phantasievolle Verkehrsregelung zum Parken
Bin ich bescheuert oder sind diese Schilder kompletter Nonsens oder beides?
In einer jüngst eingerichteten Einbahnstraße ist es nun auf der linken Seite völlig verboten zu parken und auf der rechten stehen überall vor den am Boden befindlichen Markierungen zu Parkplätzen Halteverbotsschilder mit dem Zusatz, dass es auf den markierten Flächen erlaubt sei zu parken.
Weil die Markierungen wegen Einfahrten und anderer Dinge unterbrochen sind, sind auch stets neue Halteverbotsschilder aufgestellt, während das alte Halteverbot vor dem jeweiligen Hindernis endet.
Meine Bilder zeigen das Ende der Halteverbotsstrecke, an dem zugleich eine Parkplatzmarkierung endet. Da steht jetzt mein Auto im Halteverbot, aber erlaubt, weil es ja markiert ist.
Wird Zeit, dass in Deutschland Verkehrsschilder nur noch von KI und nicht mehr von unseren natürlichen Intelligenzbestien aus den Straßenverkehrsämtern angeordnet werden, oder übersehe ich eine sinnvolle Interpretation dieser Beschilderung?
Nachtrag: nachher mache ich noch ein Bild vom Beginn dieser Schildermeile.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 16:21:18 Uhr:
Wahrscheinlich ist das so gemeint. Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?
Die Erlaubnis zum Parken beschränkt sich doch auf die im Zusatzschild angegebenen markierten Flächen. Das ist doch bei der Kombination des abs. Halteverbots mit Zusatzzeichen für das Parken auf dem Seitenstreifen, für Anwohner, Schwerbehinderte, Elektroautos das Gleiche. Wie soll denn ein absolutes Halteverbot, das Ausnahmen hat, sonst markiert werden? Ich kann deine Verwirrung nicht nachvollziehen.
Grüße vom Ostelch
49 Antworten
Zitat:
@U.Korsch schrieb am 2. August 2019 um 12:31:36 Uhr:
(..)aber mit der Begründung, die Behörde habe ihre Gründe, könnte man jedes diesbezügliche Thema bereits mit dem zweiten Post beantworten und vom Mod schließen lassen.
Es gibt wahrlich schlimmere Fälle als den hier disktutierten, dennoch kann man sich doch mal Gedanken dazu machen, ob eine solche Beschilderung richtig ist. Nicht nur ob sie verständlich ist, sondern ob sie unter Anwendung der festgelegten Beschilderungsvorgaben fachlich korrekt ist. Und das ist sie leider nicht.
zum ersten Punkt: sehr überspitzte Auslegung deinerseits.. ich habe mit dieser Aussage überhaupt nichts "abwürgen" wollen, trotzdem kann die Behörde aus Erfahrungen an dieser Stelle ("Wildparken"😉 sich vielleicht veranlasst gesehen haben, diesen Schilderwald aufzustellen. Ist das so abwegig??
Die übertriebene Suche nach Widersprüchen zu irgendwelchen "Beschilderungsvorgaben" ist erst dann für Verkehrsteilnehmer relevant, wenn dadurch Missverständnisse in punkto Parken in dieser Straße entstehen könnten.
Ist hier wohl nicht der Fall, im Gegenteil, also nochmal: wo ist das Problem??
Es gibt hier im V&S-Forum hunderte von Threads, wo seitenlang über die Auslegung und Deutung irgendwelcher Beschilderungen diskutiert wird, hier ist die Sache/Absicht klar, aber einigen ist es schon wieder nicht recht.
Das verstehe wer will.🙄
Aber inzwischen hab ich mir längst meinen eigenen Reim zu der Intention dieses Threads gemacht...
Zitat:
@SunshineCar schrieb am 2. August 2019 um 11:23:42 Uhr:
Zitat:
@Brian Basco schrieb am 2. August 2019 um 08:25:29 Uhr:
Die Schraffierung vor dem Behindertenparkplatz soll wohl schon eine (unzulässige) Sperrfläche sein - eben keine große - und verbietet natürlich dennoch das Halten.
Was der TE sonst mit Sperrflächen meint weiss ich nicht, bzw. es fehlen die passenden Bilder.Der Doppelpfeil im P- Schild bedeutet wohl gleichzeitig Anfang und Ende... Oder sind da 2 Plätze??
Wieso eine unzulässige Markierung?
Der Doppelpfeil sagt dir aus,auf welche Seite das absolute Halteverbot gilt, falls du die meinst.
NOMON
Hab da, mit der Anspielung der Verkehrserlaubnis, ein bisschen überspitzt reagiert, sorry.
Sperrfläche (Z298) sind im ruhenden Verkehr unzulässig (OLG Köln VRS 80, 227), und diesen Zweck soll die kurze Sperrfläche im ersten Bild des TE wohl erfüllen. Aber egal.
Die Pfeile im Z314 markieren nach StVO Anfang und Ende des Parkplatzes, eine andere Bedeutung ist nicht vorgesehen.
naja, weiß ich alles. Hab eben nur das Ende zuerst fotografiert, weil ich ja erst im Lauf der neu eingerichteten Einbahnstraße gesehen habe, was da für eine phantasievolle Beschilderung gewählt wurde. Dann war ich zu faul, an den Anfang zu laufen und habe das nur beschrieben. Später bin ich doch noch einmal an den Anfang der Straße gefahren und habe gesehen, dass auf der rechten Seite kein Schild mit Pfeil nach links steht, also kein Anfang definiert ist. Das erste Schild (wie sie weiteren mit dem Zusatz, wie man es auf meinen ersten Fotos sehen kann) trägt zwei Pfeile.
Mir reicht übrigens immer eine einfache, eindeutige Beschilderung, damit ich mich an die Regel halte oder bewusst darüber hinwegsetze, was natürlich auch geschieht. Aber bei dieser durch-die-Brust-ins-Auge-Beschilderung ist der Amtsschimmel schon ein wenig übers Ziel hinaus geschossen, nach meinen Geschmack. Zumal die nun verbotenen Haltevorgänge vor dem Freibad-Eingang garantiert nicht weniger werden, weil kein Mensch realisiert, dass die ja durch die Schilder verboten sind. Auch wenn man nicht parken will. Kontrollieren wird es ebenfalls niemand, ist zu weit vom Zentrum entfernt und es gibt keine Anwohner. Geregelt werden sollte ja nur das früher irrsinnige verbotswidrige Parken, wahrscheinlich nicht das Halten zum aus- und einsteigen.
Dafür ist der Schilderwald falsch und sinnlos. Auch wenn das viele hier nicht so sehen sondern ganz zufrieden sind. Ich habe auch schon schlimmeres Versagen gesehen, aber es war lehrreich für mich, das zu diskutieren. Vielen Dank für sämtliche Beiträge zur Sache, das waren ja fast alle Antworten.
na dann..
alles gesagt und vielleicht der richtige Moment zum Zumachen.
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Zitat:
@SunshineCar schrieb am 1. August 2019 um 23:18:13 Uhr:
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 1. August 2019 um 22:25:11 Uhr:
Sicher?Ja, sicher. [....................................................................................]
Komisch. Statt des Anfangs eines eingeschränkten Haltverbots (ugs. Parkverbot) kann ich auf dem
Fotonur das Ende eines absoluten Haltverbots erkennen.