Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone
Hallo,
morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
Hallo,morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?
Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?
228 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich hab nur 'nen Weg gefunden, bei dem ich nicht von einem Schlamassel ins nächste 'reinreite und ständig sinnlos Geld für Verwarnungen, Geldbußen und Anwälte verpulver....
Das wird aber nur so lange funktionieren, bist du nach dem Passieren eines Streckenlimits unter Einhaltung des dortigen Limits und Beschleunigen auf eine Geschwindigkeit im Bereich des dann gültigen Limits in eine Geschwindigkeitskontrolle gerätst und Dir hiernach nach erfolgter Messung zur Last gelegt wird, im Streckenverbot die zHg überschritten zu haben.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Wenn er damit einen Einspruch begründet, hat der TE schon verloren. Er hat sich defintiv nicht in einer Tempo-50-Zone befunden, da es solche Zonen in Deutschland nicht gibt.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Und er ist in der 50-Zone 56 gefahren...Ein Studium der StVO hilft hier weiter.
bereits oben ausreichend erläutert. Man sieht, ihr steht euch beide in nix nach. Dies ist ein Forum, kein Gerichtssaal oder Amt, und auch wenn der Ausdruck zugegebenermassen juristisch unzutreffend ist, war ich der Ansicht, dass er für die Darstellung des Zusammenhangs für mindestens durchschnittlich intelligente Mitmenschen ausreichend klar ist.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Übrigens versteh ich Deine Mathematik auch nicht. Wenn ich mit nem Volvo bei 60 km/h und einem Abstand zum Hindernis von 18m bremse, wieso ist der Aufprall dann immer noch 60? 6, setzen.
Reaktionsweg = Geschwindigkeit :10 x 3
60km/h :10 x3 = 18m
Folglich hast du nach 18m noch die vollen 60km/h drauf weil du da erst mit dem Bremsen anfängst während der der mit 30km/h fährt dann schon steht.
Das lernt man im übrigen in der Fahrschule
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das wird aber nur so lange funktionieren, bist du nach dem Passieren eines Streckenlimits unter Einhaltung des dortigen Limits und Beschleunigen auf eine Geschwindigkeit im Bereich des dann gültigen Limits in eine Geschwindigkeitskontrolle gerätst und Dir hiernach nach erfolgter Messung zur Last gelegt wird, im Streckenverbot die zHg überschritten zu haben.Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Ich hab nur 'nen Weg gefunden, bei dem ich nicht von einem Schlamassel ins nächste 'reinreite und ständig sinnlos Geld für Verwarnungen, Geldbußen und Anwälte verpulver....
Sehr richtig... selbst Oberlehrer Drahkke wäre gegen vorliegenden Fall nicht gefeit gewesen 😁
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Reaktionsweg = Geschwindigkeit :10 x 3Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Übrigens versteh ich Deine Mathematik auch nicht. Wenn ich mit nem Volvo bei 60 km/h und einem Abstand zum Hindernis von 18m bremse, wieso ist der Aufprall dann immer noch 60? 6, setzen.
60km/h :10 x3 = 18m
Folglich hast du nach 18m noch die vollen 60km/h drauf weil du da erst mit dem Bremsen anfängst während der der mit 30km/h fährt dann schon steht.
Das lernt man im übrigen in der Fahrschule
Jo, die Faustformel kenn ich auch. Ist eben aber nur ne Faustformel. Wenn ich aber im vorliegenden Fall eh schon Bremsbereit bin, stimmt das schon nicht mehr. Außerdem fahre ich nicht 60 in der 30-Zone, auch nicht in sonstigen Bereichen, wo TL 30 gilt (nur um evtl auftretenden erneuten Missverständnissen vorzubeugen der Art, dass Du mir gleich vorhältst, ich halte mich nicht an vorgeschriebenes Tempo 30, wenn´s keine 30-Zone ist) AUch der TE ist, soviel wir bis dato wissen, nicht 60 unter geltendem TL 30 gefahren, sondern nach bisherigem Stand der Dinge 56 unter TL 50. Weiter Haare spalten und setzen, 6! 😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Wenn ich aber im vorliegenden Fall eh schon Bremsbereit bin, stimmt das schon nicht mehr.
