Polizei: Wo kommen Sie denn her?

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.
Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.
Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.
Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.
Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.
Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.
Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?
Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen.
Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.
Eine wichtige Sache würde übersehen🙂 dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.
Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.
Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?
Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.
Was soll der Blödsinn?
Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

Beste Antwort im Thema

Hallo,

Gestern habe ich meine neuen Bremsscheiben auf einer fast leeren Autobahn eingefahren. Ein Tempolimit gab es nicht.
Einen Audi auf der linken Spur habe ich mein Kommen bei ca. 260 km/h freudig mit der Lichthupe schon von weiten angekündigt.
Der fuhr auch gleich auf die rechte Spur und hat vorsorglich sein Blaulicht aufgesetzt.
Um Ärger zu vermeiden, wollte ich ihn nicht abhängen und habe mein Tempo gedrosselt.
Also wie geahnt, bitte folgen und raus beim nächsten Parkplatz.
Allgemeine Verkehrskontrolle, das Übliche, alles ok.
Auf die Frage:"Wo kommen sie denn her?" Hätte ich vermutlich einen Blödsinn -wie Arbeit sagen sollen?
Meine Antwort: "Wer will das wissen und warum wollen Sie das wissen" kam auf alle Fälle nicht so gut an.
Eine Antwort habe ich nicht bekommen.
Dafür das volle Programm, Alkoholtest, Verbandskasten, Warnweste usw.
Eine wichtige Sache würde übersehen🙂 dazu schreibe ich jetzt nix.

Auf alle Fälle war so weit alles in Ordnung.
Keine Strafe. Und Zeit hatte ich auch.
Kann mir Einer sagen, warum die Polizei fragt, woher man kommt?
Kein Mensch wird sagen, -direkt aus dem Bierzelt oder vom Banküberfall.
Was soll der Blödsinn?
Geht das anderen auch so?

Gruß Richard

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Zitat:

Original geschrieben von Han_Omag F45



Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer


...
Zu Deinem Fall: Nun, wenn irgendwas unrechtmäßig war kannst bzw. hättest ihn natürlich zur Rechenschaft ziehen können. Diese Möglichkeiten sieht ja unser Rechtsstaat vor.
Wie schon geschrieben, bin ich in über 40 Jahren nur mit EINEM nicht klar gekommen.
Mir ist vollkommen egal, was den geritten hat. Und da es keine vergleichbaren weiteren Fälle gegeben hat, fühle ich mich nicht für sein Verhalten verantwortlich.
Und damit beende ich für mich das Thema.

In 40 Jahren EIN solcher Fall und du veranstaltest hier so ein Theater??? Meine Güte!

Wie im Rest der Bevölkerung gibt's auch bei der Polizei viele gute Typen, aber auch ein paar Idioten, von denen man denkt, wie die nur zur Uniform gekommen sind.

Und weil du in 40 Jahre EINMAL an so einen Deppen geraten bist, bist du jetzt für den Rest des Lebens beim geringsten Anzeichen eines möglicherweise leicht forschen Umgangs seitens der Gesetzeshüter gleich in Alarmstellung, Verteidigungshaltung und Puls 180?

--> JAAAA ist etwas übertrieben geschildert, is' klar. Wollte nur mal auf die Relation 40 JAHRE & 1 Vorfall hinweisen...

Zitat:

Original geschrieben von kenny474


Und weil du in 40 Jahre EINMAL an so einen Deppen geraten bist, bist du jetzt für den Rest des Lebens beim geringsten Anzeichen eines möglicherweise leicht forschen Umgangs seitens der Gesetzeshüter gleich in Alarmstellung, Verteidigungshaltung und Puls 180?
--> JAAAA ist etwas übertrieben geschildert, is' klar. Wollte nur mal auf die Relation 40 JAHRE & 1 Vorfall hinweisen...

