phantasievolle Verkehrsregelung zum Parken

Bin ich bescheuert oder sind diese Schilder kompletter Nonsens oder beides?
In einer jüngst eingerichteten Einbahnstraße ist es nun auf der linken Seite völlig verboten zu parken und auf der rechten stehen überall vor den am Boden befindlichen Markierungen zu Parkplätzen Halteverbotsschilder mit dem Zusatz, dass es auf den markierten Flächen erlaubt sei zu parken.
Weil die Markierungen wegen Einfahrten und anderer Dinge unterbrochen sind, sind auch stets neue Halteverbotsschilder aufgestellt, während das alte Halteverbot vor dem jeweiligen Hindernis endet.
Meine Bilder zeigen das Ende der Halteverbotsstrecke, an dem zugleich eine Parkplatzmarkierung endet. Da steht jetzt mein Auto im Halteverbot, aber erlaubt, weil es ja markiert ist.
Wird Zeit, dass in Deutschland Verkehrsschilder nur noch von KI und nicht mehr von unseren natürlichen Intelligenzbestien aus den Straßenverkehrsämtern angeordnet werden, oder übersehe ich eine sinnvolle Interpretation dieser Beschilderung?

Nachtrag: nachher mache ich noch ein Bild vom Beginn dieser Schildermeile.

Ende des Halteverbots
An der zum Parken erlaubten Markierung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 16:21:18 Uhr:


Wahrscheinlich ist das so gemeint. Aber warum ist die Erlaubnis zum Parken ausgerechnet mit einem Halte-Verbotsschild (samt Zusatz) angeordnet?

Die Erlaubnis zum Parken beschränkt sich doch auf die im Zusatzschild angegebenen markierten Flächen. Das ist doch bei der Kombination des abs. Halteverbots mit Zusatzzeichen für das Parken auf dem Seitenstreifen, für Anwohner, Schwerbehinderte, Elektroautos das Gleiche. Wie soll denn ein absolutes Halteverbot, das Ausnahmen hat, sonst markiert werden? Ich kann deine Verwirrung nicht nachvollziehen.

Grüße vom Ostelch

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Wenn seit der Aufstellung der Schilder nicht mehr deart wild geparkt wird, dann erfüllen sie ihren Zweck und sind leicht verständlich (oder wie du es nennen würdest "bedrohlich"😉. Wo da nun das "Rechtsempfinden" fehlerhaft sein sollte, weiß ich nicht - wiederholt man die Schilder zu selten, erfüllen sie ihren Zweck nicht und der Falschparker fühlt sich "betrogen", weil er es nicht gesehen hat.

Ich hätte eine "Spielstraße" (ja, ihr wisst ALLE was gemeint ist und schreibt sich schneller als v. B.) eingerichtet, dann hätte man sich die Beschilderung auch sparen können.

Auch möglich gewesen wäre, einfach eine Parkverbotszone einzurichten, Parken nur in markierten Flächen erlaubt.

Das gilt z. B. hier, auch in Schwimmbadnähe:

https://www.google.com/.../...31e2b15034!8m2!3d49.4876738!4d11.2443915

Wobei, wenn ihr euch die Karte anseht - die haben dort (alter Kirchenweg, Feldgasse, Tulpenstraße) - obwohl´s eigentlich eine normale, gut ausgebaute 30-Zone ist, mit breiter Straße und Fußwegen, hinten eine Sackgasse, also kein Durchgangsverkehr, wirklich wenige Parkmöglichkeiten eingezeichnet.

Da ich auch schon im Münchner Norden gewohnt habe, sehe ich das als wirklich krasse Platzverschwendung.

Aber immerhin nur jeweils bei Befahren der Zone die Beschilderung, also ein paar € für Schilder gespart. Freut den Steuerzahler, ärgert den Schilderhersteller, den Schilderaufsteller, den Planer, die wollen nämlich auch Geld verdienen (und zahlen ggf. auch Steuern).