Der TE war im hier diskutierten Fall nicht bremsbereit, zumindest hat er das nicht behauptet.
Mit haltlosen Unterstellungen kommen wir hier auch nicht weiter.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Mit haltlosen Unterstellungen kommen wir hier auch nicht weiter.
Fakt ist, es ist dem TE ohne eine konkrete Gefährdung anderer mit einer sicher beherrschbaren Bremsung gelungen, vor den Messbeamten sein Fahrzeg problemlos anzuhalten. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Der TE war im hier diskutierten Fall nicht bremsbereit, zumindest hat er das nicht behauptet.Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Wenn ich aber im vorliegenden Fall eh schon Bremsbereit bin, stimmt das schon nicht mehr.Mit haltlosen Unterstellungen kommen wir hier auch nicht weiter.
Ich mach mir gleich in die Hose vor Lachen. Die haltlosen Unterstellungen kommen doch von euch Demagogen die ganze Zeit. Ich habe keine Sekunde lang behauptet, dass der TE bremsbereit war, das war nur n Nebenthema, aufgemacht durch die (ebenfalls off-topic) angebrachte Faustformel zum Anhalteweg. Die haltlosen Unterstellungen sind vielmehr z.B.: dass der TE mit nem Volvo 60 gefahren ist unter TL 30, wobei ihm in 18m Entfernung ein Kind vors Auto läuft. Oder dass er keinen Führerschein habe für nen Roller, der ohnehin zu schnell sei und dass er sowieso an allem selbst schuld ist, weil er einen Hang zur Raserei habe und am Andreaskreuz kein Stopschild stehe. Und jede Menge ähnlicher Dünnsinn.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Reaktionsweg = Geschwindigkeit :10 x 360km/h :10 x3 = 18m
Folglich hast du nach 18m noch die vollen 60km/h drauf weil du da erst mit dem Bremsen anfängst während der der mit 30km/h fährt dann schon steht.
Das lernt man im übrigen in der Fahrschule
Wird denn in der Fahrschule auch gelehrt, bei einer zHg von 50km/h grundlos 30km/h zu fahren? 😕
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Jaja, die spielenden Kinder, deren Leben nur durch massive 30er-Zonen gerettet werden kann.
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.
Hallo,
ich habe nach einigen Recherchen ein andere Vermutung: Die Polizei ist aufgrund einiger Beschwerden von Anwohnern gebeten worden, verstärkt dort zu messen. Das tun die Beamten nun in diesem Jahr fast alle 2 Wochen an dieser Stelle. Ich bin also schon x mal unbeschadet an denen vorbei gefahren.
Am Ende der Zone habe ich an jenem Morgen sehr wahrscheinlich etwas zu früh Gas gegeben, weil sie Straße so schön leer war. Und gleichzeitig wahr ich auch das einzige Fahrzeug das dort durchfuhr. Der Beamte hörte wohl meinen Motor etwas lauter werden, hielt sein LAVEG Gerät auf mich, doch das Gerät zeigte nichts an ...
weil das LAVEG auf 100m Distanz ein physikalische Strahlaufweitung von 35cm hat. D.h. genau soviel wie mein Roller bzw. der Scheinwerfer breit ist. D.h. in weiterer Entfernung als 100m gehen große Teile des Messstrahls an mir vorbei. Dies um so stärker da er diagonal maß, also das Gerät von Hand leicht nachführen musste und das Messobject äußert schmal ist, zudem auch kein reflektierendes Nummernschild vorne aufweist.
Vermutlich so 1-3 Sekunden später im Nahbereich hat dann die Messung geklappt - nur da war ich leider schon aus der 30er Zone raus :-) Im VW-Bus sah ich, dass sie mindestens schon 40-50 Leute vor mir angehalten hatten, und es war erst 8:00 morgens ...
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Das wird aber nur so lange funktionieren, bist du nach dem Passieren eines Streckenlimits unter Einhaltung des dortigen Limits und Beschleunigen auf eine Geschwindigkeit im Bereich des dann gültigen Limits in eine Geschwindigkeitskontrolle gerätst und Dir hiernach nach erfolgter Messung zur Last gelegt wird, im Streckenverbot die zHg überschritten zu haben.
