personenbeförderungsschein + ce-führerschein = bus

moin,

ich bin im besitz eines kompletten lkw-führerscheines.

jetzt kommt meine frage, wenn man als lkw-fahrer einen personenbeförderungsschein macht, ist man dann im besitz einen bus-führerscheines?

die technik und das fahren sind ja nahezu identisch.

mfg ratze

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Meinen C/CE habe ich mit einem gemacht, der mit dem D schon lange Bus gefahren ist. Aufgrund dieser angsttreibenden Erfahrungen bin ich voll von dem Konzept überzeugt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen unterschiedlichen Führerschein braucht.

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Zitat:

Original geschrieben von 300 D



Zitat:

Original geschrieben von ScaniaChris


Meinen C/CE habe ich mit einem gemacht, der mit dem D schon lange Bus gefahren ist. Aufgrund dieser angsttreibenden Erfahrungen bin ich voll von dem Konzept überzeugt, dass man für jeden Fahrzeugtyp einen unterschiedlichen Führerschein braucht.
Hallo ScaniaChis,
Was für erschreckende stprys hast du denn da gehört, etwa mit der Vorderachse Freischwingend über eine Italienische Passtraße über eine Klippe hängend, oder das die omas im Frachtraum dich mit irgendwelchen vergrämungsprays a la "john popperz No. 10" attakieren? Ich glaub für diese situationen wirst duch auch heute nnoch nicht in der Fahrschule ausgebildet.

Mir hat der liebe gott zwei hände und füße gegeben, und das Fahrzeug was ich nicht irgendwie fahren kann ist noch nicht gebaut.

So Stories muss ich mir nicht erzählen lassen. Du hättest an meiner Stelle in dem Fahrzeug sein sollen und Du wärst nicht nachgekommen, Deinen Angstschweiss abzuwischen!

Wenigstens hast Du etwas geschrieben, auch wenn Du es vom Inhalt her besser gelassen hättest.

Aber mal ganz ehrlich, ich habe D und darf keinen Sprinter fahren der 4,5t zulässige Gesamtmasse hat, jedoch einen Gelenkbusdoppeldecker in dem 130 Leute sitzen. Ist das nicht wirklich ein wenig fragwürdig?
Auch finde ich, dass ich wohl einen 7,5 tonner mit D fahren könnte oder seht ihr das anders?

Da fand ich die alte Regel besser, dass man erst einen bestimmten Zeitraum einen LKW Führerschein haben musste um dann den Bus Führerschein machen zu dürfen. Ich kann doch dann einen Bus mit 80 Schulkindern viel sicherer zum Ziel führen.

Zitat:

Original geschrieben von steini111


Du brauchst die Lehrgänge nur wenn du wieder Fahren willst! Also im Normalfall wird man Arbeitslos, hat die Lehrgänge nicht gemacht weil du anderweitig beschäftigt warst, in dem Fall dürfte die Wahrscheinlichkeit groß sein das sich die Agentur für Arbeit um Kosten und Termin "kümmert". Aber da du die alten Scheine ja hast gibts ja "Bestandsschutz" bis 2013 für D/DE und 2014 für C/CE. Übrigens wird das auch mit der ärztlichen Untersuchung ab Ende des Jahres so werden. Wer den Schein nicht nutzt muss nicht zum Arzt. Erst vor Antritt der ersten Fahrt ist das zu erledigen 😉

Grüße
Steini

Über ne Google Suche das hier gefunden 😁

Muss da was korrigieren.

Wer die Lehrgänge zur Berufskraftfahrerqualifikation nicht macht und auch nach Ablauf die Nachfristen nicht nutzt, verliert die Berufskraftfahrerqualifikation und muss diese neu machen. Sprich nicht nur die Lehrgänge sondern eine neue Prüfung.

Ebenso verhält es sich mit den ärztlichen Untersuchungen. Wer diese ausläßt und auch die Nachfristen verstreichen lässt verliert die Fahrerlaubnis gänzlich für diesen Bereich.

Quelle:

Schulungsseminare der SVG Hamburg Quartal 4/2009.

