Polizeifehler: Gelasert außerhalb der 30km/h Zone

Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


Hallo,

morgens auf dem Weg zur Arbeit fahre ich seit 10 Jahren ca. 200 mal im Jahr durch eine Ortstraße,die auf den ersten 200m als 30km/h Zone ausgeschildert ist. Am Ende der Zone ist kein gesondertes Schild aufgestellt. Nur auf der Gegenfahrbahn steht an entsprechender Stelle das 30er Schild für den Gegenverkehr.

Am Ende dieser besagten 200m hatte sich die Polizei in weiteren 130m Entfernung mit einem Laserfernglas (http://www.radarfalle.de/technik/ueberwachungstechnik/laveg.php) auf die Lauer gelegt und die Verkehrsteilnehmer den verschieden gehörten Messwerten während meiner Vernehmung nach zu urteilen besonders am Ende der 200m langen 30km/h Zone gelasert.

Ich wurde mit 56km/h gelasert auf meinem Motorroller, der eine ca. 35cm breiten Frontfläche aufweist. Der messende Polizist winkte mich raus, ich frug ihn bis wo denn die 30km/h Zone gehen würde, darauf meinte er "Bis hier hin" d.h, bis zu seiner Messposition (d.h. Position 200m+130m = 330m) und sagte was von " ich sei in 96m Entfernung gemessen worden". (Position 330m-96m = 234m)

Daraufhin bekam ich einen entsprechend hohen Bußgeldbescheid mit entsprechender Punkteanzahl. Auffällig war zu dem noch, dass an der Messtelle so gut wie jedes Fahrzeug rausgewunken wurde, derart dass die beiden Kollegen im VW-Bus kaum noch mit dem Schreiben nachkamen ...

Als ich mir am nächsten Tag die Straße mittels GPS Gerät und Google Earth ausgemessen habe, bestätigte sich mein Verdacht, dass der mich ca. 34m NACH dem Ende der 30er Zone gemessen hat, d.h. dort wo eigentlich dann wieder 50km/h erlaubt sind und ich eben nicht 26 km/h, sondern nur 6 km/h zu schnell war.

Und jetzt ? Kann jemand eine "best practise"-Vorgehensweise empfehlen ?

Wie kommst du denn auf die Idee, dass die 30er Zone nach 200 Metern endet, nur weil an dieser Stelle eine 30er - Zone für die Gegenfahrbahn oder Gegenrichtung beginnt?

Was war besonderes an der Stelle, an welcher der Polizist stand?
Das Ortausgangsschild, nehme ich mal an?

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Zitat:

Original geschrieben von der-schrittmacher



Zitat:

Original geschrieben von yo-chi


Gibts. Bei mir zuhause in einer Allee.. Bergauf 100 km/h, bergab 50 km/h.
Sinnlos, aber existiert.

Was soll daran bitte Sinnlos sein? Bergauf verliert man nur selten die Kontrolle - Bergabwärts hingegen ist das Gefahrenpotential je nach Gefälle doch deutlich höher, siehe z.B. Elzer Berg

Da ist überall 50 km/h, davor eine Ortschaft, dahinter eine Ortschaft. Bergauf und bergab.

Nur für die 400 Meter Allee ist bergauf 100 km/h. Vorher 50, danach auch wieder 50. Schneller als Tacho 60 fährt da keiner und ist auch wegen der engen Strecke gar nicht so einfach.

Meiner Meinung nach haben die nur ein 50er Schild vergessen.

Aber bei uns gibts viele Ungereimtheiten.. warum muss an einer Vorfahrtsstraße komplett ohne Verkehr die Ampel auf Rot stehen? Erst nachdem ich zum Stehen komme schaltet sie auf Grün und ich darf wieder am Berg anfahren. Kost ja auch kein Sprit...

Oder ein Bahnübergang wird nachts einfach zugemacht. Was hat das zur Folge? Mehrere VT hintereinander fahren zwischen den einseitigen Schranken durch um sich die 15km Umweg zu sparen.

Gruß
yo-chi

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian



Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Wo nimmst du eigentlich die Gewissheit her, das die Messung fehlerhaft war. Doch nur aus den Angaben des Themenstarters.
Ja, woher denn sonst? Im Gegensatz zu Dir war der TE nämlich bei dem Vorfall zugegen. Seine Einlassungen unterscheiden sich von den Deinen, daß sie sich nicht auf böswillige Unterstellungen beschränken, sondern auf persönlichem Erleben fundieren...😠

Es sind nur die subjektiven Erinnerungen des TE genaueres wird wohl die Polizei wissen.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Solange die Straße nicht ordentlich vermessen ist kann niemand sagen ob er sich in der 200m Strecke befand oder nciht.

