Polizei behauptet ich hatte mein Handy am Steuer obwohl es ein iPod war

Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen bei einer Polizeikontrolle angehalten.
Im ersten Moment dachte ich es wäre (wie schon öfters) weil ich einen e36 fahre mit dickeren Reifen und einem schönem Auspuff.

Mir wurde, zu meiner Verwunderung, vorgeworfen ich habe mein Handy während der Fahrt benutzt. Ich habe lediglich meinen iPod bedient. Als ich es den Polizisten erklärt habe meinte er nur weil mein in der Mittelkonsole liegt ich habe dies bedient anstatt meinen iPod. Glauben wollten mir die Herren von der Rennleitung leider nicht.

Nun habe ein Bußgeld bekommen wegen Handy am Steuer.
Habe ich eine Chance das Verfahren zu gewinnen oder sollte ich es lieber sein lassen?

Beste Antwort im Thema

Handy- und iPod-Benutzer während Autofahrten gehören nicht nur lapidar, sondern mit gewichtigen Geldstrafen, Punkten und Fahrverboten bestraft. Sie gefährden nicht nur sich selbst, sondern alle anderen Verkehrsteilnehmer. Für solche Leute habe ich kein Verständnis, egal wie sehr sie hier im Forum herumjammern.
Ohne Gruß, fmbw10.

166 weitere Antworten
166 Antworten

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2016 um 13:16:07 Uhr:


...

Ja, den blub-, blubber-,blub- Anti-Pauschalisierungsnerv.

Den kenne ich nicht, den haben nur Gutmenschen.

Zitat:

@Blubber-AWD schrieb am 14. Oktober 2016 um 14:01:17 Uhr:



Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2016 um 13:16:07 Uhr:


...

Ja, den blub-, blubber-,blub- Anti-Pauschalisierungsnerv.

Den kenne ich nicht, den haben nur Gutmenschen.

Das dürfte dein letzter Trumpf gewesen sein.

Ich hatte mich schon gefragt, wann man hier wieder Nettigkeiten austauscht.

Zitat:

@Diedicke1300 schrieb am 14. Oktober 2016 um 18:22:46 Uhr:


....
Das dürfte dein letzter Trumpf gewesen sein.

Ooooch, ich weiß gar nicht, was du dich so echauffierst... 😛

Ähnliche Themen

Es reicht jetzt. Es dürfte doch relativ klar gewesen, wen und was twindance mit seinem letzten Beitrag meinte...

++Update++

Mein Bußgeldverfahren wurde eingestellt.
Im Bericht hatte sich der Polizist nur notiert, dass er sich bei dem Gerät um einen Ipod handle.
Der Anhang mit dem Handy in der Mittelkonsole fehlte.
Ich also den IPod dem Gericht gegeben und damit war der Fall auch gegessen.
Bei einem IPod handelt es sich um einen Mp3-Player, daher fällt er nicht unter das Handyverbot.

Durch meinem Anwalt hat es sich kosten technisch nicht rentiert aber dennoch habe ich kein Punkt bekommen und werde in Zukunft mein Handy lieber in der Hosentasche lassen.

Einstellung nach § 47 Abs.2 OWiG?

Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 28. Oktober 2016 um 15:09:12 Uhr:


... werde in Zukunft mein Handy lieber in der Hosentasche lassen.

Erwischt. 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 28. Oktober 2016 um 15:09:12 Uhr:


++Update++

Danke für die Rückmeldung. Ging ja doch schneller als gedacht.

Zitat:

... und werde in Zukunft mein Handy lieber in der Hosentasche lassen.

Das ist immer eine gute Idee. So kommt man nicht ausversehen in Versuchung.

Auch wenn IPod nicht in dieselbe Kategorie fällt wie ein Handy, so bitte ich dich trotzdem, nach Möglichkeit darauf zu verzichten, am IPod "rumzuspielen". Gilt für mein fest eingebautes Touch-USB-Radio genauso. Es lenkt einfach stark ab.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. Oktober 2016 um 15:37:58 Uhr:



Zitat:

@CptJonny816 schrieb am 28. Oktober 2016 um 15:09:12 Uhr:


++Update++

Danke für die Rückmeldung. Ging ja doch schneller als gedacht.

Zitat:

@Bahnfrei schrieb am 28. Oktober 2016 um 15:37:58 Uhr:



Zitat:

... und werde in Zukunft mein Handy lieber in der Hosentasche lassen.


Das ist immer eine gute Idee. So kommt man nicht ausversehen in Versuchung.
Auch wenn IPod nicht in dieselbe Kategorie fällt wie ein Handy, so bitte ich dich trotzdem, nach Möglichkeit darauf zu verzichten, am IPod "rumzuspielen". Gilt für mein fest eingebautes Touch-USB-Radio genauso. Es lenkt einfach stark ab.

Ja, da sag mal einer unsere Gerichte seien überlastet .

Vom Bußgeldbescheid bis zum Urteil 18 Tg.

Weltrekord.

Schönes WE

Zitat:

@ulli57 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:40:38 Uhr:



Ja, da sag mal einer unsere Gerichte seien überlastet .

Vom Bußgeldbescheid bis zum Urteil 18 Tg.

Öhm, das Verfahren wurde eingestellt. Da gibts kein Urteil.

Zitat:

@Gleiterfahrer schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:46:17 Uhr:



Zitat:

@ulli57 schrieb am 28. Oktober 2016 um 17:40:38 Uhr:



Ja, da sag mal einer unsere Gerichte seien überlastet .

Vom Bußgeldbescheid bis zum Urteil 18 Tg.

Öhm, das Verfahren wurde eingestellt. Da gibts kein Urteil.

Naja , da er ja selber schreibt er habe den ipod dem Gericht gegeben, muß es ja zumindest eine Verhandlung gegeben haben.

Zitat vom Te:
Ich also den IPod dem Gericht gegeben und damit war der Fall auch gegessen.

Man kann auch am Richterzimmer anklopfen, bevor überhaupt eine Hauptverhandlung anberaumt ist. 😉

Nudeln mit Tomatensoße ist auch ein Gericht 🙂

Eine frisch gezauberte Bolognese ist tatsächlich etwas Feines. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen