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Polizeikontrolle - mitgeführte Papiere

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 12:51

Kurze Frage :

Viele ABEs führen dazu , dass mein Heft für Fahrzeugpapiere am Motorrad „Zentimeter dick“ ist .

Das Mitführen der Unterlagen ist Pflicht , das ist klar .

Aber darf ich die PDFs der Betriebserlaubnisse und ABEs kleinfotokopieren ( also immer noch im Rahmen des gut lesbaren ) … ohne Ärger bei einer Kontrolle zu bekommen ?

Gruß

Dsu

Ps : ja , man kann auch alles eintragen lassen , aber das ist hier nicht die Frage .

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45 Antworten
Themenstarteram 19. Februar 2023 um 17:08

Es geht hier nicht was vielleicht oder möglicherweise geduldet wird , … ich stell die Frage nochmal anders : Wo steht das eine ABE die elektronisch downgeloaded werden muss mit 100% Größe ausgedruckt werden muss ? Na , Hobby Justiz Minister ? Wo steht das ?

Einen anderen Ton, wenn ich bitten darf!

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Februar 2023 um 18:08:37 Uhr:

... Wo steht das ?

Genau das wäre die Frage an...? Gibt es dafür ein staatliche Stelle an die man die Frage richten kann?

Das wäre Dienst am Bürger.

Ich weiß es leider auch nicht.

Polizei? Kraftfahrtbundesamt?

Irgendeine staatliche Stelle muss das doch beantworten können.

In

StVZO §19 Abs. 4:

4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1.

des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis,...mitzuführen...

Was hei0t da "Ablichtung"? Da kann doch auch ein Foto auf dem Handy sein.

Also am besten wäre ja dann alle originalen Papiere mitzunehmen und unter die Sitzbank vom Moped legen.

Da ist man auf der sicheren Seite.:)

Oder sind soviele Veränderungen gemacht worden dass der Platz nicht ausreicht…:rolleyes:

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 17:35

https://youtu.be/KXabGpLXExE

Ab Minute 2:55 haben wir genau das Thema

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Februar 2023 um 18:34:09 Uhr:

Also am besten wäre ja dann alle originalen Papiere mitzunehmen und unter die Sitzbank vom Moped legen.

Da ist man auf der sicheren Seite.:)

Oder sind soviele Veränderungen gemacht worden dass der Platz nicht ausreicht…:rolleyes:

So viel Platz hast du in den meisten Bikes meist nicht. Wenn ich überlege... Verbandskasten, 2 Warnwesen, dann wirds bei mir schon eng. Bleibt wohl nur eintragen lassen.

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 17:38

Zitat:

@bimota schrieb am 19. Februar 2023 um 18:23:38 Uhr:

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Februar 2023 um 18:08:37 Uhr:

... Wo steht das ?

Genau das wäre die Frage an...? Gibt es dafür ein staatliche Stelle an die man die Frage richten kann?

Das wäre Dienst am Bürger.

Ich weiß es leider auch nicht.

Polizei? Kraftfahrtbundesamt?

Irgendeine staatliche Stelle muss das doch beantworten können.

In

StVZO §19 Abs. 4:

4) Der Führer des Fahrzeugs hat in den Fällen

1.

des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis,...mitzuführen...

Was hei0t da "Ablichtung"? Da kann doch auch ein Foto auf dem Handy sein.

Und wieder die Frage : wo steht geschrieben in welcher Größe ?

@Haasinger

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Warnweste beim Motoradfahren mitzuführen. Ebensowenig einen Verbandkasten.

 

StVZO §19 Abs. 4 trifft wohl zu. Danke @bimota

Danach sind wohl auch Verkleinerungen zulässig.

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 17:52

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Februar 2023 um 18:42:46 Uhr:

@Haasinger

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Warnweste beim Motoradfahren mitzuführen. Ebensowenig einen Verbandkasten.

StVZO §19 Abs. 4 trifft wohl zu. Danke @bimota

Danach sind wohl auch Verkleinerungen zulässig.