Eben. Genau hierin liegt der Kern des Problems. Das Ergebnis dieser Vermessung kann zu Gunsten, aber auch zu Ungunsten des TE ausfallen.

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664



Schlussletztlich sollte man sich mal mit dem Durchzug eines 6-8PS Rollers beschäftigen. Bei 30km/h bewegt er sich in einer Sekunde 8,3m oder aber in 5 Sekunden rund 40m. Gleichzeitig beschleunigt er in diesem Zeitraum auf 56km/h. Wer da noch glaubt, das erst am Ende des TL beschleunigt wurde, der glaubt auch an den Weihnachtsmann. Der Themenstarter war lange vorher zu schnell.

Gruß Frank

Hallo,

das dürfte richtig sein. Mein Roller beschleunigt tatsächlich von 30 km/h auf 60 km/h in ca. 6 Sekunden. Per Integralrechnung und vereinfacht angenommener linearer Beschleunigung legt der Roller während einer solchen Beschleunigung rechnerisch genau 75m zurück. (s(t)= v0*t + 0.5 * 1.388m/ss * t*t)

Jedoch sollte man auch berücksichtigen, dass innerhalb der letzten 30m außerhalb der 30er Strecke ebenfalls ein Geschwindigkeitszuwachs erzielt wurde. Rechnerisch ermittelt man 4s Beschleunigungszeit von 30km/h ausgehend, mit der man rund 75m - 30m = 45m zurücklegt, d.h. das Ende der 30er Strecke erreicht.

Zu diesem Zeitpunkt hätte man rechnerisch genau 50km/h erreicht bzw. 50km/h - Epsilon in der 30er Zone, d.h. max 20km/h zuviel, weil "Am Ende" 45m zu früh beschleunigt.

Daraus würde eine Verwarnung in Höhe von 35€ resultieren. Bei dem konket ermittelten Geschwindigkeitsverstoß von 6km/ resultiert ebenfalls eine Verwarnung

Mir deht es nur darum den Bußgeldbescheid abzuwehren, den es erst bei Geschindigkeitsverstößen ab 21km/h aufwärts gibt, weil in jedem Fall unberechtigt. q.e.d.

Möglicherweise verbleibt am Ende des Verfahrens noch ein Verwarnungsgeld in Höhe von 15€ wegen nachgewiesener Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit um 6km/h, gegen dass vor Ort verlangt nichts einzuwenden gewesen wäre.

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45m zu früh beschleunigt oder nicht, für mich warst du einfach in einer 30er Zone deutlich zu schnell. Glauben tue ich deiner Darstellung eh nicht. Für mich bist du abgebogen und hast dann beschleunigt. Beweisen kann ich das nicht und deshalb nehmen wir mal zu deinen Gunsten an das deine Story stimmt.

Aber selbst 45m zu früh Gas geben ist für mich fahrlässig.

Nicht das Ihr meint, ich fahre immer korrekt, gerade mit einem Moped fährt man schnell mal zu schnell. Aber zumindest in Sicherheitsrelevanten Bereichen, für mich TL 30, oder z.B. Warnschild Kinder oder kreuzen der Fahrbahn schau ich lieber 5x mehr auf den Tacho als zu schnell zu sein.

Gruß Frank

Neues Bild:

Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, und mit deinen Angaben gegengemalt. Dazu habe ich deinen Bezug, der Sportplatz ist 120m lang verwendet. Dann ist die Strecke vom Schild bis zum Messpunkt des Beamtens 300m und deine Zeichnung falsch.

Der von mir zuletzt eingebrachte gelbe Bereich markiert dann die Strecke, wo die 200m ungefähr aufhören. Insofern würde ich jetzt sagen, Zahl lieber und spar dir das restliche Geld.

Gruß Frank

Messung

Zitat:

Original geschrieben von Frank170664


Neues Bild:

Ich hab mir jetzt mal die Mühe gemacht, und mit deinen Angaben gegengemalt.
Gruß Frank

Hallo,

1. auch die gelbe Line erreicht nicht den Messpunkt.

