Pendlerpauschale - Ab dem 1. Kilometer?

Seit dem 1. Januar 2007 können Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden.

Das heißt:

  • 0,00 € von 0 bis 20 Entfernungskilometer
  • 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer über 20 km

Die Jahre davor galt die Entfernungspauschale, oder im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt, bereits ab dem ersten Kilometer. Seit der Kürzung der Pauschale ab 2007 wird diese nun heiß diskutiert, nicht nur von den Pendlern, sondern auch z.B. auch beim Bundesverfassungsgericht, da laut Auffassung des Bundesfinanzhofs die Kürzung der Pauschale gegen die Verfassung verstößt.

Nun flammt das Thema der Pendlerpauschale erneut auf und zwar im Wahlkampf. Grund genug um Euch zu fragen, was Ihr davon haltet.

Beste Antwort im Thema

so weit ich weiß, sind die Kosten (Werbungskosten), die man hat, um seiner Arbeit nachzugehen, grundsätzlich steuerlich absetzbar! Somit muß JEDER (also Hin- und Rückfahrt) km absetzbar sein, mit den TATSÄCHLICHEN Kosten.
Alles andere ist steuerliche Ungerechtigkeit. Aber nichts neues in Deutschland...
Die Menschen sollen doch flexibel sein und auch weiter entfernte Tätigkeiten aufnehmen? Also müssen Sie wenigstens die Kosten dafür absetzen können! Viele Geringverdiener können sich mittlerweile den Weg zur Arbeit nicht mehr leisten und bleiben zu Hause - auf Kosten aller! Absurd und verkehrte Welt. Aber nichts neues in Deutschland...

Gruß
BB

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AN DIE AFFEN DIE MEINEN:WEG MIT DER PENDLERPAUSCHALE!!!!!!!Bin zwar erst 31,aber diese ganze situation erinnert mich irgendwie an das was vor dem zweiten weltkrieg hier los war!!!!!!!!!habe nur in der schule aufgepasst!!!!!mittlere reife!!!!!!!die politiker ziehen immer mehr am geldhahn,nehmen immer mehr dem mittleren stand die knette aus der tasche!und überlegt mal wem wir überhaupt die pendlerpauschale verdanken können und überlegt lieber mal wofür sie gemacht worden ist!

Das allergrößte Problem in unserem Land ist die Angewohnheit der Leute, sich bei Dingen, welche sie nicht betreffen automatisch dafür zu entscheiden, unabhängig davon ob die Entscheidung sinnvoll ist oder nicht.

Beispiel:
- Habe ich keine langen Wege zur Arbeit, bin ich für die Streichung der Pendlerpauschale (kann mir ja egal sein).
- Habe ich ein Auto was mit Ach und Krach 130 km/h schnell fährt, bin ich
für 130 Tempolimit.
-Habe ich keinen Diesel, lache ich über die Doofen (mich eingeschlossen), welche sich einen Diesel gekauft haben.
-Habe ich kein Erbe zu erwarten, bin ich für die Erbschaftssteuer.
und so weiter und so weiter.....

Hier müssten wir deutschen mal einlenken und über den eigenen Tellerrand
schauen.
Das Land gehört uns allen. Um unsere Individualität zu erhalten, sollten wir skeptischer auf politische Entscheidungen schauen.

Zitat:

Original geschrieben von bert


Seit dem 1. Januar 2007 können Fahrtkosten zur Arbeit erst ab dem 21. Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Das heißt:
  • 0,00 € von 0 bis 20 Entfernungskilometer
  • 0,30 € für jeden vollen Entfernungskilometer über 20 km

Die Jahre davor galt die Entfernungspauschale, oder im Volksmund auch Pendlerpauschale genannt, bereits ab dem ersten Kilometer. Seit der Kürzung der Pauschale ab 2007 wird diese nun heiß diskutiert, nicht nur von den Pendlern, sondern auch z.B. auch beim Bundesverfassungsgericht, da laut Auffassung des Bundesfinanzhofs die Kürzung der Pauschale gegen die Verfassung verstößt.

