Pkw-Caravan mit Führerschein B / BE / B96 - bis und ab 2013 -
Hallo,
durch einen ADAC-Newsletter habe ich diese Onlineberechnung gefunden.
Damit kann man sehr leicht ermitteln, welchen Führerschein man für seine PKW- / Wohnwagen-Kombination benötigt, einschließlich der Neuerungen die ab 2013 gelten sollen.
Liebe Grüße
Herbert
Beste Antwort im Thema
Um zu ermitteln, welches Gespann wer fahren darf, benötigt man keine Waage.
Man muss nur rechnen können oder bedient sich einschlägiger Führerscheinrechner.
Das einzige was man braucht: die zulässigen Gesamtgewichte beider Fahrzeuge lt. Fahrzeugschein.
Liegt die Summe im Rahmen, ist es führerscheinrechtlich OK, eine etwaige Überladung ist dann eine Ordnungswidrigkeit und kein Fahren ohne Führerschein.
Überschreitet die Summe der Gewichte lt. Papiere aber das zulässige Gesamtgewicht der eigenen FS-Klasse, ist es Fahren ohne gültigen FS und zieht strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Führerschein B96 Wer will das denn wie kontrollieren?' überführt.]
214 Antworten
Hallo,
der von mir vor über einem Jahr eingestellte Link zum Onlinerechner funktioniert scheinbar nicht mehr.
Brauchbare Infos gibt es aber unter den nachfolgenden Links:
www.tuev-nord.de/de/3-eu-fuehrerscheinrichtlinie-95474.htm
www.caravaning-info.de/ast4/4.1.5_news/b96-flyer.pdf
Liebe Grüße
Herbert
Ich hänge mich hier mal ran.....
Meine Frau möchte auch mit unserem Wohnwagen unterwegs sein und wir haben mal gegockelt.
Herausgekommen ist diese Seite.
Nun mal unsere Fahrzeugdaten:
Caddy
Anhängelast 1.350 kg (bis 8% 1.500 kg)
Zulässige Gesamtmasse 2.251 kg
Leermasse 1.501 - 1.718 kg
Wohnwagen (abgelastet)
Leergewicht und Gesamtmasse jeweils 1.300 kg eingetragen🙄
Da das Leergewicht des Caddy über der Masse des WoWa liegt, müssen wir rechnen:
Gesamtmasse des Caddy + Gesamtmasse WoWa = 2.251 kg + 1.300 kg = 3.551 kg.
Somit darf ich das Gespann mit FS-Klasse 3 fahren, sie aber mit Klasse B nicht.
Richtig?
Wäre es eine Lösung, dem Caddy 51 kg durch Ablasten zu "rauben"?
Was passiert, wenn wir so rechnerisch unter die 3.500 kg kämen, aber meine Frau dann angehalten wird und das tatsächliche Gewicht des Gespanns mit über 3.500 kg festgestellt werden sollte?
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Somit darf ich das Gespann mit FS-Klasse 3 fahren, sie aber mit Klasse B nicht.Richtig?
Richtig!
Entweder
PKW bis 3,5t + Anhänger bis 750Kg (jeweils zGG lt. Papieren)
oder
Gesamtmasse des Gespanns (Zugfahrzeug + Anhänger) in der Summe maximal 3500 kg
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Wäre es eine Lösung, dem Caddy 51 kg durch Ablasten zu "rauben"?
kann ich nicht genau sagen ... kommt neben der rechtlichen Seite natürlich auch darauf an, ob man die 51Kg verschmerzen kann.
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
Was passiert, wenn wir so rechnerisch unter die 3.500 kg kämen, aber meine Frau dann angehalten wird und das tatsächliche Gewicht des Gespanns mit über 3.500 kg festgestellt werden sollte?
Dürfte dann wohl erst mal der Tatvorwurf des Fahrens ohne gültige Fahrerlaubis im Raum stehen ...
§21 StVGggf. auch mit späterer Einstellung des Verfahrens nach
§153 StPO... aber in jedem Fall mehr Ärger als man normal so braucht 😉
Nachträgliche Ergänzung:
wir diskutieren hier immer wieder Themen wie z.B. Tempo100, Geschwindigkeitsübertretungen bzw. Überladung und Überschreiten der zulässigen Anhängelast. Die dazu angeführten (richtigen) Antworten können aber dennoch immer nur den deutschen "Scheuklappenblick" darstellen.
Niemand wird exakt sagen können, was bei den einzelnen Verstößen im Durchfahrts- oder Urlaubsland zu berappen ist oder ob dort gar eine Haftstrafe zu erwarten ist.
Man erinnere sich nur an das immense Bußgeld, das Kimi Räikkönen damals in Finnland zahlen mußte, weil er seinen Wohnwagen mit 3 Schneemobilen überladen hatte ... 30.000€ Geldstrafe (Einkommensabhängig). Originaltext auf motorsport-total.com: "Zwar wäre ein Kurztrip mit diesem Gewicht erlaubt gewesen, jedoch nicht eine derart lange Fahrt, weil Räikkönen nur über einen normalen PKW-Führerschein verfügt." . Andere Länder - andere Sitten 😉
Zitat:
Original geschrieben von PIPD black
...
