Polizeifreundliche Steckverbindung?
Hi ich hab mal ne Newb Frage.
Bei uns hier in Belgien (denke in D auch) ist es beispielsweise erlaubt wenn man Unterbodenbeleuchtung montiert hat, aber nicht verkabelt ist.
So nun meine Frage. Ist es möglich eine Steckverbindung zwischen der Beleuchtung und dem Relai zu benutzen die sich beim Eintreffen der Polizei oder Kontrolle auf Knopfdruck löst?
Also Ich drück auf nen Knopf, und nun löst sich automatisch die Steckverbinung (und ist somit legal 😉
Gibt es sowas, ist sowas möglich?
Oder hat da noch nie einer drüber nachgedacht?
Greetz Xaben
22 Antworten
Also es ist eigentlich nur schwer möglich eine Steckverbindung herzustellen, die man einfach (per "Fernbedienung" ) lösen kann, zumal solche Stecker dann auch recht teuer und aufwändig sind. Ich kann dir aber eine kleine "Schummelei" empfehlen. Du montierst die Lampen ganz normal unter den Wagen und baust im Innenraum einen versteckten "Killschalter" ein. Am Unterboden laufen die Kabel dann hinter eine Abdeckung und dahinter in den Innenraum. Am anderen Ende der Abdeckung montierst du ein Stück Kabel mit einem Stecker dran. Das Sieht dann so aus, als ob die Leuchte gar net eingestöppselt wäre und ist somit legal. Von Innen kann man aber jedesmal die Lampen ein- und ausschalten. So genau werden eure Polizisten ja auch nicht schauen, wenn da ein Stecker "ausgestöppselt" am Unterboden hängt.
Zitat:
Original geschrieben von grashalm
ja, sowas ist zugelassen.
es ist aber auch alles andere an leuchtmittel erlaubt, die indirekt leuchten, ein E-Prüfzeichen haben (!) und NUR mit dem Türkontakt verbunden sind und ergo nur angehen, wenn die tür auf ist...
Aber ne komplette Unterbodenbeleuchtung hat doch auch ein E-Prüfzeichen, oder darf die Beleichtung nur Unter der Tür sein ?
Zitat:
Original geschrieben von chucky1111
Aber ne komplette Unterbodenbeleuchtung hat doch auch ein E-Prüfzeichen, oder darf die Beleichtung nur Unter der Tür sein ?
Ob du die Röhren jetzt unter Türe oder unter den Schweller montierst ist eigentlich egal, aber das Licht darf nur indirekt sein und es muss mit dem Türkontakt verbunden sein. Natürlch nimmt es dir kein TÜVler und auch kein Polozist ab, dass die Röhren vorne unter dem Grill oder hinten unter der Schürze auch "Einstiegsleuchten" sind, dann musst du schon den TÜVler überzeugen, dass regelmäßig Leute bei dir im Motorraum oder im Kofferraum mitfahren 😁
Zitat:
Original geschrieben von grashalm
ja, sowas ist zugelassen.
es ist aber auch alles andere an leuchtmittel erlaubt, die indirekt leuchten, ein E-Prüfzeichen haben (!) und NUR mit dem Türkontakt verbunden sind und ergo nur angehen, wenn die tür auf ist...
ist da dann auch so ne ich sag mal "nachglühzeit" von ein paar sec erlaubt oder muss die dann sofort mit türschluss zu sein ?
weil sonst könnte man ja noch so nen dimmer einbauen der nach 10 sec erst das teil ausmacht.
tür auf = leuchten an
tür zu = leuchten aus
"nachleuchten" oder sowas gibts da nicht und ist auch nicht zugelassen
Ok, genau das wollte ich wissen.
Danke !
Aber noch was:
Gibts da irgendwo n schreiben dass wenn mich die Bullen anhalten ich was in der Hand hab ?
Und gleich noch ne Frage:
wenn ich noch nen zusätzlichen knopf irgendwo hinschraub dass dann mal die schlaltung von dem türkontakt überbrückt, meint ihr die merken das irgendwie ?
also ich mein ob die dann mal sich das auto richtig anschauen ?
Oh man leute werdet endlich erwachsen und lasst den kinderkram mit dieser bescheuerten UBB sein 😠.
Wenn ich bei uns an den jugendtreffpunkten vorbei fahre (MC D.) und sehe solche leute mit eingeschaltener UBB kann ich nur drüber lachen, macht euch alle sowas dran ich und meine kollegen haben dann endlich ausgesogt von dem geld was für die nachschulungen und punkteabbaukursen bekommen 😁.
Auf dem treffen gut und schön da gehört so was hin aber nicht auf der straße, von mir gibt es da immer einen fetten daumen nach unten.
Gruss
Maik
Zitat:
Original geschrieben von chucky1111
Aber noch was:
Gibts da irgendwo n schreiben dass wenn mich die Bullen anhalten ich was in der Hand hab ?
Ich war letzten Montag genau deswegen beim TÜV, und es ist leider - entgegen meiner post eine seite vorher - definitiv ILLEGALL!!!!
Begründung des TÜV: Was am Auto ist, muss auch funktionieren und die Verletzungsgefahr ist zu hoch.
Also im Klartext: es ist leider nichteinmal die Montage erlaubt, egal ob es funktioniert oder nicht.....!!!! Leider!!!! ;-((