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Polizei Streife hält an ohne Beweise

Guten Tag,

bitte bleibt erstmal sachlich. Ich bin gestern Abend gegen 01 Uhr Innerorts schneller gefahren als erlaubt (DUMMHEIT). Es waren ca. 80 kmh. Eine Polizei Streife kam von 200 Meter weiter hinten ( war eine gerade Strecke) mit Blaulicht angerast und hat mich angehalten. Die haben gemeint, dass die keine Messung hätten da sie zu weit weg waren und die das aber trotzdem so an die Führerscheinstelle weitergeben dass die 140kmh gebraucht haben etc. Ich solle einen MPU machen???

Hinter mir war ein Fahrzeug mit meinen Freunden und die können es bezeugen das ich nicht so schnell war.. die wollten auch von mir meinen Erste Hilfe Kasten Warndreieck und Schutzweste...

Können die ohne Beweis was machen? Die sind mir nicht mit gleicher Geschwindigkeit hinterher gefahren oder sonst was.. keine Messung..

Mit freundlichen Grüßen

Beste Antwort im Thema

Das ist schon ganz schlimm heute, dauernd rast die Polizei durch die Gegend, und hält unschuldige Bürger an, und beschuldigt diese verrückter Taten...

Haben die nix besseres zu tun?

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Zitat:

@gast356 schrieb am 19. März 2017 um 11:29:10 Uhr:


...solche Überprüfungen der charakterlichen Eignung soll es sogar schon vollkommen ohne Anlaß gegeben haben.
Die Führerscheinstellen sind da in ihrer Entscheiung völlig frei, wenn sie da mal eben überprüfen.

Quatsch. Weder geht das ohne Begründung noch sind die FSSt frei in ihrer Entscheidung. Für so etwas braucht es Rechtsgrundlagen.

Im Fall des TE war das reine Drohkulisse, da wird gar nichts nachkommen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2017 um 17:21:23 Uhr:



Zitat:

@gast356 schrieb am 19. März 2017 um 11:29:10 Uhr:


...solche Überprüfungen der charakterlichen Eignung soll es sogar schon vollkommen ohne Anlaß gegeben haben.
Die Führerscheinstellen sind da in ihrer Entscheiung völlig frei, wenn sie da mal eben überprüfen.

Quatsch. Weder geht das ohne Begründung noch sind die FSSt frei in ihrer Entscheidung. Für so etwas braucht es Rechtsgrundlagen.
...

So ?

Dann beantworte mal bitte folgende Fragen:

a) Die FSSt ordnet eine MPU an. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

b) Das Ergebnis steht fest. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

Ich lerne immer gerne dazu 😉.

Gegen die Entziehung geht man dann gerichtlich vor. Mitunter reicht da der einstweilige Rechtsschutz. Ist kein Hexenwerk.

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 19. März 2017 um 18:04:57 Uhr:


So ?

Dann beantworte mal bitte folgende Fragen:

a) Die FSSt ordnet eine MPU an. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

b) Das Ergebnis steht fest. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

Ich lerne immer gerne dazu 😉.

Da muß schon deutlich mehr zusammenkommen, damit es rechtlich begründet ist, durch die Führerscheinstelle eine MPU anzuordnen.
Da reicht der Vorwurf zu schnell gefahren zu sein, und das gänzlich ohne Beweise, niemals aus.
Und seit wann vertritt ein Polizist die Führerscheinstelle mit der Aussage, daß man zur MPU muß ?!

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Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. März 2017 um 18:15:58 Uhr:


...
Und seit wann vertritt ein Polizist die Führerscheinstelle mit der Aussage, daß man zur MPU muß ?!

Meine Anmerkung war grundsätzlich, nicht auf den speziellen Fall des TE bezogen.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. März 2017 um 16:18:19 Uhr:



Ein schwarzes Buch gibt es nicht, aber einen Eintrag, der nach einem Jahr wieder verfällt. Häufigere Kontrollen wird es nicht geben.

