Poser auf dem Kurfüstendamm, Berlin

Jedes WE dasselbe Spiel:

Die Kfz-Besitzer von besonders teuren Automobilen wollen das Objekt ihrer Begierde natürlich auch zur Schau stellen. Der Kurfüstendamm in Berlin ist dafür eine "Paradestrecke". So drehen sie also ihre Runden vom Henriettenplatz bis zum Tauentzien (KaDeWe) und wieder zurück.

Das Problem ist, dass ihnen dafür nur eine Fahrspur zur Verfügung steht. Die zweite ist für Busse, Taxis und Fahrräder vorgesehen, auf der dritten dürfen i.d.R. Kfz parken.

So richtig voran kommt man als Autofahrer mit seinem übermotorisierten Fahrzeug also nicht.

Einige meinen also daher, sich für einen "Schnellstart" auf der Bus-/Taxi-/Fahrradspur aufzustellen, um die paar Meter bis zur nächsten roten LZA die Nase vorne zu haben.

An solchen Posern fahre ich gerne vorbei und stelle mich direkt vor ihnen an der Haltelinie auf. Mache ich da irgendetwas verkehrt?

93 Antworten

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Juli 2024 um 21:15:19 Uhr:



Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. Juli 2024 um 21:10:32 Uhr:


Eine Behinderung kann sehr wohl eine Nötigung sein. Lies einfach den von mir geposteten Link. Es ist falsch, dass es keine Nötigung sein kann, nur weil keine Androhung von Gewalt im Spiel ist.

Das Wort „Nötigung“ wird im Straßenverkehr in der Regel zu schnell eingesetzt wenn man nicht seinen Willen bekommt. Meist fehlt hier die Androhung eines Übels in Verbindung der Aufforderung einer Unterlassung.

Da bin ich bei dir. Gerade hier im Forum wird oft ein normaler Verkehrsverstoß fälschlicherweise als Nötigung bezeichnet.
Bei Fall des TE bin ich raus, da der meiner Meinung nach sowieso nur dummes Zeug erzählt um zu provozieren. Ist ja nicht das erste Mal.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 22. Juli 2024 um 21:15:19 Uhr:


Das Wort „Nötigung“ wird im Straßenverkehr in der Regel zu schnell eingesetzt wenn man nicht seinen Willen bekommt. Meist fehlt hier die Androhung eines Übels in Verbindung der Aufforderung einer Unterlassung.

Nein, weil diese Merkmale nicht unbedingt vorliegen müssen. Noch mal: Lies meinen Link:

https://www.bussgeldkatalog.org/.../?...

Zitat:

@Holgernilsson schrieb am 22. Juli 2024 um 21:15:16 Uhr:



Zitat:

@Nabendynamo schrieb am 22. Juli 2024 um 21:11:27 Uhr:



Ich kann keinen Verkehrsteilnehmer nötigen, der auf einer Verkehrsfläche/Teil der Fahrbahn am Straßenverkehr teilnimmt/teilnehmen möchte, die für ihn nicht vorgesehen ist ...

Schon alleine mit dieser Feststellung hast du eindrücklich bewiesen, dass du von Recht und Ordnung im Strassenverkehr keine Ahnung hast. Es wurde hier nicht ur von mir, sondern auch von anderen Usern darauf hingewiesen, dass es dir nicht obliegt für Recht und Ordnung zu sorgen.

Ich sorge hier nicht für Recht und Ordnung, sondern bewege mich regelkonform auf der für mich vorgesehenen Verkehrsfläche.

... btw. was ist denn nun mit der Nötigung?

Das Theater hat hier jetzt ein Ende.

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