Polizei kontrolle
Hallo war heute mit meinem Moppet unterwegs ein paar Erledigungen machen. Nach einiger Zeit ist mir aufgefallen das mich ein wagen verfolgt. Hab mir nichts bei gedacht irgendwann War der wagen weg . Habe Dan Pause an einem waldstück gemacht .
Nach 20 Minuten bin ich wieder los gefahren dann stand ich an der Ampel plötzlich packen mich ein zivilpolizist und ich fahre zur Seite. Die Polizistin schrie mich immer wieder an wo das marihuana wäre. dann sollte ich alle meine Sachen auf den Boden legen .
Nach dem Alles gefilzt wurde sind sie wider gefahren.
Was ich nicht verstehe warum ich verdechtigt werde marihuana zu nehmen .
Dürfen die einfach alles filzen .
Beste Antwort im Thema
Hallo, Matthias977, hallo, @alle,
mir sind da zu viele Ungereimtheiten und mir fehlt die Darstellung des Vorfalls aus Sicht der Polizeibeamten, so dass ich mich nicht am Spekulatius beteiligen möchte.
Auf diesen Punkt
Zitat:
@Matthias977 schrieb am 13. September 2017 um 21:31:44 Uhr:
Die Polizistin schrie mich immer wieder an .....
möchte ich allerdings gerne eingehen, weil ich die Behauptung immer wieder lese und in meiner aktiven Zeit selber oft zu hören bekommen habe.
Dieses angebliche "Anschreien" ist meiner Erfahrung nach in den allermeisten Fällen dem Umgebungslärm geschuldet, denn da die Kontrollen oft in der Nähe des fließenden Verkehrs stattfinden, ist es oft auch recht laut und man passt seine eigene Lautstärke unwillkürlich diesem Lärmpegel an.
Der VT, der dabei im Auto sitzt oder der noch auf seinem Krad hockt und den Helm auf dem Kopf hat, hört diesen Lärm natürlich nicht so sehr und versteht dann auch nicht, warum der Polizeibeamte so laut spricht.
Mir ist noch ein Fall in Erinnerung, bei dem der Fahrer mir auch vorgeworfen hat, ich würde ihn (er sass dabei im Fahrzeug) anschreien.
Ich habe ihn daraufhin gebeten, mal auszusteigen und mich einige Minuten mit ihm unterhalten und dann gebeten, mal mit seiner Beifahrerin zu reden.
Diese konnte sich vor Lachen kaum halten, weil ihr Mann sie dabei genauso "angeschrien" hat, wie er selber es mir vorher vorgeworfen hat.
Wer das nicht glaubt, kann dies gerne testen und es wäre schön, wenn ihr diese Erfahrung bei der nächsten Kontrolle im Hinterkopf behaltet, denn dann könnt ihr wesentlich entspannter in dieses etwas lauter geführte Gespräch gehen.
Viele Grüße,
Uhu110
77 Antworten
Zitat:
@Geisslein schrieb am 19. September 2017 um 12:46:22 Uhr:
Keine Ahnung, dabei war ich nicht. Eine dominante Verhaltensweiße vermutlich ?!
So unter dem Motto, daß der Herr gleich weiß wo er dran ist.
Ich hatte auch mal so eine Polizistin bei einer Verkehrskontrolle erwischt. Nach 2 Minuten habe ich ihr dann freundlich gesagt das ich das Gespräch bitte mit ihrem Kollegen fortführen möchte da mit ihre Art missfällt. Der Rest der Kontrolle ist dann gut abgelaufen. 🙂
Ob sie es sich zu Herzen genommen hat kann ich nicht sagen. Aber ich hoffe darauf. )
Falls der TE seinen fahrbaren Untersatz so bewegt, wie er hier schreibt, hätte ich ihn noch wesentlich intensiver kontrolliert 😁 ...
Ansonsten kann ich das, was uhu110 ( ein (Ex-)Kollege ? ) am 16.09. um 00:44 Uhr geschrieben hat, nur bestätigen 🙂 ! Lautstärke ist nämlich grundsätzlich etwas sehr Subjektives 😉 ...
