Polizei und fahrerkarte
Darf ein Polizist die Fahrerkarte verlangen wenn man mit dem privat PKW aufgehalten wird ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 10:13:25 Uhr:
„Wer ist für die Fahrerkarte verantwortlich?
Die Fahrerkarte wurde auf Sie ausgestellt und Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung verantwortlich. Die Fahrerkarte darf nie irgendwo liegengelassen und unter keinen Umständen jemandem geborgt oder in einem unbeaufsichtigten Fahrzeug gelassen werden. Wenn ein anderer Fahrer Ihre Fahrerkarte verwendet, stellt dies einen Missbrauch dar“.
Ich bin auch LKW-Fahrer und parke meinen Sattelzug manchmal bei mir in der Nähe im Industriegebiet, wenn die Tour auf dem Weg liegt. Natürlich lass ich die Karte dann auch eingelegt, von liegenlassen kann da wohl keine Rede sein, wenn das Fahrzeug ordungsgemäss abgeschlossen ist. Der Tachograph geht auch nur mit Zündung, also auch wenn jemand in den LKW einbrechen würde, könnte er die Karte gar nicht entnehmen.
Und daher wüsste ich auch nicht, wieso ein Polizist die Karte sehen wollte, wenn ich sie gar nicht dabei habe.
29 Antworten
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. März 2020 um 10:48:56 Uhr:
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 10:41:23 Uhr:
Ich würde es trotzdem nicht drauf ankommen lassen.Du glaubst doch nicht im ernst, dass einer in den LKW einbricht, wenn hinten der Auflieger unverschlossen ist und die Ladung quasi für jeden zugänglich ist?
Ich hab schon von unzähligen Diesel- und Warendiebstählen gehört, das kommt ständig vor, auch bei unseren LKWs schon. Aber dass jemandem in den LKW eingebrochen wurde, und die Karte geklaut, dass nenn ich mal ne blühende Fantasie. Vor allem, weil ja niemand weiß, ob jemand im LKW drin ist, denn die Vorhänge zieh ich immer zu. Man könnte es höchstens daran merken, dass die Standheizung nicht läuft. Hab ich trotzdem noch nie gehört.
So rum meine ich das nicht!
Ich meine, ich würde es nicht drauf ankommen lassen dem Polizisten zu erzählen das meine Fahrerkarte, für die ich nun mal verantwortlich bin 50Km weit weg im Tacho steckt.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 14:00:00 Uhr:
……. dem Polizisten zu erzählen das meine Fahrerkarte, für die ich nun mal verantwortlich bin 50Km weit weg im Tacho steckt.
Das musst du ihm auch nicht erzählen. Du musst ihm auch nicht deinen Beruf erzählen. Woher soll der Polizist wissen, dass du überhaupt eine Fahrerkarte hast? Der Besitz des LKW-Führerscheins reicht dafür nicht aus. Den haben auch viele, ohne dass sie LKW fahren. Ich käme im Traum nicht auf die Idee, privat meine Fahrerkarte mitzunehmen.
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. März 2020 um 14:27:02 Uhr:
Der Besitz des LKW-Führerscheins reicht dafür nicht aus. Den haben auch viele, ohne dass sie LKW fahren.
Die müsste ich erst mal suchen. Meine letzte gewerbliche Fahrt liegt mittlerweile 12 Jahre zurück. Für den gelegentlichen Umzug im gemieteten 7,5-Tonner und für die Feuerwehr brauche ich die nicht.
Deshalb ja meine Bitte an den TE
Aber ich glaub hier kommt nix mehr, was zum Grund der Kontrolle und zur Nachfrage nach der Fahrerkarte führte
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Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. März 2020 um 15:17:38 Uhr:
Zitat:
@Bulwey schrieb am 29. März 2020 um 14:27:02 Uhr:
Der Besitz des LKW-Führerscheins reicht dafür nicht aus. Den haben auch viele, ohne dass sie LKW fahren.Die müsste ich erst mal suchen. Meine letzte gewerbliche Fahrt liegt mittlerweile 12 Jahre zurück. Für den gelegentlichen Umzug im gemieteten 7,5-Tonner und für die Feuerwehr brauche ich die nicht.
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Da liegt schon der Irrtum...!
Wer im Besitz einer Fahrerkarte ist, MUSS sie auch benutzen, wenn man sich privat für z.B einen Umzug einen 7,5t LKW mietet...!
Gruss
forsyh1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:10:53 Uhr:
Zitat:
@Hannes1971 schrieb am 29. März 2020 um 15:17:38 Uhr:
Die müsste ich erst mal suchen. Meine letzte gewerbliche Fahrt liegt mittlerweile 12 Jahre zurück. Für den gelegentlichen Umzug im gemieteten 7,5-Tonner und für die Feuerwehr brauche ich die nicht.
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Da liegt schon der Irrtum...!
Wer im Besitz einer Fahrerkarte ist, MUSS sie auch benutzen, wenn man sich privat für z.B einen Umzug einen 7,5t LKW mietet...!
