Polizei hat was gegen blaue Beleuchtung
Hallo,
ich weiß nicht wo ich das Thema aufmachen soll. Deswegen hab ich es einfach im W124 Bereich reingeschrieben, da ich da öfters unterwegs bin.
Folgendes ist passiert:
Habe das Auto von nem Tschechischem Kumpel gehabt, Tschechische Nummern hat es auch, und stand an nem Parkplatz und hatte die blaue Beleuchtung im Kühlergrill an. Es handelt sich um einen alten /8, der anstatt der chromleisten im Grill Leds drin hat.
Naja auf jedenfall kam dann die Polizei und meinte das ich die Beleuchtung auschalten muss. Jedoch find ich kein Gesetz das das verbietet. Dann meinte der Polizist wenn ich die Lichter noch mal einschalte wird das Fahrzeug sichergestelt, dürfen die das überhaupt? Gibt es ein Gesetz das blaue Lichter am Auto während es steht verbietet?
Was der Polizist auch noch meinte, wenn ich nochmal an diesem Abend mit dem Auto rumfahre, dann krieg ich eine Geldstrafe. Warum sollte ich eine Geldstrafe zahlen, nur weil ich mit dem Auto von meinem Kumpel fahre?????
Hoffe mir kann hier jemand meine Fragen beantworten.
mfg
38 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dirch
da die StVZO teilweise abgeschafft wurde und im Großen und Ganzen jetzt ( Tusch! EU-Angleichung!!!) die Fahrzeugzulassungsverordnung gilt.
es wurden lediglich einige § der stvzo abgeschafft!
bis jetzt, ist aber die stvzo in deutschland noch das maß aller dinge!
Zitat:
Original geschrieben von dirch
Dafür wurde aber zunächst vergessen die Ahndung des Erlöschens der Betriebserlaubnis zu ermöglichen
nö!
das versteckt sich lediglich unter anderen nummern bzw. definitionen im bußgeldkatalog...
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nö!
das versteckt sich lediglich unter anderen nummern bzw. definitionen im bußgeldkatalog...
Moin!
Diese Nummern sind seltsamer Weise in NRW aus dem Katalog entfernt worden....
Quatsch. Die gibbet einfach nicht. So die Auskunft aus dem IM. Ist halt verpennt worden ( wie bei den Lenk- und Ruhezeiten) und muß nachgebessert werden. Alles andere sind Krücken, welche keiner rechtliche Prüfung standhalten. Maximal sind noch die Verstöße gegen die einzelnen Bauartbestimmungen aus dem übrig gebliebenen §§ der StVZO zu ahnden.
Das ist dann auch der klägliche Rest dieser StVZO: die Einzelbestimmungen für die Beschaffenheit der Fahrzeuge.
Der andere Quatsch steht nun in der FZVO. Die ist jetzt " das Maß der Dinge". Und da sollen irgendwo auch die ausländischen Fahrzeuge erfaßt sein. Wie gesagt: sollen. Den ganzen Unsinn von VO habe ich mir noch nicht angetan.
Wenn Du allerdings eine TBN für das Erlöschen der BE gefunden haben solltest, sag' Bescheid. Im Gespräche war so eine Krücke über 4 und 17 FZVO (ich glaube die waren das), geht aber nicht durch.
Fakt ist, dass diese VO momentan lediglich den Zulassungsbehörden die Möglichkeit bereitstellt bei entsprechenden Verstößen die BE zu prüfen.
bis neulich
dirch
Zitat:
Original geschrieben von dirch
Diese Nummern sind seltsamer Weise in NRW aus dem Katalog entfernt worden....
der bußgeldkatalog gillt bundesweit....
Zitat:
108 Als Fahrzeugführer nicht dafür gesorgt, dass das Fahrzeug, der Zug, die Ladung oder die Besetzung vorschriftsmäßig war, wenn dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung wesentlich litt 50 €; 3 Pkt.; B
175 Kraftfahrzeug oder Kraftfahrzeuganhänger ohne die erforderliche EG-Typgenehmigung, Betriebserlaubnis, Zulassung oder außerhalb des auf dem Saisonkennzeichen angegebenen Betriebszeitraums oder nach dem auf dem Kurzzeitkennzeichen oder nach dem auf dem Ausfuhrkennzeichen angegebenen Ablaufdatum auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt 50 €; 3 Pkt.; B
alleine über diese zwei kann man einem das umgangssprachliche "erlöschen der be" (zulassung und be sind und waren zwei paar verschiedene schuh, lediglich der zusammenhang hat sich nun geändert) aufs auge drücken....
Moin!
Ich sag doch: Gibt es nicht. Das sind schon immer vorhandene Tatvorwürfe.
Wenn der Katalog bundesweit gilt ( und er tut es!) sollten es aber sechsstellige TBN sein. Zulassung und BE waren immer miteinander verknüpft, da ohne BE keine Zulassung zustande kam, bzw. nachträglich nicht vorhanden war. Daher kann die zweite genannte TBN keine Gültigkeit mehr haben, da der § 18/19II seine Gültigkeit verloren hat/haben.
Soll mir aber auch egal sein. Die eigentliche Aussage betrifft nach wie vor, dass ausländische Fahrzeuge sehr wohl den Vorschriften entsprechen müssen. Eine genaue Prüfung habe ich aber wie bereits erwähnt selbst noch nicht vorgenommen. Das war aber die Erwartungshaltung an die FZVO.
tschüß
dirch
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blaue leds im grill dümmer gehts doch garnet mehr!!!!
is klar das die da was sagn und man sollte höllisch aufpassen, sowas kann ganz schön ins auge gehen da kann man ganz schenll ne anzeige wegen amtsanmaßung kriegen weil Blau beleuchtung in derr STVO nur für fahrzeuge mit sonderrechtn(behörden wie FW POL RD THW und wie se net alles heißen) vorgesehen ist!!!
Diese verdammten Bullen hasse ich mehr als die Pest. Ihre ganze Arbeit ist einfach Sinnlos, das sind die jenigen, die damals in ihrer Schulzeit aufs Maul bekommen haben, anschleißend Bullen geworden sind, um wieder ihr Ego aufbauen zu können und andere fertig zu machen.
Wie oft ich in meinen 11 Jahren Füherschein angehalten worden bin kann ich gar nicht mehr zählen 😁
Und hier in Farnkfurt/Main ist es besonders schlimm, kaum sehen die vier Kanacken im
Wagen ist es ein Grund für die, das ganze Auto auseinander zu nehmen 🙁
Mittlerweile wenn ich angehalten werde, rede ich einfach kein Wort mit denen. Das ist dann ein Genuss, wenn die sich anschließend voll aufregen, wenn die keine Antwort bekommen 😁
hm... ich wurde in 12 Jahren Führerschein bisher noch NIE, nicht ein einziges Mal angehalten... nicht mal zur allgemeinen Verkehrskontrolle oder sowas, gar nix... Gut, lebe auch nicht in ner Großstadt, aber wundert mich trotzdem das du so oft angehalten wirst, oder sieht dein Auto so "illegal" aus?
Mein Auto sieht original aus, wie aus dem Werk. Ich halte nicht viel von Tuning 🙂
Die einizigen die einigermasen in Ordnung sind, sind die Beamten von der Kripo. Die haben Plan und sind locker drauf...bis jetzt haben ich/wir nur gute Erfahrungen mit denen gehabt.
Aber die normalen Bullen sind der letzte Dreck und dumm wie ein leerer Eimer 🙁
Hm, etwas bedenkliche Entwicklung hier.
Drum mal prov. zu, ein Markenmod wird sich dann drum kümmern.
*** closed ***
aurian
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