Nun flammt das Thema der Pendlerpauschale erneut auf und zwar im Wahlkampf. Grund genug um Euch zu fragen, was Ihr davon haltet.

Wer nie pendeln musste weis garnicht wie das ins Geld geht

Um es auch für den letzten erklärbar zu machen das uns die Pendlerpauschale genommen wurde ein Auszug aus Veröffentlichungen:

Seit dem Einkommensteuergesetz 1920 (§ 13 Nr. 1d EStG, RGBl. 1920, S. 359) gehören zu den Werbungskosten auch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. § 9 Satz 3 Nr. 4 EStG 1955 (Gesetz vom 16.12.1954, BGBl. 1954 I, S. 373) sah zum ersten Mal eine Pauschalierung der Fahrtkosten vor. Im Jahr 1955 wurde - verordnungsrechtlich - eine Begrenzung der abzugsfähigen Kosten auf 40 Kilometer eingeführt, die im Jahr 1967 (Gesetz vom 23.12.1966, BGBl. 1966 I, S. 702) in die gesetzlichen Regelungen übernommen wurde. Im Jahr 1970 (Gesetz vom 23.12.1970, BGBl. 1970 I, S. 856) wurde diese Begrenzung wieder aufgehoben. Ab 1988 änderte sich im Wesentlichen nur noch die Höhe der festgesetzten Pauschbeträge. Bis zum 31.12.2006 waren nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Werbungskosten auch, "Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", die mit der nach Satz 2 der Vorschrift geltenden Entfernungspauschale abgegolten waren.

Es haben schon oberste Finanzgerichte feststellt das es nicht Rechtens ist !

(05.03.2007) Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig. Per Beschluss vom 27.02.2007 wurde das Verfahren mit Aktenzeichen Az. 8 K 549/06 nach Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgesetzt und zugleich das Bundesverfassungsgericht um höchstrichterliche Entscheidung angerufen.

Was soll also die ganze Diskusion, die größte Sauerei ist doch die das von unseren Politikern bis zum Ultimo geklagt wird damit sie Zeit haben sich eine neue Sa...... auszudenken. Ihre Hausaufgaben haben Sie schlecht erledigt und wir sollen es mal wieder ausbaden.

P.S.:
1. heute morgen in den Nachrichten kam das nun schon überlegt wird eine maximale Begrenzung der km einzuführen. Das gab es schon 1955.
2. erinnere ich mich das in den 80er oder anfang 90er Jahren, komischer Weise auch vor einer Wahl, die Pendlerpauschale erhöht wurde, als Gegenzug für die Gleichzeitig erhöhte Mineralölsteuer.

Dazu ein Zitat von Franz Josef Strauss, glaube ich zumindest:
Was geht mich mein Geschwätz von gestern an.
Und noch eines drauf:
Wenn du kein Abitur hast rede ich erst gar nicht mit dir!
Ich habe keines......grins

Zitat:

Original geschrieben von Elkaweh


Um es auch für den letzten erklärbar zu machen das uns die Pendlerpauschale genommen wurde ein Auszug aus Veröffentlichungen:

Seit dem Einkommensteuergesetz 1920 (§ 13 Nr. 1d EStG, RGBl. 1920, S. 359) gehören zu den Werbungskosten auch die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. § 9 Satz 3 Nr. 4 EStG 1955 (Gesetz vom 16.12.1954, BGBl. 1954 I, S. 373) sah zum ersten Mal eine Pauschalierung der Fahrtkosten vor. Im Jahr 1955 wurde - verordnungsrechtlich - eine Begrenzung der abzugsfähigen Kosten auf 40 Kilometer eingeführt, die im Jahr 1967 (Gesetz vom 23.12.1966, BGBl. 1966 I, S. 702) in die gesetzlichen Regelungen übernommen wurde. Im Jahr 1970 (Gesetz vom 23.12.1970, BGBl. 1970 I, S. 856) wurde diese Begrenzung wieder aufgehoben. Ab 1988 änderte sich im Wesentlichen nur noch die Höhe der festgesetzten Pauschbeträge. Bis zum 31.12.2006 waren nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Werbungskosten auch, "Aufwendungen des Arbeitnehmers für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte", die mit der nach Satz 2 der Vorschrift geltenden Entfernungspauschale abgegolten waren.

