Poliscan speed tower

Habe mir jetzt viel im internet durchgelesen aber jeder behauptet was anderes.
Was können Poliscan speed tower eigentlich wirklich.
1. Blitzen sie von vorne und von hinten ?
2. Ist der blitz sichtbar ? (in meinem fall wars so ;D, gibt es vielleicht verschiedene modell?)
3. Blitzen sie auf beide Verkehrsseiten ?

Meine Erfahrung: fahre mit 10 km/h zu schnell ,sichtbarer Blitz aber von vorne ,bis jetzt kam noch nichts😁
Freund: fährt sieht nichts und bekommt auch nichts aber definitiv +20 zu schnell

Vielleicht kann ja wer was genaues sagen.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Dessie


ABS kann übrigens auch enorm vor ungewollten Fotos schützen. Sicher können das einige Fahrer hier bestätigen..

Unbedingt. Zum Beispiel vor Röntgenfotos und die des Pathologen...

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Bevor der Führerschein weg wäre würde das mein Vater zumindestens machen 🙄
Nicht alle haben so nette Eltern 😉

Wo kein Kläger da kein Richter

Naja, Jason, dafür hätte ich eine Erklärung.

Wenn die Pubertierer noch in der Probezeit sind, wird das schweineteuer. Ich habe ja auch Kinder, die mal in dem Alter wie der TE waren. Naja, vermutlich älter, denn der ist wohl mit nem 125erle unterwegs, meine war da 18 oder 19 und das ist auch schon 7, 8 Jahre her.
Jedenfalls bin ich Halter aller Fahrzeuge.
Und da sind ja ein paar schnelle drunter, früher wars ein 90 PS Tigra, jetzt fährt das Fräulein Mercedes SLK.
Und wenn dann in der Probezeit ein Punkte-Ticket kommt, wirds übel. Dann verlängert sich nicht nur die Probezeit, es wird auch eine Nachschulung fällig. In der Summe waren das flockige rund 300 Euro.

Und wenn die Kinder keine Kohle haben, wer zahlt ? Der Alte.
Und so kommt man schon mal auf die Idee, den Verstoß, wegen dem man den Anhörbogen bekommen hat, einfach zuzugeben, den Fuffi zu löhnen und das Pünktchen wegzustecken. In den meisten Fällen kann das gut gehen. Wenn der Sachbearbeiter der Bußgeldstlle aber seine Zweifel hat und nachermittelt, ob die Punkte auch an den Richtigen gehen, kann es übel werden.
Daher sollte man da vorher mal den Anwalt frage und sich nicht wundern, wenn der einem dringend davon abrät, sich dadurch u.U. strafbar zu machen.

Zitat:

Original geschrieben von nightmarerider


Bevor der Führerschein weg wäre würde das mein Vater zumindestens machen 🙄
Nicht alle haben so nette Eltern 😉

Wo kein Kläger da kein Richter

Nette ?

Ich wüsste da einen anderen Ausdruck.🙄

Einen Kläger brauchst Du nicht. Das ist ein Bußgeld- und kein Zivilverfahren. Hier gibt es eine Bußgeldstelle, die wissen will, wer die Punkte bekommt. Und wenn dann ein Erwachsener behauptet, er wäre mit einem 125er Schnätterle gefahren, es dazu noch einen Filius gibt, der da wohl eher in Betracht kommt, könnte die Bußgeldstelle vom Verdacht einer Straftat ausgehen und Staatsanwaltschaft und Polizei einschalten.

Dann ist die Kacke so richtig am Dampfen.

Und dann mal nachdenken, ob Papi auch nen Motorradführerschein oder die Klasse B vor dem 1.1.1980 gemacht hat.

Ich bin offensichtlich eine furchtbare Vater 🙂

Meine Tochter kommt in August aus ihre 4 Jahre Probezeit raus. Das ist ihr sehr Teuer zu stehen gekommen. Ohne den ganzen Verlauf zu schildern, sie hatte ein Fehler gemacht, wir standen ihr natürlich liebevoll zu Rat und Tat beiseite, aber ausbaden müsste sie es selber. Eins kann ich euch versichern, Sie fährt ganz ordentlich jetzt.