Naja, in den letzten 32 Jahren hab ich da wohl immer Glück gehabt....😁
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
weil das LAVEG auf 100m Distanz ein physikalische Strahlaufweitung von 35cm hat. D.h. genau soviel wie mein Roller bzw. der Scheinwerfer breit ist. D.h. in weiterer Entfernung als 100m gehen große Teile des Messstrahls an mir vorbei. Dies um so stärker da er diagonal maß, also das Gerät von Hand leicht nachführen musste und das Messobject äußert schmal ist, zudem auch kein reflektierendes Nummernschild vorne aufweist.
Es geht doch nichts über eine gezielte Vorbereitung ... 😁😉
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Naja, in den letzten 32 Jahren hab ich da wohl immer Glück gehabt....😁
Ich käme auch nie auf die Idee zu behaupten, dass fehlerhafte Geschwindigkeitsmessungen an der Tagesordnung wären. 😁😉
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
Hallo,Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Jaja, die spielenden Kinder, deren Leben nur durch massive 30er-Zonen gerettet werden kann.
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.ich habe nach einigen Recherchen ein andere Vermutung: Die Polizei ist aufgrund einiger Beschwerden von Anwohnern gebeten worden, verstärkt dort zu messen. Das tun die Beamten nun in diesem Jahr fast alle 2 Wochen an dieser Stelle. Ich bin also schon x mal unbeschadet an denen vorbei gefahren.
Am Ende der Zone habe ich an jenem Morgen sehr wahrscheinlich etwas zu früh Gas gegeben, weil sie Straße so schön leer war. Und gleichzeitig wahr ich auch das einzige Fahrzeug das dort durchfuhr. Der Beamte hörte wohl meinen Motor etwas lauter werden, hielt sein LAVEG Gerät auf mich, doch das Gerät zeigte nichts an ...
weil das LAVEG auf 100m Distanz ein physikalische Strahlaufweitung von 35cm hat. D.h. genau soviel wie mein Roller bzw. der Scheinwerfer breit ist. D.h. in weiterer Entfernung als 100m gehen große Teile des Messstrahls an mir vorbei. Dies um so stärker da er diagonal maß, also das Gerät von Hand leicht nachführen musste und das Messobject äußert schmal ist, zudem auch kein reflektierendes Nummernschild vorne aufweist.
Vermutlich so 1-3 Sekunden später im Nahbereich hat dann die Messung geklappt - nur da war ich leider schon aus der 30er Zone raus :-) Im VW-Bus sah ich, dass sie mindestens schon 40-50 Leute vor mir angehalten hatten, und es war erst 8:00 morgens ...
Na, der Tag hat sich dann ja mal gelohnt. Wäre natürlich ne super Methode, so jede dritte Messung "aus Versehen" erst nach der 30-Zone (oh Gott, ich hab´s schon wieder gesagt, ist ja gar keine 30-Zone) auszulösen. Und selbst wenn´s knapp drin ist... etwas anrüchig ist das schon, sinnvoll wäre es doch, da zu messen, wo der Kindergarten (oder was auch immer) ist, und nicht da, wo die meisten Leute schon wieder beschleunigen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Wobei ich natürlich nichts unterstellen will, Gott bewahre, dafür sind hier andere zuständig. Aber das Geschwindigkeitskontrollen durchaus auch eine wirtschaftliche Funktion für das Stadtsäckel erfüllen und nicht immer in erster Linie der Aufrechterhaltung der Sicherheit auf den Strassen dienen, ist keine wirklich neue Erkenntnis.
Daß der Meßkegel nach 100 Metern der Breite deines Rollers entspricht, heißt nicht zwangsläufig, daß die Messung bei 200 Metern nicht gültig ist, da die Auswertung im Zentrum des Kegels erfolgen dürfte.
Da du aber das Meßprotokoll erhalten wirst, können wir ja unsere Glaskugeln wegpacken und das Ergebnis abwarten.