Gruß,
AlcesMann
Es ist doch simpel .
Wenn sie dich erwischen, warst du schlicht zu langsam 😁
Äh - nee. Kein guter Rat. Merkste selber, ne?
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„Guter Cop“ „böser Cop“
das erlebe ich immer wieder beim Umgang mit der Polizei...
Einer von beiden ist immer der härtere dann kommt der andere und regelt es ruhig und gelassen
Mir ist in letzter Zeit bei allgemeinen Kontrollen aufgefallen, dass die jüngeren Beamten gerne auf Streng und Hart machen, hingegen die älteren Polizisten die Sache ruhig und gelassen durchführen.
Als müssten diese Sich beweisen.
Aber auch hier gilt: Immer ruhig und gelassen bleiben.
So wie es in den Wald hinein schallt, so schallt es wieder heraus.
Grüße
Zitat:
@turborex schrieb am 21. September 2017 um 09:06:00 Uhr:
Mir ist in letzter Zeit bei allgemeinen Kontrollen aufgefallen, dass die jüngeren Beamten gerne auf Streng und Hart machen, hingegen die älteren Polizisten die Sache ruhig und gelassen durchführen.
Das war schon immer so. Ist aber auch nachvollziehbar und in jedem Job so.
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 19. September 2017 um 16:40:47 Uhr:
Äh - nee. Kein guter Rat. Merkste selber, ne?
War doch nur Ironie .
Genauso wie das ganze Thema hier ^^
Hab noch NIE Stress mit der Polizei gehabt . Man sollte seine Rechte kennen und immer schön freundlich und gelassen bleiben .
Und dabei komme ich aus der Autotuner Szene und nun auch noch mit nem Motorrad fleißig unterwegs .
Gruss
Capito. 😎
Mir ist in letzter Zeit bei allgemeinen Kontrollen gar nichts aufgefallen, weil ich seit vielen Jahren in keinerlei Kontrolle geraten bin.
Grüße vom Ostelch
Eine Volvo-Limousine neueren Datums ist allerdings auch so ziemlich das letzte Fahrzeug, bei dessen Besitzer ein geübter Polizist gesetzeswidrige Umtriebe vermuten würde. Mehr Spießerkarre geht ja kaum.
Da wundert es nicht, wenn keine anlasslose Kontrolle stattfindet.
Irgendwas wird wohl die Aufmerksamkeit der Zivilbeamten auf den TE geweckt haben, in ihm einen potentiellen BTM-Kaufmann zu vermuten.
Tagesfreizeit, ungewöhnlicher Haarschnitt, Körperschmuck, verdächtiges Verhalten, südländisches Aussehen oder was sonst noch so ins Klischee passt. Die filzen nicht jeden einfach mal so.
War in diesem Fall aber nicht erfolgreich.
Vielleicht hatte der TE ja auch nur grad zufällig nichts dabei...
@warnkb
Was Spießerkarren anbetrifft hast du ja selbst reichlich Erfahrung. 😉 Das, was die Polizisten mit dem TE veranstaltet haben, geht über eine allgemeine Verkehrskontrolle weit hinaus.
Grüße vom Ostelch
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. September 2017 um 22:03:47 Uhr:
Ja, die Polizei darf dich "einfach so" anhalten und durchsuchen. Sowas wie "Verdacht eines BtMG-Verstoßes" ist universell verwendbar und reicht als Begründung der Maßnahme vollkommen aus.
Falsch, aber gängige Praxis. Die Polizei muss einen begründeten Verdacht haben, um dich zu kontrollieren. Fährst du Schlangenlinien auf der Strasse --> ok. Nimmst du korrekt und unauffällig am Verkehr teil --> gucken wir mal. Die beliebte Allzweckwaffe der Polizei namens "verdachtsunabhängige Kontrolle" haben renomierte Staatsrechtler mehrfach zerlegt.