2. Deine Zeichnung ist ein wenig ungenau. Bitte immer original Google Earth Bilder verwenden.
Du hast unter Beachtung von Punkt 3 insgesamt ca. 216m ausgemessen.

3. Deine Zeichnung ist fehlerhaft, weil du eine gerade Luftlinie ziehst, die Straße weist aber im Anfangsbereich eine Kurve aus. Mit dem Roller fliege ich nicht durch die Luft, sondern befahre die Straße. Ein Kreisumfang ist stets größer als der Durchmesser, nämlich um den Faktor Pi=3.14. Daher müssen solche Kreis-/Kurvenausschnitte unbedingt sauber berücksichtigt werden.

4. Mein Beispiel mit den 30km/, den 60km/ und den 45m ist nur fiktiv und vereinfacht.
Im vorliegenden Fall beschleunigte ich von ca. 25km/h ausgehend kurzzeitig voll (gängige Praxis bei mindermotorisierten Fahrzeugen mit Automatik) und erreichte 56km/h. Die fiktiven 45m verkürzen sich daher per Rechnung auf 38m.

Ich habe nochmal ein präziseres Foto beigefügt. 200m ab 30er Schild im Einfahrtsbereich mit 96m Laserstrahl von links. Es ergibt sich im schlechtesten Fall immer noch eine Lücke von gut 20m.

Dir wird zur Last gelegt, dass Du bei Tempolimit 30km/h, 56km/h gefahren sein sollst. Du behauptest, dass am Ort der Messung ein TL von 50km/h galt und hast dafür folgende Indizien:

1. Messpunkt in 96m Entfernung vom Beamten wurde Dir durch Beamten mitgeteilt.
2. Nach Google Earth ist das ca. (!) 230m nach dem Tempo 30 auf 200m Schild
3. Das Schild für die Gegenrichtung ist mehr als 96m vom Messpunkt entfernt.

Also: Wenn Dir 1. durch das Messprotokoll bestätigt wird würde ich 2. und 3. durch eine eigene Entfernungsmessung vor Ort noch mal überprüfen. Vergiss dafür Google Earth, irgendwelche Luftbilder, Karten o.ä. sondern fahr hin und miss es oldschool nach, mit Maßband, langem Seil, Anzahl Umdrehungen an Fahrradreifen, Schrittzähler o.ä.. Am besten zwei Unterschiedliche Methoden

Die Einzige relevante Entfernung ist die vom Schild mit TL auf 200m (in Deiner Fahrtrichtung) bis zur Stelle wo der Beamte mit dem Messgerät stand. Nimm dafür ruhig den kürzesten Weg auf dem kurveninneren Gehweg. Solltest Du hier auf 320m oder mehr kommen, würde ich das Verfahren ohne weiteres Nachdenken durchziehen, weil ich das für genug Spielraum für Deine Messfehler mit unprofessionellen Equipment halte. Auch um sicher zu gehen, dass ein Gutachter auch mit riesiger Wahrscheinlichkeit auf über 300m kommt.
Je mehr es von 320m in Richtung 300m geht, je länger und evtl. mit Anwaltshilfe würde ich drüber nachdenken.

Im Zweifel wird ein Richter entscheiden müssen und der wird im Zweifel eben einen Gutachten beauftragen.

Du hast keinen Spielraum nach oben, was die Interpretation des TL angeht, wenn 30, dann 30 und nicht 31! Andersrum hat die Behörde auch keinen Spielraum bei der Ausdehnung des TL wenn da 200m steht dann sind es nicht 205m. Nach den Indizien und wenn Du sie noch weiter erhärten kannst kann man Dir zur Last legen, dass du 56 bei TL 50 gefahren bist.

(Randbemerkung 1: Vielleicht kommt dann noch jemand von der Behörde auf die Idee von der Messung außerhalb des 30 TL und der max. Beschleunigung Deines Rollers auf Dein Tempo iim 30 TL zu schließen. Halte dies aber für sehr abenteuerlich.)

