Polizeikontrolle bei Verplombten Wechselbrücken
ich hab da mal ne frage
wir fahren Stückgut und unser Sattel wurde neulich nachts von der Polizei aufgehalten und da wir unsere Autos nicht selber laden muss er jetzt eine strafe wegen falscher Ladungssicherung bezahlen
ich mache das gleiche nur mit Wechselbrücken und die werden ja Verplombt im Hof abgestellt also habe ich nicht die möglichkeit die Ladungssicherung zu kontrolieren
wenn mich auch mal die Polizei aufhalten sollte und es ist beschissen geladen muss ich dann auch eine Strafe bezahlen?
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26 Antworten
Ich bin letztens für einen Bekannten zur Aushilfe mit einem Hängerzug Wechselbrücke gefahren.
An der Ladestelle habe ich eine verblomte und eine offene Brücke aufgenommen.
Die Ladungssicherung habe ich also nur bei einer überprüfen können.
ich hab jetzt nicht alles durchgelesen, ich fahr auch verplombte WB´s und die polizei macht meine plombe sicher nicht auf ..
wenn die wer aufmacht dann der zoll und die machen sie auch nachher wieder zu, und das ganze wird vermerkt auf dem CMR bzw frachtbrief ..
Wieso macht die Polizei die Plombe nicht auf?
Klar macht sie das. Sie muss einfach nur beschließen, dass "Gefahr im Verzug" ist und schon ist die Plombe ab. (Gilt übrigens genau so für´s Durchsuchen der Kabine).
Übrigens ist es bei Sammelgut sch***egal, ob die Box verplombt ist. Ob bei Sammelgut richtig verladen wird, müsste der Fahrer durch stundenlanges Beobachten auf der Rampe kontrollieren. Eben mal von hinten über die Brocken gucken, ist keine Kontrolle.
Etwas anderes ist, ob der Fahrer am veränderten Verhalten des Lkw oder Anhängers merken muss, dass z.B. die Lastverteilung nicht stimmt. Weil heute EBS-Anlagen Balgdrücke speichern, kann einem ein Gutachter schnell einen Strick daraus drehen. Umgekehrt. Lässt der Fahrer umladen, und es stellt sich heraus, dass nicht überladen war, hat der Unternehmer den Ärger.
gruß f
so merk ich mir des immer,
wenn ich die plombe selber hingemacht habe muss ICH sie auf wegmachen wenn es die polizei verlangt,
wenn die plombe jemand von der verlader firma angebracht hat, mach ich die plombe NICHT weg ....
gruß matze
(wir hafte nicht für eventule verladeschäden bzw schäden durchgeklaute ware weil die polizei die plombe aufgemacht hat)
steht auf dem auftragszettel das unsere spedition an die sammelgut spedition geschickt hat hab ich zuvällig mal gesehen
p.s. dumm darf man als kraftfahrer sein, man muss sich nur zur helfen wissen :-)
Solange es sich nicht um eine reine Zollblombe handelt kann die ohne weiteres entfernt werden. Als Fahrer bist du auch bei verblombten WB oder Auflieger in der Pflicht.
Zitat:
Original geschrieben von Trucker56
Solange es sich nicht um eine reine Zollblombe handelt kann die ohne weiteres entfernt werden. Als Fahrer bist du auch bei verblombten WB oder Auflieger in der Pflicht.
... weil man das immer schon so gemacht hat, oder weil's nicht interessiert, wenn der Chef wegen Regressen pleite geht?!?!?
Allgemein wäre das schon richtig so, dass alles, was keine Zollplombe ist, nicht so eine Bedeutung hat. Die Bedeutung entsteht aber durch die Verträge zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Entfernst Du die einfach, haftet Dein Chef für alles, was mit der Ladung passiert und zwar tatsächlich ab dem Moment ab dem definitiv die Plombe noch dran war. Geht etwas verloren oder wird etwas beschädigt oder gibt es sowas wie Wirtschaftsspionage, dann kann es ziemlich teuer werden.