Dann wird nie jemand erfahren, dass ich jemals im Besitz einer Fahrerkarte war...
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:10:53 Uhr:
Da liegt schon der Irrtum...!
Wer im Besitz einer Fahrerkarte ist, MUSS sie auch benutzen, wenn man sich privat für z.B einen Umzug einen 7,5t LKW mietet...!Gruss
forsyh1
Bis du dir da sicher?
Das ganze ist eine Privatfahrt, also fällt sie nicht unter die AETR Bestimmungen. Sonst wäre ich ja gegenüber jemanden der nur C1 ohne Karte hat, benachteiligt. Zumal es sicherlich bald wenige gibt die C1 haben, aber keine Fahrerkarte, wer macht schon für den Privaten gebrauch C1.
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:10:53 Uhr:
Da liegt schon der Irrtum...!
Wer im Besitz einer Fahrerkarte ist, MUSS sie auch benutzen, wenn man sich privat für z.B einen Umzug einen 7,5t LKW mietet...!
Da der Hannes aber sagte, dass das schon 12 Jahre her ist, ist die Karte inzwischen schon lange abgelaufen.
Somit ist er nicht im Besitz einer Fahrerkarte und kann auch keine benutzen.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 16:19:42 Uhr:
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:10:53 Uhr:
Da liegt schon der Irrtum...!
Wer im Besitz einer Fahrerkarte ist, MUSS sie auch benutzen, wenn man sich privat für z.B einen Umzug einen 7,5t LKW mietet...!Gruss
forsyh1Bis du dir da sicher?
Das ganze ist eine Privatfahrt, also fällt sie nicht unter die AETR Bestimmungen. Sonst wäre ich ja gegenüber jemanden der nur C1 ohne Karte hat, benachteiligt. Zumal es sicherlich bald wenige gibt die C1 haben, aber keine Fahrerkarte, wer macht schon für den Privaten gebrauch C1.
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Ja, so ist das eigentliche Regelwerk!
Ist aber schon klar, dass sich da wenige dran halten.
Diese Regel findet seine Begründung darin, dass es nicht sein soll, dass ein LKW-Fahrer gerade von einer Ferntour heimkommt und dann im Anschluß privat mit einem 12t einen Umzugstour macht und nicht seine WE-Ruhezeiten einhält...!
Gruss
forsyth1
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:53:25 Uhr:
und dann im Anschluß privat mit einem 12t einen Umzugstour macht und nicht seine WE-Ruhezeiten einhält...!
12 Tonner geht eh nicht mehr ohne Fahrerkarte. Privatfahrten sind nur bis 7,49t. möglich.
Außerdem dürfte jeder andere Arbeitnehmer ebenso nach eine 10 Stunden Schicht den LKW fahren, nur als LKW Fahrer soll mir das verwehrt bleiben?
In meiner Ruhezeit kann ich doch machen was ich will.
Zitat:
@DB NG-80 schrieb am 29. März 2020 um 17:01:51 Uhr:
Zitat:
@forsyth1 schrieb am 29. März 2020 um 16:53:25 Uhr:
und dann im Anschluß privat mit einem 12t einen Umzugstour macht und nicht seine WE-Ruhezeiten einhält...!12 Tonner geht eh nicht mehr ohne Fahrerkarte. Privatfahrten sind nur bis 7,49t. möglich.
Außerdem dürfte jeder andere Arbeitnehmer ebenso nach eine 10 Stunden Schicht den LKW fahren, nur als LKW Fahrer soll mir das verwehrt bleiben?
In meiner Ruhezeit kann ich doch machen was ich will.
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Man geht bei diesem Regelwerk immer vom Schlimmsten aus!
Wenn es zu einem schweren Unfall kommen sollte, weil bei einer vermeintlichen Privatfahrt ein LKW-Fahrer eingeschlafen ist, dann wird eben sehr gründlich recherchiert wie denn seine letzten Fahrten waren!
Das ist ähnlich wie in der Flugbranche. Da kann/soll nicht ein Pilot nach einem Interkontinentalflug sich nach wenigen Stunden in eine Privatmaschine setzen...!
Solange nicht passiert ist immer alles in Ordnung.
Gruss
forsyth1
Euch ist bewusst, dass der TE seit diesem, seinem überhaupt aller ersten Beitrag nicht mehr online war?
Zitat:
@Gunny-Highway schrieb am 29. März 2020 um 10:47:08 Uhr:
denke das war nur Quarantäne gesabbel?, angemeldet, 3 min später diesen post erstellt und nie wieder gesehn worden
Zitat:
@Bert1967 schrieb am 31. März 2020 um 12:31:54 Uhr:
Euch ist bewusst, dass der TE seit diesem, seinem überhaupt aller ersten Beitrag nicht mehr online war?
Warum holst du es dann nach 2 Tagen wieder hoch?
Vielleicht war ihm nicht bewusst, dass der TE seit diesem, seinem überhaupt aller ersten Beitrag nicht mehr online war? 😁