Polizist mit Laseraugen wie Superman!
Hallo,
Mal ne Frage.
Ich bin durch eine Spielstraße gefahren, habe den Wagen nur Rollen lassen (automatik), war unter 20 KM/h (Tacho fängt erst bei 20 an).
Wie schnell ich war weiß ich nicht, da ich unter 20KM/h nichts von Tacho angezeigt bekomme, bin allerdings halt nur gerollt.
Am Ende der Straße stand ein Polizist, der mich angehalten hat und behauptete ich wäre zu schnell. Das hätte er mit seinen Augen gemessen.
Und wollte ein Bußgeld von 15€ einfordern. Darauf bin ich nicht eingegangen und musste meine Personalien abgeben.
Er hatte keine Instrumente um meine Geschwindigkeit zu messen, er hat es auch nur behauptet.
Das ist doch nicht durchsetzungsfähig oder? Wird was kommen oder wollte der Typ sich nur "privat" aufbessern?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
wie denn?
1499 Cent Bar und 1 Cent überweisen 😛
106 Antworten
Klar kann in solchen Straßen gemessen werden - mit einer Stoppuhr. Die Strecke ist bekannt, bei Schrittgeschwindigkeit dauert die Passage eine gewisse Zeit. Liegt die gemessene Zeit deutlich darunter, war er zu schnell.
Und im Falle einer Verhandlung wird ein Richter niemals 15 km/h als Schrittgeschwindigkeit akzeptieren.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Du darfst in einer Spielstraße garnicht fahren 😛
Goil... WEIL:
in Kreuzlingen (TG, CH) gibts einen Grenzübergang nach Konstanz; FÜR AUTOS. Fährst du die Strasse lang, kommst du an den nächsten Grenzübergang, der dich wieder nach Kreuzlingen führt.
Um nach Konstanz rein zu kommen, musst du durch eine "Spielstrasse" (also dieses blaue Schild, mit Kind, Ball Haus und noch was) durch fahren...
Also heisst das künftig den Grenzübergang "von Tägerwilen aus" (weis nicht wie die jeweiligen Grenzübergänge heissen) nutzen, oder darf man doch - bsp. indem man Gang raus nimmt und die Karre schiebt - durch diese Zonen durch??
Zitat:
Original geschrieben von 78ermike
Goil... WEIL:Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Du darfst in einer Spielstraße garnicht fahren 😛
in Kreuzlingen (TG, CH) gibts einen Grenzübergang nach Konstanz; FÜR AUTOS. Fährst du die Strasse lang, kommst du an den nächsten Grenzübergang, der dich wieder nach Kreuzlingen führt.
Um nach Konstanz rein zu kommen, musst du durch eine "Spielstrasse" (also dieses blaue Schild, mit Kind, Ball Haus und noch was) durch fahren..
Das ist ein verkehrsberuhigter Bereich:
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/7/7b/Zeichen_325.svg
Umgangssprachlich wird häufig der Verkehrsberuhigte Bereich gemäß § 42 Abs. 2 StVO (Zeichen 325.1) als Spielstraße bezeichnet. Alle Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Radfahrer und Kraftfahrzeuge) sind hier gleichberechtigt, dürfen sich aber gegenseitig nicht behindern. Der Fahrzeugverkehr muss das Schritttempo einhalten. Das Halten ist grundsätzlich zulässig, das Parken aber nur auf dafür gekennzeichneten Flächen.
Da ich noch nie jemanden gesehen habe, der in einer Spielstraße Schrittgeschwindigkeit (rollen lassen) fuhr, mal abgesehen von Fahrschulen, bin ich mal pro Polizist. 😁
Zitat:
Original von http://spielstrasse.guetazloh.de/
- die Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeuges kann auch per Schätzung eines Polizeibeamten festgestellt werden. Dies gilt insbesondere in Verkehrsbereichen mit Schrittgeschwindigkeit, da hier allein die Tatsache der Geschwindigkeitsüberschreitung ausreichend ist für eine Bestrafung des Fahrzeugfahrers (BayObLG, AZ 2 ObOWi 500/00)
Ob´s stimmt oder nicht, prügelt euch darum...
Mir egal, ich lasse dort rollen und wenn ein Polizist meint ich wäre zu schnell, weil ich doch tatsächlich auch manchmal auf das Pedal komme oder hineinrolle, dann zahle ich meine 15 €. Da geht meine Welt nicht unter.
PS:
Prügelt euch um den Begriff Spielstraße und verkehrsberuhigter Bereich. 😁
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Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Klar kann in solchen Straßen gemessen werden - mit einer Stoppuhr. Die Strecke ist bekannt, bei Schrittgeschwindigkeit dauert die Passage eine gewisse Zeit. Liegt die gemessene Zeit deutlich darunter, war er zu schnell.
a) wie misst du die strecke? mit einem laser entfernungsmesser den jeder dabei hat?
b) mit was misst du die zeit? zählen? mit der 5€ ebay "made in china" rolex kopie?
c) WAS ist deutlich drunter?
fragen über fragen...
