Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -
Hallo,
durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.
Liebe Grüße
Herbert
Beste Antwort im Thema
Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.
Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.
Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
214 Antworten
Na nu wird's doch interessant.
Nenn mal ne Hausnummer für den BE incl. Anmelde- und Prüfungsgebühren.
Beim TÜV wär heute der zuständige Mensch nicht da. Ein Anruf des Kollegen beachte die Erkenntnis, dass das Ablasten gegen müßte. Ob noch weitere Änderungen (z. B. Streichung von Sitzplätzen) nötig sind, konnte er so aber auch noch nicht sagen.🙄
Muss Termin für nächste Woche machen, wenn der Mensch vor Ort ist.
Also 400€ für BE? Was hast du denn für Stundensätze?
5 Pflichtfahrstunden a 50€ sind ja schon 250€. Der TÜV will für die Prüfung auch noch Geld haben, bestimmt 80€. Dann noch deine Anmeldegebühr, die bestimmt 50€ ist. Und du willst ja auch noch Geld dafür, dass du denjenigen mit zur Prüfung nimmst, was auch schon mal locker 50€ sind. Sind schon 420€. Und irgendwann mußte denen ja auch noch die Grundfahraufgaben beibringen. Keine Ahnung, wieviele Stunden man da braucht. Ich hatte damals 3 Stunden, bis das mit dem Rangieren und Fahren soweit geklappt hat, dass es an die Pflichtfahrten gehen konnte.
Ich hab damals mit allem drum und dran, inkl. TÜV-Gebühren, Vorstellung zur Prüfung und bla und blub ~650€ bezahlt. Und das ist 10 Jahre her und mit nur 8 Fahrstunden.
Also meine alte Fahrschule dürfte für B96 so etwa 240€ aufrufen.
ich hab für B96 199€ bezahlt, BE hätte mich 650min. gekostet, und cih kann jetzt 2t anhänger ziehen, viel mehr dürfte mein auto eh nicht, also warum BE machen, neues auto biottet frühestens in 3 jahren und nen wowa der dann mehr wie 2 t hat nicht vor 2019,also estmal genug zeit it B96 zu fahren
Fahrschultarife sind Regional stark unterschiedlich.
Hier bei uns (Recklinghausen) habe ich ca. 500€ Aufpreis zum B-Führerschein bezahlt, hab die 5 Pflichtstunden gemacht und die Prüfung. Anhängerfahren konnte ich bis dahin, da hatte ich schon 6 Wochen Führerschein und mir n Anhänger geliehen und damit fleißig geübt, das Fahrschulauto war mir auch sehr vertraut...
Bei uns ist erstmal ne Grundgebühr fällig, das sind bei BE:
50-100€
Dann eine normale Fahrstunde (mit Anhänger) und 5 Sonderfahrstunden (mit Anhänger) sind 350€.
Dann bist du bei 450€. Dann kommen noch 120€ für die Prüfung drauf, also mit ca. 600€ bist du hier in der Region durch mit BE.
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Nach dem Anfang 2013 das Gelumpe mit den Leergewichten usw. weggefallen ist, darfst du ohne Anhängerführerschein im Prinzip einen 8m Wohnwagen der 2,50m breiten Schiffsklasse ohne Anhängerführerschein bei z.B. 1600kg zlGG mit nem Golf durch die Gegend ziehen...
Du darfst aber keinen normalen Anhänger mit Bauschutt drauf der 2,6 Tonnen Klasse ziehen ?
Da erstreckt sich für mich nicht so ganz der Sinn des Anhängerführerscheins, m.E. verfehlt der durch diese Extreme irgendwie so seinen Sinn.
Meiner Meinung nach sollte man alle Anhänger über 750kg grundsätzlich BE Pflichtig machen und fertig.
genau, wowa ist da viel schwerer zu fahren, aber grundzäzlich alles über 750kg BE Plichtig zu machen, finde ich quatsch. Denn auch bei BE lernste kein WOWA fahren
Der BE 96 ist auf druck der Wohnwagenindustire eingeführt worden. eben genau damit ca 90% aller wowas damit gefahren werden können
Bei BE lernste nicht Wohnwagenfahren, aber wenigstens n paar begleitete Stunden anhängerfahren. Nacdh deiner Logik könnte man das alles abschaffen, incl. der kompletten Fahrschule.
