Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone
Hallo,
morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
Hallo,morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?
Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?
228 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Im überigen sollte man sich vielleicht mal gedanken machen das Kinder zu schützen sind und die Einrichtung von 30 er Zonen welche ausschließlich in Wohngebieten eingerichtet werden durchaus ihren Sinn haben.Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Jaja, die spielenden Kinder, deren Leben nur durch massive 30er-Zonen gerettet werden kann.
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.Es geht nicht um die Geschwindigkeit diese ist nicht das gefährliche, sondern diese Geschwindigkeit im Falle X auf 0km/h zu reduzieren.
Bedenke einfach mal das die jetzigen Kinder dir mal deine Rente erwirtschaften müssen?
In der Schule hätte mein Deutschlehrer drunter geschrieben: 6, weil Thema verfehlt.
Er war eben NICHT mehr in der 30-Zone, ausserdem ist er nicht 100 gefahren, sondern 56, und das ist m.E mit so einem Roller, der einen sehr kurzen Bremsweg und sehr großes Ausweichpotential bei geringer Spurbreite hat, vollkommen in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Ich persönlich würde mir nen Zeugen schnappen...
Geht aber nur, wenn auch einer zugegen war.
Kollege, auch Thema verfehlt bzw. Sachverhalt nicht kapiert. Der Zeuge dient dazu, die vorgenommene Messung zu bestätigen. Für den Vorgang der Radarmessung gibt´s ja Zeugen und es ist per Messprotokoll dokumentiert. Erst denken und dann schreiben hilft manchmal. 😁😁😁
Derartige Messungen werden immer von 2 Beamten protokolliert. Das sollte dir eigentlich bekannt sein.
Was willst du da mit einem (eigenen?) Zeugen?
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
In der Schule hätte mein Deutschlehrer drunter geschrieben: 6, weil Thema verfehlt.Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Im überigen sollte man sich vielleicht mal gedanken machen das Kinder zu schützen sind und die Einrichtung von 30 er Zonen welche ausschließlich in Wohngebieten eingerichtet werden durchaus ihren Sinn haben.
Es geht nicht um die Geschwindigkeit diese ist nicht das gefährliche, sondern diese Geschwindigkeit im Falle X auf 0km/h zu reduzieren.
Bedenke einfach mal das die jetzigen Kinder dir mal deine Rente erwirtschaften müssen?
Er war eben NICHT mehr in der 30-Zone, ausserdem ist er nicht 100 gefahren, sondern 56, und das ist m.E mit so einem Roller, der einen sehr kurzen Bremsweg und sehr großes Ausweichpotential bei geringer Spurbreite hat, vollkommen in Ordnung.
Das solltest du mal den Physik Lehrer fragen, der kennt sich mit Bremswegen wohl besser aus als der Deutschlehrer. Nur mal so für die nächste Ausfahrt in eine 30er Zone, der Anhalteweg vervierfacht sich bei einer Verdoppelung der Geschwindigkeit auch bei einem Volvo
Wenn der Volvo bei 30km/h nach ca 15m steht wenn ein Kind in 18 m Entfernung unverhofft über die Straße rennt, so hat das Kind mit gefahrenen 60km/h keinerlei Chance mehr es landet ungebremst in deiner Windschutzscheibe mit einer Geschwindigkeit von 60km/h.
Der TE kann viel behaupten das er nicht mehr in einer 30er Zone war.
Also setzen 6 😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
...ausserdem ist er nicht 100 gefahren, sondern 56, und das ist m.E mit so einem Roller, der einen sehr kurzen Bremsweg und sehr großes Ausweichpotential bei geringer Spurbreite hat, vollkommen in Ordnung.
Einen derartig hohen eigenen Ermessensspielraum gewährt die StVO im Bereich von Geschwindigkeitsüberschreitungen nicht.