Mal ganz allgemein gesagt: Wenn das Erlebnis kraß genug ist, kann das fürs ganze Leben reichen. Du bist zwar zu 99,9 % ein normal funktionierener Mensch, aber wenn du in eine vergleichbare Situation kommst, die wieder so anfängt wie damals, tickt irgendwas aus, und du kannst es nicht willentlich beeinflussen. Schweißausbruch, Adrenalinstoß, Herzrasen, Zittern, Angstattacke. Kann man jetzt drüber lachen, kann man sagen, hä was, kenn ich nicht, gibt's nicht, will ich nicht wissen.

Nee, paßt schon. Das Phänomen nennt sich wissenschaftlich PTSD und ist gut erforscht. Und ja, es gibt auch Mittel dagegen.

Danke für deinen Erklärungsversuch.
Ich kann es sehr wohl beeinflussen.
Ich habe für mich beschlossen, eine solche Situation nie wieder zuzulassen, egal, wie die Folgen sind.
Und ob eine Krankheit schwer ist - wenn ein Patient nach mehreren Klinikaufenthalten und Chemotherapien daran stirbt, ist sie es. Punkt. Aus! Habe fertig.

Und bin raus hier.

Das ist wohl die beste Entscheidung.

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Zitat:

Original geschrieben von NeuerBesitzer


Natürlich macht es keinen Sinn wenn die Türen verriegelt sind. Also müssten wir Deine gewünschte Ansprache und Aufklärung noch erweitern und die Polizisten zusätzlich dann noch die Frage stellen lassen ob man denn die Türen verriegelt hat und wenn ja diese doch bitte zu entriegeln damit man, falls versucht wird sich, unter zu Hilfenahme einer geeigneten Waffe oder Gegenstandes, sich der Kontrolle und der darauf ggf. erfolgenden vorläufigen Festnahme bei einer Bestätigung des Verdachtsmomentes, zu entziehen und widerstand zu leisten, man in die Lage gesetzt wird, ebenfalls unter Anwendung polizeilicher Maßnahmen eben jenes zu verhindern.

Schön, dann sind wir mittlerweile wohl eher bei 20-30 Sekunden anstatt 4-5 :-) Der potenzielle Täter hat dann natürlich noch mehr Zeit sich zu überlegen wenn er zuerst umhaut und sich nebenbei noch einen geeigneten Fluchtweg zu suchen :-)

Kurzum: Die Polizisten sind nun mal nicht mit einem Röntgenblick ausgestattet und könnten in der Situation demzufolge natürlich auch nicht im Vorfeld erkennen dass eben das Fahrzeug von innen verriegelt ist...

in einem sich so darstellenden fall war der verdachtsmoment dann eben nicht so sehr begründet, dass man sich darum seine gedanken machen musste. daraus resultiert, dass man - demzufolge- auch nicht so sehr unter stress stand, als dass man die berechtigung hätte als "das gesicht" des "rechtsstaats" gepflegte umgangsformen seinem bürger gegenüber ablegen zu dürfen.

nochmal - jemanden aus dem wagen zu holen dauert keine 30 sekunden.
http://www.youtube.com/watch?v=FjCUwfXd5SQ - selbst wenn die tür gesprengt werden muss.

So ich hab mir nicht alles durchgelesen und nehme mal Bezug auf den Hauptpost.

Also das Du ohne Strafe da raus gekommen bist da hast du sehr viel Glück gehabt.
Aufblenden auf der Autobahn weil man vorbei will ist eine Nötigung und kann bestraft werden. Bzw kann der genötigte eine Anzeige erstatten.

Dann zu den Spassfahrten diese sind überall nicht erlaubt. Motorradtouren haben meist ein Ziel und gelten damit nicht als Spassfahrt. Eine Spassfahrt ist wenn Du ohne Ziel einfach so durch die Gegend Eierst.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


So ich hab mir nicht alles durchgelesen und nehme mal Bezug auf den Hauptpost.

danke für deinen beitrag, allerdings steht in den 30 seiten davor auch nichts wesentlich anderes.... 😉

Ich kann mich noch daran erinnern, als man vor dem Erwerb des Führerscheines nicht nur eine Fahrschule besuchen musste, sonern sogar noch eine Prüfung abzulegen gezwungen war. Das ist heutzutage scheinbar aus der Mode gekommen. Denn anders lassen sich gewisse Beiträge, die von keinerlei Sachkenntnis getrübt sind, beim besten Willen nicht erklären ... 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Also das Du ohne Strafe da raus gekommen bist da hast du sehr viel Glück gehabt.
Aufblenden auf der Autobahn weil man vorbei will ist eine Nötigung und kann bestraft werden. Bzw kann der genötigte eine Anzeige erstatten.

