Pflicht der Nebelschlussleuchte DDR Anhänger 1982

Barthau Fahrzeugtransporter QM

Hallo

Und zwar habe ich einen Eigenbau Anhänger gekauft und baue den gerade wieder auf. Da ich auch die elektrik neu mache überlege ich jetzt noch ob ich die alten Runden DDR Rücklichter nehme oder einfach neue von Aspök oder ähnliche kaufe. Die von Aspök sind viele aber ganz schön groß finde ich. Aber jetzt zu meiner Frage. Jetzt habe ich gelesen das Anhänger auch eine Nebelschlussleuchte haben müssen wenn sie über 60km/h fahren können. Aber ich kann mich nicht daran erinnern eine abgebaut zu haben. Oder ist in den 3 Kammern Rücklichtern diese mit verbaut. Also das eine Glühbirne 2 Drähte drin hat? Oder gibt es für DDR Anhänger Ausnahmen bezüglich der NSL? Also weil es früher keine gab muss auch keine ran oder so? Kennt sich da jemand mit der Rechtslage aus?

Danke

47 Antworten

@hk_do Du hast die Winker vergessen, die mussten auch stillgelegt und durch Blinker ersetzt werden.

Die letzte mir vorliegende ausführliche Fassung von §72 StVZO regelte zu § 54 Abs. 3 (Winker für gelbes Blinklicht und Pendelwinker):
"Statt der in § 54 Abs. 3 vorgeschriebenen Blinkleuchten für gelbes Licht dürfen an den vor dem 1. April 1974 erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen Winker für gelbes Blinklicht oder Pendelwinker für gelbes Dauerlicht angebracht sein, wie sie bisher nach § 54 Abs. 3 Nr. 3 in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Dezember 1960 (BGBl. I S. 897) zulässig waren."

Insofern scheint mir eine Stilllegung der Winker bis heute nicht notwendig zu sein. Allerdings müssten bei Verwendung von Winkern als Fahrtrichtungsanzeiger zusätzliche gelbe Blinkleuchten für das Warnblinklicht angebracht werden. Da liegt es natürlich nahe, die auch als Fahrtrichtungsanzeiger zu verwenden.

Bei dem Thema fällt mir aber noch eine "Nachrüstvorschrift" ein:
Das ursprünglich in §53a (2) erlaubte Springlicht am Fahrzeugheck ist seit 1974 "nur bis zu einem vom Bundesminister für Verkehr zu bestimmenden Tage" zulässig. Da diese Vorschrift noch 1988, aber nicht mehr 2007 enthalten war muss der fragliche Tag irgendwann dazwischen gewesen sein.

Edit ergänzt weitere Nachrüstvorschriften:
Nicht pendelnde Winker musste von Dauer- auf Blinklicht umgerüstet werden.
Kennscheinwerfer (heute: Warnleuchten) für gelbes und blaues Licht mussten gegen solche mit Rundumlicht ausgetauscht werden.
Das Zweiklanghorn an Postbussen wurde abgeschafft, ebenso lautere "Außerorts-Schallzeichen"
Rasselglocken an Einsatzfahrzeugen mussten durch das Einsatzhorn ersetzt werden.

Wir schweifen ab, aber Warnblinklicht musste doch erst Mitte der 70er Jahre nachgerüstet werden. Ich habe meinen Käfer irgendwann 1975 damit nachgerüstet, der 66er Käfer hatte das nämlich nicht drin. Ich habe einen Bekannten, der fährt einen 56er Käfer und da sind die Winker stillgelegt und auch so im Brief als Änderung eingetragen. Warnblinklicht hat der auch nachgerüstet bekommen. Bei mir war das damals ein pneumatischer Druckschalter, der sprang bei einem Aufprall selbst rein. Es gab da verschiedene Nachrüstsysteme.

Deine Antwort
Ähnliche Themen