Was passiert, wenn wir so rechnerisch unter die 3.500 kg kämen, aber meine Frau dann angehalten wird und das tatsächliche Gewicht des Gespanns mit über 3.500 kg festgestellt werden sollte?
Ich weiß es nicht wirklich, aber mit etwas Glück würden die Überladungstoleranzen dann auch für den Führerschein angesetzt.
Im Zweifelsfall entscheidet das wohl ein Gericht.
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Lies bitte auch noch meine nachträgliche Ergänzung in meinem Beitrag ... der darin angesprochene Teil der Beurteilung solcher Fragen wird mir in vielen Beiträgen auch zu oft ausser Acht gelassen ... 😉
Gruß
NoGolf
Und eine weitere Ergänzung:
Neue Regelungen im Januar 2013: B-Fahrerlaubnis erweitert - B96 Fahrerlaubnis für Kombinationen bis zu 4,25 Tonnen
Also nicht 3,5 to sondern 4,25 to sind die Grenze mit Führerschein Klasse B & B96 seit 01/2013.
Quelle: http://www.caravaning-info.de/reise-service/fuehrerschein.html
B96 gut und schön. Aber was kosten die Unterrichtsstunden und die Eintragung der weietren Füherscheinklasse auf der "Scheckkarte". Was kommt da an Gesamtkosten zusammen?
Konnte einfacher und deutlich billiger sein, den Caddy um ein paar Kilos abzulasten.....wenn möglich. Muss ich mich mal schlau machen......bei Gelegenheit.
Hier nur mal ein völlig willkürlich gewähltes Beispiel für den Kurs ohne Eintragungskosten in den Schein durch die Fahrerlaubnisbehörde ... da stehen auch weitere Details zur den Voraussetzungen (ohne Gewähr für die Richtigkeit meinerseits)
Zitat:
Quelle: www.fahrschuletesche.de
"Kosten B96 Kurs: 400 Euro inkl.19% Mwst. Gruppen ab 3 Personen je 330 Euro inkl. 19% Mwst."
Inhalte B96-Schulung lt.
www.degener.de:
Theorie 2,5 Stunden (a 60Min.)
Praxis 4,5 (3,5 + 1) Stunden- Beschleunigen
- Verzögern, Wenden
- Spurwechsel
- Bremsen und Ausweichen
- An- und Abkuppeln
- Einparken
- Fahrten Überland und auf Autobahnen
Es findet keine Abnahme in Form einer Prüfung statt.
Sofern der o.g. Preis auch bei anderen Fahrschulen zuträfe, dann wären das also ~400€ für 0,75t mehr ... bin ich froh, dass ich noch die alte 3er Fahrerlaubnis bis 12t Zuggesamtmasse habe (entspricht B/BE und C1/C1E). 😉
Gruß
NoGolf
Zitat:
...bin ich froh, dass ich noch die alte 3er Fahrerlaubnis bis 12t Zuggesamtmasse habe...
Das kannst du wohl laut sagen.
Ich meine mich zu erinnern, dass die Kosten für den BE-Schein auch nicht wirklich teurer ausfallen, weshalb der B96-Schein (außer für Leute mit Prüfungsphobie) im Grunde überflüssig ist......wie das deutsche Wechselkennzeichen. Echte Einsparungen gibt es bei beiden nicht.
Es gibt keinen Zweifelsfall.
Wenn du den Caddi um 51kg ablasten würdest, was wahrscheinlich möglich ist, wenn es dann keine Bedenken des TÜVs gibt von wegen Abgaswerten, ist das Gespann führerscheinrechtlich durch.
Wenn du das Gespann überlädst, ist das eine Überladung welche dann nach BKat geahndet wird.
Selbst wenn du 4 Tonnen auf die Wage bringst, wird daraus nie nicht ein "fahren ohne Führerschein", da sich die Führerscheinrichtlinien und Gesetze auf das zulässige Gesamtgewicht beziehen, nicht auf das tatsächliche.
Siehe dazu §6 Abs. 1 FEV.
Keine Ahnung woher immer dieser Schwachsinn mit "fahren ohne Fahrerlaubnis" kommt, ist aber nur ne Legende.
Naja....wenn sie jetzt so mit Gespann fahren würde, hätte sie ja nunmal keinen entsprechenden FS und wäre somit ohne unterwegs.....somit also keine Legende sondern Tatsache.
Ich werde mal zum WE beim TÜV vorfahren und fragen, ob eine Ablastung geht.
Beim WoWa kann ich ja nicht tiefer.😉😎
Da kann man sich (so man möchte) ganz sicher auch wieder trefflich drüber streiten. Ich rechne da einfach mal "worst case". Kann dann aber durchaus in real so sein, dass "nur" eine Überladung in Rechnung gestellt wird. Den Ärger ist es wohl dennoch nicht wert.
Natürlich muss das Gespann abgelastet werden, da es ja jetzt ÜBER 3,5 Tonnen ist, daher "fahren ohne Führerschein".
Die Frage war ja, was bei <=3,5 Tonnen und einer Überladung davon passiert, und eine Überladung hat mit dem Führerschein NIX zu tun.