Zitat:

@zweidreivier schrieb am 1. August 2019 um 20:35:11 Uhr:


Ich hätte eine "Spielstraße" (ja, ihr wisst ALLE was gemeint ist und schreibt sich schneller als v. B.) eingerichtet,

Was dauert länger zu schreiben?
a) verkehrsberuhigter Bereich
b) "Spielstraße" (ja, ihr wisst ALLE was gemeint ist und schreibt sich schneller als v. B.)

ich frage mich auch die ganze Zeit, wo das Problem ist..
Und inzwischen haben wir für diese eindeutige "Ansage" auch den vermutlichen Grund erfahren: wildes Parken (wahrscheinlich links und rechts, sieht nach Einbahnstraße aus).

Dem wollte die Behörde - unmissverständlich - einen klaren Riegel vorschieben.

Bei U.Korsch höre ich heraus, dass er meine Einschätzung teilt. Die Beschilderung ist fehlerhaft.
Aber es scheint eine schwach vertretene Meinung zu sein.

Die Einbahnstraße ist neu eingerichtet worden. Früher war es eine normale Straße mit zwei Fahrbahnen. Eigentlich. Da zum Teil krass verkehrswidrig geparkt wurde, einfach jeder Platz zugeparkt, war kein Durchkommen.
Die Einrichtung der Einbahnstraße und Regelung des Parken hätte ich nicht zu beanstanden, aber eben die Beschilderung.
Mich wundert, dass niemand die Widersinnigkeit erkennt. Ein Halteverbot genau dort anzuordnen wo geparkt werden soll. Diese Regelung aber im Zusatzschild zu "verstecken".
Hätte man einfach die Markierungen gelassen und an den Sperrflächen ein Parkverbot (nicht Halteverbot!) angeordnet, wäre es doch viel klarer nach meiner Meinung.
Vor dem Freibad einen verkehrsberuhigten Bereich einzurichten fände ich auch keine schlechte Idee. Aber da wissen die meisten Leute ja auch nicht was er bedeutet, gerade im Hinblick aufs Parken.

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Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. August 2019 um 20:49:24 Uhr:



Zitat:

@zweidreivier schrieb am 1. August 2019 um 20:35:11 Uhr:


Ich hätte eine "Spielstraße" (ja, ihr wisst ALLE was gemeint ist und schreibt sich schneller als v. B.) eingerichtet,

Was dauert länger zu schreiben?
a) verkehrsberuhigter Bereich
b) "Spielstraße" (ja, ihr wisst ALLE was gemeint ist und schreibt sich schneller als v. B.)

😉 🙄 😮 😎

Zitat:

@NOMON schrieb am 1. August 2019 um 20:57:26 Uhr:


Bei U.Korsch höre ich heraus, dass er meine Einschätzung teilt. Die Beschilderung ist fehlerhaft.
Aber es scheint eine schwach vertretene Meinung zu sein.

Er will auf folgendes hinaus:

a) Nicht nur Blechschilder, sondern auch Fahrbahnmarkierungen sind Verkehrszeichen (§ 39 Abs. 5 StVO).

b) Parkflächenmarkierungen sind Fahrbahnmarkierungen, also sind sie "Verkehrszeichen".

c) Beschilderte Haltverbote gelten nach der StVO bis zur nächsten Kreuzung oder Einmündung auf der gleichen Straßenseite oder bis durch Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr eine andere Regelung vorgegeben wird.

Daraus würde folgen, dass ein beschildertes Haltverbot sofort an der ersten Parkflächenmarkierung endet und danach auch nicht wieder automatisch neu beginnt.

Es ist aber anzunehmen, dass mit "Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr" in diesem Zusammenhang nur die Zeichen 314 und 315 gemeint sind. Anders würde die gezeigte Beschilderung von vornherein keinen Sinn ergeben. Daher dürfte eine Bußgeldstelle und ein Gericht dieser Argumentation kaum folgen.

a) bis c) sind mir bekannt und setzte ich auch voraus.

Zitat:

@Deti4000 schrieb am 1. August 2019 um 21:06:47 Uhr:


Es ist aber anzunehmen, dass mit "Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr" in diesem Zusammenhang nur die Zeichen 314 und 315 gemeint sind. Anders würde die gezeigte Beschilderung von vornherein keinen Sinn ergeben.

