Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?

Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?

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dann lies mal eine 5/8 Umdrehung des 100erzählers bitte genau ab 🙄

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher



Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Em Ende der 30er Strecke beschleunigte natürlich jeder Kraftfahrer - ich auch -
Aha du schaust also bei der Stelle jedesmal auf den Wegstreckenzähler des Tachos ob die Zahl hinter dem Komma genau 2 mal ungeschaltet hat bevor du gas gibst? Erzähl das deiner Oma. So genau gehen die Dinger allesamt nicht. Hand aufs Herz, nach der Bushaltestelle /dem Schild auf der Gegenseite gibst du spätestens Gas.

RICHTIG !

wurde da die Toleranz schon abgezogen bei der Messung?

JA

Ein Anwalt macht auch erst mal nichts anderes als Geld verlangen und Einspruch einlegen.

dürfte sich übrigends nur um 100,-€ und 3 Flensen handeln.

DAZU KOMMEN NACH DIE VERFAHRENSGEBÜHREN MACHT CA. 128 € in der Praxis.
UND DIE BISHERIGEN PUNKTE VERFALLEN NICHT.

Ach ja, und auf 56 KmH + eventuell abgezogene Toleranz darf ein heutiger Roller (50er) garnicht beschleunigen können

DACHTE DER BEAMTE AUCH. MEINER IST ABER KRÄFTIGER.

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Hallo,

Die Frage ist jetzt nur noch, ob man bei diesem für mich klaren Sachverhalt sicherheitshalber sofort einen Anwalt einschaltet, wenn das Messprotokoll die 96m Messentfenung schriftlich bestätigt.

Denn das Amtsgericht könnte ja auf die Idee kommen und sagen, dass bei diesem klarem Sachverhalt kein Anwalt notwendig gewesen wäre und ich dann zwar den Prozeß gewonnen, jedoch meinen Anwalt selbst bezahlen darf... andererseits sehe ich die Gefahr, dass wenn ich keinen einschalte, ich irgendwie ausgetrickst werde ... weil ... Polizei hat immer recht.

Hast du eine Verkehrsrechtschutzversicherung ohne SB abgeschlossen?

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Habe ich es überlesen bzw. wie schnell bist Du wirklich in der dreiziger gefahren. Nur so zu Info? Ich verspreche ich lasse die Moralkeule eingepackt.

Hallo,

in der 30er musste ich einmal wegen eines auf der Fahrbahn parkenden PKWs ganz anhalten, dann nahmen noch zwei Radfahrer mir die Vorfahrt, als ich die langsam überholt hatte mit vielleicht 25km/h, gab ich "gegen Ende" der Zone Gas ...

möglicherweis ein paar Meter zu früh. Man misst gewöhnlich die Strecke nicht aus, sondern orientiert sich am Schild auf der Gegenfahrbahn, zumal ich dieselbe Strecke abends wieder zuückfahre. Wie ich aber herausgefunden habe, steht das Schild für den Gegenverkehr rund 20m zu früh. Damit erscheint die 30er Strecke etwas kürzer als sie eigentlich ist und man beschleunigt unbemerkt oft zu früh.

Nur bei dem Verfahren muss ja nun irgendwo ein Nachweis erbracht werden. Dies geschieht mit einem Messwert, der für einen bestimmten Ort und eine Zeit gilt. Eine geringfügige Überschreitung von 6 km/h bedeuet 15€ Verwarnungsgeld, eine von 26km/h ein Bußgeld in vielfacher Höhe und einer Bewertung in Flensburg. Noch ein wenig mehr und ich hätte mir ein Fahrverbot eingehandelt.

Da ich die Strecke fast jeden Tag zur Arbeit fahre, habe ich mir angewöhnt, sie systematisch immer vorschriftsmäßig langsam zu durchfahren.

Der mich dann vernehmende Beamte (ca. 55J) vor Ort wusste noch nicht einmal, das es für einen Leichtkraftroller nur eine ABE gibt. Er wollte mir insgesamt in einem schon eher playboyhaften Stil weismachen, dass ich (über 40J) morgens zur Arbeit statt mit meinem A3 lieber mit einem geklauten, frisierten, nicht beim TÜV gewesenden Roller ohne Fahrzeugschein unterwegs bin, der in der 30er Zone mit knapp 60km/h unterwegs ist ... er lies mich mein eigenes Nummernschild wie einen dummen Schuljungen aufsagen, wobei er es mit dem Finger auf dem Schein abdeckte ...

Ich bin ruhig geblieben, habe mich nicht ins Boxhorn jagen lassen und muss feststellen, dass der Messbeamte offenbar genauso playboyhaft mit seinem Messgerät umgegangen ist. Die Gemeinde ist wohl knapp bei Kasse. Darüberhinaus ist auch der Bußgeldbescheid fehlerhaft, weist eine andere als vom Gesetzgeber vorschriebene Strafe aus ...

Ich werde mal weiter über den Fall berichten ... und nach Abschluss ein paar Dokumente einstellen.

Nerscheiweg200m
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Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von schipplock


hier in der Stadt gibt es eine 30er Zone, die durch ein Schild auf der _linken_ Seite aufgehoben wird.
Das ist doch der Normalfall.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von schipplock


Das Schild ist auf keinen Fall fuer den Gegenverkehr, da die es nicht sehen koennen.
Die müssten es doch noch besser sehen können, da es für sie in Fahrtrichtung rechts steht.

du hast meine Beschreibung falsch verstanden, aber ich kann es dir auch nicht uebel nehmen 🙂. Ich mache am Wochenende mal ein Foto davon und dann wirst du sehen, dass das so ganz sicher nicht normal ist 🙂.

