Polizist mit Laseraugen wie Superman!

Hallo,

Mal ne Frage.
Ich bin durch eine Spielstraße gefahren, habe den Wagen nur Rollen lassen (automatik), war unter 20 KM/h (Tacho fängt erst bei 20 an).
Wie schnell ich war weiß ich nicht, da ich unter 20KM/h nichts von Tacho angezeigt bekomme, bin allerdings halt nur gerollt.

Am Ende der Straße stand ein Polizist, der mich angehalten hat und behauptete ich wäre zu schnell. Das hätte er mit seinen Augen gemessen.
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.

Er hatte keine Instrumente um meine Geschwindigkeit zu messen, er hat es auch nur behauptet.
Das ist doch nicht durchsetzungsfähig oder? Wird was kommen oder wollte der Typ sich nur "privat" aufbessern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peterenis


wie denn?

1499 Cent Bar und 1 Cent überweisen 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Tolle Quelle, dort wird ein verkehrsberuhigter Bereich gezeigt und keine Spielstraße 😮

Eine Spielstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich.

Zitat:

Original geschrieben von peterenis


Ich Rolle dort immer! Ich sehe halt auch viele Kinder da und dort ist auch irgendein Behinderten Lager. Ich passe immer sehr auf, für dieses kurze Stück fahr ich auch langsam.

Der "Superbulle" hat mit einer Frau am Ende der Straße gebabbelt, der hat mich vielleicht 10m vor ihm erst gesehen und mich sofort angehalten.

Er ist nicht nebenher gegangen oder sonst etwas. Er hat mich einfach willkürlich gestoppt.

Ja, der war zu dir einfach böse. Dem hat einfach deine Nase nicht gefallen, ich sehe doch auch von hier aus bereits das die nicht schön ist. Der musste einfach die Quote erfüllen. Und der Frau konnte er wohl für "Falsch parken" nix abnehmen, obwohl die nur rumstand.

Um eines klar zu sagen: Zahl einfach und fahr dort mal wirklich Schritt. Du wirst dich wundern, dass das mit "rollen lassen" gar nicht geht. Lass mal jemanden nebenher gehen.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01



Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Tolle Quelle, dort wird ein verkehrsberuhigter Bereich gezeigt und keine Spielstraße 😮
Eine Spielstraße ist ein verkehrsberuhigter Bereich.

Ah, na denn 🙄

Zitat:

Umgangssprachlich wird der verkehrsberuhigte Bereich häufig als „Spielstraße“ bezeichnet, was aber kein verkehrsrechtlicher Begriff ist.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich

Zitat:

Die Verkehrsberuhigung wird in Deutschland durch das Verkehrszeichen 325.1 angekündigt und durch das Verkehrszeichen 325.2 aufgehoben.

Innerhalb dieses Bereiches gilt

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen.
  6. Wenn man den verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel »Rechts-vor-links«, sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen »Ende des verkehrsberuhigten Bereichs« und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind.

Beim Ausfahren aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist gemäß § 10 StVO eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen. Wie beim Ausfahren aus einem Grundstück ist man gegenüber allen anderen Verkehrsteilnehmern wartepflichtig. Rechts-vor-Links gilt nicht.

Quelle:

http://de.wikipedia.org/wiki/Verkehrsberuhigter_Bereich
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Schritttempo sind ca. 5 bis 7 KMH. 

http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23802

Selbst die einfachsten Dinge kennt niemand.

In einer Spielstraße ist das Fahren GENERELL VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Dann müssten wir wissen, welches Schild am Anfang des fraglichen Bereiches gestanden hat.

Wahrschein für den VB, denn eine Spielstarße habe ich noch nie gesehen.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=23802

Selbst die einfachsten Dinge kennt niemand.

In einer Spielstraße ist das Fahren GENERELL VERBOTEN!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

In diesem Fall befindet sich aber das Verkehrszeichen Z. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) und hier wäre das einfahren auch ohne dem Zusatzschild Spielstraße verboten.

Beim TS wird es sich aber nicht um ein Verbot für Fahrzeuge aller Art handelt.

Im Übrigem werden auch hier einige Fragen beantwortet, denn z.B. steht hier drin:

Zitat:

Verkehrsberuhigter Bereich: Zwar darf hier jeder hineinfahren, aber weil dort nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, sollte man darauf wenn möglich verzichten. Kinder dürfen überall spielen. Parken ist nur auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt, außer zum Be- oder Entladen und Ein- oder Aussteigen. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich muss man der Querstraße Vorfahrt gewähren.

Zitat:

Spielstraße: Dieser Begriff ist schon recht alt, als man den Begriff »verkehrsberuhigter Bereich« noch gar nicht kannte. Das Schild soll zeigen: Hier muss überall mit spielenden Kindern gerechnet werden, und deshalb dürfen normalerweise auch keine Fahrzeuge hineinfahren (oberes Schild: Verbot für Fahrzeuge aller Art). Meistens wird es den Anwohnern per »Anlieger frei« aber doch erlaubt, um wenigstens bis zu ihren Wohnungen fahren zu können.

Zitat:

* Schrittgeschwindigkeit wird von der deutschen Rechtsprechung zwischen 4 und 7 km/h angesiedelt.

Quelle:

http://www.fahrtipps.de/frage/verkehrsberuhigter-bereich.php

Gruß Gero

.... den der TE als Spielstraße bezeichnet hat.

Zitat:

Original geschrieben von trouble01


.... den der TE als Spielstraße bezeichnet hat.

Man sollte auch mal 1+1 zusammen zählen, denn dann wird man sich denken, dass hier nicht das Schild verbot für Fahrzeuge aller Art gemeint ist, denn hier hätte es noch mehr gekostet.😉

Zitat:

Original geschrieben von cpedv



Zitat:

Original geschrieben von trouble01


.... den der TE als Spielstraße bezeichnet hat.
Man sollte auch mal 1+1 zusammen zählen, denn dann wird man sich denken, dass hier nicht das Schild verbot für Fahrzeuge aller Art gemeint ist, denn hier hätte es noch mehr gekostet.😉

Er hat Spielstraße geschrieben und da ist das generelle Einfahren verboten. Nur weil die Mehrheit der unfähigen Leute zum VB Spielstraße sagt, ist es trotzdem nicht das Gleiche. Ist es denn wirklich so schwer?

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer



Zitat:

Original geschrieben von cpedv


Man sollte auch mal 1+1 zusammen zählen, denn dann wird man sich denken, dass hier nicht das Schild verbot für Fahrzeuge aller Art gemeint ist, denn hier hätte es noch mehr gekostet.😉
Er hat Spielstraße geschrieben und da ist das generelle Einfahren verboten. Nur weil die Mehrheit der unfähigen Leute zum VB Spielstraße sagt, ist es trotzdem nicht das Gleiche. Ist es denn wirklich so schwer?

Und deshalb wird er(TS) jetzt verhaftet und zum Tode verurteilt oder was??🙄

Du solltest dir mal ein neuen Rechenschieber kaufen, denn deiner scheint kaputt zu sein.😉

Das Schild Spielstraße gibt es nicht, es ist nur ein Zusatzschild dass genauso auch an einem 325.1 mit dabei sein kann.

Eine Spielstraße ist kein VB, kapiere es endlich. Gerade als Kraftfahrer sollte man sowas wissen...🙄

Zitat:

Original geschrieben von Geisslein


Und nein, Das Schätzen einer Geschwindigkeit ist in D-Land nicht zulässig.

Ist es doch. Belege wurden zitiert.

Gruß vom bösen Dieter

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