Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -
Hallo,
durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.
Liebe Grüße
Herbert
Beste Antwort im Thema
Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.
Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.
Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
214 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Bruder Tac
Auch ein Nissan Micra, der einen leeren 3500kg Anhänger zieht, was er darf, darf mit BE gefahren werden, mit B nicht. zGG des Anhängers über Leermasse Zugfahrzeug und zGG Gespann ist auch deutlich über 3500kg.
udn das ist falsch, die Leermasse vom zugfahrzeug interessiert seit dem 19.,01.13 für klasse B und b96 nicht mehr!
Trotzdem darf die Kombination nicht mit B gefahren werden. 3500kg wiegt alleine der Anhänger und der Micra auch ~1200kg. Wäre sogar mit B96 nicht zu fahren.
sicher darf die Kombi nicht gezogen werden, aber die info ist einfach falsch gewesen, und das ist das problem, davon steth noch viel zu viel im netzt, und dann wird es so weiter gegeben, das erklät ich einmal die woche. und manche wollen es dann immer noch nicht glauben.
ich weiß auch nicht was es da immer zu diskutieren gibt, ist doch alles einfeutig geschrieben.
Hier nochmal ein schöner Link, mit Rechner dabei
Danke für den Link.
Ich kann ja nur für mich/uns reden.
Rechner sind schön und gut, aber ich und vorallem in diesem Fall meine Frau wollten wissen, WARUM sie nicht mit "B" fahren darf und wieviele Kilos wir zuviel haben.
Ich werde heute mal beim TÜV reinschauen.
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Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Ich hänge mich hier mal ran.....Meine Frau möchte auch mit unserem Wohnwagen unterwegs sein und wir haben mal gegockelt.
Herausgekommen ist diese Seite.Nun mal unsere Fahrzeugdaten:
Caddy
Anhängelast 1.350 kg (bis 8% 1.500 kg)
Zulässige Gesamtmasse 2.251 kg
Leermasse 1.501 - 1.718 kgWohnwagen (abgelastet)
Leergewicht und Gesamtmasse jeweils 1.300 kg eingetragen🙄Da das Leergewicht des Caddy über der Masse des WoWa liegt, müssen wir rechnen:
Gesamtmasse des Caddy + Gesamtmasse WoWa = 2.251 kg + 1.300 kg = 3.551 kg.Somit darf ich das Gespann mit FS-Klasse 3 fahren, sie aber mit Klasse B nicht.
Richtig?
Wäre es eine Lösung, dem Caddy 51 kg durch Ablasten zu "rauben"?
Was passiert, wenn wir so rechnerisch unter die 3.500 kg kämen, aber meine Frau dann angehalten wird und das tatsächliche Gewicht des Gespanns mit über 3.500 kg festgestellt werden sollte?
Ist ganz einfach WOWa umd 51kg ablasten oder das auto im 51kg beim zil.gg ablasten und schon darst du mit B fahren!
Zitat:
Ist ganz einfach WOWa umd 51kg ablasten oder das auto im 51kg beim zil.gg ablasten und schon darst du mit B fahren!
Wohnwagen geht nicht weniger. Dann darf nix mehr rein.😛
Und wegen dem Auto fahr ich heute mal zum TÜV.
Sonst macht doch für 200€ den B96?!
ICH würde den wowa ablasten und dann halt mit dem risiko leben, bei 51kg überladen ist das bei einer kontrolle nicht die welt, 4,083%
grüße
Ich glaube, wir haben jetzt schon zuviel an Bord.
Wenn wir demnächst wieder mal auf Tour gehen, werde ich den Wohnwagen im reisefertigen Zustand mal auf die Waage schieben. Im Leerzustand aus dem Winterlager ohne Bettwäsche, Stühle, Tisch und Geschirr aber mit Mitratzen und Polster lag das Gewicht bei 1.200 kg.