Sen

Hallo und guten Abend,

da ich eine Frage bezüglich des Themas Führerschein habe, hole ich diesen Thread nochmals hoch. Ich habe die Führerscheinklassen C und CE ohne die BGQ. Benötige ich auch nicht, da ich nur privat den Führerschein benötige.

Meine Frage ist nun, darf ich damit einen Bus (z.B. Neoplan) ohne Personen privat fahren. Quasi als Wohnmobil oder mobiles Büro. Daher wohl auch eine Zulassung (zu empfehlen?) als Sonder KFZ?

Grüße
Husky

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Kommt darauf an wann der ce gemacht wurde und als was der Bus zugelassen ist. Wenn ce nach 99 gemacht wurde und der Bus als Kom zugelassen ist dann nein wenn vor 99 und Zulassung als Kom dann ja wenn ce egal wann und Bus als sonder kfz zugelassen dann ja.

Nabend,

Führerschein habe ich vor ca 6 Jahren gemacht. Bus, naja ein normal genutzter Bus ca. BJ 2003.

Also darf ich fahren, wenn ich ihn als Sonder KFZ Zulassen würde (Privat, als Wohnmobil oder Büro etc.)?

Mit normaler Zulassung (jetzt) als Bus geht es nicht.

Grüße
Husky

Ja, die Zulassung als So.-KFZ (klugscheiß Modus an: Heißt Sonstige KFZ) ist in deinem Fall wohl nötig.

Zitat:

@worti32 schrieb am 12. September 2015 um 00:33:29 Uhr:


Kommt darauf an wann der ce gemacht wurde und als was der Bus zugelassen ist. Wenn ce nach 99 gemacht wurde und der Bus als Kom zugelassen ist dann nein wenn vor 99 und Zulassung als Kom dann ja wenn ce egal wann und Bus als sonder kfz zugelassen dann ja.

Das stimmt soweit, nur sollte man noch erwähnen dass die vor 99 den 2er gemacht haben , dann den Bus auch nur national fahren dürfen. Im Ausland wird es dann auch ungemütlich 😉

Grüße
Steini

Schau auf deinen Führerschein. Ich habe meinen CE auch nach 99 erworben und habe trotzdem die Schlüsselnummer 172 drin. War extra bei der Polizei welche mir bestätigt hat das ich einen leeren Bus fahren darf.

Zitat:

@JayCe schrieb am 13. September 2015 um 08:49:57 Uhr:


Schau auf deinen Führerschein. Ich habe meinen CE auch nach 99 erworben und habe trotzdem die Schlüsselnummer 172 drin. War extra bei der Polizei welche mir bestätigt hat das ich einen leeren Bus fahren darf.

Moinsen.

Ich habe meine C und CE vor ein Paar Wochen fertig gemacht. Brauche es nur privat, daher keine Theorie Module gemacht. Bei mir stehen keine 171, 172. Womit hat es zu tun? Wie ich es sehe, darf ich ein Reisebus nich überführen ( weil da die Sitze verbaut sind, und es könnte blablabla...). Kann man das noch ändern oder muss es "nur" umgeschrieben werden? Oder hat die Behörde es vergessen?

MfG Serj

P.S. Habe mich gerade letzte Woche mit einem Arbeitskollegen darüber unterhalten. Er hatte noch Klasse 2 und bei Ihm stehen auch 171,172 als Vermerk auf dem Führerschein ( Plastikkarte ).

"Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse CE:
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhängern oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg bestehen"

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Das war früher anders. Mit dem alten 2er durftest du leere Busse fahren, egal wieviel Sitze eingebaut waren. Dein Kollege hat Besitzstandswarung, deshalb sind die Zifferen eingetragen.

Zitat:

@ratzepu schrieb am 13. September 2008 um 01:25:09 Uhr:


moin,

ich bin im besitz eines kompletten lkw-führerscheines.

jetzt kommt meine frage, wenn man als lkw-fahrer einen personenbeförderungsschein macht, ist man dann im besitz einen bus-führerscheines?

die technik und das fahren sind ja nahezu identisch.

mfg ratze

ja natörlich

Wieder so ein Troll 🙄

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