Polizia Municipale, oder: Zahlungsaufforderung vor der Zustellung
Servus!
Ich habe gestern eine "Zahlungsaufforderung vor der Zustellung" aus Italien erhalten!
Ich darf 94 EURO für eine "Fahrt durch die Verkehrsbegrenzte Zone ohne Genehmigung" zzgl. 0,65 EURO Porto 😁 zahlen!
Nun meine Frage: Das Schreiben trägt das Datum 27.06.2008, geschehen ist die Geschichte am 19.06.2007; d.h. ein Jahr und wenige Tage nach der "Tat" wurde das Schreiben verschickt!
Muss ich nun zahlen, oder ist die Geschichte verjährt?
Gruß
weflydus
Beste Antwort im Thema
die zahlungsmoral mancher leute kann ich echt nicht verstehen. jetzt wird mir klar warum so viele kleine handwerker aufgeben müssen. da werden lieber gesetztesbücher gelwälzt anwälte aufgesucht, als den mum zu haben und zu zahlen.
hast du dir was zu schulden kommen lassen, ja oder nein??? falls ja trag es wie ein mann und zahl.
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ToniX20SE
bin im Sommer 2006 in der Schweiz mit 6km/h (3 km/h toleranz bereits abgezogen) zuviel geblitzt worden.Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
So einfach ist das in Italien nicht.Eine Kollegin hatte Anfang des Jahres auch eine Erinnerung an ein Knöllchen bekommen das sie sich knapp 2 Jahre vorher eingefangen hat.Laut dem was ich und Andere rausbekommen haben hat Italien 2 Jahre Zeit den Strafzettel zuzustellen und dann noch 5 Jahre Zeit bis die Vollstreckung verjährt ist.Sie können das Geld zwar nicht Deutschland kassieren aber so bald du wieder nach Italien kommst solltest du in keine Kontrolle kommen da sie dann sofort Bares sehen wollen und dabei ist es ihnen egal ob der Fahrer für das Knöllchen verantwortlich war oder jemand Anderes.
Wenn man also in den nächsten Jahren wieder nach Italien will sollte man besser zahlen.
im Mai 2007 bekam ich dann Post mit der Bitte, 47€ zu zahlen.
Leider fahr ich jeden Sommer nach Italien, und immer durch die Schweiz. Hab daher gezahlt.
Gemusst hätte ich es nicht, allerdings hätte ich dann den Umweg über Österreich nehmen müssen.
Fahr lieber nicht durch Östreich, da ist der Strassenraub legalisiert
durch die Geschwindigkeit " Schätzende " beamte.
Aus diesem Grund werde ich solange ich lebe diese Land nicht
mehr freiwillig betreten oder durchqueren. Jol.
Zitat:
Original geschrieben von Sir Donald
So einfach ist das in Italien nicht.Eine Kollegin hatte Anfang des Jahres auch eine Erinnerung an ein Knöllchen bekommen das sie sich knapp 2 Jahre vorher eingefangen hat.Laut dem was ich und Andere rausbekommen haben hat Italien 2 Jahre Zeit den Strafzettel zuzustellen und dann noch 5 Jahre Zeit bis die Vollstreckung verjährt ist.Sie können das Geld zwar nicht Deutschland kassieren aber so bald du wieder nach Italien kommst solltest du in keine Kontrolle kommen da sie dann sofort Bares sehen wollen und dabei ist es ihnen egal ob der Fahrer für das Knöllchen verantwortlich war oder jemand Anderes.
Wenn man also in den nächsten Jahren wieder nach Italien will sollte man besser zahlen.
Ich glaube das die Italiener sogar die Autos in Verwahrung nehmen, solange bis es bezahlt ist, habe so etwas mal gehört kann das sein?
Keine Ahnung ob die dann das Auto in Verwahrung nehmen,zutrauen würde ich es ihnen aber sofort.
Man sollte immer daran denken das in anderen Ländern andere Sitten herschen die mit der deutschen Form der Rechtsstaatlichkeit wenig Ähnlichkeit haben.
