Pkw totalschaden

Liebe Leute ICH HABE EINE FRAGE an euch, vielleicht könnt Ihr uns weiter helfen. Am Samstag wollten wir (ich, mein Freund als Fahrer, meiner Tochter und Ihre freundin) grillen. Auf der schnellstraße war Stau, sind wir langsam gefahren, fast angehalten und einen guten abstand vor der vornere Auto. Auf ein mal haben wir einen sehr lautes stoß geräusch. Einen Ford Transit ist uns hinten rein gefahren, wir haben uns 2-3 mal gedreht und dann wieder vorne gestoßen mit dem gleichen Auto Ford Transit. Wir hatten zum glück keine schweren verletzungen aber unsere Auto ist totalschaden und liegt immer noch bei der Abschleppdienst.
Wer kann uns helfen mit einen Rat? Was müssen wir machen? Bis jetzt keine könnte uns helfen, nicht mal die Polizei. Wir haben uns auch bei unsere VERSICHERUNG informiert aber... negativ. Wir müssen kontakt nehmen mit der Versicherung von der Ford Transit Fahrer aber....der Fahrer kommt aus Bulgarien und das Auto ist auch dort angemeldet. Was sollen wir machen???

Beste Antwort im Thema

Geh zu einem Anwalt. Die Versicherung des bulgarischen Autos hat in D eine Partnerversicherung, die die Regulierung übernehmen wird. Diese Versicherung muss auch den Anwalt bezahlen. Und Ihr kommt zu Eurem Recht.

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Die Polizei sollte doch alle Personalien der Beteiligten Personen haben.
Ausserdem muss die Polizei den Unfall aufnehmen wenn sie schon vor Ort ist.
Durch die Daten des Unfallgegners kommt deine Vesicherung auch an diesen heran.

Geh zu einem Anwalt. Die Versicherung des bulgarischen Autos hat in D eine Partnerversicherung, die die Regulierung übernehmen wird. Diese Versicherung muss auch den Anwalt bezahlen. Und Ihr kommt zu Eurem Recht.

Der Unfall hört übel an! Sei froh dass niemanden was passiert ist. Alhamidullilah!

BG ist in der EU es wird keine Probleme geben,macht mal einen Kostenvoranschlag und findet heraus mit welche Versicherung die zusammen Arbeiten und FERTIG..

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Zitat:

@Guest77 schrieb am 12. Juni 2015 um 23:16:20 Uhr:


BG ist in der EU es wird keine Probleme geben,macht mal einen Kostenvoranschlag und findet heraus mit welche Versicherung die zusammen Arbeiten und FERTIG..

Es lebe der Optimismus... 😁 - BG ist in der EU, damit kommen die mit ihren unversicherten Autos ohne Grenzkontrolle zu uns... - Nee, ich mach da jetzt nicht weiter, das meiste sind eh Vorurteile.

Lies mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/gruene-karte-zahlt-nicht-t5335671.html

Ja sollten die Kennzeichen geklaut sein etc dann wird schwer,wir Diskutieren aber über EU Vorschriften.
Bleib bitte beim Thema..

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2015 um 23:26:22 Uhr:



Lies mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/gruene-karte-zahlt-nicht-t5335671.html

Wie dort (und in der entsprechenden Rechtsgrundlage, §12 Pflichtversicherungsgesetz) zu lesen ist, leistet bei einem nicht versicherten Fahrzeug die Verkehrsopferhilfe.

(wie dort ebenfalls zu lesen ist, scheint es auch bei Rechtsanwälten eine gewisse Unsicherheit in dieser Thematik zu geben...)

Grundsätzlich würde ich aber erstmal annehmen, dass auch ein ausländisches Fahrzeug ordnungsgemäß versichert ist.

Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Juni 2015 um 00:20:37 Uhr:



Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2015 um 23:26:22 Uhr:



Lies mal hier:

http://www.motor-talk.de/forum/gruene-karte-zahlt-nicht-t5335671.html

Wie dort (und in der entsprechenden Rechtsgrundlage, §12 Pflichtversicherungsgesetz) zu lesen ist, leistet bei einem nicht versicherten Fahrzeug die Verkehrsopferhilfe.