Zitat:
Du hast das in dem Augenblick komplett zu dulden. Es ist völlig unerheblich, ob sie was finden. Oder ob du überhaupt im Leben schon mal entsprechende Substanzen besessen hast. Oder sonstwas verbotenes getan hast.
Falsch, aber gängige Praxis. Dulden JA, aber nur unter Androhung von Gewalt seitens der Polizei. Alkoholtest, Drogentest, Durchsuchen des FZG ohne begründeten Verdacht --> Niemals. Sollte die Polizei trotzdem darauf bestehen, dann die Maßnahmen mit dem Hinweis auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde hinnehmen.
Zitat:
Und nein, Beschwerde hinterher hat keinen Zweck.
Oh doch. Auch wenn es für den Laien ned ersichtlich ist: Wenn der POM "Meier" zum zehnten Mal eine DAB bekommt, weil er wilde Sau gespielt hat, rückt die turnusmässige Beförderung in weite Ferne. Und auch hier bewegt sich der POM auf dünnem Eis. Wenn er nämlich zum zehnten Mal den Bereitschaftsrichter früh um drei aus dem Bett holt, um eine Blutentnahme ( Körperverletzung ) unbegründet durchzuziehen, legt der Richter beim elften Mal auf.
Zitat:
Jeglicher Versuch deinerseits, die Kollegen wegen sowas wie Beleidigung oder Körperverletzung anzugehen, auch wenn sie dich tatsächlich beleidigt oder verletzt haben (ja, tun Polizisten hier und da), wird sofortige Gegenanzeige z. B. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach sich ziehen. Die zurückgezogen wird, sobald du deine Anzeige zurücknimmst. Die Beamten tun das in solchen Fällen quasi routinemäßig und werden von Kollegen und Vorgesetzten dabei gedeckt.
Richtig.
Zitat:
Fazit: Bei Kontrollen Schnauze halten und mitspielen.
Im Leben ned. Fahre ich zu schnell und werde darob herausgezogen, ok. Parke ich falsch, ok. Stinkt mein Auto nach Fusel, weil ich ein paar Besoffene nach Hause fahre, puste ich selbstverständlich --> ok. Fahre ich hingegen des Nächtens durch die Gegend, und der Schutzmann spielt Jerry Cotton, kann ich auch anders. Ich zeige selbstredend Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere vor, mehr aber auch ned. Nix blasen, keinen Wischtest, und schon gar ned pinkele ich in einen Becher. Das alles kommuniziere ich höflich, aber bestimmt.
So long
Ghost
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 23. September 2017 um 08:36:56 Uhr:
Zitat:
@Erwachsener schrieb am 13. September 2017 um 22:03:47 Uhr:
Und nein, Beschwerde hinterher hat keinen Zweck.Oh doch. Auch wenn es für den Laien ned ersichtlich ist: Wenn der POM "Meier" zum zehnten Mal eine DAB bekommt, weil er wilde Sau gespielt hat, rückt die turnusmässige Beförderung in weite Ferne. Und auch hier bewegt sich der POM auf dünnem Eis. Wenn er nämlich zum zehnten Mal den Bereitschaftsrichter früh um drei aus dem Bett holt, um eine Blutentnahme ( Körperverletzung ) unbegründet durchzuziehen, legt der Richter beim elften Mal auf.
Der erste Teil deiner Antwort ist zwar maßlos übertrieben, stimmt aber teilweise. Der zweite mit dem Bereitschaftsrichter ist Quatsch. Erstens weil nicht immer der gleiche Richter Bereitschaft hat und zweitens weil in einigen Behörden der Bereitschaftsdienst nur bis 21:00 Uhr zu erreichen ist. Und selbst wenn: wenn der Beamte keine vernünftige Begründung hinlegt, wird eben nicht angeordnet. Und Listen mit den Beamten die anrufen werden sowieso nicht geführt. Außerdem ruft nicht immer der Beamte an, der dann auch die Maßnahme treffen will.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 23. September 2017 um 08:36:56 Uhr:
Zitat:
Jeglicher Versuch deinerseits, die Kollegen wegen sowas wie Beleidigung oder Körperverletzung anzugehen, auch wenn sie dich tatsächlich beleidigt oder verletzt haben (ja, tun Polizisten hier und da), wird sofortige Gegenanzeige z. B. wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte nach sich ziehen. Die zurückgezogen wird, sobald du deine Anzeige zurücknimmst. Die Beamten tun das in solchen Fällen quasi routinemäßig und werden von Kollegen und Vorgesetzten dabei gedeckt.
