW nicht allzu sicher ....
Zitat:
@xdaswarsx schrieb am 8. April 2022 um 08:46:54 Uhr:
Zitat:
@harald335i schrieb am 7. April 2022 um 23:36:04 Uhr:
Normalerweise flattert da dann bei einer Preisanpassung dieser Größenordnung einfach eine neue Auftragsbestätigung mit den geänderten Preisen rein, und wer einen genehmigten Leasing-Antrag hat, bekommt auch gleich eine Neuberechnung der Leasing-Rate mit dran geheftet. Da braucht es zuvor keine Bestell-Änderung, die neue AB kommt, so sicher wie das Amen in der Kirche. Sollte ein Händler kulant sein, muss er trotzdem eine neue AB erstellen und dann halt in der Fahrzeugberechnung den Rabatt höher ausweisen, aber bei E-Autos von BMW wird das eher schwierig, da gibt es sehr restriktive Vorgaben vom Werk.
Jein.
Das gilt wohl nur für Geschäftskunden.
Privatkäufer müssen der Preisanhebung aktiv zustimmen.
Das spannende ist ja, ob es wirklich eine neue AB mit aktiver Zustimmung des privaten Endkunden bedarf, da BMW über den Vertrag bereits die Möglichkeit hat, Preisanpassungen weiterzugeben und man erst ab 5% Preissteigerung ein Sonderkündigungsrecht erhält.
Wie gesagt, ich würde davon ausgehen, dass das bei reinen Preisanpassungen nicht wirklich nötig sein wird, wenn sich nicht auch technisch etwas ändert.
Wie gesagt, wie erhalten bei jeder Veränderung, ob preislich oder bei der Ausstattung immer eine neue AB. Aber wir sind Firmen-Kunde und haben die Niederlassung als Partner. Wie sich das jetzt bei den Händlern verhält, weiß ich nicht.
Manche werden sich das sogar bewusst sparen, der Ärger kommt dann zum Schluss. Aber ab 2025 ist das eh zu Ende, dann verkauft BMW die Autos nur noch ausschließlich selber. Die Händler sind dann nur noch Vermittlungs-Agenturen.
Weiß jemand ob in Österreich die Preissteigerung vom Listenpreis von 57.900€ auf 59.950€ dem Kunden weitergegeben wird bei der Zahlung?
Im Vertrag steht darüber nichts und so eine Anpassungsmöglichkeit bei über 4 Monaten gibts auch nicht in Österreich.
Das steht auf der ÖAMTC Seite:
Preiserhöhung
Der Unternehmer darf innerhalb von 2 Monaten das ursprünglich vereinbarte Entgelt nicht erhöhen. Wurde ein Liefertermin von mehr als 2 Monaten vereinbart, gilt diese Preisgarantie nicht.
Preiserhöhung: In dem vom Bundesministerium für Justiz empfohlenen Kaufantrag für Neuwagen ist jedoch eine Rücktrittsmöglichkeit bei Preiserhöhung enthalten: Erhöht sich der Preis des Fahrzeuges um mehr als 5 %, können Sie innerhalb von 1 Woche ab Benachrichtigung von der Erhöhung schriftlich vom Vertrag zurücktreten (wenn das empfohlene Formular verwendet wurde).
Wobei das auch nicht unbedingt was aussagt da es nicht der empfohlene Kaufvertrag des Bundesministeriums ist.
Weiß jemand mehr oder hat wer mehr Erfahrung wie BMW damit umgeht im Österreich?
Zitat:
@MscChris schrieb am 8. April 2022 um 17:51:51 Uhr:
Im Vertrag steht darüber nichts und so eine Anpassungsmöglichkeit bei über 4 Monaten gibts auch nicht in Österreich.
Also bei mir steht sehr wohl das Preisanpassungen nur erfolgen, wenn sich die Steuern erhöhen.
Das letzte Angebot (kleine Änderung an der Konfiguration) war der neue hohe drinnen und wurde dann ohne Probleme auf den ursprünglichen abgeändert.
Fahrzeugkauf aber geschäftlich und nicht privat
Ja sry, den passus hab ich auch drinnen, aber das steuern erhöht werden ist ja derzeit nicht der fall.
Danke für die Info, hört sich ned schlecht an wenn er wieder reduziert dann wurde.
Beim mir ists privatkauf, weiß aber ned ob das was ändert.
Ich meine den i4 edrive 40 grundpreis brutto in Österreich.
Der Preis war bis ca. einem Monat noch.
Bestellt hab ich ihn im Oktober auch um das.
Der Preis ist halt ohne zusätzliche Ausstattung und ohne Rabatte und ohne Förderung.
Also der Preis laut Homepage.
Jetzt sinds 59.950€.
Gerade noch unter der Fördergrenze von 60.000€
Wobei BMW das ungünstiger als andere Hersteller regelt. Man könnte die M50 Variante als Aufpreispaket gegenüber dem normalen i4 deklarieren oder eben eine andere Variante mit höheren Grundpreis in die Liste nehmen, wie geschehen.
Zum Jahresende hat sich das in D eh erledigt, weil dann voraussichtlich nur der Preis inkl. aller Sonderausstattungen zählen wird. Aber ja, zumindest der M50 wäre für Ö besser als Variante des e40 unter 60000 Euro als eigenständiges Modell. Da aber der Preis eines nackten e40 ohne M-Paket so knapp unterhalb liegt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis er drüber liegen wird.
Wobei so lange es "geht" schaut BMW eh auf die Richtlinien.
Umgekehrt kostet der IX40 in Deutchland so um die 77.000,- Euro, das geht sich netto gerade aus für die Förderung.
Öterrreich wo er so wieso rasufällt würde er auf über 81.000,- Euro erhöht.
Ich hab im Juli 2021 bestellt und am 11.3.22 meinen I4 M50 in Deutschland bekommen. Am Tag der Abholung sagte der Händler dann, bmw hat den Preis um 900€ erhöht. Er muss den Preis weitergeben. Vorher keine AB. Aber vorher auch keine Info an den Händler.
Ich habe gekauft.
Bei Leasing wäre die alte Rate angeblich geblieben, da ja im Juli 2021 bei bmw Bank angefragt und bestätigt.