Es haben schon oberste Finanzgerichte feststellt das es nicht Rechtens ist !

(05.03.2007) Das Finanzgericht Niedersachsen hält die Neuregelung der Pendlerpauschale ab 2007 für verfassungswidrig. Per Beschluss vom 27.02.2007 wurde das Verfahren mit Aktenzeichen Az. 8 K 549/06 nach Artikel 100 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgesetzt und zugleich das Bundesverfassungsgericht um höchstrichterliche Entscheidung angerufen.

Was soll also die ganze Diskusion, die größte Sauerei ist doch die das von unseren Politikern bis zum Ultimo geklagt wird damit sie Zeit haben sich eine neue Sa...... auszudenken. Ihre Hausaufgaben haben Sie schlecht erledigt und wir sollen es mal wieder ausbaden.

P.S.:
1. heute morgen in den Nachrichten kam das nun schon überlegt wird eine maximale Begrenzung der km einzuführen. Das gab es schon 1955.
2. erinnere ich mich das in den 80er oder anfang 90er Jahren, komischer Weise auch vor einer Wahl, die Pendlerpauschale erhöht wurde, als Gegenzug für die Gleichzeitig erhöhte Mineralölsteuer.

Dazu ein Zitat von Franz Josef Strauss, glaube ich zumindest:
Was geht mich mein Geschwätz von gestern an.
Und noch eines drauf:
Wenn du kein Abitur hast rede ich erst gar nicht mit dir!
Ich habe keines......grins

Hallo Elkaweh,

1) danke für die Mühe - es ist, glaube ich - leider vergeblich.
2) Argumente sind oftmals kontraproduktiv, weil sie nicht begriffen werden!

3) Das 1. Zitat kenne ich noch: es stammt von Konrad Adenauer und bezieht sich, wenn ich mich recht erinnere, auf die Wiedereinführung der (Wehrmacht) Bundeswehr. Aber das ist für viele aus der Zeit von Bismarck. ;-))

Gruß, basko44de

Hallo Basko

Du hast Recht es war Konrad Adenauer.
Immerhin sind ja fast 80 % für die Wiedereinführung ab dem ersten Kilometer, ich hoffe nicht nur aus Eigennutz sondern weil sie einen guten Gerechtigkeitssinn haben.
Zumindest bei den Motor-Talk Usern ist es so, schau mal im FDP-Forum rein da geht dir der Hut hoch.
Naja, vielleicht mit ein Grund wieso sie nur um 7 % rumkrapseln.
Zum vergeblichen überzeugen sag ich nur: Stimmt, komme mir vor als rennt man gegen Windmühlen an.
Du darfst mich ab jetzt Don Quixote nennen...

Hallo Zusammen,

das jetzige System empfinde ich als ungerecht. Warum bis zum 20 km nichts und erst ab dem 21 km?
Verdienen alle die nur bis 20 km fahren soviel, dass sie keine Pendlerpauschale brauchen?

Ich fahre jeden Tag 160 km hin und zurück. Verbrauch im Schnitt ca. 8l. Ja ich könnte auch ein
kleineres bzw. spritsparenderes Auto fahren. Momentan könnte ich mir vom gleichen Geld eine
kleine Mietwohnung, über die Woche, vor Ort nehmen.

