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PKW über Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) leasen

Themenstarteram 1. Oktober 2015 um 9:57

Hallo,

ich stehe eben vor folgendem Problem und möchte euch deshalb um Hilfe bitten:

Ich habe neben meinen Hauptberuf ein kleines Unternehmen mit einigen Freunden. Dieses wurde vor ca. einem Jahr gegründet und läuft als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt). Da mein Auto nun seit kurzem Defekt ist möchte ich mir ein Neues zulegen welches wir geschäftlich sowohl auch privat nutzen möchten. Wunsch: Audi A4 Avant Bj. 2013 ca. 22000€.

Da einer meiner Partner bei einem Leasingunternehmen arbeitet ist ein Problem dort ein Auto mit einer gewissen Anzahlung zu leasen oder zu finanzieren.

Meine Frage wäre jetzt nur noch wie sich das ganze steuerlich auf unsere Firma und auf mich privat auswirkt. Die 1% Regelung entfällt ja angeblich bei einer UG und wir könnten das Auto, trotz privater Nutzung, zu 100% steuerlich geltend machen - ist das richtig? Ein Fahrtenbuch ist ebenfalls nicht erforderlich. Wie würde sich der steuerliche Vorteil beispielsweise bei einem Auto für 20000€ auswirken?

Unser Steuerberater ist zurzeit leider im Urlaub und ich bräuchte dringend diese Informationen.

Über einen Ausgleich meiner Partner bin ich mir auch bewusst, dies stellt ebenfalls kein Problem da.

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Die UG kann das Auto tatsächlich zu 100 % absetzen. Die Besteuerung des Privatanteils erfolgt auf Ebene des Angestellten/Geschäftsführers.

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Entweder 1% Regelung oder Fahrtenbuch. Sonst wären schon tausende auf die UG gewechselt. Gebrauchtwagen leasen (nur noch Restgarantie, Gewährleistungsausschluss möglich) kann darüber hinaus auch über notwendige Reparaturen teuer werden. Wenn schon Leasing dann eher ein Neufahrzeug mit Herstellergarantie während der Laufzeit.

Die UG kann das Auto tatsächlich zu 100 % absetzen. Die Besteuerung des Privatanteils erfolgt auf Ebene des Angestellten/Geschäftsführers.

Das ist doch immer so (Fahrtenbuch ausgenommen) und keine Besonderheit der UG.

Zitat:

@SpyderRyder schrieb am 1. Oktober 2015 um 15:16:45 Uhr:

Das ist doch immer so (Fahrtenbuch ausgenommen) und keine Besonderheit der UG.

Das gilt nur für Kapitalgesellschaften.

Korrekt, die meinte ich auch, also GmbH, AG, UG und was es da noch so geben möge.

das gilt für jede Unternehmensform

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 1. Oktober 2015 um 15:55:05 Uhr:

das gilt für jede Unternehmensform

Nicht unbedingt, weil es bei einer Einzelfirma oder eine Personengesellschaft auch Unternehmer gibt, die keine Angestellten sind.

hast Du da die Ausnahme betreffs mindestens 10% nicht privaten Anteils im Auge?

Ich wollte auf die unterschiedlichen Ebenen zwischen der Behandlung bei der Gesellschaft und der Versteuerung des geldwerten Vorteils beim Angestellten hinweisen, die bei der Kapitalgesellschaft zu beachten sind.

Im Einzelunternehmen/Personengesellschaft passiert das alles auf der Ebene der Gesellschaft im Rahmen der Gewinnermittlung - stark vereinfacht gesprochen.

o.k.. Die Absetzung der Fahrzeugkosten findet m.W. immer beim Unternehmen statt, mit o.g. Ausnahme, wo das Auto nicht mehr als Betriebsmittel akzeptiert wird. Die Versteuerung des gwV trifft nutzende Angestellte wie nutzende Inhaber/Unternehmer gleichermaßen. Die Kapitalgesellschft selbst kann nicht privat nutzen. ... so hübscher? :)

Ja. Aber bei Unternehmern erfolgt die Berechnung eben nicht über die Gehaltsabrechnung.

na dann mach ich das ja richtig ;)

Themenstarteram 2. Oktober 2015 um 8:45

Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin Laie in dem Thema und versteh es leider doch noch nicht so ganz.

Ich kann also die gesamten Kosten des Fahrzeuges über die Firma laufen lassen?

Wie sieht das ganze steuerlich bei mir aus?

am 2. Oktober 2015 um 8:48

Zitat:

@selli11 schrieb am 2. Oktober 2015 um 10:45:03 Uhr:

Vielen Dank für die Antworten.

Ich bin Laie in dem Thema und versteh es leider doch noch nicht so ganz.

Ich kann also die gesamten Kosten des Fahrzeuges über die Firma laufen lassen?

Wie sieht das ganze steuerlich bei mir aus?

Da nur Dein Steuerberater Deine persönlichen Verhältnisse kennt, solltest Du diesen konsultieren.

Gruß

Der Chaosmanager

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