Das Anzeigen der Überholabsicht mittels Lichtsignal ist ausserorts ausdrücklich erlaubt. Zur Nötigung wird das Aufblenden erst, wenn es mit einer erheblichen Abstandsunterschreitung kombiniert wird.

Zitat:

Dann zu den Spassfahrten diese sind überall nicht erlaubt. Motorradtouren haben meist ein Ziel und gelten damit nicht als Spassfahrt. Eine Spassfahrt ist wenn Du ohne Ziel einfach so durch die Gegend Eierst.

Es gibt kein Gesetz, welches Spassfahrten in irgend einer Hinsicht einschränkt. Einzig das unnütze Hin- und Herfahren innerhalb geschlossenern Ortschaften ist verboten.

Lichthupe oder sogar Hupe ist zum ankündigen der Überholabsicht doch sogar explizit erlaubt (wohlgemerkt nicht dauerblinken).

Gruß Metalhead

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Also das Du ohne Strafe da raus gekommen bist da hast du sehr viel Glück gehabt.
Aufblenden auf der Autobahn weil man vorbei will ist eine Nötigung und kann bestraft werden. Bzw kann der genötigte eine Anzeige erstatten.

Unsinn! 🙄

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Dann zu den Spassfahrten diese sind überall nicht erlaubt. Motorradtouren haben meist ein Ziel und gelten damit nicht als Spassfahrt. Eine Spassfahrt ist wenn Du ohne Ziel einfach so durch die Gegend Eierst.

Ebenfalls Unsinn!

Spaßfahrten sind außerorts natürlich erlaubt. Ich darf ohne Ziel durch die Gegend eiern so viel ich will. Selbst innerorts kann mir keiner so leicht einen Strick draus drehen, außer natürlich, wenn man so dämlich ist und und meint, x-mal an der selben Eisdiele vorbeiposen zu müssen. 🙄

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Also das Du ohne Strafe da raus gekommen bist da hast du sehr viel Glück gehabt.
Aufblenden auf der Autobahn weil man vorbei will ist eine Nötigung und kann bestraft werden. Bzw kann der genötigte eine Anzeige erstatten.
Unsinn! 🙄

Das ist auslegungssache. Wenn jemand von hinten mit 260 kmH ankommt und mir Lichthupe gibt statt abzubremsen wärend ich jemanden überhole ist das eine Gefährdung und eine Nötigung.

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Dann zu den Spassfahrten diese sind überall nicht erlaubt. Motorradtouren haben meist ein Ziel und gelten damit nicht als Spassfahrt. Eine Spassfahrt ist wenn Du ohne Ziel einfach so durch die Gegend Eierst.
Ebenfalls Unsinn!
Spaßfahrten sind außerorts natürlich erlaubt. Ich darf ohne Ziel durch die Gegend eiern so viel ich will. Selbst innerorts kann mir keiner so leicht einen Strick draus drehen, außer natürlich, wenn man so dämlich ist und und meint, x-mal an der selben Eisdiele vorbeiposen zu müssen. 🙄

Nein auch ausserhalb geschlossener Ortschaften ist laut §30 Umweltschutzgesetzt das unnötige rum fahren, laufen lassen des Motors u.A. zu vermeiden. Ein Knöllchen von 25 EUR kann dort ohne probleme drohen wenn man dabei erwischt wird. Gilt dann aber als Umweltverschmutzung und nicht als Verkehrvergehen. Aber sobald man eh nen plausiblen Grund nennen kann ist es eh keine Spassfahrt mehr. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Unsinn! 🙄
Das ist auslegungssache. Wenn jemand von hinten mit 260 kmH ankommt und mir Lichthupe gibt statt abzubremsen wärend ich jemanden überhole ist das eine Gefährdung und eine Nötigung.