Richtig.
Falsch, völliger Blödsinn und Nachweis völliger Ahnungslosigkeit. Da erübrigt sich jeder weitere Kommentar. Hatte ich aber glaube ich schon einmal gesagt.
Anzeige - Gegenanzeige - wenn Anzeige zurückgenommen wird, wird der Widerstand auch fallen gelassen - alles Blödsinn und frei erfunden. Und gedeckt wird beim heutigen Beschwerdemanagement schon gar keiner. Du glaubst gar nicht was für Beschwerden teilweise ernst genommen und verfolgt werden.
Zitat:
@invisible_ghost schrieb am 23. September 2017 um 08:36:56 Uhr:
Zitat:
Fazit: Bei Kontrollen Schnauze halten und mitspielen.
Im Leben ned. Fahre ich zu schnell und werde darob herausgezogen, ok. Parke ich falsch, ok. Stinkt mein Auto nach Fusel, weil ich ein paar Besoffene nach Hause fahre, puste ich selbstverständlich --> ok. Fahre ich hingegen des Nächtens durch die Gegend, und der Schutzmann spielt Jerry Cotton, kann ich auch anders. Ich zeige selbstredend Ausweis, Führerschein und Fahrzeugpapiere vor, mehr aber auch ned. Nix blasen, keinen Wischtest, und schon gar ned pinkele ich in einen Becher. Das alles kommuniziere ich höflich, aber bestimmt.
So long
Ghost
Dem letzten Absatz stimme ich voll und ganz zu. So sollte es sein. Man braucht sich nicht klein zu machen, wenn man kontrolliert wird. Man muss sich auch nicht alles gefallen lassen. Aus Erfahrung weiß ich allerdings, dass es Polizisten gibt, die teilweise auftreten wie die Axt im Walde. Ist traurig, sollte nicht so sein, aber auch Polizisten sind nur Menschen und da gibt es nun mal solche und solche.
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
Zitat:
§36 Abs. 5 StVO:
1Polizeibeamte dürfen Verkehrsteilnehmer zur Verkehrskontrolle einschließlich der Kontrolle der Verkehrstüchtigkeit und zu Verkehrserhebungen anhalten. 2Das Zeichen zum Anhalten kann auch durch geeignete technische Einrichtungen am Einsatzfahrzeug, eine Winkerkelle oder eine rote Leuchte gegeben werden. 3Mit diesen Zeichen kann auch ein vorausfahrender Verkehrsteilnehmer angehalten werden. 4Die Verkehrsteilnehmer haben die Anweisungen der Polizeibeamten zu befolgen.
Die Polizei darf überall und jederzeit anlasslose Verkehrskontrollen? durchführen. Papiere, Fahrzeugzustand, Fahrtüchtigkeit des Fahrers etc., eben alles, was mit dem Straßenverkehr zutun hat, ist darf die Polizei einfach so kontrollieren. Ansonsten muss ein Anfangsverdacht bestehen. Durchsuchungen der Passagiere oder des Autos sind also nicht ohne weiteres zulässig. Dazu braucht es schon einen Durchsuchungsbefehl oder "Gefahr im Verzug".
Im Übrigen heißt es wohl auch bei Kontrollen, wie man in den Wald hineinruft, wenn man so schallt es heraus. Wer da auf Mister Wichtig macht, kann eben schon mal etwas ausführlicher kontrolliert werden.
Grüße vom Ostelch