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PÖL Ja oder nein?

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 0:00

Hallo..

Es ist ja seit einiger Zeit eine heiße Diskusion darüber ob Pöl erlaubt ist ( zb. vom Aldi) wegen der Energiesteuer Geschichte...

kurz gefragt...

Wo darf ich Tanken ohne Angst haben zu müssen das ich Steuerhinterziehung betreibe?

Wo und was habe ich zu tun falls wenn der Zoll oder sonstwer mir ankommt und zu mir sagt.. Bitte nachzahlen...

Wenn ich mit nem IBC zur Rapsmühle fahre mir zb. 500l kaufe worauf habe zu achten ?

Bitte nur Fakten und keine Romane! Ich habe schon einiges gelesen jedoch ist einiges auch völlig kaputt diskutiert worden...

Mein Auto ist auf 2 Tank umgerüstet, funzt 1A , möchte es auch legal betreiben...

Was ist zu tun???

Danke im vorraus für vernünftige klare Aussagen!

Freundliche Grüße Matthias

Beste Antwort im Thema
am 6. Oktober 2008 um 21:33

Zitat:

Original geschrieben von Anwalt2

Schon erstaunlich, was hier für ein Quatsch zusammen geschrieben wird !

Egal, hier die Fakten:

Rapsöl vom Discounter ist ein Lebensmittel - und somit entfällt hierauf keinerlei Mineralölsteuer:

Man benötigt keinerlei Nachweise, da in diesem, unserem Lande noch immer das Unschuldsprinzip Gültigkeit hat.

Bei der Lagerung müssen keinerlei Bestimmungen beachtet werden ( bis 500 l) ....und es muss auch keinerlei Steuer "nachentrichtet" werden, wenn man Rapsöl in seinen Dieseltank schüttet.

Stimmt - PÖL hat Gefahrenklasse 0 imd ich lagere mehr als 500 Liter.

Beim Kauf des Rapsöls wurde ja bereits die gültige MWSt (Lebensmittel: 7%) entrichtet - das war`s !!!

Eines gilt es allerdings zu beachten:

Niemals zu Dieselkraftstoff, der sich in einem Kanister befindet Rapsöl hinzuschütten (in den Kanister) - denn dann wird man automatisch zum "Hersteller" von Treibstoff - und für diesen ist dann wieder die Mineralölsteuer zwingend vorgeschrieben !!!

Befindet sich allerdings Dieselkraftstoff bereits im Fahrzeugtank und man schüttet Rapsöl hier hinzu (direkt in den Fanhrzeugtank), dann ist man lediglich "Nutzer" dieses Lebensmittels und nicht "Hersteller" von Treibstoff.

Also gilt wiederum: KEINE NACHENTRICHTUNG, WEIL KEINE STEUERHINTERZIEHUNG !!!

Hoffe, dass dieses Thema nun endlich mal abgearbeitet ist.

Liebe Grüße

Anwalt2

Was ich noch zu sagen hätte - ich habe die Besteuerung des Deutschen Staates satt und habe meine Fa. (EDV) nach Tschechien verlegt. Dort tanke ich mit meinen VW-Busse PÖL und bringe dieses auch über die Grenze. Meine Busse haben ein CZ-Kennzeichen und ich einen Wohnsitz in CZ. Wurde schon drei mal kontrolliert und gefragt was ich mit 1.800 Liter (Bus & Hänger beladen) machen will. Meine Antwort an den Zöllner: "Ich frittiere jede Pommes im Vollbad, also pro Pommes 1 Liter PÖL". Der hat nur gelacht, natürlich ahnte er, dass ich das PÖL in meinen Autos verheize. Kurz gesagt, wenn es dem Zoll oder der deutschen Regierung nicht passt, dass ich nach EU-Recht ein Lebensmittel über die Grenze transportiere, dann sollen sie Klage beim Europäischen Gerichtshof erheben - wo wir dann wieder beim Gleichheitsgesetz der EU wären.