Also ich les da was anderes:

Zitat:

@twelferider schrieb am 10. Juni 2015 um 23:59:28 Uhr:



Die Verkehrsopferhilfe ist nicht dazu da, Unfallgeschädigten die Kosten für die eigene Kaskoversicherung zu ersparen - führt hierzu folglich auch vollkommen korrekt auf seiner Homepage an: "Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich."

Mehr gibt es hierzu schon nicht mehr zu sagen.

Es ist in Deutschland nicht gestattet, andere Personen zu grillen - auch nicht die Tochter und ihre Freundin !!

- Sorry aber der musste jetzt sein.

Wie oben schon ganz treffend von guest77 ausgeführt, ist Bulgarien Mitglied der EU.

Zur Ermittlung der gegnerischen Versicherung gibt es einen Zentralruf der Autoversicherer: 0800-250 260 0

Die Aussage, dass die eigene Versicherung das nicht wusste und nicht helfen konnte, lässt mich stark an der Ernsthaftigkeit dieses Postings zweifeln.

Zitat:

@tomold schrieb am 12. Juni 2015 um 23:26:22 Uhr:


[.....]
Es lebe der Optimismus... 😁 - BG ist in der EU, damit kommen die mit ihren unversicherten Autos ohne Grenzkontrolle zu uns... [.....]

Dann hätten die unfallaufnehmenden Beamten aber einen schlechten Job gemacht!

Wir bedanken uns an Euch allen für eure Antworten und Tipps!! Wir haben uns einen Anwalt genommen der für unsere schaden und rechte kämpf. Das werd nicht so einfach sein, wir brauchen starke Nerven und viel Geduld.

Ich sehe da nicht wirklich irgendwelche Probleme, die auf euch zukommen. Meine Meinung!

Zitat:

@Hugaar schrieb am 13. Juni 2015 um 06:50:34 Uhr:


Also ich les da was anderes:

ja, aber das wird

später korrigiert

Deswegen auch mein Verweis auf die Rechtsgrundlage.

Zitat:

@Hugaar schrieb am 13. Juni 2015 um 06:50:34 Uhr:



Zitat:

@hk_do schrieb am 13. Juni 2015 um 00:20:37 Uhr:


Wie dort (und in der entsprechenden Rechtsgrundlage, §12 Pflichtversicherungsgesetz) zu lesen ist, leistet bei einem nicht versicherten Fahrzeug die Verkehrsopferhilfe.

Also ich les da was anderes:

Zitat:

@Hugaar schrieb am 13. Juni 2015 um 06:50:34 Uhr:



Zitat:

@twelferider schrieb am 10. Juni 2015 um 23:59:28 Uhr:



Die Verkehrsopferhilfe ist nicht dazu da, Unfallgeschädigten die Kosten für die eigene Kaskoversicherung zu ersparen - führt hierzu folglich auch vollkommen korrekt auf seiner Homepage an: "Der Gesetzesgeber ist in diesem Zusammenhang mit Recht davon ausgegangen, dass jeder Kraftfahrzeughalter, für den der Verlust oder die schwere Beschädigung seines Kraftfahrzeuges zu einer Existenz vernichtenden Härte führen würde, sich durch den Abschluss einer Vollkaskoversicherung schützen kann. Diese ist bei Vereinbarung einer angemessenen Selbstbeteiligung zu zumutbaren Beitragssätzen für jeden erhältlich."

Mehr gibt es hierzu schon nicht mehr zu sagen.

Richtig, die Verkehrsopferhilfe tritt nicht ein.

Der kopierte Beitrag von twelferider steht aber auch in einem anderen Zusammenhang, da war das verursachende KFZ gar nicht versichert.

Vielleicht könnte foldende Information helfen:

http://www.abendblatt.de/.../...cht-bei-Unfaellen-mit-Auslaendern.html

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