Angesichts der Tatsache, daß überhöhte und nicht angepaßte Geschwindigkeit als Unfallursache an erster Stelle steht, ist dies auch mehr als verständlich.
stellst du dich jetzt absichtlich blöd? Es geht um die Messung mit dem Schrittzähler, um nachzuweisen, dass er bei einer Entfernung von 96m von der Position des Messgerätes ausserhalb der Geltungszone des mit 200m angegebenen TL war. Falls der Satz zu lang für dich war und meine Ausführung zu umständlich, alles nochmal in einfache Worten und kurzen Sätzen:
TE nimmt Zeugen und Schrittzähler. Das ist so´n Rad mit Haltegriff und Entfernungsmesser. Hat jeder Garten-und Landschaftsbauer oder Firmen, die Pflasterarbeiten durchführen etc.
Te führt Messung von 30-Schild bis Messposition durch, indem er mit beiden o.g. die Strecke abläuft (beide heisst: Zeuge und besagter Schrittzähler).
TE reicht Widerspruch ein mit der Begründung, dass er ausserhalb des TL30-Bereiches gemessen wurde. Dabei beruft er sich auf die unter Anwesenheit eines Zeugen durchgeführte Messung.
Soweit alles klar?
edit: sehe grade die neuesten Posts... ich geb´s auf. Da kannste auch mit ner Wand reden. Wenn der TE glaubhaft versichert, dass er die Strecke jeden Tag fährt und immer die 30kmh im auf dem Schild angegebenen Bereich einhält, dann glaube ich ihm das einfach. Und der TE hat keinen Volvo, sondern n Roller, wenn ich mich recht erinnere. Und er ist in der 50-Zone 56 gefahren, das finde ich immer noch in Ordnung. Alles andere sind Unterstellungen, Mutmassungen oder dummes Zeug. 6, setzen.
Ohne Einsicht ins Meßprotokoll (die der Beschuldigte nicht erhält) kannst du diese Vorgehensweise vergessen. Woher will der TE wissen, daß im Meßprotokoll die Strecke von 96 m vom Meßgerät bis zum Meßpunkt verzeichnet worden ist.
Und jetzt behaupte bitte nicht, das muß so sein, weil der Beamte diese Entfernung genannt hat....
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
edit: sehe grade die neuesten Posts... ich geb´s auf. Da kannste auch mit ner Wand reden. Wenn der TE glaubhaft versichert, dass er die Strecke jeden Tag fährt und immer die 30kmh im auf dem Schild angegebenen Bereich einhält, dann glaube ich ihm das einfach. Und der TE hat keinen Volvo, sondern n Roller, wenn ich mich recht erinnere. Und er ist in der 50-Zone 56 gefahren, das finde ich immer noch in Ordnung. Alles andere sind Unterstellungen, Mutmassungen oder dummes Zeug. 6, setzen.
Und wenn der TE nichtmal den Unterschied zwischen einer 30er Zone und einer zeitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung kennt?
p.s. es gibt keine 50er Zonen in Deutschland.
Du bist doch der, der hier so Obrigkeitshörig ist. Wenn der Beamte nach einem Blick auf sein Gerät die Messentfernung mit 96m angibt, dann habe ich Grund zu der Annahme, dass dem auch so ist. Da finde selbst ich keinen Grund, dass anzuzweifeln. Weil, stell dir vor, diese Geräte haben ein Display, wo ebendiese Entfernung abzulesen ist und später auch auf dem Protokoll ausgedruckt wird. Meinste, der hat sich die Zahl ausgedacht? Wenn´s ne Schätzung gewesen wäre, hätt er wohl 100m angegeben, würd ich mal meinen 😁
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Du bist doch der, der hier so Obrigkeitshörig ist.
Meinst du...😉
Ich hab nur 'nen Weg gefunden, bei dem ich nicht von einem Schlamassel ins nächste 'reinreite und ständig sinnlos Geld für Verwarnungen, Geldbußen und Anwälte verpulver....