Allerdings lohnt sich der Transport von PÖL aus CZ nach DE bald nicht mehr, die Preise in CZ ziehen an. Meine Alternative hierzu, Kaltreiniger - den schlucken meine VW-Busse auch und dies ohne auf den Gefrierpunkt des PÖLs zu achten.

Wie es sich mit dem Kaltreiniger bezüglich von Gefahrenstoffklassen verhält klärt gerade mein Anwalt ab. Übrigens, Kaltreiniger gibt es wie Sand am Meer - man bekommt sogar noch Geld wenn man den holt und Kaltreiniger ist mit 19% versteuert. Auch hier sage ich wieder, wenn es dem Deutschen Staat nicht passt dann Klage beim Europäpschen Gerichtshof.

Wenn schon EU dann bitte mit allen Vor- und Nachteilen - das gilt auch für die "Staatsmänner" aus DE!

Grüsse Michel

 

26 weitere Antworten
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26 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MHCOVR6

 

Wo darf ich Tanken ohne Angst haben zu müssen das ich Steuerhinterziehung betreibe?

Bei der Pflanzenoeltankstelle die dir "Pflanzenoel als Kraftstoff nach DIN V-51605" verkauft.

edit: Alternativ kannst du auch beim Aldi tanken oder Altpoel tanken, dann aber die Steuer nachbezahlen.

 

Wo und was habe ich zu tun falls wenn der Zoll oder sonstwer mir ankommt und zu mir sagt.. Bitte nachzahlen...

Dann sagst du: Hier bitte, meine Rechnung von der Poeltanke.

 

Wenn ich mit nem IBC zur Rapsmühle fahre mir zb. 500l kaufe worauf habe zu achten ?

Hmm auf nichts. Ausser dass es ziemlich schwappt beim Bremsen (500 Liter im 1000 Liter IBC...)

Und das Zaehlwerk sollte natuerlich geeicht sein, sonst kanns sein dass du 500 Liter zahlst, aber nur 470 bekommst.

Hallo Matthias,

Deine Frage war sicher in der Richtung gemeint, ob Du nach der Beschaffung von 500 oder 1000 Liter im IBC und Lagerung in der Garage, Keller, Scheune o.ä. beim Fahren irgendwelche Nachweise bei möglichen Kontrollen vorlegen mußt.

Das habe ich mir auch schon paar mal überlegt. Ich habe auch 1000 Liter im IBC im Keller und weiß nicht wie ich die Legalität nachweisen soll. Am besten wär ja eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwert- und Energiesteuer dabei zu haben. Diese hab ich aber nicht. Deshalb tanke ich hin und wieder an der eigentlich zu teuren offiziellen örtlichen PÖL Tankstelle und lege die Quittung / Rechnung ins Auto. Die verkaufen zwar Kaltgepresstes und ich fahre Raffinat aber bisher wurde ich zum Glück noch nicht kontrolliert.

Außerdem bewahre ich ja meine Dieselquittungen (aus Polen) ja auch nicht auf.

Gruß Peter

 

PS: Gestern habe ich bei uns im Lidl das letzte RapsPöl zu 0,85 Euro geholt. Mal sehen ob sich die Preise bei der Neubefüllung der Regale verändern. Zur Zeit nehme ich alle Flaschen zu max. 85 Cent um meinen PÖL Vorrat zu erhöhen. Aldi und Plus will bei uns 0,99 Euro je Liter RapsPöl

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 15:29

Zunächst erstmal danke für eure Antworten...

Diese Sache mit bei Aldi tanken und dem im nachhinein versteuern...

Wo muß ich das angeben?? Finanzamt oder Zoll?? Habe ich das richtig verstanden das dann zu meinen zb. 0,85 ct/l im Aldi gekauften Pöl noch 47ct/L hinzukommnen in dem Fall 1,32Euro /l wären??? Da würde ich ja mit Super Plus fast günstiger fahren (wenn es denn ginge)...

