Polo N6 verkauft ohne Kaufvertrag

Hallo, ich habe leztes Jahr im Juli mein heiss geliebten Polo N6 Verkauft. Er war wirklich Traumhaft. Schwarz mit schwarzem Leder und alles was es an Extras gab plus noch ne Alpineanlage für 6000 DM.

Ich habe Ihn schweren Herzens verkauft da er schon 100.000 Kilometer hatte und ich ein größeres Auto wollte.
Dummer und naiverweise habe ich das Auto OHNE Kaufvertrag verkauft.

Nun kommt der Käuft ein 3/4 Jahr später und meint das Getriebe ist kaputt. Er hat es angeblich selber repariert und ich solle Ihm 400 Euro geben. Die Sache finde ich lächerlich.
Das Auto war einwandfrei und ich habe es wirklich guten Gewissens verkauft und nun fährt es eine Fahranfängerin die es zum 18 Geburtstag bekommen hat.

Ich sehe es nicht ein das ich für den angeblichen Schaden aufkommen soll.
Wie ist da die Rechtslage?

Gruz
Florian

19 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von AutoMensch


 

Korrektur: Das ist NUR bei Fahrzeugen so, die beim Händler gekauft wurden!

Das hört sich so an als wäre beim privaten Verkauf immer die Beweispflicht beim Verkäufer! Da der private Verkäufer jedoch in den meisten Fällen Laie ist kann ich dieses jedoch nicht glauben!

Gruß
Stefan

Beim privaten Verkäufer gibt es weder Beweispflicht noch Umtauschrecht noch Gewährleistung. Natürlich muss man die Gewährleistung vertraglich ausschließen. Wer allerdings arglistig einen Mangel verschweigt (Beweislast liegt beim Käufer), der kann sich auch als Privatmann nicht aus der Affäre ziehen.

Dann ist Florian ja aus dem Schneider!

Gruß
Stefan

Hier wird was vermengt. Grundsätzlich muß der Kläger die für ihn günstigen Tatsachen beweisen, also:

1. Ich habe dieses Auto von X gekauft.
2. Bei Übergabe des Autos war das Getriebe kaputt.

Nach dem 3/4 Jahr kann er Punkt 2 wohl vergessen.

Nur beim Verbrauchsgüterkauf, also dem Kauf vom gewerblichen Händler, gibt es die angesprochene Beweislastumkehr, durch die vermutet wird, daß der Mangel schon zu Beginn vorhanden war. Der Verkäufer muß dann das Gegenteil beweisen, was in der Praxis unmöglich sein dürfte.

Gruß

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erstens:

BINGO!

zweitens:

Wer sein Auto ohne schriftlichen Kaufvertrag veräußert, den kann ich bei nachfolgendem Ärger nicht bedauern.

drittens und letztens:

Vor dem Verkauf Informationen einholen oder jemanden damit betrauen, der sich damit auskennt.

Gruß, Wolf.

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