Polizei/Rotlicht?!?!

Ich habe mal wieder n Problem...

Bin heute Nacht zu einem Kunden zwecks Abholung gefahren.Ganz normal. Ich halte an ner roten Ampel an, aufeinmal taucht neben mir einn Polizeiauto auf. Sie betrachten mich ein paar Sekunden lang, dann macht einer das Fenster runter und meinte ich solle rechts ranfahrren und Motor abstellen. Nun gut, gesagt - getan. Nur einer von dennen kommt auf mich zu und bringt folgendes raus :" Guten Abend, sie hben eben eine Rote Ampel überfahren"...

Erstmal war ich total baff. Rote Ampel? Hallo? Das komische ist, während der eine bei mir war, hat der zweite Polizist ein anderes Auto angehalten und hat sich mit dennen beschäftigt. Jedenfalls habe ich gefragt welche Ampel es gewesen sein soll. Er meinte die AMpel vor der letzen Kreuzung. Hat mich dann nach Papieren und sowas gefragt.
Dann hat sich folgendes Dialog abgespielt:

Ich: "Wie lange solls denn schon rot gewesen sein?!"
Pol: "Kann ich nicht genau sagen"
Ich: " Soll ich denn nicht gleich bezahlen?"
Pol: "Haben sie denn schon viele Punkte?"
Ich: "Weiß ich nicht"
Darauf hin dreht sich der Polizist um und geht in sein Auto. Nach ca. 5-7 Minuten gibt er mir meine Papiere zurück. Auf die frage was nun ist, meinte er, er kann nichts entscheiden. Irgendeine BEscheinigung oder so gab er mir auch nicht, und meinte ich bekomme alles per Post.

Hö? Was soll ich denn von halten bitte? Was erwartet mich nun?

23 Antworten

Und hast du nun eine rote Ampel überfahren? 😕

Bußgeld für Rotlichtvergehen

• Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 € 3 Punkte
• bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase 125 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot

Für eine Ahndung des Verstoßes muß zunächst einmal eine gesicherte Beweislage vorliegen.

Zitat:

Original geschrieben von BenB


Und hast du nun eine rote Ampel überfahren? 😕

Bußgeld für Rotlichtvergehen

• Rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt 50 € 3 Punkte
• bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase 125 € 4 Punkte 1 Monat Fahrverbot

Nein habe ich nicht! Ich bin ganz normal gefahren, weil ich noch sehr viel Zeitreserve hatte. Der Streifenwagen ist auch aus dem Nichts aufgetaucht...

Zitat:

Original geschrieben von Dext0r


Der Streifenwagen ist auch aus dem Nichts aufgetaucht...

Hast du dir vorsorglich Namen und Dienstgrade der kontrollierenden Beamten notiert?

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Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Hast du dir vorsorglich Namen und Dienstgrade der kontrollierenden Beamten notiert?

Hm. Nein habe ich ehrlichgesagt gar nicht dran gedacht. Ich war halt vollkommen überrascht, schon alleine weil er sich ganz allein mit mir beschäftigt hat. Sein Kollege war ja wie gesagt an der anderen Straßenseite und hat sich mit den nächsten "Kunden" beschäftigt...

Können die einfach sage, dass ich über ne Sek. drüber gewesen bin?! Pder überhaupt das ich bei rot gefahren bin. Das stimmt doch gar nicht.

Wenn Du alleine im Auto gesessen hast, so ist die Beweislage sehr schlecht für Dich.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn Du alleine im Auto gesessen hast, so ist die Beweislage sehr schlecht für Dich.

Aber man kann doch nicht einfach einen für etwas bestrafen was man gar nicht gemacht hat? ... Irgendwo verstehe ich die Welt nciht mehr...Haben die grünen soviel Geldnot , dass schon unschuldige bestraft werden 🙁

Zitat:

Original geschrieben von Dext0r


Aber man kann doch nicht einfach einen für etwas bestrafen was man gar nicht gemacht hat? ... Irgendwo verstehe ich die Welt nciht mehr...Haben die grünen soviel Geldnot , dass schon unschuldige bestraft werden 🙁

Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist leider ein Unterschied.

Mein Vater hatte mal ein ähnliches Problem. Ihm wurde vorgeworfen an einem starren Grünen Pfeil nicht gehalten zu haben. Das wird auch mit 50€ und 3 Punkten geahndet. Was stimmte war, dass mein Vater nicht gehalten hatte und warum ? - weil die Ampel grün war und er gar nicht anhalten musste. Das haben die lieben Beamten wohl nicht mit bekommen.