Wenn es in näherer Umgebung einen Arbeitsplatz für mich gäbe, wäre ich auch gern bereit von vorne
anzufangen, mich neu einzuarbeiten, ein paar Jahre 130 % zu geben um wieder da zu sein wo ich heute bin.
Bin halt flexibel😁.  Genau so felxibel wie ich vor 15 Jahren war, als ich den Job in 80 km Entfrenung
angenommen sowie mir auf Pump einen Diesel gekauft habe und mich das Arbeitsamt in Ihrer
Statistik als vermittelt eingetragen habnen obwohl ich nicht ein einziges Angebot von diesen Leistungsträger
erhalten habe.

Entweder kriegen alle das Gleiche oder keiner was. Das gilt auch für die, die von der 1% - Regel profitieren.

In einem Bericht habe ich gesehen, dass vor einigen Jahren das Verhältnis beim Neuwagenkauf bei 30% zu 70%
für Geschäftswagen gegen über privat genutzten Fahrzeugen war. Heute sei es umgekehrt und die
Automobilindustrie hätte enorme Einbußen beim Wegfall des hohen Geschäftswagenanteil (also 1%-Regel).

Somit bleibt, im Zuge der Gerechtigkeit nur, die Rückkehr zur Pendlerpauschale ab dem 1 km oder
eine gerechte Neuregelung für alle Betroffenen unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen
für alle Beteiligten.

Gruß

Schorsch

Zitat:

Original geschrieben von Dieseldmief


Hallo,

bin als selbst. Einzelkämpfer für die Optimierung von Heizanlagen (ab 400 kW bis mehrere Megawatt)
und CO2- Minderung, viel im Auto unterwegs und kann keine Pendlerp. geltend machen.
Bitter wird's wenn z.B. einer der Auftraggeber (z.B. eine der größten Prüfgesellschaften) mir
gerade mal 30 Eurocent pro km zugesteht. Laut aktueller ADAC- Tabelle sind fahrzeugbezogen 67 ct
zur Kostendeckung erforderlich.(und die Preise steigen weiter)

Dann sollte man mal daran denken die Kosten von seinem Auto zu optimieren.

Mit Autogas kommst du mit 30 Cent gut hin.

Warum soll die Pendlerpauschale veraltete und teure Antriebssysteme finanzieren?

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704



Zitat:

Original geschrieben von Dieseldmief


Hallo,

bin als selbst. Einzelkämpfer für die Optimierung von Heizanlagen (ab 400 kW bis mehrere Megawatt)
und CO2- Minderung, viel im Auto unterwegs und kann keine Pendlerp. geltend machen.
Bitter wird's wenn z.B. einer der Auftraggeber (z.B. eine der größten Prüfgesellschaften) mir
gerade mal 30 Eurocent pro km zugesteht. Laut aktueller ADAC- Tabelle sind fahrzeugbezogen 67 ct
zur Kostendeckung erforderlich.(und die Preise steigen weiter)

Dann sollte man mal daran denken die Kosten von seinem Auto zu optimieren.
Mit Autogas kommst du mit 30 Cent gut hin.
Warum soll die Pendlerpauschale veraltete und teure Antriebssysteme finanzieren?

Weil Sie keine Unterschiede macht, auch dein Fahrzeug bekommt diese.

Es sei angemerkt: auch dein System ist veraltet, es fährt halt nur mit Treibstoff der vom Staat weniger mit Steuern belastet wird.

Gegenfrage wäre, warum soll der Staat Autogas begünstigen, die Straßen kosten doch auch für dein Fahrzeuge das gleiche.
Ich gönne es Dir aber, bin kein Neidhammel.

