PKW über Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) leasen

Hallo,

ich stehe eben vor folgendem Problem und möchte euch deshalb um Hilfe bitten:

Ich habe neben meinen Hauptberuf ein kleines Unternehmen mit einigen Freunden. Dieses wurde vor ca. einem Jahr gegründet und läuft als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Da mein Auto nun seit kurzem Defekt ist möchte ich mir ein Neues zulegen welches wir geschäftlich sowohl auch privat nutzen möchten. Wunsch: Audi A4 Avant Bj. 2013 ca. 22000€.

Da einer meiner Partner bei einem Leasingunternehmen arbeitet ist ein Problem dort ein Auto mit einer gewissen Anzahlung zu leasen oder zu finanzieren.

Meine Frage wäre jetzt nur noch wie sich das ganze steuerlich auf unsere Firma und auf mich privat auswirkt. Die 1% Regelung entfällt ja angeblich bei einer UG und wir könnten das Auto, trotz privater Nutzung, zu 100% steuerlich geltend machen - ist das richtig? Ein Fahrtenbuch ist ebenfalls nicht erforderlich. Wie würde sich der steuerliche Vorteil beispielsweise bei einem Auto für 20000€ auswirken?

Unser Steuerberater ist zurzeit leider im Urlaub und ich bräuchte dringend diese Informationen.

Über einen Ausgleich meiner Partner bin ich mir auch bewusst, dies stellt ebenfalls kein Problem da.

Vielen Dank

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Die UG kann das Auto tatsächlich zu 100 % absetzen. Die Besteuerung des Privatanteils erfolgt auf Ebene des Angestellten/Geschäftsführers.

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Finde erst mal eine Leasinggesellschaft, die mit einer UG überhaupt einen Vertrag schließt. Diese Rechtsform wird - und das aus gutem Grund - von den meisten Banken und Leasinggesellschaften nur mit der Kneifzange angefasst. Es ist genauso, wie seinerzeit bei den schimmelpilzartig auftretenden britischen Limiteds: In fast allen Fällen befinden sich irgendwelche Kaputtniks unter den handelnden Personen. Sinn und Zweck der Rechtsform, nämlich Existenzgründern eine günstige Möglichkeit zur Gründung einer Kapitalgesellschaft zu schaffen, wird von diesen (Un-)Glücksrittern leider ad absurdum geführt.

Ein Mandant von uns bekommt mit seiner Kapitalgesellschaft kein Leasing im Moment, da sie noch zu jung ist (unter 1 Jahr).

Mit einer UG wird das erst recht nichts.

Natürlich musst du 1% Methode oder Fahrtenbuch durchführen.

Warte mit solchen Entscheidungen bloß, bis euer Steuerberater wieder da ist. Bei sowas muss man den immer einbinden und VORHER befragen. Hinterher kann das Kind schon in den Brunnen gefallen sein.

Mit einer Sonderzahlung von ca. 30 % sollte man auch mit einer UG einen Leasingvertrag bekommen. Ohne Sonderzahlung bin ich auch eher skeptisch.

Klar, aber die 30% muss so eine UG erst einmal haben.

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