Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone
Hallo,
morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
Hallo,morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?
Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?
228 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
omg... noch so einer...die Kinder kommen morgens zwischen 7 und 8 vom Training, ja nee, is klar. Und haben dann nichts Besseres zu tun, als geradewegs voll in den Berufsverkehr reinzurennen.
Am Zeichen 274 STVO ist ein Zusatz angebracht welches Werkatags auf den Zeitraum von 7 Uhr bis 19 Uhr hinweist. Dieser Zeitraum ist eindeutig genug gekennzeichnet und es muss nicht darüber philosophiert werden warum wieso weshalb. Punkt.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hat der TE sich eigentlich dazu geäußert ob er auf der 200m Stecke überhaupt langsamer gefahren ist ?
Dazu wäre es hilfreich die Beiträge des TE zu lesen. Allerdings würdest Du Dich damit der Möglichkeit berauben, weiter Deinen sinnfreien Spam zu verfassen. Also laß es lieber...😠
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Dazu wäre es hilfreich die Beiträge des TE zu lesen. Allerdings würdest Du Dich damit der Möglichkeit berauben, weiter Deinen sinnfreien Spam zu verfassen. Also laß es lieber...😠Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hat der TE sich eigentlich dazu geäußert ob er auf der 200m Stecke überhaupt langsamer gefahren ist ?
Habe ich von Anfang an gelesen, und mir war es nicht ersichtlich ob er sich dazu geäußert hat.
Was meinst du mit Spam?
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das gute daran ist das er nun einmal mit 26km/h zu viel gemessen wurde und sicherlich wenn er schlau ist seine eigene Interpretation der Geschwindigkeit ändern muss sonst droht ihm bei erneuten Blitzen bei der Geschwindigkeit nämlich sogar einen Monat Fahrverbot.
Der TE schreibt, daß er in der "30er-Zone" einigermaßen korrekt gefahren ist, und erst in der "50er-Zone" gemessen wurde. Da niemand von uns dabei war, gibt es keinen Grund diese Aussage zu bezweifeln.
Warum findest Du es trotzdem gut, daß der TE mit 26km/h zuviel gemessen wurde und welche Interpretation der Geschwindigkeit beim TE gilt es denn zu ändern? Daß es Deinem Lebensinhalt gleichkommt, Dich auf Kosten Deiner Mitmenschen als moralisch höherstehend zu profilieren, ist ja kein Geheimnis. Dazu allerdings erfundene Unterstellungen zu verwenden, muß doch wirklich nicht sein.
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Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Und von Abzocke kann man durchaus sprechen, wenn die Kontrolle absichtlich so angelegt ist, dass man nicht in erster Linie einen Gefahrenschwerpunkt entschärft, sondern dass man möglichst viele Leute erwischt, die sich im großen und ganzen korrekt verhalten.
Ob sich die Leute im Großen und Ganzen korrekt verhalten, ist doch hier vollkommen ohne Belang. Fakt ist, daß sie sich in dem Fall, in dem sie erwischt wurden, eben nicht korrekt verhalten haben.
Und daß unsere Staatsfinanzen sanierungsbedürftig sind, dürfte allgemein bekannt sein. Da hat jeder nach seinen Möglichkeiten dazu beizutragen, die Staatsschulden wieder abzutragen. Zum Glück sind wir in unserer Demokratrie noch nicht so weit, daß sich einzelne Gruppen Persilscheine von eigenen Gnaden ausstellen dürfen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Der TE schreibt, daß er in der "30er-Zone" einigermaßen korrekt gefahren ist, und erst in der "50er-Zone" gemessen wurde. Da niemand von uns dabei war, gibt es keinen Grund diese Aussage zu bezweifeln.
Das behauptet der TE und du glaubst tatsächlich das sich die Polizei dort umsonst hinstellt und Messungen macht welche im Anschluß im Mülleimer landen? Ich nicht.
Im übrigen fordern selbst Anwohner das dort Geschwindigkeitskontrollen vorgenommen werden sollten.
http://www.webnews.de/.../...chriften-fuer-eine-Fussgaenger-Ampel.html
Ich habe nicht geschrieben das ich es gut finde das sie den TE mitr 26km/h darüber sondern das gute an der 2 x 26km/h Regelung für den TE eine art Warnung zu einer Verhaltensänderung auffordert. ( Vorwarnung zum Führerscheinentzug)
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Das behauptet der TE und du glaubst tatsächlich das sich die Polizei dort umsonst hinstellt und Messungen macht welche im Anschluß im Mülleimer landen? Ich nicht.
Anders als Du, ist der TE bei dem Vorfall persönlich zugegen gewesen. Woher Du nun die Weisheit nimmst, den tatsächlichen Sachverhalt besser beurteilen zu können, erschließt sich mir nicht. Und ja, es soll tatsächlich vorkommen, daß auch Polizisten Fehler machen und das Resultat ihrer Wegelagerei dem Altpapier zuführen dürfen. Das zumindest, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
......................... daß auch Polizisten Fehler machen und das Resultat ihrer Wegelagerei dem Altpapier zuführen dürfen. Das zumindest, kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
........... und weil diese bösen bösen Wegelagerer auch noch die Frechheit besitzen vor Schulen und Kindergärten zu stehen und soar die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben, Verkehrsteilnehmer zum zahlen eines Betrages berauben dürfen oder ihnen sogar diese entziehen dürfen fühlt sich der germanische Egomane derart in seiner Persönlichkeit verletzt das man mittels des Advokaatentums eine Schuld grundsätzlich erstmal woanders sucht, und sei es der oberste Hemdknopf vom Beamten war nicht zu.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
...fühlt sich der germanische Egomane derart in seiner Persönlichkeit verletzt das man mittels des Advokaatentums eine Schuld grundsätzlich erstmal woanders sucht, und sei es der oberste Hemdknopf vom Beamten war nicht zu.
