Polizist mit Laseraugen wie Superman!

Hallo,

Mal ne Frage.
Ich bin durch eine Spielstraße gefahren, habe den Wagen nur Rollen lassen (automatik), war unter 20 KM/h (Tacho fängt erst bei 20 an).
Wie schnell ich war weiß ich nicht, da ich unter 20KM/h nichts von Tacho angezeigt bekomme, bin allerdings halt nur gerollt.

Am Ende der Straße stand ein Polizist, der mich angehalten hat und behauptete ich wäre zu schnell. Das hätte er mit seinen Augen gemessen.
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.

Er hatte keine Instrumente um meine Geschwindigkeit zu messen, er hat es auch nur behauptet.
Das ist doch nicht durchsetzungsfähig oder? Wird was kommen oder wollte der Typ sich nur "privat" aufbessern?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von peterenis


wie denn?

1499 Cent Bar und 1 Cent überweisen 😛

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Zitat:

Original geschrieben von Dieter47



Ja. Das Leben ist voll davon. Geh' vor Gericht!
Gruß vom bösen Dieter

Richtig. Die Anwälte wollen ja auch leben.

Zitat:

Original geschrieben von peterenis


Die Straße ist vielleicht 100m lang, eine Spur breit, an beiden Seiten parkende Autos, und verläuft nicht gerade.
Ich behaupte er kann mich vorher gar nicht richtig gesehen zu haben, außerdem bin ich unter 20km/h gefahren. Wenn bis zu 15km/h erlaubt sind, wie will er mich bitte als zu schnell empfinden?
Das ist Willkür.

Es ist ja nicht bis zu 15 km/h erlaubt zahle das Lehrgeld und gut ist.

Hallo,

ich bin einmal in einer sogenannten Spielstr. mit 11 Km/h geblitzt worden.
In dem Schreiben stand dann, ich hätte die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 7 Km/h
überschritten. Kostete 10 Euronen. Allerdings war ich mit Abstand der langsamste lt. der Renleitung.

MfG
Bulova

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


In einer Spielstraße, darf die Geschwindigkeit eines Beamten "geschätzt" werden.
Kann ein Beamter erkennen, dass er einer gefahrenen Geschwindigkeit nicht "Schritt halten" kann, darf er dich bestrafen.
Sei evtl. froh, dass nicht gemessen wurde, denn in Spielstraßen kann eine Strafe sehr schmerzhaft werden.

Wieso sollte dies in einer Spielstraße besonders schmerzhaft werden? - Gibt doch keinen "Spielstraßenaufschlag" oder ähnliches? - Ist eben innerorts und fertig.

Gruß
Marc

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Zitat:

Original geschrieben von Marc A3



Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


In einer Spielstraße, darf die Geschwindigkeit eines Beamten "geschätzt" werden.
Kann ein Beamter erkennen, dass er einer gefahrenen Geschwindigkeit nicht "Schritt halten" kann, darf er dich bestrafen.
Sei evtl. froh, dass nicht gemessen wurde, denn in Spielstraßen kann eine Strafe sehr schmerzhaft werden.
Wieso sollte dies in einer Spielstraße besonders schmerzhaft werden? - Gibt doch keinen "Spielstraßenaufschlag" oder ähnliches? - Ist eben innerorts und fertig.

Gruß
Marc

Naja mal angenommen Du fährst 30 km/h dort lt. Tacho. Es wird geblitzt und es kommt ein Bescheid mit "nach Abzug 25 km/h über Limit" und Du bist Fußgänger und hast Punkte. Das ist das gefährliche an diesen Straßen.

Das geht bei Linen-/schulbussen mit eingeschaltetem Warnblinker an der Haltestelle auch sehr schnell.
Mit ~ 60 vorbei und schon ist man ~ 50 zu schnell und darf dann auch den Bus nutzen.

Es geht ja hier nicht darum ob du jetzt 6 km/h zu schnell warst oder 21 km/h oder 50 km/h.

Sondern nur darum ob du schneller als ein Fußgänger warst.

Und das darf geschätzt werden.

Zitat:

Original geschrieben von VW-Malle


In einer Spielstraße, darf die Geschwindigkeit eines Beamten "geschätzt" werden.

Die Geschwindigkeit eines Beamten ist in 99% der Ämter so zu berechnen:

V = 0

Zitat:

Original geschrieben von Dieter47


@onkel-howdy
Manche Richter scheinen bis 15 km/h gelten zu lassen - das ist ja das Problem.
Gruß vom bösen Dieter

Ich habs mal so formuliert bekommen:

Sobald das Fahrzeug schneller als ein Fussgänger ist, hat man die "Schrittgeschwindigkeit" überschritten.

Und nein, Das Schätzen einer Geschwindigkeit ist in D-Land nicht zulässig.
Messprotokolle, Bild und die Eichungsunterlagen für das Gerät anfordern, welches dich gemessen hat....

Wenn du durch eine Spielstraße gefahren bist, dann wird es teuer, da darf man nämlich gar nicht fahren.

Ich will den Fussgänger sehen der eine Schrittgeschwindigkeit von 7 KM/H über einen Zeitraum von 5 min geht!
Wie gesagt Fussgänger, das sind keine Jogger!!!

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


@dieter
ein urteil hierzu würde mich BRENNEND interesieren. bzw ist doch schrittgeschwindkeit zwischen 3 und 7 km/h geregelt?! 😕

Hier ist eine Webseite die das alles erklärt.

http://spielstrasse.guetazloh.de/

Und m.E. kann man mit dem Auge erkennen ob man schneller als Schrittgeschwindigkeit fährt bzw. rollt.

Zitat:

Original geschrieben von Hartz4Fahrer


Wenn du durch eine Spielstraße gefahren bist, dann wird es teuer, da darf man nämlich gar nicht fahren.

Darf man schon, aber nur Schrittgeschwindigkeit und ohne Hupen, damit die Kinder nicht beim Spielen gestört werden.

Tolle Quelle, dort wird ein verkehrsberuhigter Bereich gezeigt und keine Spielstraße 😮

Im Jahr 1988 habe ich mein Auto Führerschein gemacht und damals sollte ich Schrittgeschwindigkeit fahren. Mein Fahrlehrer stieg dann aus weil er meinte ich würde keine Schrittgeschwindigkeit fahren. Er lief dann neben mir her und meinte "das ist Schrittgeschwindigkeit". Dabei musste ich schon mit der Kupplung schleifen und ab und zu die Kupplung durch treten, damit ich nur am leichten Rollen war.

Ich habe das auch mal im Fernsehen gesehen und hier wurden viele zur Kasse gebeten, da sie alle an die 20-30 km/h fuhren.

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