Polizist mit Laseraugen wie Superman!
Hallo,
Mal ne Frage.
Ich bin durch eine Spielstraße gefahren, habe den Wagen nur Rollen lassen (automatik), war unter 20 KM/h (Tacho fängt erst bei 20 an).
Wie schnell ich war weiß ich nicht, da ich unter 20KM/h nichts von Tacho angezeigt bekomme, bin allerdings halt nur gerollt.
Am Ende der Straße stand ein Polizist, der mich angehalten hat und behauptete ich wäre zu schnell. Das hätte er mit seinen Augen gemessen.
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.
Er hatte keine Instrumente um meine Geschwindigkeit zu messen, er hat es auch nur behauptet.
Das ist doch nicht durchsetzungsfähig oder? Wird was kommen oder wollte der Typ sich nur "privat" aufbessern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
wie denn?
1499 Cent Bar und 1 Cent überweisen 😛
106 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Eine Spielstraße ist kein VB, kapiere es endlich. Gerade als Kraftfahrer sollte man sowas wissen...🙄
Du solltest meine Beiträge erneut lesen, denn irgendwie hast du Probleme mit dem lesen.
Beim lesen sollte man auch die Texte verstehen....😉
Viele Leute sagen bei einem Verkehrsberuhigter Bereich einfach Spielstraße dazu und das wird beim TS nicht anders sein.😉
Habe ich schon dreimal geschrieben, nur weil es die Leute wie Papageien nachplappern, wird es nicht richtiger.
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Habe ich schon dreimal geschrieben, nur weil es die Leute wie Papageien nachplappern, wird es nicht richtiger.
Und nur weil du ein Dickkopf hast, wird es genauso wenig Richtiger...😉🙂
(Beziehe mich hier aber nur auf meine Beiträge hier.)
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Was hat es jetzt mit Dickkopf zutun? Schau in den Link vom Verkehrsportal, es sind unterschiedliche Dinge.
Die Leute auf der Straße machen auch alles nach, davon wird es aber nicht richtiger.
@Hartz4Fahrer
Zitat: "Der nächste Mythos"
Ok, dann nochmal eigens für Dich; Lesen bildet.
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Hier ist eine Webseite die das alles erklärt.
http://spielstrasse.guetazloh.de/
Gruß vom bösen Dieter
Verkehrsberuhigter Bereich ist der Dachbegriff.
Darunter findet man dann Spielstraße, Fußgängerzone, shared space, Autobahn am Wochenende und was weiß ich noch alles.
@Hartz4Fahrer
Zitat:
"die Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges kann auch per Schätzung eines Polizeibeamten festgestellt werden. Dies gilt insbesondere in Verkehrsbereichen mit Schrittgeschwindigkeit, da hier allein die Tatsache der Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichend ist für eine Bestrafung des Fahrzeugfahrers (BayObLG, AZ 2 ObOWi 500/00)"
Kannst Du wenigstens das lesen, oder klappt das auch nicht? Unseriös?
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von trouble01
Verkehrsberuhigter Bereich ist der Dachbegriff.Darunter findet man dann Spielstraße, Fußgängerzone, shared space, Autobahn am Wochenende und was weiß ich noch alles.
Auch für dich gerne noch einmal:
http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23802
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Auch für dich gerne noch einmal:http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23802
Dir ist aber schon klar, dass es mir um das Schätzen von Geschwindigkeit geht, nicht um Deine völlig sinnfreie und haarspalterische Diskussion um Begriffe?
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Ja toll, sehr seriöse Seite. Wer zum VB Spielstraße schreibt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Auch wenn es dir schwierig erscheint es zu verstehen, es gibt keine Spielstraße.
Möchte man keine Fahrzeuge in einer Straße haben stellt man ein "Verbot für sämtliche Fahrzeuge" hin. Es ist hier dann völlig egal ob ein Zusatzschild mit spielende Kinder als Zusatzschild vorhanden ist, einfahren darf man so oder so nicht!
Es sieht dann natürlich etwas schöner aus, da das obere Schild nicht so alleine dar steht.😛
Ein Verkehrsberuhigten Bereich braucht dieses Zusatzschild nicht und wird hier oft als Spielstraße(ob berechtigt oder nicht berechtigt ist hier erstmals uninteressant) bezeichnet.
Natürlich muss dein Link zu dem Verkehrsportal-Forum wahrheitsgemäß sein, weil sich dort niemand irren kann.🙄
Zum niederlegen würde ich nie Beiträge aus anderen Foren nehmen, da nie bekannt ist, welche Kenntnisse der Autor hatte und daher die Richtigkeit nicht zutreffen muss!
Zitat:
Original geschrieben von cpedv
Ein Verkehrsberuhigten Bereich braucht dieses Zusatzschild nicht und wird hier oft als Spielstraße(ob berechtigt oder nicht berechtigt ist hier erstmals uninteressant) bezeichnet.
Was hier wird oder nicht, spielt keine Rolle.
Ich brauche auch nichts verstehen, denn ich sage nicht Spielstraße zum VB. Mir wirds auch langsam zu blöd hier...