So schaut's aus.
Im krassen Gegensatz dazu steht dann das Statement, daß es einerlei wäre, ob man in einer 30-km/h-Zone fährt oder lediglich auf einer Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h gilt.
Anspruch und Wirklichkeit können kaum weiter auseinanderklaffen....
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
........... und weil diese bösen bösen Wegelagerer auch noch die Frechheit besitzen vor Schulen und Kindergärten zu stehen
Vor Schulen und Kindergärten fahren die meisten VT langsam - desshalb wirst Du dort auch allenfalls am WE oder in der Nacht einen Blitzer finden.
Zitat:
und soar die rechtlichen und technischen Möglichkeiten haben, Verkehrsteilnehmer zum zahlen eines Betrages berauben dürfen oder ihnen sogar diese entziehen dürfen fühlt sich der germanische Egomane derart in seiner Persönlichkeit verletzt das man mittels des Advokaatentums eine Schuld grundsätzlich erstmal woanders sucht, und sei es der oberste Hemdknopf vom Beamten war nicht zu.
Den Ausführungen des TE zufolge, ist dieser außerhalb der "30er-Zone" gelasert worden und die Inanspruchnahme des Advokatentums desshalb sein gutes Recht. Dieses Recht durch frei erfundene Unterstellungen zu denunzieren, und von offenen Hemdknöpfen zu faseln, ist unredlich - daran ändert auch die Unterstützung durch den prominentesten MT-Spammer nichts.
Zitat:
Original geschrieben von Hadrian
Vor Schulen und Kindergärten fahren die meisten VT langsam - desshalb wirst Du dort auch allenfalls am WE oder in der Nacht einen Blitzer finden.
Ja weil dort öfters geblitzt wird, diese Einsicht ist erst durch präventivmaßnahmen der Polizei erreicht worden ,und das ist auch gut so.
Hallo,
ich hatte es schon mal beschrieben. Ich bin innerhalb der 30er Strecke teilweise sogar weniger als 30km/h gefahren, zum einen weil ich sie nahezu jeden Tag durchfahre und keinen Stress haben möchte zum anderen, weil die nur 7m breite Straße wochentags von parkenden PKWs verrammelt wird, die zum Anhalten zwingen, um den Gegenverkehr durchzulassen. Es befindet sich ein Kindergarten direkt hinter der engen Rechtskurve. Oft laufen kleine Kinder mit ihren Eltern morgens dort über die Straße.
Das Problem mit der Geschwindikeit für die Anwohner dort besteht vor allem aus der umgekehrten Richtung- die die Polizei mehr oder weniger jedoch nicht lasert! Hier kommt der Verkehr von außerorts mit 70km/h reingedonnert und wer nicht bremst, fährt die Zone mit rund 60 km/h in ca. 10 Sek. durch.
In meiner Fahrtrichtung jedoch sind nach den besagten 200m dann 50 km/h erlaubt und nach weiteren 300m dann 70km/h, weil es sich um einen Ortsausgang handelt. In der Praxis dreht man am vermeintlichen Ende der 30er Strecke langsam den Gasgriff durch.
By the Way: Gerade hat meine Verkehrsrechtsschutzvers. Kostendeckung für die Verteidigung zugesagt.
Ich sehe schon den Gutachter mit der Fußrolle die Strecke ablaufen ...
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
dürfen fühlt sich der germanische Egomane derart in seiner Persönlichkeit verletzt das man mittels des Advokaatentums eine Schuld grundsätzlich erstmal woanders sucht, und sei es der oberste Hemdknopf vom Beamten war nicht zu.
Köstlich :-))
Ich wehre mich aber nur bei grundsätzlichen Sachverhalten, alle andere wäre mir zu zeitraubend.
Die Beamten im VW-Bulli hatten keine Mützen auf. Läßt sich das bußgeldvermindernd verwerten ?
Vor vielen Jahren hat mich mal ein Motorradpolizist, der zufällig in der Schlange hinter mehr hielt, mein Reifenprofil am Hinterrad bemängelt und wollte mir auch 3 Punkte geben. (Für Leichtkrafträder gelten aber deutlich kleinere Mindestprofiltiefen, nämlich nur 1,0 mm, neu weist der Reifen 4mm auf)
Im Bußgeldbescheid stand dann ein falsches Kennzeichen drin und ein falscher Rollertyp. Ich legte Einspruch ein mit dem Hinweis, dass es einen Roller mit diesem Kennzeichen nicht gibt.
Das Verfahren wurde daraufhin eingestellt.
"Die Beamten im VW-Bulli hatten keine Mützen auf. Läßt sich das bußgeldvermindernd verwerten ?"Ist das jetzt ne ernstgemeinte Frage?
Also ich habs aufgegeben, mit einigen Betonköpfen hier zu diskutieren, die regelmäßig jeden Sachverhalt verdrehen und, wie Hadrian sehr treffend bemerkt hat, versuchen, sich moralisch höher als andere zu stellen.