Polnische Zulassung - Wie - Was - Warum
Moin
hab da so eine Frage bzw ein Problem….
Ein Bekannter (Pole seit 12 Mon hier gemeldet /lebend) ist letzte Woche mit poln. Nummernschildern angehalten worden ….
Das Auto ist halb auf seine mit Eingewanderte Schwester , halb auf seine in Polen lebende Mutter angemeldet…
Natürlich stand der Tatbestand der Steuerhinterziehung im Raume … Wirklich mehr hat er nicht verstanden , da er noch nicht wirklich gut Deutsch kann… Jedoch hat er geistesgegenwärtig versucht den Polizisten zu erklären , dass das Auto die ganze Zeit in Polen bei seiner Mutter war und er es erst seit einer Woche in D bewegt….
Da ich die Tage für ihn übersetzen muss und ihn nicht knietief in die Sch…. reiten will wollt ich mich deshalb erkundigen…
1: Was hat er an Strafe zu erwarten?
2: Darf das Auto bis ein Brief von der Polizei kommt noch bewegt werden?
3: Muss das Auto in D angemeldet werden oder gibt es die Möglichkeit für das Auto trotz Poln Zulassung die D Kfz Steuer zu Bezahlen ??? Eine Ummeldung würde nicht einfach und billig werden , da in dem Auto eine Poln. Gasanlage verbaut ist und der D Tüv sich da gerne quer stellt…
so… das wars im Groben…
Danke euch schon schonmal für Qualifizierte Hilfe im voraus ….
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von rooster45
Das "grenzenlose Europa".....einfach nur ein Witz 😠
Wieso?
Es ist einfach ungerecht hier zu leben und die günstigen Steuern des Heimatlandes zu zahlen. Das ist nicht Sinn von Europa, sich da breit zu machen, wo es sich am angenehmsten lebt und dort Steuern zu zahlen, wo es am Günstigsten ist.
Obwohl das ja gerade viele große Konzerne machen durch Ausflaggungen nach Osteuropa, aber das ist ein anderes Thema
19 Antworten
Twindance?
Wo ist der/dein Beitrag abgeblieben?
Moderations-Kram 😁
Nur mal so: In den USA hat jeder einzelne Bundesstaat und der DC ebenfalls eigene Kennzeichensysteme, und ich wette, dass man auch nicht mit einem Kennzeichen von Miami in Kalifornien herumfahren kann (es sei denn man fährt nach Miami zurück).
Hallo, Callme Bubba,
da Dein Bekannter offensichtlich einen Wohnsitz in Deutschland hat, darf er keine Fahrzeuge im Inland führen, die im Ausland zugelassen und versteuert sind, wenn diese nicht für den Zeitraum, in dem er damit fährt, in Deutschland versteuert werden.
Somit dürfte er auch nicht mal eben mit dem im Ausland zugelassenen Fahrzeug eines Verwandten in Deutschland fahren, wenn er sich nicht strafbar machen will.
Keine Ahnung, wie es andernorts gehandhabt wird, aber bei uns in der Gegend werden Erstverstöße dieser Art in aller Regel gegen eine geringe Geldauflage eingestellt, wenn der Beschuldigte ansonsten auch noch nicht straffällig geworden ist.
Des Weiteren muss er natürlich die fälligen Steuern nachzahlen.
Ein Anwalt dürfte ihn somit mehr kosten, als das, was als Strafe auf ihn zukommt.
Viele Grüße,
Uhu110