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


...eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist.

Bist du dir denn jetzt 100%ig sicher, daß es sich wirklich um eine 30-km/h-

Zone

handelt und nicht nur um eine Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt?

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


UND DIE BISHERIGEN PUNKTE VERFALLEN NICHT.

auch noch ein Sammler 😎

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Bist du dir denn jetzt 100%ig sicher, daß es sich wirklich um eine 30-km/h-Zone handelt und nicht nur um eine Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt?

Ich befürchte eher das ihm der Unterschied nicht mal bewusst ist,dabei ist die Beschilderung eindeutig...

Wenn da 200m steht, sollte wohl klar sehen, wie lange das Schild gilt. Die Bullen haben darauf spekuliert, daß man nach 150m bereits wieder beschleunigt, weil der 30er-Bereich bald zu Ende ist. Pervers, aber die Geldeintreiberei kennt keine moralischen Grenzen.
In dt. Kleinkarriertheit wird sich wieder darüber gestritten, ob Zone oder ein anderer Begriff hier passend ist. Wir wissen alle, was gemeint ist, also was soll das Herumreiten?

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke



Zitat:

Original geschrieben von feingeist


...eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist.
Bist du dir denn jetzt 100%ig sicher, daß es sich wirklich um eine 30-km/h-Zone handelt und nicht nur um eine Straße, auf der eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h gilt?

Hallo,

habe mir bisher dazu noch nciht soviel Gedanken gemacht. Es wird wohl eher eine Straße sein, in der zwischen 7-19 Uhr Werktags auf einer Länge von 200m max. 30km/h erlaubt sind. Die Straße ist durchgängig glatt asphaltiert. Keine künstlichen Hindernisse oder Markierungen usw. aber eben auch kein Verkehrsschild vorhanden, was das Ende der 200m langen 30km/h Strecke klar ausweist.

Dadurch besteht offenbar die Gefahr, dass Messkräfte die Strecke gedanklich etwas verlängern weil es der Vorstellungskraft des Einzelnen überlassen wird, 200m abzuschätzen.

An der besagten Stelle wird dieses Jahr alle paar Wochen gemessen. Auf der schnurgeraden Strecke sehe ich die Truppe schon von weitem, weil ich weiß wo ich hinsehen muß. Ich fahre dann auch auf der restlichen Ortsstraße zur Sicherheit extra langsam. Nur dieses mal, maß nur eine Person. Der konnte sich dazu ganz nahe an eine zurückgeschnittene Hecke schmiegen, sodaß er mir erst auf den letzten 60m aufgefallen ist - zu spät, das reichte gerade noch für eine Vollbremsung.

Ist das überhaupt zulässig, dass nur einer mißt und rauswinkt, während die andern beiden Kollegen 10m weiter im VW-Bus sitzen ?

Zitat:

Es wird wohl eher eine Straße sein,

in der zwischen 7-19 Uhr Werktags auf einer Länge von 200m max. 30km/h erlaubt sind.

Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall Einspruch einlegen, weil nach den

200m eindeutig wieder 50 km/h gilt

. Wie wird das Lasern eigentlich beweisrechtlich festgehalten? Photos gibt es ja nicht.

Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Zitat:

Es wird wohl eher eine Straße sein,

in der zwischen 7-19 Uhr Werktags auf einer Länge von 200m max. 30km/h erlaubt sind.

Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall Einspruch einlegen, weil nach den 200m eindeutig wieder 50 km/h gilt. Wie wird das Lasern eigentlich beweisrechtlich festgehalten? Photos gibt es ja nicht.

beweisen? am besten vor Ort per EC oder Bar bezahlen. Ich habe damit die besten Erfahrungen gemacht. Das letzte Mal fehlten sogar ein paar KM/h, aber war eh nicht punkterelevant, aber ich habe 5 eur "gespart" 😉.

Zitat:

Original geschrieben von schipplock



Zitat:

Original geschrieben von downforze94



Ich würde an deiner Stelle in jedem Fall Einspruch einlegen, weil nach den 200m eindeutig wieder 50 km/h gilt. Wie wird das Lasern eigentlich beweisrechtlich festgehalten? Photos gibt es ja nicht.
beweisen? am besten vor Ort per EC oder Bar bezahlen. Ich habe damit die besten Erfahrungen gemacht. Das letzte Mal fehlten sogar ein paar KM/h, aber war eh nicht punkterelevant, aber ich habe 5 eur "gespart" 😉.

Hallo,

in meinem Fall ging das nicht.
Bei Bußgeldbescheiden wird erst mal ne Anzeige verfasst, die mir nicht zur Unterschrift vorgelegt wird.

Also ich würde nix zahlen, was mir zu Unrecht angelastet wird. Ohne Rechtsschutz fahre ich kein Auto mehr.

Zitat:

Original geschrieben von feingeist



Zitat:

Original geschrieben von schipplock


beweisen? am besten vor Ort per EC oder Bar bezahlen. Ich habe damit die besten Erfahrungen gemacht. Das letzte Mal fehlten sogar ein paar KM/h, aber war eh nicht punkterelevant, aber ich habe 5 eur "gespart" 😉.

Hallo,

in meinem Fall ging das nicht.
Bei Bußgeldbescheiden wird erst mal ne Anzeige verfasst, die mir nicht zur Unterschrift vorgelegt wird.

Achso ok! In die Punkte hatte ich es noch nie geschafft, deswegen fehlt mir da die Erfahrung. Bis jetzt gab es nur Verwarnungen mit kleineren Geldstrafen 🙂.

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