@ Peter.

Ja so hatte ich das mir vorgestellt... Weil eine" Tankstelle " von mir zu weit weg wäre und weil die unmögliche Öffnungszeiten hat...... Es gibt eine Rapsmühle CA 35-40km von mir da kann ich kaltgepresstes Pöl kaufen ... aktueller Preis??? ertsmal 2. Reihe..

@yo-ci

Habe ja schon mal Pöl von der Mühle geholt das hat in der tat sehr geschwappt

Mir gehts ja um das Gesetzliche..

War ziemlich verärgert als ich erfahren habe das Altpölen verboten ist bzw. auch versteuert werden muß... Das wäre ja schwieriger zu versteuern weil man es ja schlecht zählen kann... oder gäbe es da noch mehr hürden und Steine im weg??

Danke nochmal

Gruß Matthias

Zitat:

Original geschrieben von MHCOVR6

Zunächst erstmal danke für eure Antworten...

Diese Sache mit bei Aldi tanken und dem im nachhinein versteuern...

Wo muß ich das angeben?? Finanzamt oder Zoll?? Habe ich das richtig verstanden das dann zu meinen zb. 0,85 ct/l im Aldi gekauften Pöl noch 47ct/L hinzukommnen in dem Fall 1,32Euro /l wären???

BINGO willkommen in der Realität :(

Themenstarteram 7. Dezember 2007 um 22:19

ok das ist bitter...

Und mit dem Altpöl? Hat jemand da noch nen guten Rat? Wie wollen Finanzamt oder Zoll?? kontrollieren bzw. einschätzen wieviel ich selber filtern würde selbst wenn ich es versteuern wollte!!?? Soll ich mir ein Verplomtes Zählwerk in die Filteranlage einbauen lassen???? Vielleicht ne blöde Frage...

Mich wundert es das es Filteranlagen komplett zb. bei Ebay zu kaufen gibt, keiner der Verkäufer darauf hinweißt das das Altpölen bzw. Tanken illegal und strafbar ist?! Mir ist klar das ein Verkäufer verkaufen will aber auch Gesetze einhalten muß...

Wenn ich mir zb. eine Unterbodenbeleuchtung für mein KFZ kaufe ( die dev.verboten ist) steht dick und fett das dieses in der StVZO nicht zugelassen ist und event. die Betriebserlaubnis erlischt... in dem Falle ein Kavaliersdelikt... o.ä.

Und wie siehts mit der Fileranlage aus?? Das ist Steuerhinterziehung und eine klare Straftat und ist mit ner "Unterbodengeschichte nicht vergleichbar... Wieso dürfen diese es dann "SO ohne Hinweis " verkaufen...??

Ich schweife vom thema ab ,bin nur stinksauer( ganz sicher nicht allein damit)

Wie auch immer..

Weiß jemand wo ich es versteuern müßte bzw. ob es überhaupt geht??

Danke im vorraus...

Schau doch einfach mal bei Google rein und suche mal nach dem Energiesteuergesetz.

Da dieses das Mineralölsteuergesetz abgelöst hat, sind nun alle Energieträger die als Kraftstoff eingesetzt werden können von dieser Steuer betroffen.

Ausgenommen sind die sogenannten förderungswürdigen Alternativkraftstoffe. Dazu gehört Altpöl nicht!

Grunsätzlich gilt nach dem Energiesteuergesetz, dass zunächst die Quote zu Versteuern ist. Das hat anfang dieses Jahres schon einige dumme Gesichter gegeben, da ca. 2 Cent je Liter bereits in diesem Jahr an Steuer für PÖL zu entrichten war.

Entspricht Dein PÖL nicht der V-DIN, dann gilt voller Energiesteuersatz + Quote!! Damit wäre PÖL teurer als normaler Kraftstoff!