Das Geld kann ich sinnvoller ausgeben.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Und wenn der TE nichtmal den Unterschied zwischen einer 30er Zone und einer zeitlichen Geschwindigkeitsbeschränkung kennt?Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
edit: sehe grade die neuesten Posts... ich geb´s auf. Da kannste auch mit ner Wand reden. Wenn der TE glaubhaft versichert, dass er die Strecke jeden Tag fährt und immer die 30kmh im auf dem Schild angegebenen Bereich einhält, dann glaube ich ihm das einfach. Und der TE hat keinen Volvo, sondern n Roller, wenn ich mich recht erinnere. Und er ist in der 50-Zone 56 gefahren, das finde ich immer noch in Ordnung. Alles andere sind Unterstellungen, Mutmassungen oder dummes Zeug. 6, setzen.
p.s. es gibt keine 50er Zonen in Deutschland.
Das ist Haarspalterei, und das weißt du auch (setze ich jetzt mal zu deinem Vorteil voraus) Ich weiß selbst, dass es keine 50er Zone gibt, aber ich wollte es halt abkürzen. Und in diesem Zusammenhang muss ich doch nicht schreiben, "in dem Bereich, wo die innerorts vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von 50km/h gilt", es sei denn ich habs mit Korinthenkackern oder Kleingeistern zu tun, und dem ist doch wohl nicht so, oder? Genauso hat der TE den auf 200m begrenzten Bereich, wo 30 gilt, als 30-Zone bezeichnet. Falls das überhaüpt er war und nicht erst einer der nachfolgeneden Schreiber, hab ich jetzt nicht geprüft. Ist auch gar nicht das Thema.
Übrigens versteh ich Deine Mathematik auch nicht. Wenn ich mit nem Volvo bei 60 km/h und einem Abstand zum Hindernis von 18m bremse, wieso ist der Aufprall dann immer noch 60? 6, setzen.
edit: find´s übrigens voll geil, wie sich die beiden Moralapostel grad gegenseitig die grünen Daumen zuschieben...lol
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Und er ist in der 50-Zone 56 gefahren...
Wenn er damit einen Einspruch begründet, hat der TE schon verloren. Er hat sich defintiv nicht in einer Tempo-50-Zone befunden, da es solche Zonen in Deutschland
nichtgibt.
Ein Studium der StVO hilft hier weiter.
Zitat:
Original geschrieben von ArthurDentx
Übrigens versteh ich Deine Mathematik auch nicht. Wenn ich mit nem Volvo bei 60 km/h und einem Abstand zum Hindernis von 18m bremse, wieso ist der Aufprall dann immer noch 60? 6, setzen.
Hast du schon mal etwas von Reaktionszeit gehört oder gelesen...?
Langsam glaube ich, daß in einigen Bundesländern schon wieder Ferien sind.....😁
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Die Entfernung ist vom TE geschätzt, daß Meßprotokoll hat er wohl kaum gesehen.
Die Reichweite des Lasergerätes ist ja nicht auf 100 m beschränkt, lt. Beschreibung wird aber Geschwindigkeit und Entfernung erfaßt.
Also bleibt ihm wohl nur, Anwalt einschalten um Akteneinsich zu bekommen, als Beschuldigter bekommt man die ja nicht.
Hallo,
Die 96m hatte mir der Messbeamte mündlich unmittelbar nach dem Anhalten mitgeteilt und diese Entfernungsangabe dann seinem Kollegen zur Erfassung im Messprotokoll ebenfalls.
Ich habe die Dame vom Ordnungsamt (hier in NRW) tel. gefragt und die meinte, dass sie mir sehr wohl eine Kopie des Messprotokolls zusenden bzw. mich Einsicht nehmen lassen kann. Ich habe extra nachgefragt, weil ich im Internet recheriert hatte, das es z.B. in Bayern wohl eher nicht gehen würde.
Der Vorgang würde 3-4 Wochen dauern. Ich habe daher mittlerweile Einspruch eingelegt und um eine Kopie des Messprotokolls gebeten und mir vorbehalten, meinen Einspruch nach Erhalt der Unterlagen weiter aufrecht zu erhalten oder nicht.