Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone
Hallo,
morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von feingeist
Hallo,morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.
Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.
Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)
Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...
Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.
Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?
Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?
Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?
228 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
...wird sich wieder darüber gestritten, ob Zone oder ein anderer Begriff hier passend ist. Wir wissen alle, was gemeint ist, also was soll das Herumreiten?
Offensichtlich ist der Unterschied immer noch nicht allen bewußt geworden. Dazu hier noch einige Infos:
nun das sollte eigentlich jedem der einen Führerschein besitzt in der Fahrschule erklärt worden sein.
Sicher wurde das erklärt. Es scheint aber fraglich, ob es auch alle verstanden haben.... Offensichtlich ja nicht....😰
Hallo Feingeist,
so ganz kann ich deine Messungen und deine Beschwerden nicht nachvollziehen. Wenn ich das von dir eingestellte Google Earth Photo
richtig interpretiere, dann soll die weiße Strecke die 200m Fahrstrecke markieren, die rote entgegengesetzte Linie die 130m Messbereich der Beamten. Da sich diese Linien nicht berühren, meinst du im Recht zu sein.
Jetzt befindet sich auf dem Bild ein Fußballplatz. Dieser hat ein Normmaß von 90m-110m Länge, im Regelfall aber 100m. So wie ich das bild vermessen habe, befinden sich hinter beiden Toren bei 110m Länge des Platzes noch zusammengenommen noch 13m Lehrraum. Das ergibt 123m und somit ist deine rote Linie zu kurz. Vielmehr berühren sich beide Linien überschneiden sich beide Linien und ergeben den Messbereich.
Wenn deine Weiße Linie stimmt, dann ist der Sportplatz nur 112m und die Überschneidung der Strecken noch größer.
Was mir hier fehlt ist deine Angabe zum Roller. Ein Leichtkraftroller dürfte wenn alles was ich dazu finde( Leichtkraftroller ist keine gesetzliche Definition) stimmt ein 50ccm Roller sein. Wenn ich Staatsanwalt wäre, würde ich alleine aus Prinzip wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis ermitteln und feststellen lassen ob du Klasse A hast.
Gruß Frank
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Hallo,
ich hatte das Bild noch nicht ausreichend beschriftet: Die weiße Linie verdeutlicht die 200m ab 30er Schild in der Einfahrt ab Rundell. Die rote Line soll die 96m Messentfernung zum Messbeamten verdeutlichen der in ca. 4m Abstand von der Straße leicht diagonal zum Bürgerstieg gemessen hat. Wie zu sehen ist, gibts eine schöne große Lücke von knapp 30 Metern im schlechtesten Fall.
Der Sportplatz dort hat eine Kantenlänge von ca. 120m x 80m. Wenn du bei Google Earth die Strecke mal vergrößerst (Foto anbei), dann erkennst du parallel zum Platz die silbrigen Lampenkörper der Strassenlaternen auf dem Bürgersteig. Die haben einen normierten Abstand von 40m. Drei Lampenabstände fassen den Platz. 40m *3 = 120m
Ich habe FS Klasse 1 und 3 und mein Roller hat 75ccm (80er) und gilt als Leichtkraftrad bzw. Kleinkraftrad mit kleinem amtl. Kennzeichen und TÜV-Plakette. Diese Kontrollarbeiten hat schon der Polizeibeamte vor Ort vorgenommen. Alles negativ. Aber Danke.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Sicher wurde das erklärt. Es scheint aber fraglich, ob es auch alle verstanden haben.... Offensichtlich ja nicht....😰
tja leider - heute wird in MV darüber diskutiert vor Bahnübergängen Stopschilder anzubringen weil viele nicht die Bedeutung vom Andreaskreuz kennen würden.
Da steht doch eindeutig 200m, also wozu die Erklärung?
Sieht ja ziehmlich danach aus, als wenn erst nach der 30er-Grenze gelasert wurde.
Habe mir jetzt nicht alle Threads durchgelesen... aber:
Würde dem TE raten sich anwaltlich beraten zu lassen. Es kann hier durchaus sein, dass die Messung tatsächlich hinter dem Gültigkeitsbereich des 30km/h Schildes war.
Aber es sollte dir bewußt sein, dass wenn das nachgemessen wird und sich doch herausstellt, dass es in den 200m war, du die vollen Kosten tragen wirst.
Und ich halte es selber mehr als fraglich wie genau google Earth im Meter-Bereich ist. Und der TE sollte mal drüber nachdenken, wie sinnvoll es ist, in einem Bereich der sogar so gekennzeichnet ist, dass mit spielenden Kindern zu rechnen ist, zu schnell zu fahren.
Mfg
Jaja, die spielenden Kinder, deren Leben nur durch massive 30er-Zonen gerettet werden kann.
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.
