Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?

Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?

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Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Habe ich es überlesen bzw. wie schnell bist Du wirklich in der dreiziger gefahren. Nur so zu Info? Ich verspreche ich lasse die Moralkeule eingepackt.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333



Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Ich wurde mit 56km/h gelasert ...

Na ich denke aber erst außerhalb der dreiziger ?😕

hier in der Stadt gibt es eine 30er Zone, die durch ein Schild auf der _linken_ Seite aufgehoben wird. Auf der rechten Seite steht kein Schild 🙂. Gilt das als aufgehoben? Das Schild ist auf keinen Fall fuer den Gegenverkehr, da die es nicht sehen koennen.

Zitat:

Original geschrieben von Diedicke1300


Na ich denke aber erst außerhalb der dreiziger ?😕

Aber nicht laut Aussage des Messpersonals. Man wirft ihm vor, er sei bei erlaubten 30 km/h mit 56 km/h gefahren. Offensichtlich waren an dieser Stelle aber wieder 50 km/h erlaubt.

Oder ging es dir tatsächlich nur um die (m.E. irrelevante) Frage, wie schnell er vorher wirklich war?

Reich halt einspruch ein, was willst du hier nun noch groß dazu hören? Du fühlst dich ungerecht behandelt - Einspruch ist das Mittel der Wahl! Rechtsberatung gibts hier keine.

Aber mal anderst auf die Sache geschaut.
Du sagst du wurdest mit 56 gelasert und hättest ja 34 Meter gehabt um dort deine Geschwindigkeit halbwegs zu rechtfertigen.
So nun kommst du aber kaum auf 34 Metern von 30 auf 56 KmH - dürftest also durchaus auch vorher schon im Tempolimitbereich zu schnell gewesen sein und das in einem Schülerbereich.

kannst durchaus auch davon ausgehen, dass manche Fahrzeuge mehrfach gelasert werden und nur eine Messung davon gespeichert wird - leider ist dann auch nur diese Verwertbar.

Warum sollte deine Rollerbreite nicht zum ordentlichen Lasern ausreichen?
Übrigends solltest du den unterschied zwischen 30Zone und 30 kennen.
GPS ist übrigends alles andere als Genau. Je nach Gerät sind da durchaus auch noch 10 und mehr Meter Abweichung drin bei haushaltsüblichen Geräten.

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Wenn ich wirklich mit 56 durch eine 30er fahre und erwischt werde nehme ich das lässig wie Clint Eastwood.😁

!!!!-CLOSED-!!!!

Zitat:

Original geschrieben von schipplock


hier in der Stadt gibt es eine 30er Zone, die durch ein Schild auf der _linken_ Seite aufgehoben wird.

Das ist doch der Normalfall.

Zitat:

Original geschrieben von schipplock


Das Schild ist auf keinen Fall fuer den Gegenverkehr, da die es nicht sehen koennen.

Die müssten es doch noch besser sehen können, da es für sie in Fahrtrichtung rechts steht.

Zitat:

Original geschrieben von Florian333


Oder ging es dir tatsächlich nur um die (m.E. irrelevante) Frage, wie schnell er vorher wirklich war?

Ja

Wenn der Meßpunkt wirklich ausserhalb der 200m nach dem eindeutigen Schild war unbedingt Wiederspruch einlegen,mit der Begründung das der Meßpunkt ausserhalb des 30er Abschnitts lag und Tempo 50 galten.Schlimmstenfalls wird ein Richter die Sache klären,bestenfalls wird das Verfahren stillschweigend eingestellt.
Auf jeden Fall aber ist die Beschilderung eindeutig und das Limit per Zusatzschild auf 200m beschränkt.
Aber die Schilder sehen recht Neu aus,könnte sein das den Polizisten diese neuen Schilder komplett entgangen sind und das streckenbezogene Limit früher tatsächlich bis zu ihrer Kontrollstelle ging. Auch Polizisten sind Menschen und deswegen weit weg von Perfektion und können mal Fehler machen.

Zitat:

So nun kommst du aber kaum auf 34 Metern von 30 auf 56 KmH -

Das geht auf jeden Fall,vorallem mit Rollern ... außer man streichelt sein Gaspedal immer nur!

Hallo,

ich habe vor wenigen Tagen Einspruch eingelegt, mit der Aufforderung, mir eine Kopie des Messprotokolls zuzusenden. Das Dauert 3-4 Wochen ...

Meine Längenangaben stimmen schon. Auf der Strasse befindet sich alle 40m eine Strassenbeleuchtungslampe. Zufällig auch an der Messstelle des Beamten. Bis zum Schild vergehen ca. 3 1/8 Lampenabstände, was eine Entfernung von 125m bestätigt. Auf der gesamten Strecke übrigens mehr als 8 Stück. (8 * 40m >= 320m Gesamtstrecke)

Em Ende der 30er Strecke beschleunigte natürlich jeder Kraftfahrer - ich auch - was die Sache zum Zwecke der Gebühreneintreiberrei besonders interessant macht. Vor dem Kindergarten hinter der Kurve konnten die Beamten gar nicht messen, weil auf der nur ca. 7m breiten Straße parkende PKW die Sicht versperrten.

