Polizeikontrolle Alkohol
Hallo zusammen.
ich hatte diese woche leider einen kleinen verkehrsunfall (ein kleiner blechschaden) es wurde dann blut abgenommen (bak 1,87) und meine fe gleichzeitig auch entzogen.
wie wahrscheinlich ist es, dass ich eine anordnung zu einer mpu bekomme?
fahre seit knapp 20 jahren ohne punkte und bin auch noch nicht auffällig im zusammenhang mit alkohol gekommen.
lg,
Beste Antwort im Thema
...auch wenn mir als generellen 0,0 Promille Anwender ein wenig die Erfahrungen fehlen bezweifle ich, dass es bei jemandem der mit über 1,8 Promille überhaupt noch seinen Autoschlüssel, das Auto und das Zündschloß findet ein einmaliger Ausrutscher war und er kein gravierdenes Problem mit Alkohol hat.
Die meisten, die mit solchen Promillewerten noch "senkrecht stehen" haben normalerweise ein Problem ohne Alkohol. 😉
168 Antworten
Wie ist es möglich in Erfahrung zu bringen, ob Absistenzsnachweise (wenn ja welche und für welche Zeit) für eine MPU gefordert werden?
Von welchen Umständen ist die Länge der Sperrfrist abhängig? Kann diese u.U. verkürzt werden oder besteht auch die Möglichkeit, dass eine Trunkenheitsfahrt ausgerichtlich geregelt werden kann?
Zitat:
@peteder schrieb am 24. September 2017 um 19:59:56 Uhr:
Von welchen Umständen ist die Länge der Sperrfrist abhängig?
Hauptsächlich vom Ergebnis der Blutprobe.
Das solltest Du mit einem Rechtsanwalt Deines Vertrauens besprechen.
Eine aktenkundige Trunkenheitsfahrt kann man nicht außergerichtlich "beerdigen". Da wäre ein "billiger" Strafbefehl schon ein gutes Ergebnis. Den kann man allenfalls mit der AA/StA und dem Gericht zuvor ein wenig vorbesprechen.
Du hast eine Straftat begangen . Das kann man nicht irgendwie mal so regeln. Die sperrfrist kann dir doch relativ egal sein. Der Mpu Psychologe erwartet von dir eine gelebte verhaltensänderung. Das geht nicht in 3 Monaten. Wie schon mehrmals erwähnt kannst du kontrolliertes trinken oder Abstinenz dazu nutzen. Aber bei kt musst du überzeugende Antworten auf trennen von trinken und fahren usw haben. Die solltest du bis dahin eh haben. Dein Ansatz ist bis jetzt noch falsch. Es sollte nicht darum gehen, wie du schnell und möglichst ohne Aufwand deinen Lappen wieder kriegst, sondern wie du der Gesellschaft beweist dass du keine Gefahr mehr im Strassenverkehr darstellst.
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Zitat:
Kann diese u.U. verkürzt werden oder besteht auch die Möglichkeit, dass eine Trunkenheitsfahrt ausgerichtlich geregelt werden kann?
Die Frage ist jetzt aber nicht Ernst gemeint, oder?
Doch die meint der ernst.
Der gute hat nicht begriffen um was es geht. Es geht eben nicht darum zu verhandeln, und schnellstmöglich und irgendwie den Lappen wieder zu bekommen.
Es geht darum sein Problem zu behandeln und später muss er glaubwürdig darlegen dass er es dann auch im Griff hat.
Das begreift er nur irgendwie nicht.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 24. September 2017 um 20:03:34 Uhr:
Zitat:
@peteder schrieb am 24. September 2017 um 19:59:56 Uhr:
Von welchen Umständen ist die Länge der Sperrfrist abhängig?
Hauptsächlich vom Ergebnis der Blutprobe.
Das Ergebnis der Blutprobe lag bei rund 1,9 Promille
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 24. September 2017 um 21:07:57 Uhr:
Doch die meint der ernst.
Der gute hat nicht begriffen um was es geht. Es geht eben nicht darum zu verhandeln, und schnellstmöglich und irgendwie den Lappen wieder zu bekommen.
Es geht darum sein Problem zu behandeln und später muss er glaubwürdig darlegen dass er es dann auch im Griff hat.
Das begreift er nur irgendwie nicht.
War bereits in einer Entgiftung und mache gerade eine Langzeittheraphie. Inwiefern soll ich da denn nicht mein Problem verstanden haben?