Zitat:

Original geschrieben von Ralfo1704



Zitat:

Original geschrieben von Dieseldmief


Hallo,

bin als selbst. Einzelkämpfer für die Optimierung von Heizanlagen (ab 400 kW bis mehrere Megawatt)
und CO2- Minderung, viel im Auto unterwegs und kann keine Pendlerp. geltend machen.
Bitter wird's wenn z.B. einer der Auftraggeber (z.B. eine der größten Prüfgesellschaften) mir
gerade mal 30 Eurocent pro km zugesteht. Laut aktueller ADAC- Tabelle sind fahrzeugbezogen 67 ct
zur Kostendeckung erforderlich.(und die Preise steigen weiter)

Dann sollte man mal daran denken die Kosten von seinem Auto zu optimieren.
Mit Autogas kommst du mit 30 Cent gut hin.
Warum soll die Pendlerpauschale veraltete und teure Antriebssysteme finanzieren?

also das ist nun beides am Thema vorbei! Dieseldmief schreibt:"bin als selbst. Einzelkämpfer unterwegs." Ja was bist Du denn? Arbeitnehmer mit Lohnsteuerkarte oder selbständig??? Als Selbständiger bist Du hier am falschen Platz. Dann kannst Du keine "Pendlerpauschale" geltend machen. Aber dafür satte Betriebskosten.

Und Ralfo1704 rufe ich zu: Kosten für Treibstoff umschichten in Kosten für Reparaturen macht für mich keinen Sinn. Versuchs doch mal mit 'nem soliden Auto.......

Leute, hier sollte doch eigentlich mal abgestimmt werden zwischen 1., 2. und 3. Nun hat natürlich jeder seine eigenen Gründe für und wider! Aber die persönliche Lebenssituation bestimmt doch - bis zu einem gewissen Grad - jeder selber!

Für politische Äußerungen wäre m.E. ein gesondertes Forum sinnvoll.

Ist nicht persönlich gegen irgend jemand gerichtet. Aber ein ernstgemeinter Vorschlag an dieser Stelle. Der Unterhaltungswert hier ist jedenfalls "galaktisch"!!!

Herzliche Grüße aus Hamburg, basko44de.

__________________________________________________________

P.S. ich tue übrigens auch schon was für die Umwelt. 1. fahre ich ein 3-Liter Auto und 2.) mache ich meine Besorgungen zu Fuß, soweit das möglich ist; Aber ich finde die Umrüstung von KFZ auf Autogas für Vielfahrer sehr lobenswert!

Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread von vorne bis hinten gelesen, sondern nur grob durchgescrollt, insofern möge man mir verzeihen, falls ich nix Neues beitragen kann.

Meine Meinung zum Thema: es ist nicht einzusehen, dass der Staat (und damit wir alle) manchen seiner Bürger den Weg zur Arbeit mitfinanziert, anderen hingegen nicht. Also kann die Lösung nur so aussehen, dass es entweder eine Pendlerpauschale für alle Bürger (und ab dem ersten Kilometer) oder eben für keinen gibt.

Wenn die Lösung so aussieht, dass es eine Pendlerpauschale für alle und ab dem ersten Kilometer gibt, ist wiederum nicht einzusehen, dass auch jemand der z.B. mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, die Kosten für ein Auto angeben darf (in der alten Regelung war das so; bei der neuen weiß ich es ehrlich gesagt nicht). Folgerung: eine Lösung pro Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer muss den Nachweis der tatsächlich erfolgten Fahrten beinhalten (z.B. über Angabe des KM-Standes des Fahrzeugs jeweils zum Jahresende).

Noch besser, aber leider unrealistisch: Pendlerpauschale und alle anderen Subventionen (und nichts anderes ist die Pendlerpauschale) abschaffen, Steuerrecht radikal vereinfachen und Steuersätze senken.

Grüße
Burnett
(der auch jeden Tag insgesamt 140 km ins Büro und zurück fährt)

Zitat:

Noch besser, aber leider unrealistisch: Pendlerpauschale und alle anderen Subventionen (und nichts anderes ist die Pendlerpauschale) abschaffen, Steuerrecht radikal vereinfachen und Steuersätze senken.