Die Frage ist jetzt nur noch, ob man bei diesem für mich klaren Sachverhalt sicherheitshalber sofort einen Anwalt einschaltet, wenn das Messprotokoll die 96m Messentfenung schriftlich bestätigt.

Denn das Amtsgericht könnte ja auf die Idee kommen und sagen, dass bei diesem klarem Sachverhalt kein Anwalt notwendig gewesen wäre und ich dann zwar den Prozeß gewonnen, jedoch meinen Anwalt selbst bezahlen darf... andererseits sehe ich die Gefahr, dass wenn ich keinen einschalte, ich irgendwie ausgetrickst werde ... weil ... Polizei hat immer recht.

Ich vermute, der Beamte hatte wohl aufgrund des fehlenden Ende-Schildes gedacht, die 30er Strecke geht bis zur nächsten Strasseneinmündung. Nur bis dahin waren es eben ca. 330m und nicht etwa 200m.

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Em Ende der 30er Strecke beschleunigte natürlich jeder Kraftfahrer - ich auch -

Aha du schaust also bei der Stelle jedesmal auf den Wegstreckenzähler des Tachos ob die Zahl hinter dem Komma genau 2 mal ungeschaltet hat bevor du gas gibst? Erzähl das deiner Oma. So genau gehen die Dinger allesamt nicht. Hand aufs Herz, nach der Bushaltestelle /dem Schild auf der Gegenseite gibst du spätestens Gas.

wurde da die Toleranz schon abgezogen bei der Messung?

Ein Anwalt macht auch erst mal nichts anderes als Geld verlangen und Einspruch einlegen.

dürfte sich übrigends nur um 100,-€ und 3 Flensen handeln

Ach ja, und auf 56 KmH + eventuell abgezogene Toleranz darf ein heutiger Roller (50er) garnicht beschleunigen können

Es ist absolut irrelevant was ein Kfz-lenker auf seinem Tacho oder Wegstreckenzähler abliest da die Meßtruppe ihre Werte selbst ermittelt.
Was die Genauigkeit angeht,bei max +- 4% zulässige Abweichung des Wegstreckenzählers sind das auf 200m gerade mal 8m zwischen den Maximalwerten und da technisch bedingt immer die Toleranzmitte angepeilt wird kann man davon ausgehen das Wegstreckenzähler relativ genau sind.
Aber da der Wiederspruch eh eingereicht wurde kann man jetzt gemütlich warten was passiert.
Einen Anwalt kann man immer noch hinzuziehen wenn es vor Gericht geht,erst dann macht es Sinn da der einfach besser formulieren kann und eher Fehler in der Meßprozedur finden wird wenn er die Akte sichtet. Aber wenn so viele erwischt wurden dürfte die Anzahl Wiedersprüche möglicherweise so hoch sein das die Behörde selbst eine Prüfung einleitet und die Verfahren einstellt.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher



Ach ja, und auf 56 KmH + eventuell abgezogene Toleranz darf ein heutiger Roller (50er) garnicht beschleunigen können

Wurde irgendwo was geschrieben um was für einen Roller es geht? Die Dinger gibt es mittlerweile bis über 50PS und da ist der Unterschied zwischen 30 und 56 ein Zucken in der Hand.

Zitat:

Original geschrieben von jarompe



Zitat:

So nun kommst du aber kaum auf 34 Metern von 30 auf 56 KmH -

Das geht auf jeden Fall,vorallem mit Rollern ... außer man streichelt sein Gaspedal immer nur!

Stimmt. Dazu sage ich aber sicherheitshalber nichts. ;-)

Mein Roller ist ein 2-Takt Leichtkraftroller, da bei der Anfahrt so ziemlich jeden Wagen weit hinter sich zurück läßt ... er beschleunigt zwar nicht extrem, aber mit Hilfe der Variomatik für seine Verhältnisse recht ordentlich.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Aha du schaust also bei der Stelle jedesmal auf den Wegstreckenzähler des Tachos ob die Zahl hinter dem Komma genau 2 mal ungeschaltet hat bevor du gas gibst? Erzähl das deiner Oma. So genau gehen die Dinger allesamt nicht. Hand aufs Herz, nach der Bushaltestelle /dem Schild auf der Gegenseite gibst du spätestens Gas.

Ich glaube jemand der 10 Jahre -200 mal im Jahr die Strecke fährt, kann das schon beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher


Ach ja, und auf 56 KmH + eventuell abgezogene Toleranz darf ein heutiger Roller (50er) garnicht beschleunigen können

Woher willst du wissen, das der TE nur einen 50er Roller fährt, wurde nicht gesagt!

Warum suchst du mit allen Mittel die Schuld beim TE???

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