Pop Off Ventil im 120d
Hi Leute!
dies ist mein erster Eintrag hier bei Motor-Talk.... ich konnte nirgens Erfahrungsberichte mit einem Pop-Off Ventil im 1er nachlesen...
deswegen habe ich mir eins einbauen lassen....
Ich kann nur soviel sagen: Es ist einfach nur geil!
Habt ihr auch schon sowas mal geplant oder gar verbaut?
Schöne Grüße
Artur
27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Lulok120d
Also ich merke keinen Unterschied zu vorher, dass er weniger Leistung oder in irgendeiner Form beinträchigt wird... von daher lasse ich es drin...das mit der stvo ist klar.... deswegen wird mein Auto im Ausland angemeldet und hier gefahren.... in der Situation gibt es mehr Spielraum.... auch für Sachen, welche nicht unbedingt sinnvoll sind in Augen anderer...
hatte das so gemacht mit einem anderen Fahrzeug.
Super, damit begehst Du gleich eine ganze Reihe von Delikten...
Und ich wußte, dass so etwas passieren wird, wenn ich vom E-Klasse- in das 1er-Forum welchsele.
Wenn an der Kiste durch die Bastelei etwas verreckt und BMW Kulanz (aus nachvollziehbaren Gründen) ablehnt, geht das Gejammere über die "scheiss Firma" los....
Gruß
andreasstudent
Zitat:
Original geschrieben von Lulok120d
ich denke nicht, dass es so schaden wird sodass sich der Turbo verabschiedet... es gitb viele Fahrzeuge die das in Serie haben... zB ein A3 1,8t hat eins...
Der Unterschied zwischen Benziner und Diesel ist dir aber schon klar, oder? Sowas wie Drosselklappe ja/nein und so?
Kopfschüttel
Henrik
Unabhängig vom Thema ist das -vermeintliche- Fachwissen einiger Schreiber schon sensationell....
Einer schreibt was davon, dass man den Versicherungsschutz verliert, der andere etwas von Steuerhinterziehung und mal schauen was sonst noch so kommt...
Dazu kurz folgendes:
1. Sofern der Threadersteller seine Versicherungsbeiträge immer pünklich bezahlt -in Bezug auf eine deutsche VS- erlischt der VS-Schutz NIE! Die Versicherung kann maximal den VS-Nehmer in Regress nehmen, aber auch nur dann, wenn der Unfall (das Schadensereignis) in einem kausalem Zusammenhang zum Tuning steht. Und selbst dieser Regress ist begrenzt auf 5010€, in ganz seltenen Fällen kann er sich auch vedoppeln, z.B. 1. Unfall mit Trunkenheit am Steuer und dazu noch 2. Fahrerflucht. Dazu gibt es u.a. ein Urteil vom OLG Hamm was dieses so bestätigt hat.
2. Steuerhinterziehung ist ganz weit weg vom weltlichen und passt eher zur Stammtischrunde nach 6 Bier am Freitagabend....
Zum technischen Sachverhalt noch kurz was...
Außer einem netten Geräusch ist es beim Diesel -da keine Drosselklappe vorhanden ist- vom technischen Zusammenhang her sinnlos.
Nur beim Benziner macht es einen technischen Sinn und stellt eine Verbesserung der Performance dar in Bezug auf das Ansprechverhalten des Turboladers...
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Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
Dazu gibt es u.a. ein Urteil vom OLG Hamm was dieses so bestätigt hat.
das mit dem regress mag bei der haftpflicht zutreffen, aber bei der kasko hingegen wiederrum nicht....
Zitat:
2. Steuerhinterziehung ist ganz weit weg vom weltlichen und passt eher zur Stammtischrunde nach 6 Bier am Freitagabend....
das auto entspricht nichtmehr der schadstoffklasse nach der es besteuert wird, weil abgase (z.t. sogar mit öl verunreinigt) "unkatalysiert" in die umwelt geblasen werden, der te könnte also direkt auch seinen kat ausbauen da dies denselben straftatbestand darstellt......
und wenn du keinen kat im auto hast gibts überlicherweise auch ne anzeige vom finanzamt, die dann halteben mal schnell ein paar hundert €uro steuern nachbuchen...und das passiert nunmal auch bei den zisch-ventilen....
Zitat:
Original geschrieben von brezelpaul1
2. Steuerhinterziehung ist ganz weit weg vom weltlichen und passt eher zur Stammtischrunde nach 6 Bier am Freitagabend....
Wenn Du ein Auto im Ausland anmeldest mit dem Ziel es ausschließlich hier zu fahren, dann ist es genau das.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das mit dem regress mag bei der haftpflicht zutreffen, aber bei der kasko hingegen wiederrum nicht....