Geh mal von minimum 12 bis 15 Monaten aus. Und ohne dich angreifen zu wollen: Die wirst du brauchen. Und nochmal als tipp: such dir ein Mpu Forum und lass dir da helfen! Da sind Leute die dir mal n Kopf waschen und dann kompetent helfen. Achso: wenn du Therapie und entgiftung machst brauchst du zwingend 1 Jahr Abstinenz. Mit etg nachweisen. Und Lebenslange Abstinenz
Zitat:
@billygtc schrieb am 24. September 2017 um 22:57:54 Uhr:
Geh mal von minimum 12 bis 15 Monaten aus. Und ohne dich angreifen zu wollen: Die wirst du brauchen. Und nochmal als tipp: such dir ein Mpu Forum und lass dir da helfen! Da sind Leute die dir mal n Kopf waschen und dann kompetent helfen. Achso: wenn du Therapie und entgiftung machst brauchst du zwingend 1 Jahr Abstinenz. Mit etg nachweisen. Und Lebenslange Abstinenz
Lebenslange Abstinenz werde ich definitiv verfolgen. Ist es denn sinnvoll bei der MPU von Therapie und Entgiftung zu sprechen? Vielleicht wäre es somit möglich einen kürzere Zeit als Abstinenznachweis zu bekommen. Es geht mir nicht darum, wieder zu saufen, sondern bin ich beruflich absolut auf meinen Führerschein angewiesen. Ich weiß, dass hätte ich mir auch vorher klar machen können. Leider sind wir als Menschen alle nicht fehlerfrei.
Du kannst überall lügen oder Sachen verschweigen. Aber dir sitzt ein ausgebildeter Psychologe gegenüber, der von dir erwartet dass du mit ihm ehrlich über deine Vorgeschichte, deine Alkohol Fahrt und die Zeit danach sprichst. Wie hoch ist die Chance da glaubwürdig zu wirken??? Und bei 1,9 wirst du so oder so nie unter nem Jahr bleiben. Also fang jetzt an und nutze die Zeit.
Das ist ja genau der Irrglaube, man komme mit vermeintlichen guten Lügen und damit verbundene Vorbereitung durch die MPU. Da sitzt ein Profi vor dir, der nicht eine oder zwei Fragen stellt, er löchert. Hinterfragt und sucht Ungereimtheiten. Er weiß genau wann du lügst und wann nicht.
Und wenn er sich unschlüssig ist, fällst du halt durch.
Er sitzt am längeren Hebel. Sei ehrlich. Ansonsten wars das
Zitat:
@peteder schrieb am 24. September 2017 um 22:57:07 Uhr:
War bereits in einer Entgiftung und mache gerade eine Langzeittheraphie. Inwiefern soll ich da denn nicht mein Problem verstanden haben?
Die Rückfallquoten, auch nach einer Langzeittherapie sind Dir bekannt? Auch wenn Du besten willens bist und nicht rückfällig werden wirst, die Statistik und die Wahrscheinlichkeitsrechnung sagen eben etwas anderes aus.
Durch Deine Fahrt mit 1,9 0/00 hast Du bereits bewiesen, dass Du zur Teilnahme am Straßenverkehr zu diesem Zeitpunkt nicht geeignet warst. Jetzt, im Moment, mag das anders sein. Für die MPU ist entscheidend, ob dieser Zustand auch in den letzten 12 bis 15 Monaten erhalten geblieben ist und ob zu erwarten ist, dass dies auch so bleiben wird. Wenn der Gutachter da zu einem anderen Ergebnis kommt, bleibt der Führerschein halt beim Straßenverkehrsamt. Auf persönliche Härten, weil Du ja den Führerschein ganz dringend brauchst, kann und wird da keine Rücksicht genommen. Und das auch zurecht.
Lustige Geschichte am Rande.
Jährlich werden ca 150.000 Führerscheine in Flensburg zu Konfetti verarbeitet. Und jedes Jahr zur betriebstfeier, werden diese in die Luft geworfen zur Belustigung.
Zitat:
@Steven4880 schrieb am 24. September 2017 um 21:07:57 Uhr:
Doch die meint der ernst.
Der gute hat nicht begriffen um was es geht. Es geht eben nicht darum zu verhandeln, und schnellstmöglich und irgendwie den Lappen wieder zu bekommen.
Es geht darum sein Problem zu behandeln und später muss er glaubwürdig darlegen dass er es dann auch im Griff hat.
Das begreift er nur irgendwie nicht.
Er hat mehr oder weniger gleiche oder ähnliche Antworten auch schon beim Verkehrsportal bekommen, glaubt aber immer noch wie im Istanbuler Basar über die Konditionen verhandeln zu können 🙁