Und auch doppelseitiger Druck zur Papierersparnis .

So lang es in eine Größe „klein“ skaliert wurde die ausreichend lesbar ist , entspricht es also den Gesetzen. Ein Vorzeigen einer ABE auf einem Handy ist somit NICHT zulässig .

Womit die erste Seite meiner Anfrage nichtig bzw. falsch beantwortet wäre .

 

 

"Gibt es dafür ein staatliche Stelle an die man die Frage richten kann?"

Doppelanfrage - einmal ans Justiz-, einmal ans Verkehrsministerium. Dauert zwar etwas, aber bisher wurden meine Anfragen immer beantwortet. Leider manchmal aber sehr schwammig...

Zitat:

@Heizölheizer schrieb am 19. Februar 2023 um 18:42:46 Uhr:

@Haasinger

In Deutschland gibt es keine gesetzliche Pflicht, eine Warnweste beim Motoradfahren mitzuführen. Ebensowenig einen Verbandkasten.

StVZO §19 Abs. 4 trifft wohl zu. Danke @bimota

Danach sind wohl auch Verkleinerungen zulässig.

Sorry, bin Grenzbewohner =)

Themenstarteram 19. Februar 2023 um 18:51

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Februar 2023 um 18:34:09 Uhr:

Also am besten wäre ja dann alle originalen Papiere mitzunehmen und unter die Sitzbank vom Moped legen.

Ganz schlechte Idee. Im Fall eines

Fahrzeugdiebstahl haste versicherungstechnisch ganz schlechte Karten und der Dieb kann bei einer Kontrolle sogar noch behaupten , du hättest ihm das Fahrzeug geliehen !

Zitat:

@dickschiffuser schrieb am 19. Februar 2023 um 19:51:13 Uhr:

Zitat:

@migoela schrieb am 19. Februar 2023 um 18:34:09 Uhr:

Also am besten wäre ja dann alle originalen Papiere mitzunehmen und unter die Sitzbank vom Moped legen.

Ganz schlechte Idee. Im Fall eines

Fahrzeugdiebstahl haste versicherungstechnisch ganz schlechte Karten und der Dieb kann bei einer Kontrolle sogar noch behaupten , du hättest ihm das Fahrzeug geliehen !

Den Fahrzeugbrief sollte man natürlich zu Hause lassen…:)

Niemand aus meiner Kundschaft, und ich aud eigener Erfahrung kann von einer negativen Erfahrung mit "kleinen" ABE bzw Gutachten berichten.

 

Ich druck als beigabe für alle immer das PDF als doppelseitig und 4 Seiten pro DIN A4 aus.

 

Schön gefaltet, schön handlich.

 

Wenn Felgen vom Hersteller direkt zu mir kommen, ist das ebenfalls öfter so in dem Format.

 

 

Wo soll da das Problem sein?

Zitat:

@Go}][{esZorN schrieb am 19. Februar 2023 um 14:12:07 Uhr:

Offiziell nicht zulässig, aber kommt drauf an, an wen man gerät. Wir hatten damals für die Countainerchassis nur Kopien dabei, weil die mehrmals am Tag gewechselt wurden. Obwohl Chassisklau sehr populär war - meistens nur, um eine Büchse von A nach B zu bringen, nicht zum behalten - wurden die Kopien akzeptiert. Wenn überhaupt jemand danach gefragt hat.

Im privaten Bereich kommt man mit solchen Argumenten natürlich nicht allzu weit.

Ich kenne das von den Tausch- Trailer auch so. Wenn die Trailer von DSV oder Schenker europaweit unterwegs sind, hat man auch nur Kopien in der Kiste an der Stirnwand dabei. Ich sehe, das Kopieren der ABE auch entspannt. Die Wahrscheinlichkeit bei einer Kontrolle Probleme zu bekommen, ist äußerst gering. Bei der zuständigen Dienststelle kann man die Originale nachreichen. Beim TÜV gerne die originale dabei haben.

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