Das ist bei differenzierter Betrachtung wohl war, nur gehen doch alle davon aus -die vom Verlust der Versicherungsschutzes schreiben- das der Haftpflichtschutz entfällt, und man somit im Falle eines Falles auf allen Kosten sitzen bleiben würde, und das ist halt nicht der Fall.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das auto entspricht nichtmehr der schadstoffklasse nach der es besteuert wird, weil abgase (z.t. sogar mit öl verunreinigt) "unkatalysiert" in die umwelt geblasen werden, der te könnte also direkt auch seinen kat ausbauen da dies denselben straftatbestand darstellt......
und wenn du keinen kat im auto hast gibts überlicherweise auch ne anzeige vom finanzamt, die dann halteben mal schnell ein paar hundert €uro steuern nachbuchen...und das passiert nunmal auch bei den zisch-ventilen....
Mir ist kein einziger Fall bekannt, wo dieses seitens des Finanzamtes versucht wurde, oder wo es je zu einer Anklage kam. Auch gibt es diesbezüglich keinen mir bekannten Straftatbestand.
Rein theoretisch betrachtet:
Der PKW hat nicht mehr die Steuerklasse die er ursprünglich hatte weil der Kat ausgebaut wurde. Nun müsste die Staatsanwaltschaft nachweisen, von wann bis wann dieser Zustand bestand. Alleine das ist schon schwer genug. Sagt der Beschuldigte aus, der Zustand bestand einen Tag -was wohl naheliegend ist und fast jeder sagen würde- dann hätte wir einen Steuerhinterziehung bzw. Steuerkürzung >oder= 1€.
Und dann passiert folgendes:
§ 398 Einstellung wegen Geringfügigkeit
Die Staatsanwaltschaft kann von der Verfolgung einer Steuerhinterziehung, bei der nur eine geringwertige Steuerverkürzung eingetreten ist oder nur geringwertige Steuervorteile erlangt sind, auch ohne Zustimmung des für die Eröffnung des Hauptverfahrens zuständigen Gerichts absehen, wenn die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies gilt für das Verfahren wegen einer Steuerhehlerei nach § 374 und einer Begünstigung einer Person, die eine der in § 375 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 genannten Taten begangen hat, entsprechend.
Aber das waren mir jetzt zu viele Konjunktive und Spekulationen in einem....
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
das auto entspricht nichtmehr der schadstoffklasse nach der es besteuert wird, weil abgase (z.t. sogar mit öl verunreinigt) "unkatalysiert" in die umwelt geblasen werden, der te könnte also direkt auch seinen kat ausbauen da dies denselben straftatbestand darstellt......Zitat:
2. Steuerhinterziehung ist ganz weit weg vom weltlichen und passt eher zur Stammtischrunde nach 6 Bier am Freitagabend....
und wenn du keinen kat im auto hast gibts überlicherweise auch ne anzeige vom finanzamt, die dann halteben mal schnell ein paar hundert €uro steuern nachbuchen...und das passiert nunmal auch bei den zisch-ventilen....
im normalfall (wenn der turbo nicht defekt ist) gelangt nur gefilterte luft aus dem ventil, die agr mündet nach dem pop-off in den ansaugtrakt.
Bzgl. Steuer/Finanzamt und dergleichen...wie war das doch, wenn auch nur die kleinsten Heizölrückstände im Tank gefunden werden 😉
Moin,
hört sich für mich wie ein Bus beim Entlüften der Bremse an-o.s.ä.
Mit der Steuerhinterziehung hat was für sich. Weniger wegen geänderter Abgaswerte als vielmehr, dass der Wagen im Ausland angemeldet wird, obwohl ein Bürger mit festem Wohnsitz in unserem Land diesen regelmäßig im Bereich der Bundesrepublik bewegt. Hat dann was mit der "Abgabenordnung" zu tun, also Steuer, die hier an den Fiskus entrichtet werden muss...und das wird definitiv nicht eingestellt.
Q: Welche negativen Effekte können dadurch auftreten?
A: Uns sind lediglich zwei Thematiken bekannt: Erstens kommt es manchmal zu leichten Verunreinigungen des BOV und dessen Umfeld im Motorraum (durch Ausstoß von Ruß/Öl, der sich im Ansaugtrakt ansammelt). Dieser Schmutz wird leider bereits im Serienzustand in größeren Mengen durch die Abgasrückführung in diesen Bereich befördert und dort teilweise sogar abgelagert. In extremen Fällen kann das sogar zu einer Fehlfunktion des Steuer- und Abblasventils führen, das dann jedoch einfach gereinigt werden sollte. Zweitens kommt es manchmal zu kurzfristig erhöht sichtbarem Rußausstoß beim schnellen Lastwechsel, da gerade in der ersten, kurzen Phase der "Überfettung" die überschüssige Luft den entstehenden Ruß im Auspufftrakt nicht "verdünnen" kann, sondern vorher ja abgeblasen wird.
Ferner ist die Luft die Du da ablässt, ja in den nächsten Vorgang miteingerechnet.
Das hat IMHO nur den Effekt, dass du deine Motorsteuerung dauerd durcheinander bringst und keinen technischen Vorteil.
Denn wenn es so wäre, hätte BMW das sicher schon realisiert, wenn auch vielleicht in anderer Form.
Du tust deinem Motor damit sicher keinen Gefallen....
klingt beschissen - wie Jim Kopf der Lokomotivführer.