Wenn ich den Eröffnungsbeitrag richtig verstehe, hat der TE Streß mit der Polizei und nicht mit dem örtlichen Bauernverband.
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.
Genau, weil die nichts besseres zu tun haben als die eigene Karriere zu gefährden
Zitat:
Original geschrieben von downforze94
Jaja, die spielenden Kinder, deren Leben nur durch massive 30er-Zonen gerettet werden kann.
Vielleicht ist er aber gar nicht zu schnell gefahren und die Bullen wollen ihm eins reinwürgen, danach siehts für mich aus.
Im überigen sollte man sich vielleicht mal gedanken machen das Kinder zu schützen sind und die Einrichtung von 30 er Zonen welche ausschließlich in Wohngebieten eingerichtet werden durchaus ihren Sinn haben.
Es geht nicht um die Geschwindigkeit diese ist nicht das gefährliche, sondern diese Geschwindigkeit im Falle X auf 0km/h zu reduzieren.
Bedenke einfach mal das die jetzigen Kinder dir mal deine Rente erwirtschaften müssen?
Hurra, da sind sie wieder die Klugsch***er, die mit der Moralkeule wedeln. Der TE hat doch deutlich geschrieben, dass er die Strecke täglich fährt und sich routinemäßig IMMER an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält. Diese gilt aber nur 200m weit, und die Polizei stand 330m nach Beginn der Geltungsdauer, wobei sie ihn nach eigenen Angaben 96m vorher gelasert haben. Mithin kein Vorwurf an den TE, es sei denn man wolle ein "freiwillig immer 30 in Ortschaften" fordern. Und die Bullen haben n Fehler gemacht. (Ja, ich sag auch Bullen, sowas aber auch. Wie unfein... Ist aber umgangssprachlich oft so, auch wenns Drahke nich passt)
Die Entfernung ist vom TE geschätzt, daß Meßprotokoll hat er wohl kaum gesehen.
Die Reichweite des Lasergerätes ist ja nicht auf 100 m beschränkt, lt. Beschreibung wird aber Geschwindigkeit und Entfernung erfaßt.
Also bleibt ihm wohl nur, Anwalt einschalten um Akteneinsich zu bekommen, als Beschuldigter bekommt man die ja nicht.
Zitat:
Original geschrieben von rolf39
Die Entfernung ist vom TE geschätzt, daß Meßprotokoll hat er wohl kaum gesehen.
Die Reichweite des Lasergerätes ist ja nicht auf 100 m beschränkt, lt. Beschreibung wird aber Geschwindigkeit und Entfernung erfaßt.
Also bleibt ihm wohl nur, Anwalt einschalten um Akteneinsich zu bekommen, als Beschuldigter bekommt man die ja nicht.
Genau das würde ich an seiner Stelle tun, und ich finde, er hat sehr große Aussicht auf Erfolg. Bei 200m wäre selbst eine Abweichung von 10% (was ich bezweifle) nur 20m, also immer noch NACH der Geltungsstrecke des TL gemessen, aber der TE liefert ja etliche Parameter, die die Richtigkeit seiner Ausführungen belegen. Was ist das bloß für ne Gesellschaft, wo man, wenn man um Ratschläge für das beste Vorgehen bittet, weil man guten Grund zur Annahme hat, von der Obrigkeit ungerecht behandelt worden zu sein, mit der Moralkeule was um die Ohren bekommt und auch ansonsten jede Menge unqualifiziertes Zeugs hören muss??? Da werden nicht nur seine Angaben angezweifelt, er muss sich auch noch dumme, weil unqualifizierte Fragen über sein Fahrzeug, seinen Führerschein und was weiß ich anhören. Sogar fehlende Stoppschilder an Andreaskreuzen werden bemüht...
Ich persönlich würde mir nen Zeugen schnappen, einen sog. Schrittzähler vom nächstbesten Landschaftsgärtner o.ä. ausleihen und die Strecken, um die es geht, genau vermessen. Wenn das Ergebnis ausreichend eindeutig ist, brauchste vermutlich noch nicht mal n Anwalt. Wenn man dann noch Kontakt mit einem oder mehreren der ebenfalls gemessenen Verkehrsteilnehmer hat, umso besser. Richtig cool wäre, in ne kleine Anzeige zu investieren und möglichst viele "Opfer" der Messung zusammen zu bekommen und gemeinsam Widerspruch einzulegen (bzw. gleichzeitig, gemeinsam geht vermutlich nicht), unter Einschaltung der lokalen Presse. Für die doch n gefundenes Fressen zum Thema Abzocke durch die Behörden etc.
Apropos unqualifiziert: Die genannte Entfernung vom FZ zum Messgerät ist eben nicht vom TE geschätzt, einem aufmerksamen Leser wäre aufgefallen, dass diese auf Angaben des Polizisten beruht.