Nach einem Widerspruch wurde das Bußgeld auf 25 € reduziert und die Punkte fallen gelassen. Mein Vater stimmte dieser Regelung dann zu, da seine 2 Zeugen, die mit im Auto saßen, nicht bereit waren vor Gericht auszusagen. (Behördenangst 😉)

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser


Wenn Du alleine im Auto gesessen hast, so ist die Beweislage sehr schlecht für Dich.

Stimmt nicht ganz. Die müßen Dir nachweisen, daß Du bei Rot gefahren bist und du hast das Recht, dagegen Einspruch einzulegen. Da er das aber nach eigener Aussage selbst nicht weiß, sieht es für die schlecht aus. Außerdem sind die verpflichtet, Dir einen Nachweis zu geben, daß Du von Ihnen angehalten wurdest, wenn Du einen Verkehrsverstoß begangen haben sollst, ob das nun stimmt oder nicht, ist dann wieder ein anderes Problem.

Dein einziger Fehler war, Dir nicht Name und Dienstgrad notiert zu haben, da Du nun als "Gegner" die Behörde hast, und das Fehlverhalten nicht auf eine bestimmte Person umlegen kannst. Außerdem macht dann eine Dienstaufsichtsbeschwerde wenig Sinn

Grüße

Kein Fehler

Ich behaupte, daß @Dext0r bislang keinen Fehler begangen hat.
Was nützt ihm im jetzigen Stadium der Name des Beamten! Den bekommt er frei Haus mit dem Bußgeldbescheid geliefert, wenn es überhaupt zu einer Ahndung kommt. Abwarten.

Als Selbstbetroffener in einer "Rotlichtsache", durfte ich mal bei einer Gerichtsverhandlung, nach Einlegung eines Rechtsmittels, erleben, wie mein Ra den Polizeibeamten mit allen rethorischen Raffinessen aufs Glatteis entführte, der Amtsrichter empfand fast Mitleid mit dem Beamten und stellte die Sache, selbstverständlich gegen Zahlung eines Betrages an die barmherzigen Brüder und Schwestern, ein.

Ein Ermittlungsverfahren gegen sich, kann man der Behörde nun mal nicht untersagen.

Zwei Beamte sind ein Beweis, der vor Gericht nur schwer zu widerlegen ist.
Das Polizeibeamte auch nur Menschen sind und manchmal sogar Straftaten begehen, ist bekannt, aber eben eine sehr seltene Ausnahme.

Sich die Namen nicht zu notieren ist kein Fehler.
Diese ergehen spätestens als Beweis aus dem Bußgeldbescheid.

Mit Glück kann es so enden wie von Beukeod beschrieben,
aber das ist ebenfalls eine seltene Ausnahme.

Ich habe vor einiger Zeit mal von einem ähnlichen Fall gehört und da war eine wichtige Aussage, die ich hier mal posten möchte. Mal davon abgesehen, dass ja vielleicht auch nix mehr kommt und die dir Angst machen wollten.

Jedenfalls ist es so, dass man vor Gericht kaum Chancen hat, wenn man die Glaubwürdigkeit der Aussagen anzweifelt. Man muss den Ansatz gehen, dass man sagt, dass die Beamten von ihrer Position aus nicht beurteilen können, ob das Auto bei Rot noch vor oder bereits hinter der Kreuzung waren. Das soll die besten Aussichten auf Erfolg haben.

Joscha

Zitat:

Original geschrieben von Joscha2


Jedenfalls ist es so, dass man vor Gericht kaum Chancen hat, wenn man die Glaubwürdigkeit der Aussagen anzweifelt. Man muss den Ansatz gehen, dass man sagt, dass die Beamten von ihrer Position aus nicht beurteilen können, ob das Auto bei Rot noch vor oder bereits hinter der Kreuzung waren.

???

Wenn man sagt, daß die Beamten von ihrer Position aus die Lage nicht beurteilen konnten, dann impliziert man doch indirekt, daß man die Glaubwürdigkeit ihrer Aussagen anzweifelt.

Nein.

Keine Chance hast Du wenn Du den Beamten als "mutwilligen Lügner" hinstellst.

Gelingt es Dir nachzuweisen, dass der Beamte einem Irrtum aufgesessen ist, dann beschädigt man ihn nicht im Ansehen.
Irrtümer sind menschlich und beruhen nicht auf Absicht.

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