Nur wenn dabei der Sicherheitsabstand (deutlich) unterschritten wird,

kann

es sein, dass es als Nötigung ausgelegt wird. Ansonsten ist die Lichthupe ein legitimes Mittel, um den Überholvorgang anzukündigen, auch bei Tempo 260.

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984



Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Ebenfalls Unsinn!
Spaßfahrten sind außerorts natürlich erlaubt. Ich darf ohne Ziel durch die Gegend eiern so viel ich will. Selbst innerorts kann mir keiner so leicht einen Strick draus drehen, außer natürlich, wenn man so dämlich ist und und meint, x-mal an der selben Eisdiele vorbeiposen zu müssen. 🙄
Nein auch ausserhalb geschlossener Ortschaften ist laut §30 Umweltschutzgesetzt das unnötige rum fahren, laufen lassen des Motors u.A. zu vermeiden. Ein Knöllchen von 25 EUR kann dort ohne probleme drohen wenn man dabei erwischt wird. Gilt dann aber als Umweltverschmutzung und nicht als Verkehrvergehen. Aber sobald man eh nen plausiblen Grund nennen kann ist es eh keine Spassfahrt mehr. 😉

Wenn es dem Spaß dient, dann ist es doch nicht unnötig. 😉

Außerdem gehe ich nicht davon aus, dass das wirklich geahndet wird.

Glaub ich auch nicht das sowas geahndet wird. Zur not legst du wiederspruch ein und nennst einfach nen Grund 😉.

Wegen dem Lichthupeding muss man aber auch Dagen das du auch wenn Du deine Lichthupe stapazierst einen Anspruch darauf hast das der vor Dir zur seite fährst und wenn Du aufgrund das Du nicht abbremmst auffährst bist Du trotzdem schuld wenns knallt. Darum ja auch vorrausschauendes Fahren

Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


...und wenn Du aufgrund das Du nicht abbremmst auffährst bist Du trotzdem schuld wenns knallt. Darum ja auch vorrausschauendes Fahren

Völlig richtig!

Zitat:

Original geschrieben von buggymaxi



Zitat:

Original geschrieben von Esi1984


Das ist auslegungssache. Wenn jemand von hinten mit 260 kmH ankommt und mir Lichthupe gibt statt abzubremsen wärend ich jemanden überhole ist das eine Gefährdung und eine Nötigung.

Nur wenn dabei der Sicherheitsabstand (deutlich) unterschritten wird, kann es sein, dass es als Nötigung ausgelegt wird. Ansonsten ist die Lichthupe ein legitimes Mittel, um den Überholvorgang anzukündigen, auch bei Tempo 260.

............

Wenn die Lichthupe auf ein auf derselben Spur vorausfahrendes Fahrzeug trifft, dann dürfte es sich eher um die Äußerung eines Überholwunsches handeln, ob dieser Wunsch als Befehl betrachtet wird dem sofort Folge zu leisten ist oder nicht, hängt sicher von vielen Faktoren ab, die Interpretation obliegt in jedem Fall dem voraus fahrenden VT. Deshalb dürfte es empfehlenswert sein, das Selbstverständnis dieses VT bei der Annäherung an dessen Fahrzeug zu berücksichtigen.

Wenn aber die Überholspur frei ist und durch den Einsatz der Lichthupe vorsorglich von möglichen Störern des eigenen Vorwärtsdrangs freigehalten werden soll, dann dürfte das bei der heute üblichen Verkehrsdichte schon eher in eine Art Dauer-Lichtorgelgewitter münden, sicherlich nett anzusehen und effizient für diejenigen, die sich an solche Fahrzeuge "dranhängen" um in angemessenem Abstand den "Räumfahrzeugen" zu folgen.

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