(Randbemerkung 2: in den gemessenen 56 sind ja schon ein Toleranzabzug eingerechnet. Wenn es um wenige Meter geht kann man sicher noch prüfen ob so etwas auch für die 96m passiert ist oder in Frage kommt, also wie genau die Entfernungsmessung des Geräts ist ob es für die Entfernungsmessung geeicht ist und ob das schräge anvisieren berücksichtigt wurde. Normalerweise sollte es ja recht unerheblich sein, ob der Messpunkt in 80m oder 120m Entfernung ist, aber in diesem Fall eben schon)

Zitat:

Original geschrieben von sklev


Anzahl Umdrehungen an Fahrradreifen, Schrittzähler o.ä.. Am besten zwei Unterschiedliche Methoden

Hallo,

ausgeführt hatte ich bisher
-Tacho Roller (Grobkontrolle)
-Tacho meines PKW (Grobkontrolle)
-Google Earth (gute Kontrolle)
-Gamin GPS 60Cx (Begehung vor Ort) + zusätzlich noch MapSource Karte Topo Deutschland

aber die Sache mit Fahrradreifen ist wirklich besser. Da ich den Umfang millimetergenau in den speichenmagnet-basierten, elektronischen Tacho eingeben kann und der rund 10 mal genauer anzeigt als alle übrigen.

Hallo zusammen,

heute habe ich eine Kopie des Messprotokolls bekommen.

Leider geht daraus nicht hervor, an welchem Punkt ich gemessen worden bin.
Auch das protokollierte, wirksame Verkehrzeichen 274.1 (30er ZONE) existiert nicht vor Ort. (Siehe meine vorherigen Fotos)

Vor Ort befindet sich das Zeichen 274-53 (max. 30km/h) in Verb. mit 1004-32 (200m)

Der Messbeamte dachte wohl, es würde für den Streckenabschnitt eine Tempo 30 Zone gelten, die an der nächten Einmündung (ca. 324m) automatisch endete.

Pikant ist, das sie den Nullabgleich an einem Überholverbotszeichen der Gegenfahrbahn in 141m Entfernung gemacht haben, an dessen Mast das 30er Zeichen mit 200m Begrenzung zu sehen ist,
d.h. die Beamten schon durch das Okular ihres RIEGL deutlich sehen konnten, das die 30er Strecke nur auf 200m gilt und wahrscheinlichst bereits in rund 141m Entfernung vor ihrem Aufstellungsort endet.

So wie es aussieht, kann mit dem fehlerhaften und unvollständigen Messprotokoll nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass ich in der 30er Strecke zu schnell gefahren bin.

Fahrtrichtung, Beginn
Messprotokollblatt1klein
Gegenfahrbahn, Ende

Da sieht sehr gut aus, deine berechtigte Hartnäckigkeit verdient Lob und Anerkennung.

Ja muß ich schon sagen, sehr interessant, andere hätten wohl gezahlt.

Danke Vorallem, daß du es weitergeführt hast!
Es ist ja manchmal eine Unsitte etwas vom Zaun zu brechen und dann plötzlich in der Versenkung zu verschwinden!

Also nochmals vielen Dank für deine
Rückmeldung
gruß Alex

Zitat:

Original geschrieben von feingeist


es würde für den Streckenabschnitt eine Tempo 30 Zone gelten, die an der nächten Einmündung (ca. 324m) automatisch endete.

Das ist falsch. Eine Tempo 30 Zone endet immer mit dem Z. 274.2 😉

Hallo,

das Zeichen 274.2 (Zonen-Ende) gibt es auf dem Nerscheider Weg natürlich auch nirgendwo.

Interessant ist auch, dass das Messprotokoll genauestens an die Messvorschriften des RIEGLS ausgerichtet ist (siehe Nullabgleichvorgaben 30 - 1000m, neuste Vorgaben) jedoch ein Zeichen der Art 274-5x offenbar gar nicht vorsieht.

Wohl aus gutem Grund: Es müssten ja erst einmal die Entfernungsgrenzen bestimmt werden, zwischen denen die herabgesetzte Höchstgeschwindigkeit gilt.

Das läßt den Verdacht aufkommen, dass bereits die gesamte Messung in einer Situation wie sie die Zeichen 274-53 + 1004-32 beschreiben, überhaupt nicht zulässig ist, weil letztenendes von keinem einzigen Herausgewunkenen im nachhnein die genaue Messposition, d.h. seine Aufenhaltsort innerhalb oder außerhalb der 30er Strecke eindeutig bestimmt werden kann.

Mangels Nachweis müsste eigentlich keiner zahlen.

PS: Google Earth liefert auf den Meter genau exakte Angaben. Die 141m vom Messstandort zum Zeichen 276 ließ sich metergenau am heimischen PC nachkonstruieren.

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