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Polizei und fahrerkarte

Themenstarteram 27. März 2020 um 4:18

Darf ein Polizist die Fahrerkarte verlangen wenn man mit dem privat PKW aufgehalten wird ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 10:13:25 Uhr:

„Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?

Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegengelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar“.

Ich bin auch LKW-Fahrer und parke meinen Sattelzug manchmal bei mir in der Nähe im Industriegebiet, wenn die Tour auf dem Weg liegt. Natürlich lass ich die Karte dann auch eingelegt, von liegenlassen kann da wohl keine Rede sein, wenn das Fahrzeug ordungsgemäss abgeschlossen ist. Der Tachograph geht auch nur mit Zündung, also auch wenn jemand in den LKW einbrechen würde, könnte er die Karte gar nicht entnehmen.

Und daher wüsste ich auch nicht, wieso ein Polizist die Karte sehen wollte, wenn ich sie gar nicht dabei habe.

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woher sollte er denn wissen, dass du eine hast?

Weil er gerade vom LKW auf seinen PKW umgesattelt hatte.:D

Ja.

Die Fahrerkarte kann ja auch im Schacht des digitalen Tachos stecken bleiben!

Es gibt keine Vorschrift, dass man sie ständig mitführen muss.

Somit sehe ich keine rechtliche Grundlage für ein Vorzeigen im PKW.

Es sei denn der PKW hat einen digitalen Tacho (Sprinter mit AHK)...

Gruss

forsyth1

Zitat:

@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 09:59:13 Uhr:

Die Fahrerkarte kann ja auch im Schacht des digitalen Tachos stecken bleiben!

Das würde ich nicht sagen.

Das BAG schreibt dazu auf seiner homepage:

„Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?

Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegengelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar“.

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 10:13:25 Uhr:

„Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?

Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegengelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar“.

Ich bin auch LKW-Fahrer und parke meinen Sattelzug manchmal bei mir in der Nähe im Industriegebiet, wenn die Tour auf dem Weg liegt. Natürlich lass ich die Karte dann auch eingelegt, von liegenlassen kann da wohl keine Rede sein, wenn das Fahrzeug ordungsgemäss abgeschlossen ist. Der Tachograph geht auch nur mit Zündung, also auch wenn jemand in den LKW einbrechen würde, könnte er die Karte gar nicht entnehmen.

Und daher wüsste ich auch nicht, wieso ein Polizist die Karte sehen wollte, wenn ich sie gar nicht dabei habe.

Ich würde es trotzdem nicht drauf ankommen lassen.

Vielleicht lässt sich ja der TE herab und erläutert, wie es zu dieser Situation gekommen ist?

Ohne Hintergrund wird der Rennleiter ja nicht nach einer Fahrerkartd fragen, wenn es sich um eine allgemeine Verkehrskontrolle in einem PKW handelt.

Also mich hat noch nie einer nach ner Fahrerkarte gefragt. Werde auch seltenst kontrolliert.

denke das war nur Quarantäne gesabbel?, angemeldet, 3 min später diesen post erstellt und nie wieder gesehn worden

Zitat:

@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 10:41:23 Uhr:

Ich würde es trotzdem nicht drauf ankommen lassen.

Du glaubst doch nicht im ernst, dass einer in den LKW einbricht, wenn hinten der Auflieger unverschlossen ist und die Ladung quasi für jeden zugänglich ist?

Ich hab schon von unzähligen Diesel- und Warendiebstählen gehört, das kommt ständig vor, auch bei unseren LKWs schon. Aber dass jemandem in den LKW eingebrochen wurde, und die Karte geklaut, dass nenn ich mal ne blühende Fantasie. Vor allem, weil ja niemand weiß, ob jemand im LKW drin ist, denn die Vorhänge zieh ich immer zu. Man könnte es höchstens daran merken, dass die Standheizung nicht läuft. Hab ich trotzdem noch nie gehört.

Wenn man sich sicher ist, dass der LKW über‘s z.B Wochenende von niemand Anderen bewegt werden wird, kann man die Karte regulär stecken lassen.

So spart man sich am Montag den Nachtrag...!

Aber etwas mehr Inputs vom TE wären tatsächlich hilfreich!

Gruss

forsyth1

Zitat:

@Stefan566 schrieb am 27. März 2020 um 05:18:24 Uhr:

Darf ein Polizist die Fahrerkarte verlangen wenn man mit dem privat PKW aufgehalten wird ?

@TE

die Frage

am 29. März 2020 um 10:03

...die Fahrerkarte im Fahrzeug stecken zu lassen ist eine heikle Sache - ich würde mal so sagen, wenn der Schlüssel beim Fahrer bleibt und das Fahrzeug vielleicht sogar nicht auf dem Speditionshof sondern am oder in der Nähe der Wohnadresse des Fahrers steht kann sie drin bleiben.

Es muß halt gewährleistet sein, dass nur der Fahrer Zugriff hat und das Fahrzeug nicht etwa z.B. auf dem Speditionshof z.B. mit dem Zweitschlüssel bewegt wird z.B. durch die Werkstatt, die das Fahrzeug mal eben umparkt oder irgendwo hin fährt.

Aber, auch wenn so die Pause durchgeschrieben wird und kein Nachtrag fällig wird... bei der Abfahrt ist es dringend nötig das Abfahrtsland anzugeben -> Menue -> Eingabe Fahrer 1 -> Abfahrtsland -> D

Wenn nicht zu 100% ausgeschlossen ist, dass ein anderer außer dem Fahrer Zugriff auf das Fahrzeug hat (z.B. Zweitschlüssel) würde ich als Fahrer sicherheitshalber die Karte nicht stecken lassen sondern mitnehmen.

In der Baufirma auf dem Hof haben immer etliche Fahrer die Karten stecken lassen... die Fahrzeugschlüssel wurden in der Werkstatt in eine Schlüsselkasten gehängt, wo praktisch jeder Zugang hatte (außerdem hingen zusätzlich auch noch die Ersatzschlüssel im Werkstattbüro)... da wurde so manche Wochenendpause zerschossen, weil ein LKW im Weg stand und einer das Ding mal eben ohne auf eine gesteckte Fahrerkarte zu achten mal ein paar Meter aufm Hof umgeparkt hat.

Wenn der Polizist sieht, wie das Fahrzeug gewechselt wurde, macht die Kontrolle der Karte schon auch dann noch Sinn, wenn der Inhaber inzwischen im Auto sitzt. Lenkt und Ruhezeiten galten voher ja trotzdem.

Und es ist eben wie bei vielen anderen Dingen auch: Man kann sich das Leben schwer machen oder einfach kurz mitziehen, dann ist es für alle einfacher und vor allem schneller erledigt ;)

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