Trotzdem sind die neuen FS Klassen reine Geldschneiderei.
Einen 7m Sprinter darf man mit B fahren, aber einen 5m Doka 5t Pritsche nicht. Wer einen 7m Sprinter fahren kann, kommt auch mit einem 8m 7,5 Tonner klar.
Die alten Klassen waren völlig okay und ausreichend.
Und nur weil man mehr Klassen hat, ist die Ausbildung in Spanien auch nicht besser geworden.
Der gleiche Scheiß ist der Quatsch mit der Ladungssicherungsschulung alle 5 Jahre. Das kostet auch nur Geld und bringen tut es nichts.
Beim Anhänger finde ich, das man ihn entweder als Klasse rausnehmen sollte oder man macht die Schulung für alle Anhänger zur Pflicht. Eine 750kg 2m Baumarktbüchse fährt sich auch nicht anders von der Technik als ein 10m WW. Und mit popeligen 5 Stunden braucht man da garnicht erst anfangen. 10 sollten Minimum sein.
Wenn du meinst, dass eine 750kg Baumarktbüchse genau so einfach zu fahren ist wie ein 10m Wohnwagen, brauchen WIR BEIDE hier nicht weiterdiskutieren 😉
Für mich persönlich macht es keinen so großen Unterschied. Man braucht halt nur mehr Platz.
Und man kann sich auch mit der Baumarktbüchse den Wagen ruinieren.
Ich hab ja extra geschrieben, das die Fahrtechnik die gleiche ist. Nicht die Fahrfähigkeit. natürlich brauchts für einen riesen Hänger mehr Skill als für einen 2 x 1,25m Winzling.
Ich denke nur, das der Fähigkeitsunterschied zwischen ohne Hänger und Baumarktbüchse größer ist, als zwischen Baumarktbüchse und 10m Wohnwagen.
Deswegen meine ich, dass man entweder BE streicht oder ihn für alle Hänger einführt, egal wie groß, und mit einer ordentlichen Anzahl an Fahrstunden belegt. Schließlich gibts auch 750kg Hänger die einen 3,5 x 1,8m Kasten haben und das ist schon nicht mehr allzu klein.
Der jetzige BE ist weder Fisch noch Fleisch.
Es ist äußerst komisch das ziemlich willkürlich an einem Gewicht festzumachen, wenn die Außenmaße genauso wichtig sind.
Bei Hapert kann man sich einen 1500kg Hochlader mit einer 5 x 2m Pritsche bestellen. Meine alte Firma hatte sogar einen 6,2 x 1,8m 1500kg Hänger für den Transport von leeren Kubikmetercontainern. Und Hapert liefert als Standardprogramm einen 4 x 1,8m 750kg Hänger.
Und das sind Maße, mit dem man schon beim Abbiegen ordentlichen Schaden anrichten kann.
Dafür brauchts aber nichtmal B96.
Es sollte einfach einen Sinn ergeben.
Das ist genauso wie die Schulung zur Ladungssicherung bei C/CE. Einen einzigen Tag jedes Jahr Schulung. Bis zum nächsten Termin ist das alles wieder komplett vergessen.
Deswegen denke ich, dass man eben entweder Anhänger wieder generell freigeben sollte oder eben alle Anhänger aus B rausnimmt und BE vorschreibt, aber einer Achse, egal wie schwer oder groß.
Das jetzige System ist schizophren.
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Na nu wird's doch interessant.
Nenn mal ne Hausnummer für den BE incl. Anmelde- und Prüfungsgebühren.Beim TÜV wär heute der zuständige Mensch nicht da. Ein Anruf des Kollegen beachte die Erkenntnis, dass das Ablasten gehen müßte. Ob noch weitere Änderungen (z. B. Streichung von Sitzplätzen) nötig sind, konnte er so aber auch noch nicht sagen.🙄
Muss Termin für nächste Woche machen, wenn der Mensch vor Ort ist.