Die Verbände sind zwar sturm gelaufen, aber Vater Staat hatte sich dank der Mineralöllobby schon das Lätzchen zu fest umgebunden. Die Frage ist nur, was Gabriel und Steinmeier damit wieder Finanzieren!

Was die damit finanzieren wollen ist doch klar,ihre Diäten! :D

Themenstarteram 8. Dezember 2007 um 0:11

Ja und hauptsache der Benz von Frau Merkel & Co. ist vollgetankt auf Staatskosten...

Ok... Danke an alle für die Info das ist zumindest erstmal eine klare Aussage. Egal wie man es dreht oder wendet es bleibt verboten bzw. unrentabel bliebe man ehrlich...

Na klasse.. aber auf staatskosten durch die gegend fliegen " sich nen Jugendtraum erfüllen" und mit nem Kampfflugzeug fliegen wie es so manche Politiker taten...Wi..ser!

Es ist ein Witz.... man müßte sich echt sagen: egal ich pöle weiter..

wäre man nicht so ein schisser wenn es doch zum Supergau käme in form einer zollkontrolle...

Armes Deutschland...

 

am 10. Juni 2008 um 10:07

Schon erstaunlich, was hier für ein Quatsch zusammen geschrieben wird !

Egal, hier die Fakten:

Rapsöl vom Discounter ist ein Lebensmittel - und somit entfällt hierauf keinerlei Mineralölsteuer:

Man benötigt keinerlei Nachweise, da in diesem, unserem Lande noch immer das Unschuldsprinzip Gültigkeit hat.

Bei der Lagerung müssen keinerlei Bestimmungen beachtet werden ( bis 500 l) ....und es muss auch keinerlei Steuer "nachentrichtet" werden, wenn man Rapsöl in seinen Dieseltank schüttet.

Beim Kauf des Rapsöls wurde ja bereits die gültige MWSt (Lebensmittel: 7%) entrichtet - das war`s !!!

Eines gilt es allerdings zu beachten:

Niemals zu Dieselkraftstoff, der sich in einem Kanister befindet Rapsöl hinzuschütten (in den Kanister) - denn dann wird man automatisch zum "Hersteller" von Treibstoff - und für diesen ist dann wieder die Mineralölsteuer zwingend vorgeschrieben !!!

Befindet sich allerdings Dieselkraftstoff bereits im Fahrzeugtank und man schüttet Rapsöl hier hinzu (direkt in den Fanhrzeugtank), dann ist man lediglich "Nutzer" dieses Lebensmittels und nicht "Hersteller" von Treibstoff.

Also gilt wiederum: KEINE NACHENTRICHTUNG, WEIL KEINE STEUERHINTERZIEHUNG !!!

Hoffe, dass dieses Thema nun endlich mal abgearbeitet ist.

Liebe Grüße

Anwalt2

Das wird der Gesetzgeber aber glaub ich anders sehen.

Was ist wenn ich in einen Kraftstofftank eines Fahrzeugs Pflanzenoel reinschuette?

In diesem Kraftstofftank befand sich NIE und befindet sich NIE Diesel. Nur reines Pflanzenoel.

Ist dieses Pflanzenoel damit zu Kraftstoff geworden, deiner Ansicht nach? Oder muss ich den Tankinhalt gemaess dem Energiesteuergesetz nachversteuern mit 9,86/47 Cent pro Liter (je nach DIN-Norm)?

Was sagst du zur 10 Euro Grenze, Herr Anwalt? :D

am 10. Juni 2008 um 18:40

Hallo yo-chi.

Solange Du in einen Fahrzeugtank hinein gibst, bzw. zum Tankinhalt dazu schüttest, kann Dir NICHTS (!!!) passieren - ganz egal in welcher Litermenge oder innerhalb welchen €-Umfangs.

Wie schon gesagt: NIEMALS in einem Kanister vormischen - dann ist man "fällig".