Auf dem Lande gab es das zumindest vor gut 20 Jahren auf jeden Fall. Ich habe damals ein Auto privat gekauft und das Kennzeichen blieb natürlich gleich. Immer wenn mir ein Streifenwagen oder auch eine Zivilstreife entgegen kam, wendeten die sofort und fuhren hinterher. Das ging ein ein paar Wochen so bis ich eines Nachts angehalten wurde, bei der Kontrolle meiner Papiere sagte der Beamte zu seinem Kollegen "das Kennzeichen können wir von der Liste streichen, unser Spezi hat das Auto verkauft das hier ist der neue Besitzer" das werde ich wohl nie vergessen.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 19. März 2017 um 17:21:23 Uhr:


Im Fall des TE war das reine Drohkulisse, da wird gar nichts nachkommen.

Jup. TE hat jetzt die Buxe voll => reflektiert hoffentlich sein Fahrverhalten => macht sowas nicht mehr => Ziel erreicht 🙂

Ich mache es nie wieder! Never.. hab halt nur Angst dass ein Brief kommt 🙁

Erschieß den Postboden, dann kommt kein Brief.😉

Ähm ... ich hätte jetzt eher empfohlen den Briefkasten und das Namensschild abzubauen. 🙂

Der arme Postbote kann da nichts für wenn der TE Mist baut

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 19. Mär. 2017 um 14:11:45 Uhr:


Und das ist ein unhaltbarer Zustand. Deutschland ist eigentlich ein Rechtsstaat

Genau wie u.a. Oesterreich, in dem Geschwindigkeiten z.T. nur nach Augenmass gemessen werden.

Zitat:

und alle von öffentlicher oder privater Seite gemachten Anklagen, Anschuldigungen, Forderungen, Verfügungen, Bescheide etc. können durch Einspruch, Widerspruch oder Klage überprüft bzw. angefochten werden -

was wiederum mittelfristig in D zur Anarchie fuehrt, weil jeder sich das Recht nur zu seinem Gunsten auslegt, also das Gegenteil von Rechtsstaat.

Ein Polizeistaat will ich auch nicht. Wie aber hier immer gegen die Polizei vorgegangen wird (obwohl das Opfer von seiner Schuld weiss) kotzt mich aber an.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 19. Mär. 2017 um 11:16:17 Uhr:


Leider reicht das noch lange nicht, aus einer gewissen Distanz mit 140 Km/h anzublasen, den TE anzuhalten und dann zu sagen, Sie waren zu schnell und Sie müssen zur MPU.

Klar reicht das aus. Sieht man ja, das haben die Polizisten dem TE wohl genau so gesagt. Ob es handfest ist, steht aber auf einem anderen Blatt.

Andererseits, wenn ich richtig lese, ist die Polizei von hinten gekommen. Angenommen, sie rast mit Blaulicht einem Auto mit 200km/h hinterher und braucht zum Einholen dieser 200m ganze 12 Sekunden. Frage: wie schnell muss dann das einzuholende Auto unterwegs gewesen sein? Na? Wer kann rechnen?

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 19. März 2017 um 18:04:57 Uhr:



So ?

Dann beantworte mal bitte folgende Fragen:

a) Die FSSt ordnet eine MPU an. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

b) Das Ergebnis steht fest. Welche Rechtsmittel hat der Betroffene ?

Ich lerne immer gerne dazu 😉.

Gegen die Anordnung gibt es keine Rechtsmittel.
Erst wenn wegen Nichtvorlage des Gutachtens die Fahrerlaubnis entzogen wird kann man vors Verwaltungsgericht, je nach Auslastung des Gerichts dann ein Jahr bis zur Verhandlung warten.
Macht man das Gutachten und es ist Positiv für den Betroffenen behält man die Fahrerlaubnis.
Ist das Gutachten Negativ und man gibt es ab darf die Behörde anhand dieses Gutachtens die Fahrerlaubnis entziehen.

Und zur Polizei und schwarzen Listen. Die Jungs und Mädels haben oft sehr gute Gedächtnisse für Kunden die Sie im Auge behalten wollen und Kennzeichen kann man auch Mündlich an die Kollegen zur besonderen Kundenpflege weitergeben.
Aber das man zumindest bei den kontrollierenden Polizisten im Notizbuch landet sollte man als gesichert ansehen.

Zitat:

@MvM schrieb am 19. März 2017 um 16:18:19 Uhr:



Ein schwarzes Buch gibt es nicht,

Das gibt es sehr wohl.

So long

Ghost

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