Zuletzt ging das mit dem Wiegen leider nicht, da wir da das Vorzelt wegen Nässe im Auto mitnehmen mußten und den Rest im WoWa nach Hause geschafft haben. Aber mit dem Vorzelt auf der Achse des WoWa fährt sich das Gespann deutlich angenehmer. Aber ich vermute, wir sind reisefertig mindestens bei 1.350 kg und somit schon drüber. Noch weiter Ablasten (wobei ich nichtmal weiß, ob das so geht, da vom Werk nur 1.300, 1.400 oder 1.500 kg vorgesehen sind) möchte ich daher nicht.
Das einfachste wäre daher, dem Caddy ein paar Pfunde zu rauben.
Heute Nachmittag weiß ich mehr.
Da hast du recht. wenn du jetzt schon drüber bist und eh erh schon 1200kg leer hat.
Ablasten kannst du soweit du willst, egal was das verk vorzeoht, natürlich nicht unter leergewicht 😉
sonst überleg doch mal wirklich für die 200€ den B96 zu machen, das ablasten vom PKW kostet dich auch so um die 40-60€
grüße
Überlegen wir uns, wenn ich Auskunft vom TÜV hab. Vllt. geht das mit dem Ablasten ja auch gar nicht. Dann bliebe nix anderes als der B96 übrig.
Ganz ehrlich, schick sie zur Fahrschule für B96. Das mit dem Ablasten ist die schlechtere Lösung.
Dann wollt ihr mal einen 1500kg Anhänger für irgendwas mieten und schon steht ihr wieder vor dem gleichen Problem.
Oder in 5 Jahren kauft ihr einen neuen Wagen und den musst du wieder zum TÜV zum ablasten.
Jedesmal Zeit und Geld.
Besser einmal einen Tag investieren, an dem du dann Ruhe hast, und die Sache ist erledigt.
Guter Einwand.
Aber da es uns aktuell nur um das JETZT und HEUTE geht, neues Auto steht erst in 3 Jahren an und auch der WoWa wird solange mit 1.300 kg bewegt, wäre mir die Ablastung aktuell lieber.
Und bevor der Einwand kommt, dass man ja NULL Erfahrung mit Anhänger hat und so eine Schulung sinnvoll ist, sag' ich: Das ist mir bewußt, aber auch ich mit meinem Klasse-3-Führerschein hab nie eine einzige Theoriestunde zum Anhänger genossen, jedenfalls kann ich mich nicht mehr daran erinnern und hab auch alles LEARNING-BY-DOING erfahren und merke selbst gewisse Unsicherheiten.
Das mit der Erfahrung durch Schulung kannste beim B96 aber mal sowas von knicken. Dafür ist der viel zu kurz. Entweder man kann es schon oder man lernt es dadurch auch nicht.
Es geht nur um den Eintrag. Deutschland ist nunmal ein Scheinland.
Ich meine nur, dass es besser ist sich einmal einen Tag arbeit zu machen und einmal etwas mehr Geld in die Hand zu nehmen, als die Sache mehrmals mit Aufwand zu umgehen.
Irgendwann kommt dann eventuell die Erkenntnis, dass der B96 doch nötig ist und dann haste die Zeit und das Geld für die Ablastung doch zum Fenster rausgeworfen.
Ganz ehrlich den B96 würde ich auch lassen und gleich die BE machen da hast du ein für alle mal ruhe mit dem ganzen kram und brauchst gar nicht mehr rechnen.
In 3 jahren kaufts du dir vieleicht ein neues Auto wo dann die B96 auch nicht mehr reicht dann musst die BE trotzdem machen.
So lange es die reglung mit der B96 jetzt gibt habe ich noch nicht einen kurs gemacht, ich konnte immer die leute überzeugend das sie mit dem BE bei weiten besser dran sind wie nur mit der B96 Zwischenlösung.
Wenn ich hier lese das die Preise bei der B96 bis 400€ gehen kann ich nur mit dem kopfschüttel, da haben leute bei mir schon weniger für den BE bezahlt.
Gruß
Maik