Der Fahrer ist auch bei einer Nicht-Zollplombe von der grundsätzlichen Haftung zur Verkehrssicherheit befreit. Die hat nämlich der Verlader übernommen und der haftet dann auch dafür. Eine Ausnahme sind Auffälligkeiten. Wenn der Fahrer begründet die Verkehrssicherheit der Ladung in Frage stellen muss, dann darf sie auch geöffnet werden. Dies würde ich - da ich meinen Arbeitsplatz noch länger behalten will - nicht ohne amtliche Zeugen machen.
Abgesehen davon wirst Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr bei der Firma laden, deren Plombe Du einfach geöffnet hast. Es gibt ja einen Grund, warum die die dran machen. Ansonsten könnten die sich ja den Aufwand sparen! Kunden, die mutwillig - selbst wenn durch die Erfüllungsgehilfen - Verträge brechen, mit denen mag man nicht mehr wirklich weitere Verträge abschließen.
wenn ich die plombe selbst und persönlich hingemacht habe und die speditionsintern ist (von der spedition bei der ich arbeite) und NICHT von der verladerfirma muss ich sie auch bei einer kontrolle weg machen und quitieren lassen und wieder eine neue hinmachen ....
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
wenn ich die plombe selbst und persönlich hingemacht habe und die speditionsintern ist (von der spedition bei der ich arbeite) und NICHT von der verladerfirma muss ich sie auch bei einer kontrolle weg machen und quitieren lassen und wieder eine neue hinmachen ....
gruß matze
Bei der Situation weiß ich nicht, warum Du überhaupt eine dran machst??? Vertraust Du Dir selbst nicht?
Was Du dran machst, darfst Du auch wieder abmachen. Wenn Du die Plombe selbst dran machst, hast Du aber auch die volle Verkehrshaftung!!! Also nicht vergessen, darauf zu achten, dass die Ladung einwandfrei und ordnungsgemäß gesichert ist und was sonst noch notwendig ist.
hey scaniachris,
also dann erzähl ich die ganze geschichte,
ich fahre mit meinem planenkipper viel bio-gemüße, und unser cheff wil garantieren das wir nicht irgent wie anderst aufkippen ja, und darum müssen wir bei bio-transporten (schüttgut) eine plombe durch die bolzen löcher durchmachen und die plomben nummer auf dem frachtbrief vermerken und beim empfänger bestätigen lassen das die plomben noch heile sind und wir nirgents anderst aufgekippt hatten...
und wenn unser cheff sagt ich soll wenn ich blumenerde geladen habe ne plombe rein machen mach ich die rein, ist ja nicht mein geld was er für die plombe ausgiebt, aber er will dem kunden eine sicherheit geben das die ladung original und vollständig ist....
gruß matze
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
hey scaniachris,
also dann erzähl ich die ganze geschichte,
ich fahre mit meinem planenkipper viel bio-gemüße, und unser cheff wil garantieren das wir nicht irgent wie anderst aufkippen ja, und darum müssen wir bei bio-transporten (schüttgut) eine plombe durch die bolzen löcher durchmachen und die plomben nummer auf dem frachtbrief vermerken und beim empfänger bestätigen lassen das die plomben noch heile sind und wir nirgents anderst aufgekippt hatten...und wenn unser cheff sagt ich soll wenn ich blumenerde geladen habe ne plombe rein machen mach ich die rein, ist ja nicht mein geld was er für die plombe ausgiebt, aber er will dem kunden eine sicherheit geben das die ladung original und vollständig ist....
gruß matze
Also misstraut er Dir! Aber wie Du schon sagst: Ist sein Geld! - oder so
Dennoch musst Du für die Verkehrssicherheit von Ladung und Fahrzeug Sorge tragen. Du darfst sie wegen der selbst dran gemachten Plombe nicht vernachlässigen. Das ist, was ich sagen wollte.
des macht der nich nur bei mir so des macht der bei jedem fahrer so aus unserer firma der einen kipper fährt,
wegen den kunden .... *lach*
Zitat:
Original geschrieben von Matze1390
des macht der nich nur bei mir so des macht der bei jedem fahrer so aus unserer firma der einen kipper fährt,
wegen den kunden .... *lach*
So persönlich war das ja auch nicht gemeint. Hätte wohl doch auch dazu schreiben sollen, dass er nicht nur Dir misstraut. ;-)
Wie heißt es noch so schön: Sicher ist sicher! ... gerade in der Transportwelt kann es nicht sicher genug sein.