Grüße
Burnett
(der auch jeden Tag insgesamt 140 km ins Büro und zurück fährt)

falsch, erstmal übers Steurrecht informieren bevor man einfach falsche Aussagen trifft ( vielleicht hättest du doch erstmal etwas scrollen sollen.........

Das Gerücht, daß die Pendlerpauschale eine Subvention darstellt, ist scheinbar nicht aus der Welt zuschaffen...🙁

Zitat:

Original geschrieben von Burnett


Ich habe jetzt nicht den ganzen Thread von vorne bis hinten gelesen, sondern nur grob durchgescrollt, insofern möge man mir verzeihen, falls ich nix Neues beitragen kann.

Meine Meinung zum Thema: es ist nicht einzusehen, dass der Staat (und damit wir alle) manchen seiner Bürger den Weg zur Arbeit mitfinanziert, anderen hingegen nicht. Also kann die Lösung nur so aussehen, dass es entweder eine Pendlerpauschale für alle Bürger (und ab dem ersten Kilometer) oder eben für keinen gibt.

Wenn die Lösung so aussieht, dass es eine Pendlerpauschale für alle und ab dem ersten Kilometer gibt, ist wiederum nicht einzusehen, dass auch jemand der z.B. mit dem Fahrrad zur Arbeit fährt, die Kosten für ein Auto angeben darf (in der alten Regelung war das so; bei der neuen weiß ich es ehrlich gesagt nicht). Folgerung: eine Lösung pro Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer muss den Nachweis der tatsächlich erfolgten Fahrten beinhalten (z.B. über Angabe des KM-Standes des Fahrzeugs jeweils zum Jahresende).

Noch besser, aber leider unrealistisch: Pendlerpauschale und alle anderen Subventionen (und nichts anderes ist die Pendlerpauschale) abschaffen, Steuerrecht radikal vereinfachen und Steuersätze senken.

Grüße
Burnett
(der auch jeden Tag insgesamt 140 km ins Büro und zurück fährt)

Hallo und Guten Morgen zusammen.

Es tut mir ja fast leid, aber hat man immer noch nicht verstanden, um was es geht ??

Es geht ganz einfach darum, "Geld" zu machen ! Egal von welcher Seite.

Und: Möglichst wenig dafür zur Verantwortung gezogen werden zu können. (Ausrufungszeichen, Punkt, Ende des Diktats, - Setzen)

Ich hätte da mal mehrere Fragen gerne beantwortet:
1.) Warum gibt es bei Benzin/Diesel eine steuerliche Doppelbelastung ?
2.) Warum kann eine Kommune meistens nur noch durch Beraterverträge
handlungsfägig gestellt werden ? Ich benötige niemanden, der mir in einem
(teuren) Gutachten feststellen muß, wann Fenster öffentlicher Gebäude gereinigt
werden müssen und wann nicht. Schon gar nicht nach tagesfristlicher Festsetzung.
Hallo ?
3.) Weshalb bitte, müssen wir Steuerzahler dafür "nachzahlen", wenn sich einige
Herrschaften mit unseren Steuergeldern an "krankenden, risikobehafteten" (das
war seit etwa Mitte 2007 mehr oder weniger bekannt, also wer wußte wann über
wen schon wieviel ?) die Taschen vollpacken, und den (vollzeitig Arbeitenden) vor
die Wand laufen lassen.
4.) Weshalb geniessen Aufsichtsratmitglieder (legal - darauf wird ausdrücklich
hingewiesen) Bezüge oder Bevorteilungen, die der, von dort vertretenen
Mitgliederschaft nicht zu vermitteln sind ?

Nun erstmal Ende, sonst würde alles Weitere den Thread sprengen.

Grüße
und nichts für Ungut

K.

Zitat:

Original geschrieben von klasto



1.) Warum gibt es bei Benzin/Diesel eine steuerliche Doppelbelastung ?

K.

DAs hätte ich gerne mal erklärt!? Verstehe den Sinn der Frage nicht!

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