So...heute war der Termin.
Eine Ablastung bei PKW ist nicht möglich.
Bei Wohnmobilen, LKW etc. ja, bei PKW nein.
Es würde Auswirkungen auf Abgaseinstufungen etc. haben und VW würde dazu auch keine Freigabe erteilen.
Wenn es denn theoretisch ginge, so müßte ein Sitzplatz gestrichen werden. Da es aber nicht geht....😠
Also muss Frauchen nen Wochenendkurs beim örtlichen Fahrlehrer besuchen.....mal gucken, was die hier so aufrufen.
Zitat:
Eine Ablastung bei PKW ist nicht möglich.
Bei Wohnmobilen, LKW etc. ja, bei PKW nein.
Mein Multivan ist laut Fz-Schein ein
PKW(Fahrzeugklasse: M1), "Fahrzeug zur pers. Beförderung bis 8 Spl., Mehrzweckfahrzeug", ist weder Lkw noch Wohnmobil, wird in jeder Beziehung als PKW behandelt und wurde definitiv, ohne jegliche weitere zusätzliche Maßnahme/ Einschränkung, ab gelastet.
Eintragung in der ZulBesch.I: Ablastung ohne techn. Änderung
Wie soll eine Ablastung (also quasi nur eine Auflage für den Fahrer, das FZ weniger schwer zu beladen) eine Auswirkung auf die Abgaseinstufung haben und was geht so eine Ablastung ohne jegliche techn. Änderung den Hersteller an?
Dein Prüfer hatte keine Lust sich eventuell in irgendwelche Nesseln zu setzen.
Die Sache mit dem Sitzplatz ist allerdings richtig. Das wurde vom örtlichen TÜV bei meinem Wagen genau nach gerechnet.
Wie auch immer.....ich hatte die Info schon von anderer Seite, dass es beim Caddy nicht gehen würde und darauf gehofft, dass der Ing. was anderes sagt.....hat er aber nicht.....und nen weiteren Ing. hier in der Gegend gibt es nicht.
Im Grunde ist der B96 wahrscheinlich doch besser, wenn in den nächsten Jahren ein Fahrzeugwechsel ins Haus steht.
Zitat:
Wie soll eine Ablastung (also quasi nur eine Auflage für den Fahrer, das FZ weniger schwer zu beladen) eine Auswirkung auf die Abgaseinstufung haben und was geht so eine Ablastung ohne jegliche techn. Änderung den Hersteller an?
Weil die Abgaseinstufungen heutiger PKWs vom Gewicht abhänig sind, sprich die Effizientklasse ist abhänig von der Relation CO2 Ausstoß zu zlGG. Sonst würde ja kein SUV effizienter sein können als z.B. ein Fiat 500...
Deshalb kann man die neuen Fahrzeuge nicht mehr einfach ablasten. Bei nem entsprechend alten geht das natürlich auch weiterhin.
Dem Prüfer "kein Bock" zu unterstellen ist eine absolute Frechheit von dir, du hast nämlich einfach nur keine Ahnung und statt dich zu informieren, schiebst du die Schuld wem anderes zu, ganz ganz schwacher Beitrag.
Natürlich ist das auch rein theoretisch möglich, aber ein großes Abgasgutachten für ein relativ neues Auto kostet im 5-6 stelligen Bereich und überschreitet bei weitem den Fahrzeugwert, so ist die Aussage "nicht möglich" grundsätzlich richtig.
Der Fahrzeughersteller kann natürlich eine Bescheinigung ausstellen, dass das FZ auch mit 200kg zlgg weniger die Abgasnorm noch erreicht. Vorausgesetzt er hat das auch entsprechend geprüft und das entsprechende Gutachten dazu. Wird er aber wahrscheinlich nicht haben ^^