Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -

Hallo,

durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.

Liebe Grüße
Herbert

Beste Antwort im Thema

Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.

Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.

Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]

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Achso....ja. Das denke ich wird wohl tatsächlich so sein.

Hallo Leute, hab heute den B96 absolviert.
Zu den Kosten: Fahrschule 258,50€ + 52,80 für den geänderten Führerschein.
Die ganze Aktion hat gut 4std. gedauert.

Zitat:

Original geschrieben von i30cw nrw


Hallo Leute, hab heute den B96 absolviert.
Zu den Kosten: Fahrschule 258,50€ + 52,80 für den geänderten Führerschein.
Die ganze Aktion hat gut 4std. gedauert.

Gleich vorab ... ich glaube Dir das ... aber es zeigt nur, wie "genau" sich einzelne Fahrschulen an die Vorschriften halten 😉

Quelle: Fahrerlaubnis-Verordnung FeV § 6a Absatz 3/4, hier die  Anlage 7a erster Satz
Voraussetzung für die Erteilung der Fahrerlaubnis mit der Schlüsselzahl 96 ist die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung von mindestens sieben Stunden nach Anhang V der Richtlinie 2006/126/EG.

Gratuliere trotzdem herzlich zum Schein!!

Gruß
NoGolf

Also mal vorab.
Wenn du den Caddy nicht um die 51kg ablastest und deine Frau fährt dann, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil das Gespann 51kg zu schwer ist um unter B zu fallen.
Wenn du den ablastest und das Gespann dann 3500kg hat und du die 51kg trotzdem mit reinpackst durch Gepäck o.ä., ist dass das führen eines Fahrzeuges mit Überladung. Sie darf das fahren, aber bekommt eventuell eine Strafe, weil das Gespann überladen ist. Die Strafe würdest du übrigens auch kriegen.
Ich glaub aber nicht, dass sich ein Polizist wegen der 51kg aufregt.

Was den B96 angeht, so wird dort bereits äußerst viel Schindluder getrieben. Es braucht eine Fahrstunden und nur etwas Theorie. Und da das keiner überprüfen kann, weil es keine Prüfung gibt, zählt für die Führerscheinstelle nur der Wisch von der Fahrschule, wo draufsteht, dass sie an der B96 teilgenommen hat. Und natürlich gibt es gewissenhafte Fahrlehrer, die das voll durchziehen und welche, die für 250-400€ auf dem Formular nur den Namen eintragen und unten ihren Kalr-Wilhelm drauf setzen.

Für mich persönlich ist der B96 reine Geldschneiderei und sollte direkt in die B-Ausbildung mitaufgenommen werden.
BE halte ich für euren Fall für unnötig, da es hier ehr um gewerbliche Angelegenheiten mit Großgespannen oder um Luxusgespanne geht. Eben Sprinter + 6m Pritsche oder eben Q7 + 10m Luxus-WW.
Normale PKW wiegen seltenst mehr als 2,2t und dürfen auch seltens mehr als 2000kg ziehen.
Nebenbei kostet BE etwas halb so viel, wie der B. Denn es ist eine richtige Führerscheinklasse und kein Nachtrag wie B96. Dazu gehören 5 Sonderfahrten und soviele Praxisstunden, wie es braucht um den Hänger sicher durch den Verkehr zu kriegen und die Grundfahraufgaben zu beherschen. Und dann kommt die Prüfung, in der mehr zu beachten ist, als bei B. Immer wieder gern gesehen die Nummer mit dem Sicherungsposten, den der Prüfer gerne selber macht um sich dann so zu stellen, dass man ihn plötzlich nicht mehr sehen kann und wer dann 1m weiter rollt, darf die Prüfung nochmal machen.

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Zitat:

Original geschrieben von Bruder Tac


Also mal vorab.
Wenn du den Caddy nicht um die 51kg ablastest und deine Frau fährt dann, ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis, weil das Gespann 51kg zu schwer ist um unter B zu fallen.
Wenn du den ablastest und das Gespann dann 3500kg hat und du die 51kg trotzdem mit reinpackst durch Gepäck o.ä., ist dass das führen eines Fahrzeuges mit Überladung. Sie darf das fahren, aber bekommt eventuell eine Strafe, weil das Gespann überladen ist. Die Strafe würdest du übrigens auch kriegen.

Genau das habe ich ihr auch gesagt. Die Strafe bekäme ich sogar im ersten Fall mit aufgebrummt. Da ist das Gesetz eindeutig. Wenn ich als Halter des Fahrzeugs es zulasse (ich sitze ja daneben), dass jemand ohne entsprechenden Führerschein das Gespann bewegt, bin ich auch dran.

Richtig. Als eingetragener Halter darfst du es nicht zulassen, das dein Fahrzeug von jemandem geführt wird, der nicht die nötige Fahrerlaubnisklasse hat.

Den B96 kann man oft als Samstagskurs machen. Zu einem unredlichen Fahrlehrer kann/darf ich nicht raten, auch wenn man diese wahrscheinlich leicht finden können dürfte.