Sie muss mich dafür hassen 🙂

Stefan, ich verstehe sehr wohl wo dieser Gedankengang herkommt. Aber da ich eine Gesetzestreue Bürger bin, haben wir uns so geeinigt. Letztlich um die Strafe zu zahlen (war eine Straftat in diesem Fall) müsste sie einiges an sonstige Luxus aufgeben. Natürlich haben wir sie von "hinten herum" finanziell unterstützt, aber das war ihr eine Lehre 🙂

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"Und dann mal nachdenken, ob Papi auch nen Motorradführerschein oder die Klasse B vor dem 1.1.1980 gemacht hat."
Ich als unwissender frage jetzt einfach mal wo ist da der Unterschied ?

Stichtag war der 1.4.1980.

Boah...Ihr Nasen!
Ich hab mich schon auf den Fred "Papis Lappen is eech wril...'' gefreut..

Zitat:

Original geschrieben von Vulkanistor


Allerdings in welchem Gebiet bist Du tätig?

Im weitesten Sinne Software für Echtzeit-Finanztransaktionen. Studiert hab ich Softwaretechnik.

Zitat:

dass sehr wohl sehr akribisch ein Funktionsnachweis geführt werden und auch ausführlich dokumentiert werden muss.

Und bei spezialisierter Software für einen winzigen Markt ist das ein Garant für Zuverlässigkeit? Kennt man aus realen Projekten wohl eher umgekehrt. Diese Anforderungen stellen ein Mindestmaß an Brauchbarkeit sicher.

In der von Dessie verlinkten Stellungnahme war von einer neuen Softwareversion und bekannten Problemen mit älteren die Rede.

Zitat:

Software ist im technischen Bereich nicht immer eine Blackbox, häufig muss sie validiert und als Quellcode offengelegt werden.

Ausgerechnet eine deutsche Behörde soll Quellcode verlangen und validieren? Die können nicht mal verhindern, dass Bauprojekte hunderte Prozent teurer werden, der Unsinn also direkt unter ihren Augen passiert. Die öffentliche Hand lässt sich hier sonstwas für Kram andrehen. Hauptsache erstmal billig in der Ausschreibung.

Ich bin nicht über die letzten Details des Geräts informiert, aber als es aufkam, war bekannt, dass nicht einmal die Messdistanz eindeutig definiert war. Wenn das keine Blackbox ist, was denn dann.

Zitat:

Original geschrieben von kandidatnr2


Stichtag war der 1.4.1980.

Stimmt. Danke.

Zitat:

Original geschrieben von nightmarerider


"Und dann mal nachdenken, ob Papi auch nen Motorradführerschein oder die Klasse B vor dem 1.1.1980 gemacht hat."
Ich als unwissender frage jetzt einfach mal wo ist da der Unterschied ?

Wie Kandidatnr2 schon sagte: Das Datum ist der 1.4.1980. Ich hab den falschen Monat getippt.

ok hatte mich nur gefragt was da gewesen sein soll weil auch google nichts besonderes hergegeben hat 🙂

Zitat:

g
Original geschrieben von nightmarerider
ok hatte mich nur gefragt was da gewesen sein soll weil auch google nichts besonderes hergegeben hat 🙂

Am 01.04.1980 war nix wichtiges. Eben ein typischer erster April.

Lass deinen Papi im Zweifel dafür dahstehen wenn er dumm genug dafür ist und hab keine Scham um für verbocktes nicht selbst grade zu stehen.

Alles bestens. Ich bin sicher, es erwischt den Richtigen.

Zitat:

Original geschrieben von nightmarerider


ok hatte mich nur gefragt was da gewesen sein soll weil auch google nichts besonderes hergegeben hat 🙂

Zum 1.4.1980 gab es eine wesentliche Änderung der Fahrerlaubnisverordnung. Alle, die bis zum 31.3.1980 die Fahrerlaubnisder Klasse 3 ffür PKW bestanden hatten, durften von da an auch Motorräder bis 125ccm fahren. Die Leute sind heute mindestens 52 Jahre alt und können seit dem 19.1.2013 mit nur einer praktischen Prüfung A2 machen.

Mein vater hat beides wäre das jetzt gut oder schlecht 😁
Kapier das nicht so ganz😕

Zitat:

Original geschrieben von nightmarerider


Mein vater hat beides wäre das jetzt gut oder schlecht 😁
Kapier das nicht so ganz😕

Lass Dich nicht verarschen ... 😁 ist lustig hier. 😁

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