In einer Spielstraße, darf die Geschwindigkeit eines Beamten "geschätzt" werden.
Kann ein Beamter erkennen, dass er einer gefahrenen Geschwindigkeit nicht "Schritt halten" kann, darf er dich bestrafen.
Sei evtl. froh, dass nicht gemessen wurde, denn in Spielstraßen kann eine Strafe sehr schmerzhaft werden.
Ich Rolle dort immer! Ich sehe halt auch viele Kinder da und dort ist auch irgendein Behinderten Lager. Ich passe immer sehr auf, für dieses kurze Stück fahr ich auch langsam.
Der "Superbulle" hat mit einer Frau am Ende der Straße gebabbelt, der hat mich vielleicht 10m vor ihm erst gesehen und mich sofort angehalten.
Er ist nicht nebenher gegangen oder sonst etwas. Er hat mich einfach willkürlich gestoppt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das ist ein verkehrsberuhigter Bereich:
Ooook, dann hat mir der Zöllner, den ich (am Zoll nach Kreuzlingen rein) fragte ob ich dort durchfahren darf, das falsch erklärt... (der meinte sei Spielzone, mit Schrittgeschwindigkeit durch und gut ist)...
Glaube es ist schlauer ich sage nichts bezüglich Uniformierte und ... Naja... 😉
Dann wär das schonmal geklärt, danke Pepperduster 🙂
Zitat:
Original geschrieben von VW-Malle
In einer Spielstraße, darf die Geschwindigkeit eines Beamten "geschätzt" werden.
Du hast recht
A. Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) Straßenverkehrs-Ordnung
157.1 Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten (soweit nicht von Nummer 11 erfasst) 15 €
---------------------------------------------------------------------------------------
Die Messung erfolgt nicht im Hinterherfahren sondern im Hinterhergehen 😁😁😁
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Ich Rolle dort immer! Ich sehe halt auch viele Kinder da und dort ist auch irgendein Behinderten Lager. Ich passe immer sehr auf, für dieses kurze Stück fahr ich auch langsam.Der "Superbulle" hat mit einer Frau am Ende der Straße gebabbelt, der hat mich vielleicht 10m vor ihm erst gesehen und mich sofort angehalten.
Er ist nicht nebenher gegangen oder sonst etwas. Er hat mich einfach willkürlich gestoppt.
Die Sache ist doch die, dass weder ich noch sonstirgendwer dabei war. Die Frau könnte aber vielleicht eine Zeugenaussage machen? Wie hat die das gesehen? Wurde sie befragt?
Und wenn dein Automat zu schnell rollt (prüfe das doch vielleicht mit einem Bekannten, macht ein Schrittgeschwindigkeitsrennen), dann hilft auch nur die Bremse.
Will dich doch nicht als Raser hinstellen, aber hilft doch alles nichts. Leg eine Beschwerde ein und schau was kommt, im schlimmsten Falle die 15 € zuzüglich irgendwelche Auslagen... keine Ahnung... aber die Profis hier werden sich noch um dich kümmern, das geht jetzt hier über 25 Seiten, minimum. 😉
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Er ist nicht nebenher gegangen oder sonst etwas. Er hat mich einfach willkürlich gestoppt.
Was gibt's da noch zu diskutieren? Entweder bezahlst Du Deine 15 Euro oder Du legst Einspruch ein und gehst vor Gericht. Wie das dann ausgeht, kann Dir hier niemand sagen.
Gruß vom bösen Dieter
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
... Behinderten Lager ...
😕🙄
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Ich Rolle dort immer! Ich sehe halt auch viele Kinder da und dort ist auch irgendein Behinderten Lager. Ich passe immer sehr auf, für dieses kurze Stück fahr ich auch langsam.
Aha, ein Behindertenlager.
Zitat:
Der "Superbulle" hat mit einer Frau am Ende der Straße gebabbelt, der hat mich vielleicht 10m vor ihm erst gesehen und mich sofort angehalten.
Er kann dich auch nicht schon vorher beobachtet haben, ist klar.
Zitat:
Er ist nicht nebenher gegangen oder sonst etwas. Er hat mich einfach willkürlich gestoppt.
Willkürlich kann ich mir nicht vorstellen.
Die Straße ist vielleicht 100m lang, eine Spur breit, an beiden Seiten parkende Autos, und verläuft nicht gerade.
Ich behaupte er kann mich vorher gar nicht richtig gesehen zu haben, außerdem bin ich unter 20km/h gefahren. Wenn bis zu 15km/h erlaubt sind, wie will er mich bitte als zu schnell empfinden?
Das ist Willkür.
Zitat:
Original geschrieben von peterenis
Das ist Willkür.
Ja. Das Leben ist voll davon. Geh' vor Gericht!
Gruß vom bösen Dieter