Schick sie zum B96. Bei einer Ablastung kann es passieren, das sich die Fahrzeugklasse ändert. Sollte dein Caddy dann zum einem Mehrzweckfahrzeug werden, kann er die PKW Einstufung verlieren. Selbst wenn er im Schein noch KFZ zur Beförderung von Personen mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen heißt. Ein Mehrzweckfahrzeug darf nicht mehr als 136kg Zuladung pro Sitzplatz ohne Fahrersitz haben, also 544kg, sonst ist es kein PKW mehr.
Dann gilt zum Beispiel Verkehrszeichen 277.

In der Zulassung steht unter 5.:"FZ.Z.PERS.BEF.B. 8 SPL. MEHRZWECKFAHRZEUG"

Zulässige Gesamtmasse 2.251 kg
Leermasse 1.501 - 1.718 kg

Es handelt sich um einen Caddy mit 7 Sitzplätzen, wodurch auch die Anhängelast auf 1.350 kg begrenzt ist (bis 8% Steigung 1.500 kg). Ein Caddy mit nur 5 Sitzplätzen darf steigungsunabhängig 1.500 kg ziehen.

Dann mal fein nachrechnen.
In der Beschreibung der Aufbauart AF heißt es:
ZGG - (Leermasse + Sitzplatz x 68) > Sitzplatz x 68
Oder anders ausgedrückt: ZGG - Leermasse > 2 x (Sitzplätze x 68)
Sitzplätze sind alle Gurtverankerungen außer Fahrersitz.
Als Bedingungen für die Fahrzeugklasse M1. Ist der Linke Teil größer, ist es kein M1 mehr und somit kein PKW mehr. Egal was im Fahrzeugschein steht. In diesem Fall nicht weiter schlimm, außer das du dann im LKW Überholverbot mit Anhänger nicht überholen darfst.

Das ist die Scheiße mit der Aufbauart. Die macht sogar Fahrzeugklassen ungültig.
Aufbauart AF mit der Unterkategorie AG ist ein verdammtes Teufelswerk und wer sich das ausgedacht hat, muss echt ein Burokratiejunkie sein. Es gibt nämlich kaum ein AF, dass nicht von der Regel gekillt wird, außer Kleinbusse mit 9 Sitzplätze.

Darüber stoplern besonders gerne Besitzer von Campingbussen oder auch Sprinterfahrer, sofern der als M1 eingestuft ist und nicht gleich als N1.

Hallo,

da bei der Beurteilung der notwendigen FS-Klasse das tatsächliche Gewicht des Anhängers und nicht das eingetragene zGg herangezogen wird, braucht er seinen Caddy nicht ablasten. Er muß lediglich darauf achten, dass der WW um die 51kg unter den 1300kg bleibt.

Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, wie das gehen soll. ;o)

Nicht richtig! Das Zuggesamtgewicht für die Bestimmung der FAHRERLAUBNISKLASSE errechnet sich aus den zulässigen Gesamtgewichten von Zugfahrzeug und Anhänger ... NICHT aus dem tatsächlichen Gewicht!

Quelle:
Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV)

Kommt PIPD black hierbei über 3500Kg, was der Fall ist, reicht FS-Klasse B nicht mehr zum Führen des Gespanns aus.
aus
Bei der zulässigen Anhängelast hättest Du recht. Hier zählt nur das tatsächliche Gewicht des Anhängers.

Gruß
NoGolf

Du hast Recht und ich bin ein Honk, habe ich doch Dank einer zu kleinen Aufmerksamkeitsspanne irgendwie in meinem Halsdeckel eine Verschwurbelung mit der zugelassenen Anhängelast geschafft.

mea culpa, mea maxima culpa

Ist doch keine große Nummer ... denkst Du, ich mach keine Fehler??

Du wolltest helfen ... DAS zählt!!

"Honks" gibt´s hier ganz andere .... zum Glück selten! 😉

Und den Fehler sieht man hier im Forum ungefähr 100000000000000000000 mal.
Bei fast allem, wo es um rechtliche Fahrzeugmassen geht, geht es ausschließlich um technisch zulässige Gesamtmassen.
Das tatsächliche Gewicht ist nur und einzig bei der Anhängelast gefragt. Bei allem anderen, insbesondere bei Führerscheinklassen geht es immer, aber wirklich immer, immer immer, ums zGG eines Fahrzeugs.
Auch beim Überholverboten ist es immer das zGG und niemals, niemals, niemals die aktuell tatsächliche Masse.

Auch ein Nissan Micra, der einen leeren 3500kg Anhänger zieht, was er darf, darf mit BE gefahren werden, mit B nicht. zGG des Anhängers über Leermasse Zugfahrzeug und zGG Gespann ist auch deutlich über 3500kg.

Na, dann sind´s jetzt halt 100000000000000000001 mal ... 🙂🙂🙂

Zitat:

Original geschrieben von Nogolf


Na, dann sind´s jetzt halt 100000000000000000001 mal ... 🙂🙂🙂

Hatte gerade keinen Taschenrechner, daher vielen DANK!!!! ;o)

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