Zitat:
Original geschrieben von jokerjoka
hallo,
ich mach mal hier weiter....
hab ein gleiches problem, bin statt 50kmh 61 gefahren, 5km/h toleranz wurden abgezogen somit 6 Km/ zu schnell......das alles ist am 27.07.2009 passiert strafzettel haben wir gestern bekommen (05.01.2010)
sind ca.5 monate vorbeidie strafe von 49€ haben die schon bei avis eingezogen, war nähmlich ein mietwagen....
verjährung ist 5 jahre das hab ich gelesen,
aber was ist hiermit"Bußgelder über 70€ können mittlerweile eu weit vollstreckt werden"
habs net ganz verstanden...
push
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Moin,
hab auch dieses Problem der modernen Wegelagerei. Bin 2008 zum Hotel gefahren um Koffer zu holen und prompt in eine beruhigte Zone gefahren. Nach ca. 12 Monaten kam die erste Nachricht über 75 Euro. Inzwischen kamen zwei weitere Schreiben, jetzt sind es ca. 200 Euro, die die haben wollen. Es ist übrigens ein privates Inkassounternehmen !!!!!
In verschiedenen anderen Foren habe ich dann gesucht und gefunden, dass es EU-weite Vereinbarungen zwecks Einziehung des Betrages durch das jeweilige Heimatland gibt, wenn der geforderte Betrag (ich glaube) über 70 Euro liegt.
Nur Deutschland hatte dieses Abkommen bisher nicht anerkannt, weil es gravierende rechtliche Unterschiede zwischen Italien und Deutschland gab/gibt.
Vor gerade mal 4 Wochen erhielt ich schon wieder ein Wunschschreiben aus Italien mit der Bitte das Geld endlich zu überweisen. Hingewiesen wurde auch auf dieses EU-weite Abkommen. Ich habe dann nochmals bei der hiesigen Straßenverkehrsbehörde nachgefragt. Dort wurde mir gesagt, dass dieses bilaterale Abkommen I/D wohl in diesem Jahr noch unterzeichnet wird - voraussichtlich.
Und auch wenn es geschieht - nachträglich geht da gar nichts. Also alles was vorher war, kann hier nicht nachträglich eingezogen werden. Und das schöne: das hier z.B. für Italien eingezogene Geld wäre für den deutschen Staat. Auch nicht schlecht.
Der einzige Wermutstropfen der bleibt: man muss 5 Jahre einen weiten Bogen um Italien machen. Wer am Gardasee ein Ferienhaus hat, sollte besser zahlen. Aber ich wollte zu den Abzockern (nicht nur im Straßenverkehr) sowieso nicht mehr.
Gruß - und locker bleiben.
Andy
Zitat:
Original geschrieben von jokerjoka
aber was ist hiermit"Bußgelder über 70€ können mittlerweile eu weit vollstreckt werden"
habs net ganz verstanden...
hi,
also soweit ich aus tv und rundfunk informiert wurde, ist somit auch das jeweilige land, indem sich der sünder aufhält/wohnt, dazu befugt, das bußgeld "einzutreiben", sprich zu kassieren.
die deutsche regierung erhofft sich aufgrund dieser regelung ca. 9-10 millionen euro extra pro jahr und hat sogleich geplant den knöllche-apparat um 99 stellen aufzustocken (personalkosten ca. 6 millionen p.a.).
ob die rechnung aufgeht....
geldstrafen unter 70 euro können dementsprechend nicht vor ort abgezwackt werden (das würde sich wohl nicht rechnen - verwaltungskosten), aber natürlich weiterhin dort, wo die "straftat" begangen wurde.
grüße
Zitat:
Original geschrieben von amtan2002
Nur Deutschland hatte dieses Abkommen bisher nicht anerkannt, weil es gravierende rechtliche Unterschiede zwischen Italien und Deutschland gab/gibt.Vor gerade mal 4 Wochen erhielt ich schon wieder ein Wunschschreiben aus Italien mit der Bitte das Geld endlich zu überweisen. Hingewiesen wurde auch auf dieses EU-weite Abkommen.
...der Hinweis auf das Abkommen ist natürlich nur ne theatralische Drohgebärde:
-sowas gilt niemals rückwirkend für historische Delikte
-der Sinn des Abkommens ist der, dass sich EU Staaten gegenseitig die Delikte über 70,-€ abtreten und die Beitreibung der Gebühren jeweils national erfolgt. D.h. bei künftigen Verstößen im Ausland bekommt man eine deutsche Anhörungsbogen/Zahlungsaufforderung und eben nicht Post vom italienieschen Inkassounternehmen.
Dass jetzt bei Dir ein Inkassounternehmen eintreiben will sagt doch, dass der italienische Staat/die Kommune die Forderung eigentlich aufgegeben und an diese Burschen weiterverkauft hat.
Normalerweise sollte aber die Vorlage der Hotelrechnung aus dem relevantem Zeitraum diese Forderung abwehren, da in der Regel Zufahrt zum Hotel in die ZTL erlaubt ist.
bye