Ansonsten gilt hier Bundes- und nicht Landesrecht, will heißen, dass diese Bestimmungen deutschlandweit Gültigkeit haben.

Und noch Eines: wir sprechen hier von neuem Rapsöl als Lebensmittel in den "handlichen" 1l-PET-Flaschen oder auch im 10l-Gastro-Eimer - nicht von gebrauchtem Frittenfett (da sieht die Sache schon wieder völlig anders aus).

Ansonsten kann ich nur sagen: GUTE FAHRT !!!

Liebe Grüße

Anwalt2

 

hmmm, mein PÖL-Lieferant sagt Folgendes: "Wenn Sie PÖL zum Antreiben ihres Fahrzeugs kaufen, ist es Kraftstoff. Und kein Mensch wird Ihnen glauben, dass die 500L da im Keller für Ihren Salat ist. Werden die 500L im Keller entdeckt, rechnet der Fiskus kurz ihre Jahresfahrleistung hoch, setzt einen unverschämten Verbrauch an und Sie zahlen nach, was sie nie im Tank hatten."

Wo haben Sie, Herr Anwalt2 ihre Quelle zum Nachlesen und Gegenüberstellen?

am 10. Juni 2008 um 22:20

Hallo scooter61.

Vielen Dank für die informative Nachricht - nur faktisch leider falsch !

Meine Quellen sind mehrere gewonnene diesbezügliche Gerichtsverhandlungen (keine verlorene, 1 Einstellung).

Die landläufige Meinung ist -wie man auch hier liest- leider eine völlig falsche!

Warum, das kann ich allerdings nicht nachvollziehen.

Befragt man zu diesem Thema 5 Personen, so bekommt man 6 verschiedene Aussagen

Die von Dir angesprochenen 500 l/Keller müssen gar nicht als Salatöl deklariert werden - sondern dienen i.d. Tat der Befüllung des Kraftstofftankes in meinem Kfz....

.......wo ist denn dabei das Problem??? (Vorausgesetzt, dass ich die 500l nicht beim Raiffeisenhandel geklaut habe)

Die von yo-chi angesprochenen (bis zu) 0,47€/L sind doch bereits im Kaufpreis des NEUEN & UNVERBRAUCHTEN Rapsöles enthalten - somit steht Dir die Verwendung (nach dem neuen Energiesteuergesetz) doch völlig frei !!!

Ich kann nur Jedem raten, sich nicht verunsichern zu lassen und wenn tatsächlich noch Restzweifel bestehen, dann schickt Euerem zuständigen HZA (Hauptzollamt) doch einfach eine mail mit der entsprechenden Fragestellung.

Dort ist man VERPFLICHTET (!!!), Euch eine diesbezügliche Auskunft (die meine o.a. Auslassungen bestätigt) zu erteilen.

Einer meiner Kollegen hat es treffender formuliert:

"....und wenn ich in meinen Tank sch.... - und der Wagen damit fährt - ist auch keine Energiesteuer fällig !"

(...und auch hier handelt es sich eindeutig um eine Art von Energie (Anm.d. Verf.) ).

So, schluss jetzt, - Euch Allen allzeit eine gute Fahrt mit Pöl

&

Liebe Grüße

Anwalt2

am 11. Juni 2008 um 0:30

Hallo scooter61.

Noch ein Nachtrag:

Wenn Du mir Deine email-Adresse zusendest (an: 123weber@arcor.de) kann ich Dir ein aktuell bei Radio NRW ausgestrahltes Interview mit mir (vom 23.05.2008) als Datei zusenden (natürlich virenfrei)

Da hast Du dann nochmal Alles "schwarz auf weiß".... wie gesagt: bereits bei Radio NRW ausgestrahlt (und die prüfen vor einer Veröffentlichung "auf Teufel komm`raus")

Leider kann ich diese Datei hier nicht als Anhang hinzufügen, da sie ca. 40 MB groß ist.

Liebe Grüße

Anwalt2

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