PKW am Zweitwohnsitz anmelden?

Hallo Leute, kann ich meinen PKW am Zweitwohnsitz anmelden, der dieser eigentlich überwiegend dort genutzt werden soll? Muss ich meine Anmeldebescheinigung mitnehmen, da auf dem Perso ja der Erstwohnsitz steht? Danke für Eure Hilfe.

18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Berndkalb


Durch das Gesetz das ab dem 01.03.2007 in Kraft getreten ist

Das ist genauso wie Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden, Handy verbot am Steuer... da gibt es auch keinen Bestandsschutz

Äh, nein! Dann wäre meine Baugenehmigung bei nachträglicher Änderung des Bebauungsplans unwirksam. Oder es dürften keine Autos mehr fahren, die nicht die aktuellen Schadstoffnormen erreichen. Die Zulassung ist ein abgeschlossener Verwaltungsakt, daran ändert auch eine nachträgliche Gesetzesänderung nichts. Es sei denn, die Rückwirkung ist ausdrücklich normiert. Das Gesetz sagt lediglich, daß ab dem 01.03. keine Anmeldungen auf den Zweitwohnsitz möglich sind. Wenn der Wagen schon vorher angemeldet ist, ändert sich nichts.

Hallo,

kann mir der Vollständigkeit halber mal jemand den Namen des betreffenden Gesetztes, welches angeblich ab dem 01.03.07 in Kraft getreten ist, nennen?

Bisher war dies ja in der StVZO geregelt.

Patman

Zitat:

Original geschrieben von patman42


Hallo,

kann mir der Vollständigkeit halber mal jemand den Namen des betreffenden Gesetztes, welches angeblich ab dem 01.03.07 in Kraft getreten ist, nennen?

Bisher war dies ja in der StVZO geregelt.

Patrick

§ 46 Abs.2 FZV

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv.php

Danke.

Zu der Frage der Rückwirkung auf bestehende Zulassungen: Im § 48 (OWI) der FZV wird nichts über Ordnungswidrigkeiten für eine Zulassung abweichend vom Hauptwohnsitz gesagt.

Daher denke ich ebenfalls, bestehde Zulassungen sind nicht betroffen (IMHO).

Patman

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