Parkflächenmarkierungen gehören aber per Definition zweifellos dazu.

Zitat:

Daher dürfte eine Bußgeldstelle und ein Gericht dieser Argumentation kaum folgen.

Das halte ich wiederum für wahrscheinlich, zumindest vorm Amtsgericht und dem OLG Hamm. 😁

Zum Thema "Spielstraße" bzw. VBB:
Geht vor Ort nicht, da die baulichen Gegebenheiten nicht passen.

Ah ja. eine Idee kommt von diedicke: man soll auf der Straße nicht halten dürfen, sondern nur innerhalb der markierten Flächen parken. So können Staus vor dem Eingang des Freibads verhindert werden, wo sonst vielleicht viele Leute aus Autos ein- und aussteigen würden, was sonst nicht verboten wäre.
Dumm nur, dass dieses Verbot garantiert niemals irgendwer überprüft und durchsetzt. Aber das ist ja wiederum kein Ausnahmefall.

Zitat:

@SunshineCar schrieb am 1. August 2019 um 16:18:29 Uhr:


Das Parkverbot beginnt ab der schraffierten Fläche und Endet vor dem Behindertenparkplatz. [...]

Sicher?

Darf man auch innerhalb der Markierung mit dem großen X parken? 😎

Zitat:

@Mischkolino schrieb am 1. August 2019 um 22:25:11 Uhr:



Zitat:

@SunshineCar schrieb am 1. August 2019 um 16:18:29 Uhr:


Das Parkverbot beginnt ab der schraffierten Fläche und Endet vor dem Behindertenparkplatz. [...]

Sicher?

Ja, sicher. Ich hab einfach voraus gesetzt, dass der Großteil der Forumsmitglieder so intelligent sind, dass man weiß, dass man auf Behindertenparkplätze nur parkt, wenn man die Voraussetzung dafür hat, also den 'Behindertenparkausweis' oder wie das heißt.
Dass ein Otto Normal Mensch dort nicht parken darf, ist doch logisch.

Solche wechselnde Beschilderungen mit Anwohnerparkausweis, Parkscheibe, Halteverbot in die eine Richtung, komplettes Parkverbot in die andere Richtung, Behindertenparkplätze Beschilderung mit und ohne zeitliche Begrenzung, mit Vorgabe nur vorwärts, rückwärts, einseitig, zweiseitig mit und ohne Reifen auf Gehweg etc abwechselnd und unterbrochen gibt es in meinem Wohngebiet in einer Großstadt kreuz und quer. Ob sich daran alle halten - nein, geparkt wird kreuz und quer.

Und wer mit der Beschilderung vom TE ein Problem hat, soll entweder den Führerschein abgeben oder sich woanders hin stellen, wo er kein Problem hat die Parkbeschilderung durch zu blicken. (sorry, klingt härter,als es gemeint ist).

Ein absolutes Haltverbot zu beschildern, in welchem man letztendlich Parken darf, weicht die Bedeutung des Verkehrszeichens auf und ist letztendlich kontraproduktiv. Sicherlich haben die wenigsten User damit ein Problem, falsch bleibt es dennoch.

Und um die Korinthe vollends zu spalten, kann man doch darüber diskutieren, wie man parken soll ohne anzuhalten. Weil das Halten bleibt formell ja trotzdem verboten. 😁

Auf der Sperrfläche aus dem fahrenden Auto abrollen ... und das Auto sucht sich den Parkplatz selbst aus .. 😉

"Meine Bilder zeigen das Ende der Halteverbotsstrecke, an dem zugleich eine Parkplatzmarkierung endet. Da steht jetzt mein Auto im Halteverbot, aber erlaubt, weil es ja markiert ist."

Du sagst es doch selber: "zeigen das Ende der Halteverbotsstrecke". Wieso genau stehst du jetzt erlaubt im Halteverbot? Laut den Bildern aus dem ersten Post kann man gar nicht beurteilen, ob auf dem Parktplatz überhaupt Verbotsschilder wirksam sind. Oder geht es dir darum, dass das Halteverbotsschild bzw. die Schraffierung auf der Straße überflüssig sind?

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